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Leistungsbeschreibung
Fortschreibung der Arbeitgebermarke BND und Entwicklung und
Umsetzung von Kommunikationsleistungen für den BND
Az. B 12.21 - 0114/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B 12 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Ausgabenummer 1 Ausgabedatum Oktober 2026
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024
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Inhaltsverzeichnis
- Ausgangssituation ..................................................................................................................... 4
1.1 Aufgaben und Profil des Bundesnachrichtendienstes (BND) ........................................... 4
1.2 Herausforderungen ........................................................................................................... 4
1.3 Ausgangssituation der Arbeitgeberkommunikation des BND .......................................... 5
1.4 Der BND als Arbeitgeber ................................................................................................... 6
1.4.1 Arbeitgeberversprechen und Claim .................................................................. 6
1.4.2 Kultur und Werte ............................................................................................... 6
1.4.3 Wahrnehmung................................................................................................... 6
1.4.4 Wettbewerber ................................................................................................... 7
- Strategischer Ansatz .................................................................................................................. 7
2.1 Haupt-Zielgruppen ............................................................................................................ 7
2.2 Strategische Ziele .............................................................................................................. 8
-
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ..................................................................................... 8
-
Rahmenbedingungen ................................................................................................................ 8
4.1 Vorgehensweise bei Bestellungen (Abrufen) aus der Rahmenvereinbarung / Kostenvoranschläge .......................................................................................................... 8
4.2 Zusatzleistungen ............................................................................................................... 9
4.3 Nachhaltigkeit ................................................................................................................. 10
4.4 Anforderungen an die Auftragnehmerin ........................................................................ 10
4.5 Barrierefreiheit/BITV-Konformität .................................................................................. 12
4.6 Corporate-Design-Vorgaben ........................................................................................... 13
4.7 Brand Safety .................................................................................................................... 13
4.8 Technologischer Standard und Innovation ..................................................................... 13
- Kommunikationsleistungen für den BND als Arbeitgeber ...................................................... 14
5.1 Gegenstand und Aufgabenspektrum .............................................................................. 14
5.2 Leistungen ....................................................................................................................... 14
5.2.1 Projektmanagement ........................................................................................ 14
5.2.2 Strategische Beratungsleistungen ................................................................... 15
5.2.3 Strategische und kreativ-konzeptionelle Leistungen ...................................... 15
5.2.4 Redaktionelle Leistungen/Lektorat ................................................................. 16
5.2.5 Gestaltung ....................................................................................................... 18
5.2.6 Vorlagenherstellung (Print und Online) .......................................................... 19
5.2.7 Audio-, Video- und Foto-Inhalte ...................................................................... 20
5.2.8 Web-Development / Programmierungen ....................................................... 28
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5.2.9 Betreuung von Social-Media-Kanälen ............................................................. 29
5.2.10 Evaluation der Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation ........................ 30
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1. Ausgangssituation
1.1 Aufgaben und Profil des Bundesnachrichtendienstes (BND)
Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland und bündelt die politische, wirtschaftliche und militärische Auslandsaufklärung. Als obere Bundesbehörde arbeitet der BND im Auftrag der Bundesregierung. Es gehört zu seiner Arbeit, Informationen zu sammeln, die über die öffentlich verfügbaren Fakten und Meinungen hinausgehen. So ist es ihm möglich, hinter Fassaden zu blicken, Hintergründe zu beleuchten und objektive Stimmungsbilder zu zeichnen, stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und für die Sicherheit Deutschlands. Er arbeitet dabei oft im Geheimen und Verborgenen, und nur selten treten seine Erfolge offen zu Tage.
Das zentrale Produkt des BND ist die Information: beschafft, geprüft, bewertet, verdichtet und aufbereitet. Sie muss zur rechten Zeit in angemessener Form und mit passendem Detailgrad zum richtigen Empfänger. Besonders in Krisenfällen und bei der Unterstützung der Bundeswehr ist eine schnelle und verlässliche Unterrichtung von elementarer Bedeutung. Rund um die Uhr muss zu unterschiedlichsten Themen eine kurzfristige Aussagefähigkeit gewährleistet sein.
Für seinen besonderen Auftrag benötigt der BND besondere Fach- und Spezialkenntnisse. Von der Beschaffung und Auswertung über die IT-Unterstützung bis zur Verwaltung bietet der BND über 450 verschiedene Jobprofile. Auf über einem Dutzend Wegen ist ein Einstieg in den BND möglich: Von einer Ausbildung mit Hauptschulabschluss für den Bereichsschutz, über Ausbildungen für den mittleren Dienst, dualen Studiengängen sowie Bachelor- und Masterstipendien bis hin zum Direkteinstieg mit extern erlangter Qualifikation.
1.2 Herausforderungen
Der BND weist einen erhöhten Personalbedarf an qualifizierten Fachkräften in Mangelberufen auf, der sich angesichts der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren voraussichtlich noch erhöhen wird. Gleichzeitig sind eben diese Fachkräfte am Arbeitsmarkt weiterhin stark umkämpft. In der Personalgewinnung konkurriert der BND mit privatwirtschaftlichen Unternehmen ebenso wie mit Vertretern des öffentlichen Sektors um qualifizierte Arbeitskräfte, allen voran aus dem IT-Sektor, aber ebenso aus den Bereichen Verwaltung, Sprache und Sicherheit. Dies gilt insbesondere für die Großstandorte Berlin und München. Der BND profitiert aufgrund seiner Sicherheitsvorschriften dabei nicht von Arbeitsmigration und kann zudem die neuen, durch die Coronapandemie normalisierten flexiblen Arbeitswelten – wie großflächige Digitalisierung, eine Abkehr von der Präsenz- hin zur mobilen Arbeit – größtenteils nicht abbilden und muss eine ausreichende Bewerbendenanzahl sicherstellen. Vor diesem Hintergrund hat der BND nicht nur einen erhöhten Bedarf an Neueinstellungen, sondern auch ein gesteigertes Interesse daran, bestehende Mitarbeitende zu halten.
Medienlandschaft und-nutzung, Bewerbendenverhalten, Marketing- und Recruiting-Methoden in Zeiten von Social Media und der Digitalisierung von Arbeitswelt und Alltag unterliegen indes weiterhin einem kontinuierlichen und teils schnellen Wandel. Unterschiedliche Zielgruppen bedürfen einer medial und inhaltlich deutlich passgenaueren Ansprache, die im Einklang mit einem übergeordneten Image steht. Diese muss sich zudem deutlich von der Konkurrenz abheben, um überhaupt die Aufmerksamkeit der Zielgruppen zu erlangen. Dies gilt besonders für stark nachgefragte und umworbene Zielgruppen, etwa im Bereich IT.
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1.3 Ausgangssituation der Arbeitgeberkommunikation des BND
In der Arbeitgeberkommunikation setzt der BND auf einen integrierten Ansatz aus Kommunikations- und Marketingmaßnahmen. Dies umfasst Maßnahmen der internen Kommunikation, der digitalen Kommunikation und des Online-Marketings (inkl. Social-Media- Kommunikation und -Werbung), der Eventkommunikation und des Messemarketings bis hin zu Außenwerbung.
Um sich bei den für ihn relevanten Zielgruppen als attraktiver Arbeitgeber eindeutig, sichtbar und nachhaltig zu positionieren und letztlich passendes Personal aus ihnen zu rekrutieren und gleichsam auch langfristig als Mitarbeitende zu binden, hat der BND in einem strategischen Prozess bis Anfang 2024 eine Arbeitgebermarke BND entwickelt. Diese umfasst ein Arbeitgeberversprechen (Employer Value Proposition, EVP), ein Set aus Arbeitgeberwerten, ein unverwechselbares Markendesign mit neu entwickeltem und eingeführtem Organisationslogo sowie einen eingängigen Claim („Komm dahinter“). Es liegt ein umfassendes Markenhandbuch mit Herleitung, Rahmenbedingungen und Gestaltungsvorgaben für die Arbeitgebermarke BND vor, das der Auftragnehmerin nach Zuschlagserteilung als Grundlage zur Verfügung gestellt wird. Alle relevanten Vorgaben und Gestaltungselemente für das Vergabeverfahren finden sich in der Anlage 01 zur Leistungsbeschreibung.
Seine Arbeitgebermarke hat der BND ab März 2024 mit einer Startkampagne extern öffentlich eingeführt. Vorausgegangen war eine interne Kampagne (Roll-In). Ab April 2024 folgten mehrere Digital-Kampagnen, die verschiedene Jobwelten vorstellten.
Die Startkampagne war die erste externe Kampagne mit Out-of-Home-Platzierungen in der Geschichte des BND. Ein Plakatmotiv („Wir suchen Terroristen (m/w/d) – Finde sie mit uns“) führte zu besonders hoher Aufmerksamkeit in Massenmedien und Social Media. Im September 2024 wurde der BND für dieses Plakat mit dem Award „Best 18/1“ für das beste Außenwerbemotiv des Jahres ausgezeichnet. Gewinn war eine erneute Außenwerbekampagne mit dem Gewinnermotiv, die im April 2025 und August 2025 bundesweit umgesetzt wurde.
Der BND verfügt auf verschiedenen Social-Media-Plattformen neben Corporate-Kanälen für allgemeine Öffentlichkeitsarbeit über speziell auf die Arbeitgeberkommunikation fokussierte Karriere-Kanäle. Diese bieten auch die Möglichkeit für Social-Media-Werbung. Bisher umfasst das Angebot an Karriere-Kanälen:
● Instagram-Karrierekanal @bndkarriere (https://instagram.com/bndkarriere) mit verknüpfter Facebook-Seite (https://facebook.com/bndkarriere) ● LinkedIn-Karriereseite „BND Karriere“ (https://linkedin.com/showcase/bndkarriere) als Fokusseite der Company-Seite des BND. ● YouTube-Karrierekanal „BND Karriere“ (https://youtube.com/@bndkarriere)
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann der Fall eintreten, dass in Bezug auf die vorliegende Leistung von der AN für weitere Social-Media-Plattformen Assets und Maßnahmen entwickelt werden.
Das Thema Karriere ist bislang ein Unterthema auf der BND-Organisationswebsite (https://bnd.bund.de/karriere). Für verschiedene Kampagnen wurden und werden Landing-Pages eingerichtet. Es wird für das Jahr 2027 angestrebt, eine eigenständige Karriere-Website anzubieten.
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Der BND ist im Rahmen seines Personalmarketings auf verschiedenen Karrieremessen und - events bundesweit vertreten. Highlight der Jahre 2024, 2025 und 2026 war der BND-Auftritt auf Europas größter Videospielemesse, der Gamescom in Köln. Hier präsentierte der BND eigens für die Gruppe der Gamerinnen und Gamer entwickelte Formate, um Aufmerksamkeit und Interesse für ihn als Arbeitgeber zu wecken. Dafür überführte er typische BND-Jobs in die futuristische Gaming-Welt der „BND-Legenden“. Auf der Gamescom waren diese als Computerspiel („BND- Legenden: Operation Blackbox“, Erweiterung: Mini-Game "Data Extraction") spielbar sowie als Sammelkarten, Cosplay und Hologramme erlebbar. Daneben veranstaltet der BND eigene In- House-Karrieremessen. Dafür wurde das Format „EnterBND“ entwickelt. In ganztägigen Events stellt sich der BND Talenten bestimmter Jobrichtungen vor und präsentiert Job- und Einsatzmöglichkeiten (z. B. EnterBND #MINT, EnterBND #Verwaltung, EnterBND #Bereichschutz).
1.4 Der BND als Arbeitgeber
1.4.1 Arbeitgeberversprechen und Claim
Kern der in einem partizipativen Prozess ausgearbeiteten Arbeitgeberidentität ist ein klares Arbeitgeberversprechen. Dieses verweist auf drei BND-typische Elemente: Den besonderen Auftrag des BND, den besonderen Charme dieser ungewöhnlichen Bundesbehörde und die Welt voller Möglichkeiten, die dieser Arbeitgeber bietet. Das Arbeitgeberversprechen wurde in einem kurzen und überzeugenden Claim überführt: „Komm dahinter“. Dieser Claim transportiert in zwei Worten die Entdecker-Charakteristik des BND und seinen Auftrag (das Aufdecken und Aufklären relevanter Zusammenhänge) und ist gleichzeitig eine positive Einladung, die Berufswelten hinter dem oftmals geheimnisvollen Mythos zu erkunden und hinter die Kulissen des Auslandsnachrichtendiensts zu blicken.
1.4.2 Kultur und Werte
Gemeinsame Werte finden und Kultur greifbar machen: Organisationswerte sagen aus, wie wir grundlegend an die Themen Arbeit, zwischenmenschliche Zusammenarbeit und Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden herangehen. Folgende sechs Werte wurden im Rahmen der Arbeitgebermarkenentwicklung identifiziert und herausgearbeitet: Bereitschaft, Neugier, Integrität, Zusammenhalt, Akribie, Weltoffenheit. Diese Werte spiegeln die Persönlichkeit des BND als Arbeitgeber sowie die Werte aktueller und potenzieller Mitarbeitender wider und machen die Kultur und das gemeinsame Miteinander greifbar.
1.4.3 Wahrnehmung
Die bisherigen Awareness- und Recruiting-Maßnahmen konnten eine erhöhte Reichweite sowie ein breites und positives Echo in den Medien und bei verschiedenen Anspruchsgruppen erzielen, ebenso wie einen temporären Anstieg der Bewerbendenzahlen. Eine repräsentative erste Folgemessung (Nullmessung aus 2022) in den relevanten Zielgruppen des BND nach Markenlaunch im März 2024 erfolgte im Dezember 2024 (noch vor der deutschlandweiten Plakatkampagne mit dem Gewinnermotiv des 18/1-Awards). Sie zeigte eine hohe Bekanntheit des BND, jedoch noch keine signifikant gesteigerte Bekanntheit und Attraktivität als Arbeitgeber. Die neuen Markenelemente sind in den Zielgruppen noch nicht vollständig etabliert. Gleichwohl ergab die Marktforschung ein marginal verbessertes Bewerbungsinteresse bzw. eine tendenziell verbesserte Konvertierung von Bekanntheit über Attraktivität zu Bewerbungsinteresse.
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1.4.4 Wettbewerber
Im Wettbewerb steht der BND – mit Fokus auf den öffentlichen Dienst – vor allem mit den anderen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den unterschiedlichen Polizeibehörden oder auch der Bundeswehr. Auch das Auswärtige Amt ist ein wichtiger Mitbewerber um die besten Köpfe. Gegenüber diesen hat der BND klare Merkmale, die ihn positiv abgrenzen: Anders als das BfV und auch das Bundesamt des militärischen Abschirmdienstes ist der BND der einzige bundesdeutsche Nachrichtendienst, dessen Auftrag klar auf das Ausland abzielt. Der BND bietet zudem vielfältige Möglichkeiten für einen – auch mehrjährigen - Auslandseinsatz (auch mit Familie). Solche sind zum einen nicht verpflichtend und zum anderen haben die Mitarbeitenden einen größeren Einfluss darauf, auf welchen Dienstort sie sich bewerben bzw. welcher ausgewählt wird. In der Wirtschaft bestehen Wettbewerber insbesondere aus Unternehmen der Technologie- und Automobilwirtschaft.
2. Strategischer Ansatz
Nach dem erfolgreichen Start der Kommunikationsmaßnahmen unter dem Dach der neuen Arbeitgebermarke BND, gilt es nun, diese fortzuentwickeln und ein kontinuierliches und ganzheitliches Employer Branding zu etablieren sowie zielgruppengerechte Recruiting- Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
2.1 Haupt-Zielgruppen
Aktuell lässt sich der Personalbedarf in zwei Bereiche unterteilen:
(1) Auszubildende und Studierende (Ausbildung & Studium beim BND)
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler bzw. Absolventen im Alter von 15–21 Jahren. Die einzelnen Anforderungen gliedern sich wie folgt:
Bereich nichttechnische Ausbildung
Absolventen oder zukünftige Absolventen von Realschulen sowie Hauptschüler mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung aus den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung.
Bereich Studium
Nichttechnisches Studium: Abiturienten/Fachabiturienten mit wirtschaftlichen, sprachlichen und politischen Interessensschwerpunkten.
Technisches Studium: Abiturienten/Fachabiturienten vorzugsweise mit naturwissenschaftlichem bzw. technischen Interessensschwerpunkten.
(2) Fachkräfte und Spezialisten
Das Hauptaugenmerk liegt hier auf IT-Fachkräften, insbesondere, aber nicht nur, im Cyber-Bereich (z. B. Cyber Security). Dies stellt den BND vor große Herausforderungen, da gerade in diesem Sektor der Wettbewerb um Arbeitskräfte sowie mögliche Vorbehalte gegenüber einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst / Sicherheitsbehörde / Nachrichtendienst ausgeprägt sind. Auch andere Fachkräfte werden immer wieder gesucht und sind nur schwer in ausreichender Anzahl zu gewinnen, da der BND hier häufig im Wettbewerb mit Arbeitgebern mit einem kürzeren Einstellungsverfahren steht, bzw. die Jobfluktuation in
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diesem Bereich insgesamt sehr hoch ist. Der BND sucht hier nicht nur Mitarbeitende für den gehobenen Dienst (mit Bachelor) oder höheren Dienst (mit Master), sondern insbesondere auch solche mit Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker).
Daneben werden auch weitere, häufig akademische Qualifikationsprofile gesucht, etwa Volljuristinnen und Volljuristen, Verwaltungskräfte sowie Dolmetschende und Übersetzende.
2.2 Strategische Ziele
Mit der gegenständlichen Leistung sind insbesondere folgende strategischen Ziele zu verfolgen:
● Fortgeführte Aktivierung der Arbeitgebermarke BND in Personalgewinnungskampagnen und zur Darstellung des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit sowie einer an den Bedürfnissen der Zielgruppen orientierte Weiterentwicklung. ● Weiterer stetiger Anstieg der Reichweite, des Bekanntheitsgrades, der Attraktivität und Präferenz für den BND als Arbeitgeber bei relevanten Zielgruppen der Personalgewinnung. ● Vermeidung von Streuverlusten und höhere Effektivität von Marketingmaßnahmen durch verbesserte Zielgruppenanalysen und zielgruppengerechte Ansprache. ● Regelmäßige Erfolgskontrollen, Monitoring und Controlling von Marketingmaß-nahmen. ● Eine langfristige quantitative und qualitative Steigerung des Bewerbendenaufkommens, insbesondere von qualifizierten Fachkräften in Mangelbereichen (siehe Hauptzielgruppen). ● Erhöhung der Bewerbenden- und Mitarbeitendenbindung und Reduzierung der Mitarbeitendenfluktuation durch Identifikationsangebote mit dem Arbeitgeber (Erhöhung des „Wir-Gefühls“).
3. Gegenstand der Rahmenvereinbarung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind interne und externe Kommunikationsleistungen für den BND (im Folgenden Bedarfsträgerin/BT).
Die in diesem Rahmen konkret zu erbringenden Leistungen sind den Ziffern 4 und 5 dieser Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Die Auftragnehmerin (AN) übernimmt zudem die koordinierende Rolle gegenüber anderen Rahmenvertragspartnern der Bedarfsträgerin und fungiert als steuernde und koordinierende Instanz, übernimmt sich ergebende Schnittstellenarbeiten und trägt Sorge für eine zuverlässige Überführung geplanter Maßnahmen in die Media-Umsetzung.
4. Rahmenbedingungen
4.1 Vorgehensweise bei Bestellungen (Abrufen) aus der
Rahmenvereinbarung / Kostenvoranschläge
Im Vorfeld eines Abrufs aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eine telefonische Erst-Beratung der BT durch die AN, innerhalb derer die BT die Gelegenheit zum Briefing der AN und zur Klärung ihrer Fragen erhält. Der diesbezügliche Aufwand wird nicht gesondert vergütet.
Auf Basis der Beratung und unter Bezug auf die in unter Ziffer 5.2 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Positionen erstellt die Bedarfsträgerin eine Beschreibung (Briefing) ihres konkret benötigten Bedarfes, der geplanten Ausführungszeitpunkte oder Leistungsfristen, sowie ggf.
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einer Kostenobergrenze für den Einzelabruf und übermittelt diese der AN zumindest in Textform nach § 126b BGB.
Die AN erstellt auf Basis dieser Informationen unverzüglich einen Kostenvoranschlag (KVA), der ausschließlich auf den unter Ziffer 5.2 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen und den mit diesen verbundenen Angebotspreisen basiert. In diesem KVA listet die Auftragnehmerin die jeweils konkret benötigten Positionen aus dieser Leistungsbeschreibung auf und hinterlegt sie mit der Anzahl der benötigten Einheiten (Multiplikatoren) sowie mit Leistungsterminen oder Leistungsfristen. Die AN ist verpflichtet möglichst wirtschaftlich zu kalkulieren und bestmögliche Leistungstermine bzw. Leistungsfristen anzubieten.
Die AN klärt Unklarheiten der Beschreibung des konkret benötigten Bedarfes auf und erstellt den KVA in enger Abstimmung mit der BT. Der Kostenvoranschlag muss eine Verifikation der Notwendigkeit der einzelnen Positionen, der jeweiligen Zeiteinsätze und der mit der Leistung verbundenen Kosten durch die BT ermöglichen. Eine gesonderte Vergütung der Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt nicht. Die AN übermittelt den KVA unverzüglich zumindest in Textform nach § 126B BGB an die BT.
Die BT prüft den KVA abschließend. Entspricht die im KVA konkretisierte Leistung den Anforderungen und Vorstellungen der BT, ruft Sie diese Leistung unter Bezugnahme auf den KVA ausschließlich durch eine Bestellung über das Kaufhaus des Bundes (KdB) (Upload des KVA inkl. Eintragung des Auftragswerts in das System) ab. Der BT bleibt es vorbehalten eine Bestellung auch ohne vorherige Erstellung eines KVA über das KdB zu tätigen.
Der ggf. im Angebot von der AN eingeräumte Skontosatz findet auch bei der Erteilung der jeweiligen Bestellung Anwendung.
Hinweis: Leistungen, die nach Auffassung der BT und der AT zwingend notwendig sind, mit dem Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung im Zusammenhang stehen, jedoch von der Leistungsbeschreibung nicht abgedeckt sind, sind Zusatzleistungen. Sie sind nicht Bestandteil des Auftragsverhältnisses und in vergaberechtlicher Verantwortung der Bedarfsträgerin außerhalb der Rahmenvereinbarung einem gesonderten Vergabeverfahren zuzuführen. Sie dürfen nicht im KVA aufgeführt werden.
4.2 Zusatzleistungen
Während der Auftragsabwicklung kann der Fall eintreten, dass Leistungen benötigt werden, die mit den in diesem Dokument beschriebenen Leistungen in einem engen Zusammenhang stehen oder sogar für deren Erbringung erforderlich sind, die jedoch nicht in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt und beschrieben sind und deren Erbringung die AN demzufolge nicht in ihre Angebotspreise einkalkuliert hat.
Die Vergabe solcher Zusatzleistungen (bis zu einem geschätzten Auftragswertes i. H. v. 50.000,- € netto) wird durch den BND in eigener Verantwortung und gesondert durchgeführt. Für solche Vergabeverfahren benötigt die BT eine fachlich fundierte und belastbare Bedarfsbeschreibung. Ggf. wird auch eine eingehende fachliche Beratung erforderlich sein, so dass der BND in die Lage versetzt wird, vergleichbare Angebote einholen und das Vergabeverfahren zeitnah abwickeln zu können. Auf Wunsch des BND kann die AN diese Beratungsleistungen übernehmen und erstellt die vom BND benötigten Bedarfsbeschreibungen oder Bedarfslisten. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelungen der § 5 UVgO / § 7 VgV (vorbefasstes Unternehmen) verwiesen.
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4.3 Nachhaltigkeit
Printprodukte Nachhaltigkeitskriterien sind von der AN jederzeit und in allen Prozessen der Leistungserbringung zu berücksichtigen und zwingend mitzudenken. Sollten Produkte (z. B. Plakate) oder Dokumente gedruckt werden müssen, ist zwingend darauf zu achten, dass diese auf Recyclingpapier gedruckt werden (Siegel „Blauer Engel“ oder vergleichbar).
Kommentierung/Korrekturen Vermeidbare Druckaufwände sind grundsätzlich zu vermeiden, so sollen bspw. (Lektorats- )Korrekturen ausschließlich digital unter Verwendung gängiger Kommentarfunktionen (streichen, ersetzen, markieren, kommentieren, einsetzen usw.) erfolgen.
Foto-/Video-Produktion Die folgenden Vorschriften aus der Anlage 3: Ökologische Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen vom Arbeitskreis "Green Shooting" sind bei jeder Leistungserbringung zu berücksichtigen.
(1) II.5 Voraussetzungen für den Generatoreinsatz
(2) II.6 Begrenzung der Laufzeit von Dieselgeneratoren
(3) II.7 Abgasnorm Stage IIIA bei Dieselgeneratoren
(4) II.9 Effiziente Lichttechnik im Studio
(5) II.10 Effiziente Lichttechnik on location
(6) III.2 Keine Flüge, wenn Bahnfahrt unter fünf Stunden
(7) III.3 Einsatz emissionsarmer PKW
(8) III.4 Einsatz emissionsarmer Minibusse, Transporter und kleiner LKW
(9) III.6 Nur Euro 6 Diesel
(10) IV.2 Verwendung von regionalen Lebensmitteln oder Bio-Lebensmitteln
(11) IV.5 Kein Einweggeschirr
(12) V.10 Trennvorgabe für Müllsortierung
4.4 Anforderungen an die Auftragnehmerin
Die AN benennt eine in Kunden- und Projektmanagement sowie Employer Branding kompetente und fachlich versierte Ansprechperson (Projektmanager/-in) nebst gleichermaßen qualifizierter, ständiger Vertretung als Hauptansprechperson für den BND im Rahmen des Auftrags sowie als Steuerungsinstanz für die interne Kommunikation bei der Auftragnehmerin. Bei dem Personaleinsatz gewährleistet die AN eine hohe personelle Kontinuität. Die AN hat auch unter hohem Zeitdruck eine flexible und pragmatische Umsetzung der Leistungen jederzeit zu gewährleisten. Das Bestehen bzw. die Schaffung einer entsprechenden personellen und infrastrukturellen Ausstattung werden vorausgesetzt. Die Hauptansprechperson oder ihre Vertretung ist an jedem Arbeitstag (Mo – Fr) jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar und reagiert zeitnah – in der Regel innerhalb eines Arbeitstages – auf Anfragen. Die
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Anliegen des BND koordiniert sie im agenturinternen Prozess mit dem Ziel, die im vereinbarten Qualitäts-, Zeit- und Budgetrahmen bestmöglichen Arbeitsergebnisse zu erzielen. Die AN muss sich hinsichtlich ihrer Arbeitskoordination und Ressourcenplanung darauf einstellen, dass insbesondere Freigaben zu einzelnen Teilumsetzungsmaßnahmen behördenintern einen hierarchischen und damit womöglich auch längeren Abstimmungsprozess erfordern.
Die Vertretung ist in den laufenden Projekten im Rahmen des Auftrages für den BND auskunftsfähig und ist über alle Hintergründe und Zusammenhänge stets aktuell informiert.
Die Leistungserbringung der AN erfolgt in permanenter, enger Abstimmung mit der BT, auf Anforderung des BND auch in Abstimmung mit anderen Vertragspartnern des BND. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Es sind regelmäßige Arbeitstreffen einzuplanen, vom wöchentlichen Jour Fixe (ca. 1h) bis zu längeren (halb-/ganztägigen) persönlichen Meetings (Präsenz) in Berlin oder am Ort der Agentur, z. B. Workshop anlässlich der Jahresplanung (wenigstens 1x/Halbjahr). Dazu gehört auch das für nach Vertragsabschluss avisierte Auftaktgespräch (Kick-Off-Workshop) in Präsenz. Die projektübergreifend verantwortliche Ansprechperson und sofern notwendig weitere fachliche Ansprechpersonen nehmen an den regelmäßigen Arbeitstreffen teil. Sofern die benannte Ansprechperson(en) wechseln, ist dies dem BND unverzüglich mitzuteilen.
Arbeitstreffen und Reisekosten der Auftragnehmerin Im Rahmen der Abstimmung zwischen BND und der AN finden Arbeitstreffen grundsätzlich digital statt. Zur Durchführung der Online-Meetings kommen gängige Softwarelösungen für Videokonferenzen zum Einsatz. Die Auswahl der VK-Software findet nach individueller Absprache zwischen BT und AN statt. Bei Arbeitstreffen unter physischer Präsenz müssen Mitarbeitende der AN hierfür kurzfristig verfügbar sein (maximale Reaktionszeit: 48 Stunden).
Auf Wunsch des BND können diese Termine auch in den Räumen der BT oder an einem anderen Ort stattfinden; in diesen Fällen erfolgt eine separate Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten nach folgender Maßgabe:
● Reisekosten werden gem. § 10 der Rahmenvereinbarung vergütet. ● Arbeitszeiten vor Ort (Personalkosten für die aufgewendete Arbeitszeit während der Teilnahme am Termin) werden gemäß des jeweils zutreffenden Stundensatzes unter Ziffer 5.2 dieser LB vergütet. ● Teilnahmen an digitalen Arbeitstreffen (Personalkosten für die aufgewendete Arbeitszeit während der Teilnahme am Termin) werden gemäß dem jeweils zutreffenden Stundensatz unter Ziffer 5 dieser LB vergütet. ● Reisezeiten (Personalkosten für die zur An- und Abreise aufgewendete Arbeitszeit) werden mit 25 % des jeweils zutreffenden Stundensatzes unter Ziffer 5.2 dieser LB vergütet.
Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Für die Leistungserbringung ist die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (Ü3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) erforderlich. Die AN erklärt sich bereit, dass sich nach Vertragsabschluss alle von ihm benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung bis zur Stufe Ü3 unterziehen. Das einzusetzende Personal muss sich daher für die notwendige Sicherheitsüberprüfung bereit erklären. Ohne deren erfolgreichen Abschluss ist eine langfristige Leistungserbringung durch die AN nicht möglich. Für den Beginn der Zusammenarbeit unter VS-Gesichtspunkten ist eine abgeschlossene Ü2 und eingeleitete Ü3 ausreichend. Bei Nicht-Bestehen der Sicherheitsüberprüfung von einem oder mehreren der dem BND zugeteilten Mitarbeitenden hat die AN für gleichwertigen Personalersatz zu sorgen. Bei
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Vorliegen von Ausschlussgründen ist der/die Mitarbeiter/in aus dem Projekt durch eine/n anderen nach den oben beschriebenen Kompetenzen fähige/n Mitarbeiter/in zu ersetzen.
Die Einleitung der Ü3 übernimmt der BND nachdem die zu überprüfenden Personen benannt wurden; der AN entstehen keine Kosten.
Die AN richtet die für eine im Rahmen des Auftrages notwendige sichere und ggf. Ver- schlusssachen-konforme Kommunikation mit dem BND, inkl. Übertragung größerer Daten- mengen, und die erforderliche technische Infrastruktur ein, die sich an den Vorgaben des „Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ in der aktuellen Fassung, hier insb. auch Nr. 6.11 „VS auf IT-Systemen“ orientiert (online abrufbar unter: https://www.bmwk- sicherheitsforum.de/handbuch/text/?fk_menu=131).
4.5 Barrierefreiheit/BITV-Konformität
Die gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit sind zu beachten.
Alle digitalen Anwendungen der Bundesverwaltung müssen gemäß § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies erfordert gemäß § 3 Abs. 1 BITV 2.0, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Barrieren sind lediglich zulässig, wenn der aktuelle Stand der Technik vollumfängliche Barrierefreiheit nicht ermöglicht. Die BITV 2.0 ist – in ihrer jeweils gültigen Fassung – bindend und von der AN bei allen entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der Leistungserbringung einzuhalten. Die konkreten einzuhaltenden Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0 in der jeweils gültigen Fassung, sowie insbesondere aus der DIN EN 301 549 als nach § 3 Abs. 2 BITV 2.0 anzuwendendem Standard. Die AN sorgt für die Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Vorgaben.
Die Leistung hat alle zur Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen
Anforderungen an die Barrierefreiheit zu enthalten. Die barrierefreien Dokumente müssen konform mit dem Standard DIN EN 301 549 (Abschnitt 10) sein.
Zu barrierefreien PDF-Dokumenten gehören sämtliche Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel Broschüren, Periodika, Faltblätter/Flyer/Folder, Poster und Berichte. Die barrierefreien PDF-Dokumente müssen die Anforderungen der dann jeweils gültigen Fassung der Norm DIN ISO 14289-1 (PDF/UA) vollständig erfüllen. Sämtliche Prüfkriterien des Matterhorn-Protokolls sind einzuhalten. Sofern Nachbesserungen durch Abweichungen von der Norm DIN ISO 14289-1 (PDF/UA) nötig werden, sind die dadurch beim Auftrag-nehmer entstehenden zusätzlichen Kosten von diesem selbst zu tragen. Beide Normen sind in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und anzuwenden. Der BND behält sich vor, einen Nachweis für die Barrierefreiheit der Dokumente einzufordern.
Auch bei der Programmierung von Internetauftritten sind die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu beachten.
Hinweis: Für die Erstellung von Texten in leichter Sprache und die Erstellung von Gebärdensprachfilmen ist die AN nicht verantwortlich. Hierfür stehen den BT im Kaufhaus des Bundes separate Rahmenvereinbarungen zur Verfügung.
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4.6 Corporate-Design-Vorgaben
Die Arbeitgebermarke BND ist kompatibel mit, aber nicht gleichbedeutend mit dem Corporate Design des BND. Die Arbeitgebermarke stellt einen eigenen Modus der Kommunikation mit eigenen Vorgaben dar. Es kann zutreffen, dass bei Kommunikationsmaßnahmen neben den Gestaltungsvorgaben der Arbeitgebermarke auch weitere Vorgaben aus dem Corporate Design des BND insgesamt Anwendung finden. Der BND stellt der AN zu diesem Zweck entsprechende Dokumente (Corporate-Design-Handbuch und Arbeitgebermarkenhandbuch) bereit, aus denen diese Vorgaben hervorgehen. Ein exemplarischer Auszug aus dem Corporate-Design-Handbuch ist als Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügt (vgl. Anlage 02). Die AN ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im Einzelfall zwischen BND und AN abzustimmen, vom BND schriftlich freizugeben und vom AN zu berücksichtigen.
Von der AN ist für alle Aufgaben in der Beratung und bei den Serviceleistungen entsprechend qualifiziertes und erfahrenes Personal einzusetzen. Zudem garantiert die AN, finalisierte Produkte erst nach einer sorgfältigen Qualitätssicherung an den BND zu liefern, um die Übermittlung von Flüchtigkeitsfehlern und dadurch bedingten Mehraufwand beim BND zu vermeiden.
4.7 Brand Safety
Die AN hat Maßnahmen ausschließlich in Werbeumfeldern zu planen, die als „brand safe“ angesehen werden können. Die AN stellt sicher, dass Werbemittel bzw. -inhalte des BND nicht im unmittelbaren Umfeld von oder vor Inhalten geplant werden, die unvereinbar mit den grundsätzlichen Ansichten und Zielen der Bundesregierung und nachgeordnet des BND sind. Sie schließt aus, dass Anzeigen des BND vor bzw. im unmittelbaren Umfeld geschaltet werden bspw. von:
● indizierten oder verfassungsfeindlichen Inhalten; ● illegalen Drogen; ● Alkohol, Tabak oder anderen Rausch- und Suchtmitteln; ● Adware und Malware; ● Hate Speech und propagandistischen Inhalten; ● illegale Downloads und Urheberrechtsverletzungen; ● Darstellungen von expliziter Gewalt; ● pornografischen Inhalten; ● politischen und religiösen Kontroversen; ● nicht-moderierten, nutzergenerierten Inhalten; ● Inhalte über Katastrophen, Unfälle oder Ähnliches;
Dafür bedient sie sich aller dafür erforderlichen (technischen) Instrumente und holt bei Bedarf Fachwissen der einbezogenen Vermarkter ein. Welche Umfelder im Einzelnen für Schaltungen auszuschließen sind oder inwieweit in Einzelfällen vom zuvor genannten Vorgehen abgewichen werden kann, ist mit dem BND sowie ggf. unter Einbeziehung der Media-Agentur abzustimmen.
4.8 Technologischer Standard und Innovation
Die AN hat bei der Konzeption, Planung und Umsetzung sämtlicher Maßnahmen den jeweils aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen. Eingesetzte Werkzeuge und Methoden müssen aktuellen Markt- und Branchenstandards entsprechen und einen effizienten, zukunftsorientierten Einsatz moderner Technologien gewährleisten. Erwartet wird zudem, dass
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fortschrittliche Verfahren und intelligente Analysemöglichkeiten eingesetzt werden, um die Qualität, Konsistenz und Reichweite der Kampagnen nachhaltig zu sichern.
5. Kommunikationsleistungen für den BND als Arbeitgeber
5.1 Gegenstand und Aufgabenspektrum
Gegenstand ist die Entwicklung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen für den BND als Arbeitgeber sowie damit zusammenhängender Kommunikation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die AN erarbeitet und gestaltet hierzu gemäß den vom BND vorgegebenen Themen, Prioritäten und Zielgruppen geeignete Kommunikationskonzepte und die dazugehörigen Maßnahmen und Materialien zu deren Umsetzung.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
● die Beratung des BND und die Erstellung darauf aufbauender Handlungsvorschläge zu internen und externen Kommunikationsmaßnahmen, ● die Entwicklung von internen und externen Kommunikationskonzepten, ● die Konzeption und Gestaltung von internen und externen Kommunikationsmaßnahmen, ● die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Produktionsbegleitung inkl. Abnahme von Produkten bei Unterauftragnehmern sowie ● die Auswertung der erfolgten Maßnahmen und daraus abgeleitet das Treffen von Empfehlungen für künftige Maßnahmen.
5.2 Leistungen
5.2.1 Projektmanagement
Wie unter 4.4 ausgeführt, sind dem BND durch die AN ein/e feste/r Projektmanager/-in sowie ein/e Stellvertreter/-in über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung zuzuordnen.
Durch die AN sind Maßnahmenvorschläge im Rahmen der zu beauftragenden Einzelabrufe, sowie ein ständiger Überblick und auf Anfrage des BND zeitnah, binnen höchstens 48 Stunden, zu erstellende Übersichten über Timings, Budgets, Kontakte und Projekte sicherzustellen.
Folgende Bestandteile werden insbesondere vom Projektmanagement-Stundensatz abgedeckt:
● Steuerung, Koordinierung und Überwachung aller Maßnahmen zur Fortführung und Weiterentwicklung der Arbeitgebermarke bzw. des Employer Brandings im Rahmen des durch den BND vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmens. Die AN im Projektmanagement stellt sicher, dass festgelegte Maßnahmen wie geplant durchgeführt wer-den. ● Erstellung von KVAs und regelmäßige Erstellung eines detaillierten Budget-Reportings (mind. einmal im Quartal) ● Erstellung eines verbindlichen Zeit-, Budget- und Kommunikationsplans, monatliche Übersicht über den jeweiligen Projektstatus ● Vorbereitung, Durchführung, und Nachbereitung eines Kick-Off-Workshops (in Präsenz) zu Beginn der Zusammenarbeit, inklusive Protokollierung. ● Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von weiteren Workshops bei Bedarf (z. B. Jahresplanung) ● Wöchentliche Jour-fixes (Arbeitstreffen) zwischen Projektmanagement und BND, inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Protokollierung.
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Es werden bei Bedarf und in Absprache mit der BT entsprechende übergreifende Meilensteine durch die AN definiert und die BT regelmäßig über deren Verlauf unterrichtet. Die übergreifenden Zeitpläne werden von der AN laufend fortgeschrieben und an den Arbeitsfortschritt angepasst. Die hierfür notwendigen Daten werden der AN von der bereits unter Vertrag stehenden Media-Agentur der BT zur Verfügung gestellt. Die Projektumsetzung von Maßnahmen sowie die entsprechenden Arbeitsschritte unterliegen einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle (z. B. durch Projektpläne, Progress Report, Wochenberichte) der AN.
Darüber hinaus ist eine permanente Budgetüberwachung der einzelnen Projekte aus den Bestellungen durchzuführen. Potenzielle Budgetänderungen, die den Wert im Kostenvoran- schlag übersteigen könnten, sind unverzüglich der BT anzuzeigen und zu erläutern. Basiert die Kostenüberschreitung auf einem legitimen Mehraufwand, sind die Leistungen in einem zusätzlichen Kostenvoranschlag darzustellen.
Die AN kann (in Form einer Bestellung) aufgefordert werden, die Entwicklungen innerhalb der Kampagne, Identifikation von Erfolgen und Misserfolgen, die Formulierung von Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für die Arbeit von Folgeprojekten in Form eines Berichts aufzubereiten.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Projektmanagement" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.1) |
5.2.2 Strategische Beratungsleistungen
Nach Absprache mit dem BND analysiert die AN den Arbeitsmarkt, Trends im Bereich Arbeitgeberkommunikation, Angebote von Wettbewerbern und Social-Media-Trends. Sie behält auch die politische Agenda, aktuelle Medienberichte im Inland und Ereignisse rund um den BND im Blick, beobachtet sein allgemeines öffentliches Erscheinungsbild und seine Reputation. Die AN gleicht das hierbei gewonnene Lagebild mit den Kommunikationszielen und geplanten Kommunikationsmaßnahmen ab. Die BND entwickelt auf Anforderung des BND Empfehlungen zur Optimierung der kommunikativen Maßnahmen und erstellt ggf. angepasste Kommunikationsstrategien. Auch durch die Beobachtung der Resonanz auf umgesetzte Kommunikationsmaßnahmen (Reichweite, Reaktionen/Interaktionen, Feedback über andere Kanäle, Evaluation und deren Dokumentation) werden künftige Maßnahmen entsprechend optimiert und angepasst.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz strategische Beratungsleistungen" in | ||
|---|---|---|
| der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.2) |
5.2.3 Strategische und kreativ-konzeptionelle Leistungen
Für die Erreichung der unter 2.2 aufgeführten Ziele sowie zur Umsetzung der zugrundeliegenden Maßnahmen sind strategische und kreativ-konzeptionelle Leistungen von der AN zu erbringen. Die strategisch-konzeptionellen Leistungen umfassen sämtliche Aufgaben, die sich im weitesten Sinne mit der Konzept- und Ideenlieferung zu vorgegebenen Themenfeldern befassen. Dazu gehören die Erstellung der Gesamtkonzeption (Grob- und Feinkonzept) und ggf. weiterer spezifischer Konzepte wie z. B. Kommunikationskonzepte.
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Die Vorhaben sind grundsätzlich proaktiv beratend zu begleiten. Bereits bei der Konzeptionierung sind, in Rücksprache mit dem BND, auch die aufgelisteten Aspekte aus 2.2 einzubeziehen.
Erstellung von projektbezogenen Grob- und Feinkonzepten Thema, Ziele und Zielgruppen werden der AN bei der Erteilung des jeweiligen Einzelauftrags mitgeteilt oder zusammen mit dieser in einem ersten Arbeitstreffen bzw. bei Bedarf in einem Auftaktworkshop zwischen AN und BND erarbeitet. Für komplexere Maßnahmen, z. B. eine Neuausrichtung oder Kampagnenfortentwicklung der externen Kommunikation der Arbeitgebermarke oder Online-Maßnahmen, erstellt die AN zunächst ein projektbezogenes Grobkonzept. Dieses bildet nach Abnahme durch den BND die Grundlage für die Erstellung eines entsprechenden Feinkonzeptes, das eine Ausarbeitung aller geplanten Maßnahmen, der gestalterischen Elemente, einen ausgearbeiteten Zeitplan sowie detaillierte Angaben zu allen erforderlichen Arbeitsschritten und organisatorischen Abläufen enthält.
Bei der Abstimmung der Grob- und Feinkonzepte ist jeweils von drei Präsentations- und Korrekturläufen auszugehen. Dies ist bei der KVA-Erstellung zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Stunden. Sollten darüber hinaus weitere Korrekturläufe notwendig werden, so ist der diesbezügliche Aufwand in einem gesonderten KVA anzubieten und der Bedarfsträgerin zur Freigabe vorzulegen. Die AN beginnt nach der Abnahme des jeweiligen Konzeptes umgehend mit der Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen.
Die konzeptionellen Arbeiten umfassen sämtliche Aufgaben, die sich mit der Analyse, Konzept- und Ideenlieferung im Rahmen des Employer Brandings befassen. Dazu gehören insbesondere:
● Feinkonzeption zur Fortführung und Weiterentwicklung der externen Kommunikation der Arbeitgebermarke, inkl. Maßnahmen- und Mediaplanung sowie Zeit- und Kostenplan. ● Feinkonzeption von internen Kommunikationsmaßnahmen zur weiteren Etablierung der Arbeitgebermarke im BND, inkl. Maßnahmenplanung sowie Zeit- und Kostenplan. ● Konzeption von zielgruppenspezifischen Kommunikationskampagnen, projekt- und anlassbezogener Kommunikation im Rahmen der Arbeitgeberkommunikation, inkl. Maßnahmen- und Mediaplanung sowie Zeit- und Kostenplan.
Die AN erstellt für komplexe Maßnahmen, die sich aus mehreren Einzelleistungen (Positionen) zusammensetzen, wie z. B. für Audio-/Videobeiträge oder Online-Maßnahmen, zunächst ein Konzept inkl. eines Maßnahmenkataloges mit dem dazugehörigen Zeit- und Kostenplan. Dieser enthält detaillierte Angaben zu allen erforderlichen Arbeitsschritten und organisatorischen Abläufen und bildet nach Abnahme des Konzeptes durch die projektverantwortlichen Mitarbeitenden des BND die Grundlage für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahme.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz konzeptionelle Leistungen" in der | ||
|---|---|---|
| Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.3) |
5.2.4 Redaktionelle Leistungen/Lektorat
5.2.4.1 Allgemeine redaktionelle Leistungen
Die AN erbringt redaktionelle Leistungen. Dazu können gehören insbesondere:
● Recherche und Erstellung von Text-Inhalten für den BND zur Veröffentlichung in sämtlichen Kommunikationskanälen und -medien des BND (Website, Social-Media-Kanäle, Flyer etc.)
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● Erstellung von Texten, Slogans usw. für Informationsmaterialien und Anzeigen (Einladungen, Programme, Info-Faltblättern, Online-Ads, Flyer, Poster, Postkarten, Broschüren etc.), Werbemittel (z. B. Taschen) sowie für Microsites (z. B. Landingpages für Recruiting- Kampagnen) ● Aktualisierung und werbetextliche Überarbeitung von vorhandenen Texten und multimedialen Inhalten ● Übersetzung von Texten in die englische Sprache ● Formulierung von Überschriften, Kurz- und Langteasern, Bildzeilen und Vorspanntexten ● Online-gerechte Aufbereitung von Texten (Gliederung, Überschriften, Optimierung von Titeln und Beschreibungstexten für Suchmaschinen) ● Suchmaschinenoptimierung und Verschlagwortung nach Vorgaben des BND ● Verknüpfen von Bildern und Multimediaelementen mit Texten
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Redaktionelle Leistungen" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.4) |
Der BND kann Textmaterial für Kommunikationsmaßnahmen zur Verfügung stellen, welches von der AN auf grammatikalische und orthographische Richtigkeit sowie in Hinblick auf allgemeinverständliche Formulierungen, die Verwendung von Abkürzungen und Fachbegriffen zu prüfen ist.
Hinsichtlich des geschlechtergerechten Sprachgebrauchs gilt das Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung. Eine geschlechtergerechte Sprache wird insbesondere durch Doppelnennungen und Ersatzformen gewährleistet. Genderstern, Binnen-I, Unterstrich und Doppelpunkt sind als Schreibweisen nicht zulässig.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Ausführung Lektorat/Redigat" in der | ||
|---|---|---|
| Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.5) |
5.2.4.2 Bildredaktion
Der BND behält sich vor, im Zuge der Konzeptionsphase die AN mit der Bildrecherche und ggf. mit der Bildbeschaffung zu beauftragen. Bei der Recherche nach Stockbildmaterial muss die AN grundsätzlich auf eine bestehende Rahmenvereinbarung der Auftraggeberin zurückgreifen. Die Bildrecherche erfolgt daher zunächst über die Bilddatenbank, aus der der BND abrufberechtigt ist. Werden geeignete Bilder gefunden, erfolgt der Einkauf über den BND. Ist dies nicht der Fall, kann die AN mit der Bildrecherche über andere Bilddatenbanken beauftragt werden. Falls der Erwerb von Veröffentlichungsrechten erforderlich ist, sind die lizenzrechtlichen Anforderungen im Vorfeld mit dem BND abzusprechen und zu klären.
Über Kosten für Nutzungsrechte bei der Verwendung von o. g. Material wird dem BND vor Erwerb der Nutzungsrechte ein genehmigungspflichtiger Kostenvoranschlag vorgelegt. Der Einkauf der Fremdmaterialien erfolgt durch die AN im Namen und auf Rechnung des BND. Die Auftragnehmerin führt eine Bildliste über die beschafften Bilder und deren Nutzungsrechte. Hinsichtlich der konkreten benötigten Nutzungsrechte ist je Abbildung (Fremdmaterial) eine individuelle Abstimmung mit dem BND erforderlich und im o. g. Kostenvoranschlag zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang können z.B. weitere Leistungen anfallen:
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● Bildauswahl (Teaserbilder, Bilder in Texten, Kampagnenmotive) und Bildzuschnitt in Absprache mit dem BND ● Bearbeiten und Einpflegen sämtlicher Bilder, Grafiken und weiterer multimedialer Elemente in Redaktionssysteme sowie Auszeichnung mit Metadaten (z. B. bei zu erstellenden Landingpages im Rahmen von Kampagnen)
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Bildrecherche, Bildhandling" in der | ||
|---|---|---|
| Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.6) |
5.2.5 Gestaltung
Auf Basis der verabschiedeten Konzepte kann die AN unter Beachtung der Corporate-Design- und Employer-Brand-Vorgaben des BND mit der Gestaltung und dem Satz für einzelne Informations- und Präsentationsmaterialien entsprechend der jeweils ausgewählten Mediengattungen (z. B. Anzeigen, Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen, Kino (Film), Hörfunk, Internet einschließlich Social- Media-Kanäle, Webseiten und Anschlagwerbung oder DOOH) beauftragt werden. Die AN übernimmt insbesondere folgende Gestaltungsleistungen:
● Gestaltung von Mustern für Werbe- und Informationsmaterialien (z. B. Plakate, Anzeigen, Werbe- und Infografiken, Roll-Ups, Digitaldruckbahnen, Flyer, Broschüren) für interne und externe Kommunikation ● Gestaltung von Bilderwelten ● Gestaltung von Mustern für Werbemitteln wie Give-aways (z. B. für Messen) ● Gestaltung von Grafikbeiträgen für die Social-Media-Kanäle des BND ● Gestaltung und Überführung redaktioneller Beiträge in die Digital-Angebote (Website und Social-Media-Kanäle) des BND ● Gestaltung von interaktiven Aktionselementen (z.B. Quiz- oder Spielformate) ● Gestaltung von Animationen (vor allem in freien Auszeichnungssprachen und Standards wie HTML5, Open GL, WebGL), inkl. 3D-Animationen, Avatare, z. B. im Rahmen der Gaming-Welt „BND-Legenden“ ● Gestaltung von Microsites / kleineren Websites, z. B. für Kampagnen und Veranstaltungen (exkl. Konzeption 5.2.3 und Programmierung 5.2.8) ● Motion Design/Motion Graphics (audiovisuelle Gestaltung von Bewegtbildern durch Typographie und Grafik-Design) ● Umsetzung jeglicher Layouts bis zur publizierbaren Webgrafik oder zur druckreifen PDF- Datei, o. ä. nach schriftlicher Freigabe durch den BND. ● Überlassung der druckfähigen Dateien an den BND (inklusive aller Rechte)
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Web Designer (m/w/d)" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.7) |
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Grafiker (m/w/d)" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.8) |
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5.2.6 Vorlagenherstellung (Print und Online)
Nach Freigabe der Inhalte (Gestaltung und Texte) durch den BND sind die zu produzierenden Informations- und Präsentationsmaterialien an die Anforderungen der entsprechenden Medienkanäle anzupassen. Für zu druckende Materialien sind druckreife PDF-Dateien (nach Abstimmung PDFX-3 oder PDFX-4) zu erstellen. Im Einzelfall werden der AN spezifische Vorgaben mitgeteilt.
Produktionsfreigaben Von den zu druckenden Informations- und Präsentationsmaterialien sind ggf. farbverbindliche Proofs in 2-facher Ausfertigung als Sammelformen in DIN A3 oder im Originalformat zur Freigabe vorzulegen. Die Proofs müssen jeweils per Kurier oder Paketdienst angeliefert werden (Bundesnachrichtendienst, Ida-von-Arnim-Straße 3–5, 10115 Berlin), um Verzögerungen auf dem Postweg zu vermeiden.
Die Erstellung farbverbindlicher Proofs hat gem. der ISO 12647-7:2016 zu erfolgen. Die Proofs müssen zudem einen branchenüblichen und anerkannten Medienkeil (wie z. B. UGRA/Fogra) enthalten.
| Preispositionen Proofs und Proofversand: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A6" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.9) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A5" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.10) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A4" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.11) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A3" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.12) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A2" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.13) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Preis pro Proof DIN A1" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.14) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Versandpauschale pro Proofsendung Kurier (Next-Day- Delivery)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.15) |
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| Preispositionen Proofs und Proofversand: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für "Versandpauschale pro Proofsendung Paketdienst (2 Tage Lieferzeit)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.16) |
Druckreife PDF-Dateien (nach Abstimmung PDFX-3 oder PDFX-4) sind an die vom BND beauftragte Druckerei zu senden. Die Kontaktdaten der Druckerei werden nach Auftragserteilung mitgeteilt. Sofern beauftragt, sind von der AN Download-Versionen als barrierefreie PDF-Datei an die BT zu übergeben.
Die AN stellt dem BND für die Freigabe der multimedialen Inhalte den Zugriff auf die Produkte oder PDFs in geeigneter Form (per Mail oder über eine digitale Plattform, die den IT- Sicherheitsrichtlinien des Bundes entspricht) zur Verfügung. Für diese Leistung können keine gesonderten Kosten geltend gemacht werden. Dies ist entsprechend in den Angebotspreis für die Vorlagenherstellung einzukalkulieren.
Druckabwicklung Die Druckabwicklung der Informations- und Präsentationsmaterialien (insb. Datenhandling/Übergabe an Druckerei, Prüfung und Freigabe durch den BND, Kontrolle der Belege) obliegt der AN.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Vorlagenherstellung (Print und | ||
|---|---|---|
| Online)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 1.17) |
5.2.7 Audio-, Video- und Foto-Inhalte
Im Rahmen der internen und externen Kommunikation erstellt die AN Audiobeiträge (wie z. B. Podcasts, kurze Interviews, Sounddesign und Komposition), Videobeiträge / Videoclips (z. B. Imagefilm, animierte Videos, Erklärvideos, Interview-Videos, Video-Ads) und Fotos.
Die AN übernimmt die Konzeption und die Produktion der Audio-, Video- und Fotoinhalte (inklusive eventueller Dreharbeiten oder Fotoshoots, Animationen, Beantragung von Drehgenehmigungen, Schnitt, Vertonung und Postproduktion) bis zur Fertigstellung. Sie stellt die Audio-, Video- und Foto-Inhalte in den gängigen Dateiformaten (*.mp4 für Videos, .wav/.mp3 für Audios, *.jpg für Fotos) bereit.
Die AN erstellt nach Abstimmung mit dem BND und einem entsprechenden Briefing zunächst ein Konzept für den geplanten Audio-, Video- oder Foto-Beitrag (Drehbuch und Storyboard) mit dazugehöriger verbindlicher Aufwands- und Kostenangabe. Diese basiert auf den in der Rahmenvereinbarung genannten Einheitspreisen und ist von der AN nun jeweils mit der Anzahl der voraussichtlich benötigten Einheiten (z. B. Stunden) zu hinterlegen. Notwendige Zusatzleistungen, wie z. B. Gebühren Dritter, vom BND gewünschte Sonderausstattung / Honorare von Medienschaffenden, wie Influencer, u. ä., sind in der Aufwands- und Kostenplanung separat zu berücksichtigen und werden vom BND separat beauftragt (siehe Kapitel Zusatzleistungen).
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Die jeweils erforderlichen Texte für Audio- und Video-Beiträge werden über die in dieser Leistungsbeschreibung angegebene Position für „redaktionelle Leistungen“ (vgl. Ziffer 5.2.4) abgerufen.
Die Konzeption von Audio-, Video- und Fotoinhalten wird über die in dieser Leistungsbeschreibung angegebene Position für „konzeptionelle Leistungen“ (vgl. Ziffer 5.2.3) abgerufen.
5.2.7.1 Produktion von Audio-Beiträgen
Es werden sowohl kurze Audio-Beiträge als auch längere Beiträge benötigt. Zusätzlich können weitere Formate, wie z. B. bei der Umsetzung eines Podcast-Formats gefordert sein oder die Erstellung eines Sounddesigns für die Arbeitgebermarke BND. Nach Vorgaben des BND sind die Audio-Beiträge mit Musik anzureichern. Hierzu gehören auch die Recherche und Beratung zu Nutzungsrechten von lizenzpflichtigen Werken. Auch diese umfassen alle zur Vor-, Nach- und Aufbereitung erforderlichen Leistungen. Bei Bedarf ist von der AN passende Stockmusik wie z. B. Songs mit Liedtext, Instrumentalbeiträgen, Jingles etc. zu recherchieren und in Audiobeiträge einzubinden.
Die Produktion der Audio-Beiträge wird über Stundensätze abgerechnet. Folgende Leistungen sind insbesondere zu erbringen:
● Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Aufnahmearbeiten, ggf. anfallende Honorarkosten für Sprecher / Moderator, ggf. Verpflegung vor Ort ● Herstellung des Audiobeitrags inkl. Postproduktion (Schnitt, Tonmischung, etc.):
o Sound and Music Supervision / Creator o Music Arrangement / Composition inkl. Producer / Arrangeur / Engineer o Music Production o Sound Design (Research und Entwicklung von Soundeffekten) o Set-up / Mix / Mastering o Vornahme der ggf. erforderlichen Aufteilung in Kapitel (Dateiformat vtt)
● ggf. erforderliche Aufteilung in Kapitel (Dateiformat vtt o.a.) ● Finalisierung des Audiobeitrags entsprechend der technischen Anforderungen des CMS- Systems „Government Site Builder“ und der Social-Media-Kanäle ● Bereitstellung der Dateiformate *.wav, *.mp3 (320 bit) / mp4 oder ggf. derzeit noch nicht absehbare Formate ● Erstellung von Audiosnippets zur Bewerbung des Podcast in Social Media
In den „Stundensatz Organisation“ sind alle zur Vor-, Nach- und Aufbereitung erforderlichen Leistungen sowie die Datenbereitstellung einzukalkulieren.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Organisation" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.1) |
In den „Stundensatz Casting“ sind z. B. Castingleistungen für Musiker/Sänger/Sprecher einzukalkulieren.
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| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Casting" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.2) |
In den „Stundensatz Recherche“ ist z. B. die Recherche von Stock-Musik einzukalkulieren.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Recherche" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.3) |
In den „Stundensatz Recording“ ist z. B. die Aufnahme von Gesprächen und Interviews inkl. Cutting einzukalkulieren.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Recording" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.4) |
In den „Stundensatz Producing“ ist z. B. die Bearbeitung der Aufnahmen, Editing, Mixing und Mastering einzukalkulieren.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Producing" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.5) |
Der „Stundensatz professionelle/r Sprecher/in“ bezieht sich auf eine stimmlich gebildete Person, von der die Sprechertätigkeit in professioneller Weise geleistet werden kann, ohne damit jedoch Anforderungen an die Bekanntheit dieser Person/Stimme zu verbinden. Sollte der BND im Projektverlauf die Buchung einer bestimmten (ggf. prominenten) Person zur Erbringung entsprechender Leistungen wünschen, so erfolgt die Buchung separat als Zusatzleistung (siehe Ziffer 4.2) und ist insofern nicht bereits bei Angebotsabgabe zu kalkulieren.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz professionelle/r Sprecher/in" in der | ||
|---|---|---|
| Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 2.6) |
Etwaige Arbeiten an bereits existierendem Audiomaterial werden über die Position für Post- Produktion (Pos. 3.35) im Abschnitt zu Video-Beiträgen abgerufen.
5.2.7.2 Produktion von Video-Beiträgen
Die Videobeiträge sollen im Rahmen der vereinbarten Kommunikationsmaßnahme auf allen geeigneten Kanälen in den dafür erforderlichen Formaten und Stilrichtungen eingesetzt werden (z. B. für die Verwendung im Internet, TV, DOOH und Kino). Hierbei können die Videos in unterschiedlichen Qualitäten produziert werden; eine entsprechend flexible Personaleinsatzplanung für die Zusammenstellung von Teams unterschiedlicher Größenordnungen wird vorausgesetzt (von Solo-Aufnahmen bis gesamtem Drehteam). Die Arbeiten umfassen insbesondere die Entwicklung eines Storyboards, Drehbuchs, die Anpassung auf verschiedene für Social Media erforderliche Formate, aufwendige Schnitte und komplexe Nachvertonung mit professionellen Sprechern und Musik.
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Teil der Videoproduktion ist ebenfalls die Erstellung von Derivaten, die geeignet sind, die Videos öffentlichkeitswirksam auf allen von der BT gewünschten Kanälen zu präsentieren.
Bei Bedarf können im Rahmen der Dreharbeiten gemäß Kommunikationskonzept auch Interviews durchgeführt werden, die als Originaltöne in die Videos eingearbeitet werden.
Die AN erstellt Video-Beiträge und reichert diese ggf. mit Musik an. Nach Erstellung eines mit dem BND abgestimmten und freigegebenen Konzeptes, erfolgt soweit notwendig die Entwicklung eines Drehbuchs / Storyboards, ggf. Previs. Im Anschluss übernimmt die AN die Produktion des Videos inklusive Dreh / Animation (2D, ggf. 3D), Schnitt, Farbkorrektur, Vertonung, ggf. Untertitelung (Untertitel im Dateiformat *.srt) und/oder Aufteilung in Kapitel (Kapitel im Dateiformat *.vtt), bis zur Fertigstellung. Die Video-Beiträge werden dem BND abschließend im abgesprochenen Format (Dateiformat, Dateigröße, Auflösung, etc.) und auf dem festgelegten Weg (Datenträger) zur weiteren Verwendung inkl. aller vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Vorbereitungsphase (Pre-Production)" | ||
|---|---|---|
| in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.1) |
In den „Stundensatz Vorbereitungsphase (Pre-Production)“ sind einzukalkulieren: Erstellung Regie-Interpretation, Drehbuch, Animatics bzw. Feinkonzept gem. Briefing, Redaktion und Recherche, Recherche Location und Scouting, technische Motivbesichtigung, das Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen vor Ort, Vorbereitung und Durchführung Pre- Production Meeting, Casting und Recherche von bzw. Unterstützung bei der Beauftragung von Protagonisten, Statisten, Stuntmen- und Koordinator, Komparsen, Sprecher einschl. Nutzungsrechten & Buy-Out (unbegrenzt). Eventuell zu berücksichtigen sind SFX- und VFX-Artists, Tiertrainer, Hair- und Make-Up, Styling inkl. Assistenzen.
Für die Produktion wird das benötigte Equipment zur Verfügung gestellt, dies schließt auch dessen Transport ein sowie die Anpassung des Equipments an die Gegebenheiten am Ort der Auftragserfüllung, ggf. Verpflegung vor Ort.
Während bzw. im Zuge der Produktion der Bewegtbilder sollen auch begleitend geeignete und technisch hochwertige Fotos (in zuvor gebrieften Formaten) gemacht werden können, die wie die o. g. Film-Derivate der ergänzenden Verbreitung auf weiteren Kanälen dienen.
| Preispositionen Drehteam und Equipment: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Regie" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.2) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Kameramann/frau" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.3) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Sound-Design" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.4) |
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| Preispositionen Drehteam und Equipment: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz zusätzliche fotografische Begleitung" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.5) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Assistenzperson (Kamera, Ton, Licht)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.6) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Styling, Maske, Visagist/in" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.7) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Organisation" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.8) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Preis pro Fahrzeug (Transporter bis 3,5 Tonnen) pro Tag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.9) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Preis pro km für den Transport (einfache Strecke)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.10) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Miete eines Tonstudios und Tontechniker/in pro Stunde)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.11) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Sprachaufnahmen inkl. Sprecher/in" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.12) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamera-Setup 1: mit digitaler Spiegelreflexkamera (DSLR) oder nach aktuellem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abrufs pro Drehtag)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.13) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Schwebestativ für DSLR (z. B. DJI Ronin-M gimbal oder vergleichbar) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.14) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamera-Setup 2: mit digitaler Filmkamera (z. B. Arri Alexa, Red oder Sony-Profikamera oder vergleichbar) oder nach aktuellem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abrufs pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.15) |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024 Seite 24 von 31
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Leistungsbeschreibung / Az. B 12.21 - 0114/26/VV : 1
| Preispositionen Drehteam und Equipment: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Schultermontage-Rig für digitale Filmkamera (z. B. Easyrig, Gimbal oder vergleichbar) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.16) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamerawagen (z. B. Dolly oder vergleichbar) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.17) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamerakran (z. B. Quick Jib oder vergleichbar) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.18) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamerastativ statisch für Kamera-Setup 1 pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.19) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Kamerastativ statisch für Kamera-Setup 2 pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.20) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Richtrohrmikrofon inkl. zugehörigem Equipmemt wie Tonangel, Schaumstoff/Popschutz, Pistole, Windkorb, Fellwindschutz pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.21) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Funkmikrofon/Lavalier (inkl. zugehörigem Equipment) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.22) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Grenzflächen-Mikrofon (inkl. zugehörigem Equipment) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.23) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Audio-Recording-Equipment pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.24) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Regiemonitor (inkl. Funkübertragung) für Regie und Bedarfsträger pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.25) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Fluter (z. B. Aperture Nova P 600 oder vergleichbar) (Preis pro Lichtquelle) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.26) |
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024 Seite 25 von 31
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Leistungsbeschreibung / Az. B 12.21 - 0114/26/VV : 1
| Preispositionen Drehteam und Equipment: | ||
|---|---|---|
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stufenlinsenscheinwerfer (z.B. Aperture 600 D oder vergleichbar) (Preis pro Lichtquelle) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.27) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Spotleuchte (Preis pro Lichtquelle) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.28) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Weichstrahler (Preis pro Lichtquelle) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.29) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Drohne/Multikopter mit Kamera (inkl. Aufstiegsgenehmigung & Versicherung) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.30) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Action-Kamera (GoPros oder vergleichbar) pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.31) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Teleprompter pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.32) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Green-Screen pro Drehtag" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.33) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Location-Scouting" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.34) |
Weitere für die Durchführung der Dreharbeiten notwendige Grundausstattung wird seitens der AN gestellt und nicht gesondert vergütet. Diese betrifft u. a. notwendige Kabel, Kabeltrommeln, Gaffer-Tape, Regie-Stuhl, Kopfhörer, Akkus, Klappe, Equipment-Wagen, Weißkarte für Weißabgleich usw.
Bei jeder Produktion wird eine Post-Produktion notwendig werden. Diese wird ebenfalls per Stundensatz vergütet. In der Post-Produktion enthalten sind u. a.:
● digitale Nachbearbeitung (bei analogen Umsetzungen Filmentwicklung)
o Schnitt o Tonoptimierung o Sounddesign, Musikdesign
● Unterlegen mit Audioinhalten
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 25.07.2024 Seite 26 von 31
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● Synchronisation ● Untertitelung ● Color Grading ● Bauchbinden ● Visual Effects (VFX), 2D, ggf. 3D ● Einbinden von Gebärdensprachfilmen / Sequenzen (Gebärdensprachfilme werden von einem bereits vorhandenen Rahmenvertragspartner zur Verfügung gestellt)
Um einen einheitlichen Stil der Maßnahme zu gewährleisten, können aus dem Drehmaterial auch Bewegtbild-Werbemittel in allen notwendigen Formaten erstellt werden (Mini-Clips, Teaser, Banner, MCAs etc.). Die Erstellung dieser Werbemittel ist ebenfalls unter dem „Stundensatz Post- Production“ abzurechnen.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Post-Production" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 3.35) |
5.2.7.3 Produktion von Foto-Beiträgen
Die AN übernimmt die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Produktion von Foto- Beiträgen. Bei den Foto-Beiträgen wird auf einen von der AN zu beauftragenden Fotografen (spezialisiert auf People-Fotografie inszeniert / Werbefotografie) zurückgegriffen.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Vorbereitungsphase (Pre-Production) | ||
|---|---|---|
| Foto" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 4.1) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Fotograf/Fotografin inkl. Grundausstattung mit digitaler Spiegelreflexkamera (DSLR), Stativ(en) oder nach aktuellem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Abrufs" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 4.2) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz zusätzliche fotografische Begleitung" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 4.3) | ||
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz fotografische Assistenzperson (Kamera, Licht)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 4.4) |
Leistungen wie Maske/Styling, Organisation, benötigte Fahrzeuge oder technisches Equipment usw. kann auch für Fotoshootings analog der bereits vorhandenen Kalkulationspositionen für die Produktion von Video-Beiträgen (Ziffer 5.2.7.2) abgerufen werden.
In den „Stundensatz Vorbereitungsphase (Pre-Production)“ sind einzukalkulieren: Feinkonzept gem. Briefing, Redaktion und Recherche, Recherche Location und Scouting, technische Motivbesichtigung, das Einholen eventuell erforderlicher Genehmigungen vor Ort, Vorbereitung und Durchführung Pre-Production Meeting, Casting und Recherche von bzw. Unterstützung bei der Beauftragung von Protagonisten, Statisten.
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Die Produktion umfasst folgende Leistungen:
● die Bereitstellung des benötigten Equipments und ggf. der Verpflegung vor Ort ● die Anpassung des Equipments an die Gegebenheiten am Ort der Auftragserfüllung sowie dessen Transport ● das Einrichten und die Ausstattung der Location ● das Bereitstellen als RAW- und JPEG-Dateien (einschließlich Sideshots) digital und zusätzlich auf einem gängigen Speichermedium (dieses geht in das Eigentum des BND inkl. aller vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte über)
Bei jeder Foto-Produktion wird eine Post-Produktion notwendig werden. Diese wird ebenfalls per Stundensatz vergütet. In der Post-Produktion enthalten sind u. a.:
● digitale Nachbearbeitung (bei analogen Umsetzungen Filmentwicklung) ● Color Grading
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Post-Production Foto" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 4.5) |
5.2.8 Web-Development / Programmierungen
Die AN übernimmt das Web-Development bzw. die Programmierung für Webauftritte im Rahmen der Arbeitgeberkommunikation des BND (z. B. von Microsites). Sie programmiert und betreut bei Bedarf für die Dauer der Rahmenvereinbarung Anwendungen / Apps und virtuelle Assistenten und installiert diese in den entsprechenden Umgebungen. Bei Bedarf des BND erfolgt eine Abstimmung mit dem Rahmenvertragspartner des BND für Programmierarbeiten an der BND- Website.
Technischer Support Folgende Leistungen sind in diesem Zusammenhang als technischer Support insbesondere zu erbringen:
● Beratung/Recherche/Unterstützung zu Domain, Hosting und Deployment; ● Websitetracking (DSGVO-konform), u. a. Gesamtzahl Besucher, Seitenaufrufe, Verweildauer, Absprungrate, Einstiege/Ausstiege; ● technisches Konzept; ● Testing und Qualitätsanalyse (responsives Webdesign, Browseroptimierung) sowie Search Engine Optimization (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO) von Webseiten; Videokonvertierung für embedded Video auf der Website, kompatible Videopodcasts und Audiokonvertierung in *.mp3 sowie Einbindung und Angebot als Audiopodcast, Überführung und Einbindung von Video- und Audioformaten in Streaming Media (z. B. mp3, mp4); ● Einbindung von User Interface und User Experience Design (UI & UX).
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Programmierung und technischer | ||
|---|---|---|
| Support" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.1) |
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| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz UX-/UI-Design" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.2) |
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Suchmaschinenoptimierung (SEO) / | ||
|---|---|---|
| Generative Engine Optimization (GEO)" in der Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.3) |
5.2.9 Betreuung von Social-Media-Kanälen
Die AN stellt bei Bedarf die Umsetzung von Social-Media-Werbekampagnen sowie die temporäre Betreuung von Social-Media-Kanälen im Rahmen von Kampagnen zur Arbeitgeberkommunikation des BND sicher. In dem hier beschriebenen Aufgabenbereich können z. B. folgende Arbeiten anfallen:
Content-Management (Social Media):
● Das Einrichten und Steuern von Werbekampagnen innerhalb der vom BND genutzten Social- Media-Karriere-Kanäle (v. a. Facebook/Instagram, LinkedIn, YouTube, evtl. weitere), ● Das Einstellen von Social-Media-Beiträgen in Abstimmung mit dem BND, ● bei Bedarf des BND Begleitung und Betreuung von Einzelevents, wie z. B. Live-Events oder andere Sondermaßnahmen, über die Social-Media-Karriere-Kanäle des BND. ● Konzeption von Foren, Newslettern, Blogs, Social-Media-Aktivitäten (insbesondere Facebook oder Instagram-Kampagnen), Beteiligungsplattformen jeglicher Art (Wettbewerbe, Workshops, Sonderrubriken);
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Content-Management (Social Media)" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.4) |
Community-Management:
● fortwährende Betreuung von Online-Communitys auf den Social-Media-Karriere-Kanälen des BND ● tägliche Überprüfung der für die Maßnahme genutzten sozialen Netzwerke, Beantwortung von User-Beiträgen durch die AN nach Vorgaben der BT unter Berücksichtigung von Sprachregelungen (mit BT abzustimmen) und Tonalitäten sowie Weiterleitung von Fragen an die BT; ● Einrichten, Auswerten und ggf. Archivieren von Online-Umfragen; ● Moderation von Foren und Netzwerken, Freischaltung von Beiträgen in Abstimmung mit der BT ● Erstellen von Reportings und Social-Media-Monitorings mit Hilfe von Analysetools; Betreuung community-bildender Maßnahmen (Wettbewerbe, Workshops, Sonder- rubriken).
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Leistungsbeschreibung / Az. B 12.21 - 0114/26/VV : 1
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Community-Management" in der | ||
|---|---|---|
| Datei Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.5) |
5.2.10 Evaluation der Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation
Die AN entwickelt, analysiert und optimiert in Abstimmung mit dem BND Evaluationsmaß- nahmen im Rahmen der Arbeitgeberkommunikation und setzt diese um. Hierzu zählen insbesondere:
● Studien sowie interne und externe Umfragen (im nationalen Bereich) ● Definition und Auswertung von Key Performance Indicators (KPI, Leistungsindikatoren), z. B. Reichweite, Involvement / Engagement und Präferenz in der Zielgruppe. ● Web- und Social-Media-Analyse (z. B. zu den definierten KPI) ● Controlling der Kommunikationsmaßnahmen ● Evaluation der Mediaplanung ● Reporting gegenüber dem BND
Innerhalb des Projektmanagements bedarf es einer regelmäßigen Dokumentation und Analyse der Wirkung der umgesetzten Maßnahmen, z. B. in Form eines Kurzberichts an die BT sowie (falls möglich) einer Kurzevaluation (Ziele, Messgrößen, Zielerreichung der Maßnahmen). Darunter ist u. a. die Erfassung bzw. Dokumentation von wichtigen Kennzahlen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Optimierung der Kommunikationsprodukte zu verstehen. Die AN erhält von der beauftragten Medienagentur die hierfür notwendigen Daten.
Der Inhalt dieser Dokumentation kann in Absprache mit dem BND z. B. bestehen aus:
● Besucherzahlen (Webseite, Veranstaltung etc.), ● Interaktionsraten, ● Tonalitäts-Bewertung, ● Netto-Reichweiten, ● Mediareichweiten, ● Social-Media-Kennzahlen (u. a. Impressions, Wachstumsrate, Engagementrate, CTR) ● sowie allgemein Reaktionen aus dem Netz oder der Presse
Dazu erstellt, scannt und vergleicht die AN regelmäßig ausgewählte Kennzahlen der Kommunikationskanäle/-produkte der BT und formuliert auf dieser Basis konkrete Empfehlungen, wie diese Produkte und Kanäle verbessert werden können bzw. wie wirkungsvoll sie aktuell sind. Die Erkenntnisse dieser Analyse können bei der weiteren Qualitätssicherung beachtet werden. Daraus resultierend sollten folgende Punkte beachtet werden:
● regelmäßige Beratung zur Weiterentwicklung der Kampagnen ● Konkurrenz- und Fehleranalysen ● Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Informationsangebote
Für die Entwicklung, Analyse, Optimierung und Umsetzung dieser Maßnahmen sowie das Reporting dazu wird der unten angegebene Stundensatz berechnet.
| Bitte geben Sie den Angebotspreis für den "Stundensatz Evaluation" in der Datei | ||
|---|---|---|
| Leistungsverzeichnis.aidf ein. (Pos. 5.5) |
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