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Bürgschaftsmuster
Bürgschaftsurkunde
Vertragserfüllungsbürgschaft
Der Auftragnehmer
[Name und Anschrift]
und die Auftraggeberin
[Name und Anschrift]
haben folgenden Vertrag geschlossen:
[Vertragsnummer, Datum, Bezeichnung der Bauleistung]
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten.
Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
[Name und Anschrift]
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht für die ordnungsgemäße Erfüllung aller durch den o.g. Vertrag übernommenen Verpflichtungen bis zu einem Betrag in Höhe von
EUR (in Worten: Euro)
mit der Maßgabe, dass er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann. Die Bürgschaft sichert sämtliche Ansprüche auf ordnungsgemäße Erfüllung einschließlich Ansprüche auf Rückzahlung einer Überzahlung aus Abschlagszahlungen sowie Schadensersatz- und Mängelansprüche, die vor der Abnahme entstanden sind.
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
[Ort, Datum]
Unterschrift des Bürgen
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Bürgschaftsmuster
Bürgschaftsurkunde
Gewährleistungsbürgschaft
Der Auftragnehmer
[Name und Anschrift]
und die Auftraggeberin
[Name und Anschrift]
haben folgenden Vertrag geschlossen:
[Vertragsnummer, Datum, Bezeichnung der Bauleistung]
Danach hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die Erfüllung von Mängelansprüchen zu leisten.
Er leistet sie in Form dieser Bürgschaft; sein Wahlrecht aus § 17 Abs. 3 VOB/B ist gewahrt.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Mängelansprüche aus o.g. Vertrag bis zu einem Betrag in Höhe von
EUR (in Worten: Euro)
mit der Maßgabe, dass er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann.
Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung der Auftraggeberin zuständigen Stelle.
[Ort, Datum]
Unterschrift des Bürgen