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Verfahrensbedingungen
1 Unterlagen
Die Vergabeunterlagen bestehen aus Vordrucken, BVB / ZVB, der Leistungsbeschreibung inkl. LV, dem Muster Zuschlagsschreiben (T14) und den sonstigen Unterlagen.
1.1 Vordrucke:
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zum Download über das Vergabeportal dtvp zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind über das Vergabeportal unter Ver- wendung des Bietertools als PDF-Dokumente einzureichen.
Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Vordrucke:
T01 Vordruck „Angebot“ T02 Vordruck „Eignung“ T03 Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“ T04 Vordruck „Nachunternehmer Einsatz“ (Einsatz und Erklärung) T05 Vordruck „Nachunternehmer Erklärung“ T06 Vordruck „Preisermittlungsblatt 1“ T07 Vordruck „Preisermittlungsblatt 2“
1.2 Besondere Vertragsbedingungen BVB (T08) und Zusätzliche Vertragsbedingen ZVB (T09):
BVB und ZVB sind Bestandteil des Angebotes und werden durch die Abgabe des Angebotes anerkannt und im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
1.3 Leistungsbeschreibung, bestehend aus:
T10 Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen T11 Leistungsverzeichnis T12 Rahmenterminplan
Das verpreiste Leistungsverzeichnis reichen Sie bitte im Format *.p84 o. GAEB DA XML und ebenfalls als PDF über das Portal ein.
1.4 Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gem. Arti- kel 12 bis 14 DSGVO (T15)
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Für die Bearbeitung Ihres Angebotes geben wir Ihnen die folgenden Hinweise:
2 Ausführungszeit
Die Auftragserteilung ist voraussichtlich für die KW 50 2026 vorgesehen.
Die Ausführungszeit und weitere Fristen und (Vertrags-) Termine können den Besonderen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Der vom Auftragnehmer geplante Bauablauf ist in einem Detailterminplan darzustellen und zwei Wochen nach der Auftragserteilung an den Auftraggeber zu übergeben.
3 Art der Vergabe
Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren SektVO.
4 Vergabestelle
Der Zuschlag wird von der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH im Namen und auf Rechnung Hamburg Port Authority AöR erteilt.
5 Auskünfte / Einsicht in Unterlagen / Anforderung von Unterlagen
Fragen können ausschließlich über die Vergabeplattform dtvp an die Vergabestelle gestellt werden.
Fragen sind möglichst zu bündeln und möglichst frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Angebotsabgabe, einzureichen. Fragen, die der Vergabestelle nicht rechtzeitig elektro- nisch vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Bieter grundsätzlich nicht mehr vor dem Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Der Auftraggeber wird die Fragen und Antworten in anonymisierter Form den Bietern über die Vergabeplattform dtvp zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, die Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten. Aus Gründen der Verfahrensökonomie kann es sich an- bieten, die Antworten zu bündeln.
6 Ortsbesichtigung
Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
7 Hinweise zum Angebot
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform dtvp und das dort zur Verfügung gestellte Bietertool abzugeben (Näheres entnehmen Sie bitte der anliegenden In- formation zur Verwendung der elektronischen Vergabeplattform DTVP).
Eine Angebotsabgabe per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen und wird nicht ge- wertet.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
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Das Angebot muss den geltenden gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Das Angebot ist zu unterschreiben oder die handelnde Person zu nennen. Falls keine dieser beiden Angaben gemacht wird, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multipli- kation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen ver- teilt, benennt nicht die geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositi- onen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in EUR, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pau- schalpreise, Verrechnungssätze, usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteu- erbetrag zum geltenden Steuersatz ist am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
• ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe sind mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Werden Preisnach- lässe mit mehr als zwei Nachkommstellen angeboten, werden für die Wertung nur die ersten beiden Nachkommastellen berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auf- tragserteilung Vertragsinhalt.
Beabsichtigt der Bieter Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
8 Urkalkulation
Der Bieter hat zum Bietergespräch nach Angebotsabgabe oder - für den Fall, dass ein solches nicht stattfindet - auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine vollumfängli- che Urkalkulation zur Verfügung zu stellen, aus der die Ermittlung der Einheitspreise nachvoll- zogen werden kann. Hierfür sind die jeweiligen Leistungsansätze und Einzelkosten der Teil- leistungen unter Berücksichtigung der Stoff-, Lohn-, Geräte- und sonstigen Kosten anzugeben. Ebenso ist das Kalkulationsschlussblatt mit einer Gesamtübersicht über die Hauptkostenarten und insbesondere den jeweiligen Zuschlägen beizufügen. Zu einer vollumfänglichen Urkalku- lation gehört es, dass auch signifikante Leistungen (größer 10% der Gesamtleistung), die an Nachunternehmer vergeben werden, mit einer Urkalkulation hinterlegt werden.
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Dies kann durch Übergabe eines versiegelten Umschlages oder durch Übersendung eines passwortgeschützten PDF erfolgen.
Die Urkalkulation wird von dem Auftraggeber aufbewahrt und nur bei Bedarf und im Beisein eines Vertreters des Auftragnehmers geöffnet.
9 Angebotsfrist / Eröffnungstermin
Die Angebotsfrist läuft am 19.11.2026 11:00 Uhr ab.
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist auf die Plattform hochgeladen werden. Ver- spätet eingereichte Angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Technische Probleme in der Infrastruktur des Bieters gehen zu seinen Lasten. Bitte lassen Sie sich daher nicht bis zur letzten Minute mit dem Upload Zeit und kontaktieren Sie die Vergabestelle unverzüglich, falls technische Probleme auftreten. Der Bieter muss die Aktualität seiner verwendeten Soft- ware sicherstellen.
Den Bietern wird unverzüglich nach Öffnung der Angebote die Information über Namen der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe oder Bedingungen sowie der Anzahl der jeweiligen Nebenangebote über die Vergabeplattform dtvp übermittelt.
10 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
11 Eignungsnachweis des Bieters
Die Erteilung des Auftrags ist zudem von der Vorlage der geforderten Eignungsnachweise abhängig. Der Bieter (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklärung über das Vorliegen der Eignungs- anforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den in unterzeichneter Form einreichen. Bietergemeinschaften haben für jedes ihrer Mitglieder die entsprechenden Unterlagen beizubringen.
12 Tariftreue und Mindestlohn
Die Bieter erhalten einen Auftrag nur dann, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe verpflich- ten, die Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn zu befolgen (siehe Nr. 5 des Vordrucks „An- gebot“).
Die Bieter geben solche Erklärungen in Nr. 5 des Angebotsschreibens ab. In dieser Erklärung haben die Bieter auch die Art der tariflichen Bindung ihres Unternehmens, sowie die gezahlte Höhe des niedrigsten Stundenlohns (brutto) für die im Rahmen der Leistungserbringung ein- gesetzten Beschäftigen anzugeben.
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13 Bewertungskriterien
Die Angebote werden nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen gewertet. Maßgeblich ist die Wirtschaftlichkeit des Angebotes nach den folgenden Kriterien und deren Wichtung:
• Preis (100 %)
Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt:
Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus den nachgerechneten Angebots- summen, Bedarfspositionen fließen mit [100 %] ihres Gesamtpreises in die Wertung ein, Stundensätze fließen mit den im Leistungsverzeichnis eingetragenen Vordersät- zen in die Wertung eine – die Vordersätze fließen nicht in die Auftragssumme ein.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
14 Zuschlags- und Bindefrist
Die Zuschlags- und Bindefrist endet 60 Kalendertage nach Angebotsabgabe.
Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
15 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, hat er, soweit diese bereits feststehen, die Nachunternehmer mit der Abgabe des Gebots zu be- nennen und die Zustimmung des Auftraggebers zu deren Einsatz zu beantragen. Dazu hat er die Formblätter „Antrag auf Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz“ und „Erklärung des Nachunternehmers“ beizubringen.
Beruft der Bieter sich auf die Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers (Eignungsleihe) so müssen die vorgenannten Formblätter bereits mit der Vorlage des Angebotes vorgelegt wer- den.
Soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbar ist, hat der Auftrag- nehmer für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Nachunternehmer zu beteiligen.
16 Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind dem Bieter über die Vergabeplattform dtvp in elektronischer Form zur Verfügung gestellt worden.
Auf dieser Plattform werden auch ggf. notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen und Listen von Bieterfragen und deren Beantwortung zur Verfügung gestellt. Grds. wird die Verga- bestelle die Bieter auf Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen im Verfahren hinweisen, es ist jedoch auch Aufgabe der Bieter durch regelmäßigen Besuch der Plattform
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solche Änderung eigenständig zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bie- ter sich bei der Vergabeplattform nicht angemeldet hat, da die Vergabestelle ihn dann nicht über die Plattform kontaktieren kann.
Der Bieter ist selbst für die Angebotsabgabe auf Grundlage der aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere am Leistungsverzeichnis, sind unzu- lässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bitte sehen Sie ebenfalls davon ab, ein- schränkende Anmerkungen in einem etwaigen Begleitschreiben zu machen, welche die Leis- tung ggf. verändern
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Dafür hat er die Kommunikationseinrich- tungen der Vergabeplattform zu verwenden.
17 Datenaustausch
Sofern Daten der Ausschreibung auch im digitalen GAEB-Format (D83, P83 oder X83) zur Verfügung gestellt werden, muss der Bieter vom digitalen Datenaustausch Gebrauch machen und das Leistungsverzeichnis im digitalen GAEB-Format (D84, P84 oder X84) einreichen. Sollte die hierfür erforderliche Software-Ausstattung nicht zur Verfügung stehen, kann ein ent- sprechendes Programm mit dem Namen „Offerte L“ kostenfrei von der Internetseite
http://www.hamburg.de/bsw/bsw-ausschreibungen/
heruntergeladen werden.
18 Bietergemeinschaften
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot den von allen Mitgliedern unterschriebenen Vordruck "Erklärung der Bietergemeinschaft" über die Vergabeplattform abzugeben.
19 Anforderungen des Hamburgischen Vergabegesetzes
Die Bieter haben mit ihrem Angebot die für diesen Auftrag geltenden Anforderungen des Ham- burgischen Vergabegesetzes und der hier anwendbaren landesrechtlichen Ausführungsbe- stimmungen gemäß den Hinweisen auf das Landesrecht zu beachten.
20 Anforderungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes
Der abzuschließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentli- chung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Im Rahmen der Veröffentlichung und Weitergabe von Verträgen werden die Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse der Vertragspartner geschützt. Deswegen hat der Bieter im Rahmen sei- nes Angebotes anzugeben und kenntlich zu machen, ob und wenn ja welche Teile seines Angebotes Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind.
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21 Kosten
Dem Bieter stehen keine Kostenerstattungs- oder sonstige Ansprüche gegen die Ausschrei- bungsstelle für die Teilnahme an der Ausschreibung oder die Erarbeitung des Angebots zu.
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Information zur Verwendung der elektronischen Vergabeplattform DTVP Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform dtvp durch- geführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: http://www.dtvp.de.
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabe- plattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.
Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfah- ren oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitge- stellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vor- gegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (vorwiegend PDF und Word Dokumente).
Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und An- gebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hier- bei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keiner- lei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.
Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
• Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version • Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version • Google Chrome in der jeweils aktuellen Version • Apple Safari in der jeweils aktuellen Version
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und In- teressenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool be- reitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projekt- raum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angebo- ten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.
Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projekt- dateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool ge- startet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabe- plattform heruntergeladen werden.
Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektroni- schen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist die Textform nach § 126b BGB zugelassen.
Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbe- stätigungen werden innerhalb des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal) zusammen-
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gestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens mit Hilfe hybrider Ver- schlüsselungsverfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinforma- tionen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Nach dem Abschluss der Über- tragung wird innerhalb des Bietertools eine umfangreiche Zusammenfassung der Abgabe zum Download und weiteren Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.
Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnah- meanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Infor- mationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signa- turprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch.
Der so genannte E-Angebotsservice übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elekt- ronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigun- gen gegenüber der Vergabeplattform. Wie auch der Intermediär, kann der E-Angebotsservice auf Grund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt auf die Inhalte der elekt- ronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigun- gen zugreifen.
Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die ver- schlüsselten elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Inte- ressenbestätigungen mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüs- selt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt.
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