Wartung von PWC-Anlagen auf Rastplätzen der Niederlassung Nord

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
8
Erfüllungsregion
Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur und Wartung von Anlagen (45259000)
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
225604-2026
Verfahrensnummer
2e9e3ba1-362d-4d12-a541-09f41821ac80

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die regelmäßige Wartung von PWC-Anlagen (Park-WC-Anlagen) an verschiedenen Standorten der Niederlassung Nord aus. Der Auftrag ist in acht Lose unterteilt, die jeweils spezifische Rastplätze in Norddeutschland abdecken. Die Leistungen umfassen technische Wartungen, Sicherheitsprüfungen sowie Störungsbeseitigungen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord.

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · AM Hittfeld/ Los 1

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Am Elmshorn/Los 2

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Am Schleswig/Los 3

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · AM Grande/ Los 4

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Am Scharbeutz/ Los 5

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Am Bad Segeberg/ Los 6

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · AM Bad Oldesloe/ Los 7

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Am Neumünster/ Los 8

    Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die Wartung der PWC-Anlagen auf den Rastplätzen der Niederlassung Nord. Der Wartungsvertrag umfasst folgende Leistungen: • Technische Wartung • Elektrische Sicherheitsprüfung • Blitzschutzprüfung • Stundenlohnarbeiten für Störungsbeseitigung/Reparaturen • Materialkosten, Ersatzteile Technische Wartung von WC-Anlagen: Die technische Wartungerfolgt zweimal jährlich und umfasst die Türen, das Bauwerk, die Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Steuerungstechnik, Schlüsselschalter und Spendersysteme. Elektrische Sicherheitsprüfung: Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 erfolgt einmal im Jahr und ist von einer Elektrofachkraft auszuführen. Blitzschutzprüfung: Die Blitzschutzprüfung wird einmal jährlich ausgeführt. Stundenlohnarbeiten für die Störungsbeseitigung und Reparaturen im Rahmen der Wartung und Störungsbeseitigung zur Wiederherstellung der Funktion der PWC-Anlage: Die Stundenlohnarbeiten, die An- und Abfahrt sowie das Material wird gesondert erfasst. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei zu leisten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel und Materialien zu liefern bzw. zu stellen. Nach erfolgter Wartung wird der Autobahnmeisterei ein Wartungsprotokoll und Prüfprotokoll für elektrische Anlagen über Art und Umfang der ausgeführten Leistung, einschließlich eingebauter Teile und Informationen über den Zustand der Anlage sowie mögliche notwendige Instandsetzungsarbeiten übergeben. Die jährliche Blitzschutzprüfung sowie elektrische Sicherheitsprüfung haben im Rahmen der technischen Wartung mit zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Autobahnmeisterei. Weitere Ausführungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen.

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · AM Hittfeld/ Los 1

Preis
100 %

LOT-0002 · Am Elmshorn/Los 2

Preis
100 %

LOT-0003 · Am Schleswig/Los 3

Preis
100 %

LOT-0004 · AM Grande/ Los 4

Preis
100 %

LOT-0005 · Am Scharbeutz/ Los 5

Preis
100 %

LOT-0006 · Am Bad Segeberg/ Los 6

Preis
100 %

LOT-0007 · AM Bad Oldesloe/ Los 7

Preis
100 %

LOT-0008 · Am Neumünster/ Los 8

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 376835-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.