B214 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Wartung von Geräteraumtoren in Sporthallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.11.2026, 08:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Formular B214

Besondere Vertragsbedingungen

Leistung/ Maßnahme Wartung der Geräteraumtore in den Sporthallen der Stadt Senftenberg Vergabenummer 2026 GM 37

  1. Überwachung der Anlieferung/ Leistung

☒ Die Überwachung obliegt den Auftraggeber.

☐ Die Überwachung obliegt den Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/ Ingenieur mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauf- tragten Architekten/ Ingenieur getroffen werden.

  1. Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Turnhallen der Stadt Senftenberg

  1. Ausführungsfristen

Beginn der Leistungserbringung: 01.01.2027 Ende der Leistungserbringung : 31.12.2028 zzgl. 1 Jahr Option auf Verlängerung, sofern der Vertrag nicht bis zum 30.09.2028 seitens des Auftraggebers gekündigt wird.

  1. Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

4.1. Bei Überschreitung der unter 3. Genannten Fristen:

☐ für jede vollendet Woche Prozent ☐ für jeden Werktag Prozent

desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

4.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischen- termine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nicht- einhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Rechnungen (§ 15 VOL/B)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber mit Angabe der Vergabenummer 2026 GM 37 elektronisch per E-mail unter rechnungen@senftenberg.de einzureichen.

Seite 1 von 2

[Seite 2]

Formular B214 Besondere Vertragsbedingungen

  1. Zahlungsbedingungen (§ 17 VOL/B)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

  1. Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)

7.1. Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssummer (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 EURO ohne Umsatzsteuer beträgt und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

7.2. Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

− ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. − Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. − Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. − Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. − Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
  • keine -

Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung