2026-10-19-Amev-Wartungvertrag_MUC_BS-Türen.pdf

Wartung von Brandschutztüren in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 12:33 (Europe/Berlin)

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1 für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung 1 für eine Bestandsanlage 1 für1 ______________________________________

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Zwischen: Elsenheimerstr. 39 80687 München Aktenzeichen des Auftraggeber s1: ______________________________________

  • nachstehend Auftraggeber (AG) genannt

und der Firma 2 2

2

2 Auftragsnummer de s Auftragnehmers 2: ______________________________________

  • nachstehend Auftragne hmer (AN) genannt

wird fü r1:

Standort(e) der Anlage(n)1:

folgende Vereinbarung getroffen:

  1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion (nachstehend als Wartung bezeichnet) sowie Instandsetzungsarbeiten und Erneuerungen an den technischen Anla- gen und Einrichtungen (nachstehend als Anlagen bezeichnet), hier an: , die1 , nachfolgend als LV bezeichnet, entsprechend Anhang (siehe Nr. 13) aufgeführt sind. Das LV ist Vertragsbestandteil.

Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigen- ständigen Vertrag, sondern um die für den L eis tungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird

1 Vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen. 2 Vom Auftragnehmer anzukreuzen bzw. auszufüllen. 20.05.202226.1 K0.V2B0 2Z6F Verwaltung Seite 1 von 16

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2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Dem Auftragnehmer werden die in dem LV beschriebenen Leistungen übertragen. 2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. 2.3 Andere Instandsetzungs- oder Erneuerungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Sofern der Auftragnehmer seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt, kann er mit allen Erneuerungs-, Änderungs-, Ergänzungs- und Instandsetzungsleistungen betraut werden. Die angebotene Gesamtsumme über die Vertragslaufzeit aus dem beiliegenden LV (siehe Titel 1 ) darf nicht überschritten werden. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. 2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich 1 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit spätestens am 1 nach Meldungseingang durch den AG zu beginnen. 1 auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn - und Feiertagen) spätestens 1 nach Störungsmeldung durch den AG zu beginnen.

3 . Pflichten des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen

erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. 3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte, Werkzeuge, Leitern und Hebezeug etc.) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier - und Reinigungsmittel etc.) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle1:

mit: @kvb.de Telefonnummer1 : Bezirk1: zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

1 Vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen. 2 Vom Auftragnehmer anzukreuzen bzw. auszufüllen. 20.05.202226.1 K0.V2B0 2Z6F Verwaltung SeiStee 2it ev o2n v 1o6n 8

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3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung oder der Änderung von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen. 3.5 Der Auftragnehmer hat unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn Fabrikate abgekündigt sind oder wenn aus sonstigen Gründen die Ersatzteilversorgung nicht gewährleistet werden kann. 3.6 Rechnungsstellung: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Elsenheimerstr. 39, 80687 München, ZF-Verwaltung. Die Rechnungsstellung kann auch elektronisch erfolgen an: rechnungseingang@kvb.de Die Rechnung samt Anlagen muss aus einem PDF-Dokument bestehen. Eine doppelte Zusendung von Rechnungen ist allerdings unbedingt zu vermeiden.

  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren. 4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.2 bis 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben. 4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt vor Ort die Durchführung der Arbeiten nach Abschluss der Arbeiten. Die Bestätigung durch das Personal des Auftrag-gebers sowie Erbringen eines Leistungsnachweises (spätestens bei Rechnungsstellung) ist Voraussetzung zur Begleichung gestellter Rechnungen. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

Wurden Teile ausgetauscht (im Zuge der Wartung oder aufgrund einer Reparatur), sind diese dem AG auf Verlangen vorzuzeigen oder zu übergeben. 4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist: 1 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, ________


1 zu folgenden Zeiten durchzuführen ________


1 V om Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen. 2 Vom Auftragnehmer anzukreuzen bzw. auszufüllen.

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  1. Vergütung 5.1 Die Vergütung über die Wartungsarbeiten erfolgt gemäß der in dem LV angeboten Preise.

Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • die Wartung nach Nr. 2.1, • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe, • die Kosten von entsprechend dem LV zu liefernde Materialien, • die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen, • alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden etc. 5.2 Leistungen nach Nr. 2.2 bis 2.4 werden gemäß Titel 1 des LV vergütet. 5.3 Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn durch Änderungen von Tarifverträgen oder Sozialbeiträgen, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden.

Dabei bedeuten: K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot K n = neue Vergütung P A = 2 0, = Lohnallgemeinkostenanteil P = 2 0,______= Lohnkostenanteil (PA + PL = 1) L L = 2 ______€/Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot L n = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe

Maßgebender Tarifvertrag2:_____________________________________________________ (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen) Maßgebende Lohngruppe2:_______________ ________________________________ ______ (z.B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn eines Facharbeiters der Lohngruppe 7 im summarischen System) Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Lohnes durch den Auftragnehmer.

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5.4 Wenn die Bieterangaben in Punkt 5.3 nicht vollständig ausgefüllt werden, kann die Vergütung nach einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten in beiderseitigem Einvernehmen verhandelt werden. 5.5 Die Vergütung von Leistungen nach Nr. 2.2 bis 2.4 wird anhand von nachgewiesenen Einkaufspreisen, festgelegten Zuschlägen und angefallenen Arbeitsstunden ermittelt. Siehe 1 hierzu Titel ________ des LV. 5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt. 5.7 Die Vergütung wird nach erfolgter Leistungserbringung gezahlt. Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 2 Jahre .

  2. Haftung 7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall höchstens aber 1.000.000 € insgesamt Vermögensschäden auf 100.000 € je Schadensfall höchstens aber 500.000 € insgesamt

Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:

Sachschäden Vermögensschäden Personenschäden

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  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen 8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 1 Am1___________und beträgt1_________Jahre 1 Eine optionale Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr, auf max. insgesamt 6 Jahre Laufzeit, ist möglich und gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wi rd. 1 Am Tag der Abnahme der Bauleistung und beträgt1 _______ Jahre. 1 Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wi rd. 1Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn: a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist b) die in dem LV aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB) e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein ver- gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ord- nungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt. i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wett- bewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

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8.3 Wird ein Teil der in dem LV aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in dem LV aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang. 8.5 Werden die in dem LV aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

  1. Pflichten des Auftraggebers 9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. 9.2 Der Auftraggeber stellt keine Arbeitskräfte zur Verfügung. Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

  2. Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivil- prozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  3. Datenschutz 11.1 Der Datenschutz und die Vertraulichkeit der anvertrauten Informationen haben einen hohen

Stellenwert. Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze und beachten die entsprechenden Maßnahmen der Daten- und IT-Sicherheit. 11.2 Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des vorliegenden Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit der Daten ist erfolgt (siehe Anlage Verpflichtung Datenschutz). Es ist den Mitarbeitern demnach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Aufgabenänderung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. 11.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber bewusst, dass zum Zwecke der Vertragserfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie aufgrund der Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die Kontaktdaten der jeweiligen Partei an einen Dritten, soweit erforderlich, übermittelt werden können. Hierbei sind ebenfalls die jeweils geltenden daten- schutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

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  1. Schriftform und salvatorische Klausel 12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen). 12.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

  2. Anhänge zum Vertrag Folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil:

  1. Verpflichtung-Datens chutz (bei Beauftragung ausgefüllt und unterschrieben nachzuliefern)

1

vom:

1

vom:

Der Vertrag ist bei Angebotsabgabe zu unterschreiben. Bei Beauftragung wird der Vertrag von der KVB unterzeichnet, falls es nicht zur Beauftragung kommt, entstehen dem Anbieter durch seine Unterzeichnung keine vertraglichen Verpflichtungen.

Für den Auftraggeber1: Für den Auftragnehmer2:


O rt, Datum, Name/Unterschrift Ort, Datum, Name/Unterschrift

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Vertragsbedingungen

Betriebsordnung - Anlage zu Vertragsbedingungen

Betriebsordnung für Fremdfirmen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

  1. Ziel der Betriebsordnung _______________________________________________________________ 8

  2. Gebäude / Gelände ___________________________________________________________________ 8

2.1 Zugang __________________________________________________________________________ 8

2.2 Verhalten ________________________________________________________________________ 8

2.3 Betriebsmittel _____________________________________________________________________ 8

2.4 Verbote __________________________________________________________________________ 8

  1. Arbeitssicherheit ______________________________________________________________________ 9

3.1 Allgemeines ______________________________________________________________________ 9

3.2 Verantwortung ____________________________________________________________________ 9

3.3 Besondere Verpflichtung des Auftragnehmers ___________________________________________ 9 3.3.1 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet: ______________________________________ 9 3.3.2 Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre ______________________________________ 9

3.4 Notfälle / Arbeitsunfälle ____________________________________________________________ 10

  1. Brandschutz / Umweltschutz ___________________________________________________________ 10

4.1 Verantwortung ___________________________________________________________________ 10

4.2 Vorbeugender Brandschutz / Umweltschutz ____________________________________________ 10

4.3 Überwachung ____________________________________________________________________ 10

  1. Zuständigkeiten (Personen) ____________________________________________________________ 10

5.1 Koordinator ______________________________________________________________________ 10

5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) _________________________________ 10

5.3 Brandschutzbeauftragte/r (BSB) _____________________________________________________ 11

  1. Meldepflichtige Ereignisse _____________________________________________________________ 11

  2. Zuwiderhandlungen / Haftung __________________________________________________________ 11

  3. Verhalten im Brandfall / Notfall _________________________________________________________ 11

  4. Allgemeiner Hinweis: Änderungen der Betriebsordnung _____________________________________ 12

  5. Einweisung und Zutritt _______________________________________________________________ 12

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Vertragsbedingungen

  1. Ziel der Betriebsordnung

Ziel dieser Betriebsordnung ist es, die einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz sowie zum Umweltschutz bei der Leistungserbringung durch die Fremdfirma (Auftragnehmer) in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sicherzustellen.

Diese Betriebsordnung ist eine Vorgabe für den Auftragnehmer, die im Auftrag der Auftraggeberin in deren Gebäude bzw. auf deren Außengelände tätig wird. Sie enthält u.a. Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes sowie des Umweltschutzes.

  1. Gebäude / Gelände

2.1 Zugang

Das Betreten des Gebäudes hat stets durch den Haupteingang zu erfolgen. Das Befahren der Tiefgarage bzw. des Geländes erfolgt erst nach Anmeldung am, Empfang und Freigabe durch den Empfang.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, dem Auftragnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zutritt /die Zufahrt zu verwehren. Die Auftraggeberin übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.

Der Auftragnehmer bzw. deren eingesetzte Mitarbeitende haben sich am Empfang zu melden. Dort erfolgt eine entsprechende Registrierung. Nach Beendigung der Arbeiten haben sich diese am Empfang abzumelden.

Der Empfang verständigt die Haustechnik bzw. die zuständigen Mitarbeitenden über das Eintreffen des Mitarbeitenden des Auftragnehmers. In der Regel kann sich der Auftragnehmer nur in Begleitung eines Mitarbeitenden der Auftraggeberin im Dienstgebäude aufhalten und tätig werden.

2.2 Verhalten

Der Auftragnehmer hat ihre Lieferungen / Leistungen so zu erbringen und sich so zu verhalten, dass davon keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, Nachteile und Belästigungen für die Auftraggeberin, deren Mitarbeitende und der Allgemeinheit ausgehen.

Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über absehbare oder unvermeidbare Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten auftreten können, unverzüglich und im Voraus zu informieren.

2.3 Betriebsmittel

Der Auftragnehmer hat nur ihre eigenen Betriebsmittel zu benutzen (ausgenommen sind Einrichtungen der Ersten Hilfe und zur Brandbekämpfung). Für ihre Betriebsmittel ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich.

Benötigte Druckgase in Flaschen sowie andere gefährliche Stoffe dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und Freigabe der Auftraggeberin in das Gebäude / Gelände gebracht werden. Für gefährliche Stoffe ist ein Sicherheitsdatenblatt mitzuführen oder vorzulegen.

2.4 Verbote

Verboten sind insbesondere (Liste nicht abschließend):  der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Auftraggeberin unter Alkohol- und/oder Drogeneinwirkung bzw. deren Konsum,  Feuer, offenes Licht und Rauchen in den entsprechend gekennzeichneten feuergefährdeten Bereichen und das Rauchen im Dienstgebäude,  die nicht fachgerechte Entsorgung von Flüssigkeiten und Materialien,  das generelle Fotografieren und Filmen.

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Vertragsbedingungen

  1. Arbeitssicherheit

3.1 Allgemeines

Schadensfälle hat der Auftragnehmer unverzüglich der jeweiligen Haustechnik oder dem Technischen Gebäudemanagement zu melden und alle sachdienlichen Angaben zu machen.

3.2 Verantwortung

Der Auftragnehmer trägt bis zur Übernahme / Abnahme der Leistungen die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit in ihrem Arbeitsbereich.

Bei Arbeiten an Strom führenden Anlagen oder Einrichtungen ist in jedem Fall der Strom abzuschalten oder das Anbringen eines wirksamen Schutzes zu veranlassen. Dies ist vorab zwingend mit der Haustechnik der Auftraggeberin abzustimmen und freizugeben.

Es dürfen nur solche Gerüste und Leitern verwendet werden, die den BG-Vorschriften und -Regeln entsprechen.

Zum Schutz der Ausführenden ist je nach Arbeitsverfahren und Arbeitsbedingungen die von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung zu tragen.

Der Auftragnehmer hat die Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren und ein Fehlverhalten unverzüglich zu beseitigen. Sollte die Durchführung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erschwert oder unmöglich sein, ist die Auftraggeberin zu informieren.

3.3 Besondere Verpflichtung des Auftragnehmers

3.3.1 Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet:

 sich vor Beginn der Arbeiten über das Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu informieren und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen sowie eine Absicherung der Arbeitsstätte vorzunehmen,  bei der Durchführung von Tätigkeiten für Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge zu sorgen und diese freizuhalten,  Sauberkeit und Ordnung an der gesamten Arbeitsstätte zu gewährleisten,  durch ihn verschmutzte Wege, Flächen und Einrichtungen unverzüglich zu seinen Lasten fachgerecht wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, da sonst eine Reinigung zu seinen Lasten erfolgt.

3.3.2 Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Im Rechenzentrum der Auftraggeberin am Standort München ist der Sauerstoffgehalt aus Brandschutzgründen reduziert (Bereich der Kategorie II: 17 Vol.-% > Sauerstoffkonzentration ≥ 15 Vol.-%).

Führt der Auftragnehmer Wartungs-, Reparatur- oder sonstige Tätigkeiten im Rechenzentrum der Auftraggeberin durch, muss dieser im Vorfeld für die ausführenden Mitarbeiter ein Attest über ihre Tauglichkeit für Tätigkeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre vorlegen. Die Aktualität des Attests muss alle drei Jahre durch eine Wiederholungsuntersuchung sichergestellt werden. Sämtliche Anforderungen entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Liegt für den / die eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragnehmers kein Attest vor, sind die Ansprechpersonen des Bereichs IT der Auftraggeberin unverzüglich zu informieren. Ein Betreten des Bereichs ist in diesem Fall untersagt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsuntersuchung durch den Betriebsarzt der Auftraggeberin durchführen zu lassen. Hierzu ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Auftraggeberin über die Fachabteilung Personal einzuschalten.

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Vertragsbedingungen

3.4 Notfälle / Arbeitsunfälle

Bei Notfällen (Störfälle, Brände u.ä.) ist den Anweisungen der Auftraggeberin bzw. seiner Beauftragten unverzüglich nachzukommen.

Auf Anweisung sind die Arbeiten bei Gefahr im Verzug sofort einzustellen.

Arbeitsunfälle sind unverzüglich der Auftraggeberin bzw. seiner Beauftragten mitzuteilen und alle sachdienlichen Angaben zu machen.

  1. Brandschutz / Umweltschutz

4.1 Verantwortung

Der Auftragnehmer ist für den Brandschutz und Umweltschutz im Zusammenhang mit deren Arbeiten verantwortlich. Brandschutzanforderungen sind zu erfüllen.

4.2 Vorbeugender Brandschutz / Umweltschutz

Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind eine Brandentstehung zu verhindern, ggf. einer Explosion vorzubeugen und einen Brand so schnell wie möglich zu löschen.

Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer hat die Arbeitsstätte mit geeigneten Feuerlöschgeräten und sonstigen Löschmitteln auszurüsten, soweit diese nicht schon vorhanden sind. Ggf. hat der Auftragnehmer eine geeignete und unterwiesene Brandwache zu stellen.

Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu ergreifen die geeignet sind einen Umweltschaden zu verhindern bzw. vorzubeugen und einen eingetretenen Schaden so schnell wie möglich zu beheben.

Die Lagerung und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Farben, usw.) sind so durchzuführen, dass keine Gefährdung von Boden, Grundwasser und Entwässerungssystemen (Kanal, Sickerschächte) auftreten.

4.3 Überwachung

Der Auftragnehmer hat den Brandschutz / Umweltschutz zu kontrollieren und Unzulänglichkeiten sofort zu beseitigen. Sollte die Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen erschwert oder unmöglich sein, ist die Auftraggeberin zu informieren. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Arbeitsstätte zu begehen und dabei insbesondere die Einhaltung der Brandschutz- und Umweltschutzvorschriften zu kontrollieren.

  1. Zuständigkeiten (Personen)

5.1 Koordinator

Übernimmt der Auftragnehmer Tätigkeiten, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Tätigkeiten anderer Auftragnehmer zusammenfällt, hat er sich mit diesen über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen. Ggf. ist vor Beginn der Arbeiten ein Koordinator (s. a. BGV A1 § 6 i.V. mit § 8 ArbSchG) zu bestellen und der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen.

5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Gemäß Baustellenverordnung (in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz) ist bei größeren Baumaßnahmen wie z.B. Sanierungs-, Änderungs- und Instandhaltungsarbeiten an baulichen Anlagen vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen (SiGeKo). Gemäß § 2 BaustellV ist in bestimmten Fällen der zuständigen Behörde eine Vorankündigung zu übermitteln.

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Vertragsbedingungen

5.3 Brandschutzbeauftragte/r (BSB)

Der/die BSB ist über jede der folgenden Maßnahmen im Vorfeld schriftlich oder per Mail durch die Auftraggeberin zu informieren:  die Ausführung von feuergefährlichen Arbeiten bzw. Arbeiten mit Staubentwicklung  Beginn und Ende des Abschaltens von einzelnen Meldelinien / Rauchmeldern  Beginn und Ende der Außerbetriebnahme von Brandmeldeanlagen oder Sprinkleranlagen Eine Kopie des Erlaubnisscheines erhält der/die BSB.

  1. Meldepflichtige Ereignisse

Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin bzw. ihren Beauftragten unverzüglich folgende Ereignisse zu melden:  Schadensfälle, Arbeitsunfälle, Diebstähle  Brandereignisse bzw. die Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen  Beinaheunfälle  Sicherheitskritische Vorkommnisse Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet allen ihren gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen.

  1. Zuwiderhandlungen / Haftung

Zuwiderhandlungen gegen diese Betriebsordnung können ein Hausverbot zur Folge haben. Unabhängig davon haben die der Auftraggeberin Berechtigten das Recht, zuwiderhandelnde Mitarbeitende des Auftragnehmers des Gebäudes / Geländes zu verweisen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Mitarbeitenden auf Verlangen der Auftraggeberin durch zuverlässige Mitarbeitende zu ersetzen.

Ein Diebstahl wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

  1. Verhalten im Brandfall / Notfall

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Vertragsbedingungen

  1. Allgemeiner Hinweis: Änderungen der Betriebsordnung

Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Betriebsordnung aus sachlichem Grund, insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder betrieblicher Erfordernisse, anzupassen.

Änderungen werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben.

Die jeweils geltende Fassung ist zudem am Empfang der jeweiligen Liegenschaft einsehbar.

  1. Einweisung und Zutritt

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit in einer Liegenschaft der Auftraggeberin sind die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen über die für ihre Tätigkeit maßgeblichen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Verhaltensvorgaben der Auftraggeberin zu unterweisen.

Das hierfür erforderlich „Einweisungsformular für Arbeiten durch Fremdfirmen“ ist vollständig auszufüllen und von der eingesetzten Person des Auftragnehmers zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist beim erstmaligen Betreten der jeweiligen Liegenschaft am Empfang vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Personen die Einweisung erhalten und die darin sowie in dieser Betriebsordnung enthaltenen Vorgaben einhalten.

Anlage: Regelungen für Fremdfirmen: Einweisungsformular für Arbeiten durch Fremdfirmen

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Regelungen für Fremdfirmen

Einweisungsformular für Arbeiten durch Fremdfirmen
Neben einer hohen Qualität des Arbeitsergebnisses muss zu jeder Zeit die Sicherheit und die Gesundheit unserer Beschäftigten und der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet sein.
1Auftraggeberin:Unternehmen: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Arbeitsort: ………………………………………………………………………… Örtlicher Ansprechpartner: Siehe Zuschlagsschreiben Telefon: Siehe Zuschlagsschreiben
2Auftragnehmer:Unternehmen: ……………………………………………………………………. Auftragsverantwortlicher: ……………………………………………………….. Telefon: ……………………………………………………………………………
3Auftragserteilung durch:Vertrag / Aktenzeichen: …………………………………………………………. Ansprechpartner: Siehe Zuschlagschreiben Telefon: Siehe Zuschlagschreiben
4Arbeitsauftrag / Tätigkeit: Besondere Merkmale der Tätigkeit: Erforderliche Qualifikation / Befähigung:……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………
5Gefährdungen und Angaben zur Gefährdungsbeurteilung (wesentliche Gefährdungen, Beurteilung der Gefährdungen und Maßnahmen)liegt beim Auftragnehmer in ausreichender Form vor:  Ja  Nein
6Eingriff in vorhandene Anlagen?z.B. Elektro-, Heizungs- oder Sanitäranlagen  Ja  Nein
7Werden gefährliche Arbeiten durchgeführt (ggf. Erlaubnisschein)? Ja (KVB-Formular „Feuergefährliche Arbeiten“ ist vor Ort auszufüllen) Punkt 4.2 der Betriebsordnung zur Beachtung  Nein
8Werden staubentwickelnde Arbeiten durchgeführt? Ja (KVB-Formular „Feuergefährliche Arbeiten“ ist vor Ort auszufüllen) Punkt 5.3 der Betriebsordnung zur Beachtung  Nein
9Werden Gefahrstoffe eingesetzt? Wenn ja, welche? Ja, Gefahrenstoffe benennen: ……………………………………………… ……………………………………………………………………………….....  Nein
10Besondere Auflagen bzw. SchutzmaßnahmenSiehe Vertragsbestimmungen

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Regelungen für Fremdfirmen

11Lagerung Arbeitsmaterialien:Sofern erforderlich: Raum-Nr.: …………………………………………………
12Über Standorte „Erste-Hilfe- Einrichtungen“ informiert? Ja  Nein
13Über Standorte „Brandschutz- Einrichtungen“ (Feuerlöscher, Brandmelder usw.) informiert? Ja  Nein
14Brandschutzordnung Teil A und B zur Kenntnis genommen? Ja  Nein
15Benötigte Schlüssel/Codekarten gegen Unterschrift ausgehändigt? Ja  Nein
16Objektspezifische Einweisung ist erfolgt und wird durch Unterschrift bestätigt. Hinweis: Für Gruppen erfolgt die gesamtheitliche Bestätigung für alle aufgeführten Personen durch die Unterschrift des verantwortlichen Einsatzleiters („Auftragsverantwortlicher“ Siehe Punkt 2).Datum: ……………………………………………………………………………. Einweisende Person: …………………………………………………………… Eingewiesene Person(en) des Auftragnehmers: ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………………………
Original verbleibt zu Dokumentationszwecken beim örtlichen Ansprechpartner, Kopie wird an eingewiesene Person(en) bzw. Einsatzleiter ausgehändigt.
Die in der „Betriebsordnung für Fremdfirmen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns aufgeführten betrieblichen Vorgaben sowie die dort genannten gesetzlichen Bestimmungen wurden zur Kenntnis genommen und werden strikt beachtet.

Legende:

orange Vor Beginn der Arbeiten auszufüllen durch Auftragnehmer (AN) bzw. die beauftragte Person des AN

grün Vor Beginn der Arbeiten auszufüllen durch Auftraggeberin (AG) bzw. durch beauftragte Person der AG

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