Checkliste
| Checkliste einzureichender Unterlagen | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 |
|---|---|---|
| UVGO Öffentliche Ausschreibung | ||
| Vom Unternehmen verpflichtend einzureichende Unterlagen: | ||
| BTU_Angebotsschreiben_Eigenerklärung Ausschlussgründe.pdf (ausgefüllt und unterschrieben) | ||
| augefüllte Leistungsbeschreibung | ||
| inhaltliches Angebot mit Angebotspreis gemäß Leistungsbeschreibung | ||
| Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) (ausgefüllt und unterschrieben) | ||
| Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung |
Anleitung
| Erklärung zur Leistungsbeschreibung | Unnamed: 1 |
|---|---|
| Diese Leistungsbeschreibung ersetzt NICHT ein inhaltliches Angebot. Ein inhaltliches Angebot ist zwingend mit Briefkopf erforderlich (inhaltlich nach DIN-5008). | |
| Die letzte Spalte "Angabe durch Bieter" ist von Ihnen für jede einzelne Zeile auszufüllen. Tragen Sie dort den tatsächlichen Wert Ihres angebotenen Produkts ein (z. B. "2925 mm", "0,9 mm", "5/8 ZpZ"). Bei exakter Übereinstimmung mit der Anforderung genügt auch "", "i.O." oder "erfüllt". Die Spalte ist kein Preisfeld. Preise sind ausschließlich in der letzten Zeile (Gesamtpreis) einzutragen. | |
| Beispiel KORREKTE AUSFÜHRUNG | |
| Beispiel INKORREKTE Ausführung |
Leistungsverzeichnis
| Leistungsbeschreibung (Spezifischer Teil) | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wartung Yxlon | ||||||
| Losnummer: 04 | Geschäftszeichen: tafII_HH_2026-08-19_2 | |||||
| Legende: A = Ausschlusskriterium, B = Bewertungskriterium, I = Informationskriterium, O = Optionale Kriterien | ||||||
| Nr. | Kategorie | Kriterium | Anforderung | Art des Kriteriums | Gewichtung | Angabe durch Bieter (Ausprägung oder Bestätigung des Merkmals) |
| 1 | Allgemeiner Teil | Funktion | In der Modellfabrik befindet sich ein Röntgen-CT welches in regelmäßigen Abständen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eine regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben erfahren muss. | I | ||
| 2 | Anlagen-Beschreibung | Hersteller | Yxlon | A | ||
| 3 | Anlagen-Beschreibung | Typ / Modell | FF35 | A | ||
| 4 | Anlagen-Beschreibung | Baujahr | 2023 | A | ||
| 5 | Anlagen-Beschreibung | Datum letzte Wartung | 17.12.2025 | A | ||
| 6 | Anlagen-Beschreibung | Aktueller Fehlerstatus | ohne Fehler | A | ||
| 7 | Allgemeine Bedingungen | Qualifikation Servicepersonal | Einsatz ausschließlich von für die Wartung dieser Anlage qualifiziertem, herstellergeschultem Servicepersonal. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. | A | ||
| 8 | Allgemeine Bedingungen | Bereitstellung von Ersatz-, Verschleißteilen und Ressourcen | Alle im Rahmen der Wartung, Inspektion und Reparatur erforderlichen Ersatz‑ und Verschleißteile sowie Betriebsstoffe sind vom Auftragnehmenden in gleicher Qualität wie die Original-Herstellerteile bereitzustellen. Der Auftraggebende stellt zur Durchführung der beauftragten Leistungen weder personelle noch materielle Ressourcen zur Verfügung. Demnach sind alle Ersatz- und Verschleißteile im Angebotspreis zu inkludieren. Auf Anfrage ist die Herkunft der Ersatz- und Verschleißteile sowie Betriebsstoffe über eine Dokumentation nachzuweisen. | A | ||
| 9 | Allgemeine Bedingungen | Entsorgung | Alle im Rahmen der Wartung, Inspektion und Reparatur anfallenden Abfälle (einschließlich ausgebauter Teile, Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe) sind vom Auftragnehmenden ordnungsgemäß und nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. | A | ||
| 10 | Allgemeine Bedingungen | Vertragslaufzeit | Mit der Beauftragung darf kein Wartungsvertrag mit fester Laufzeit abgeschlossen werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Einzelbeauftragung für die ausgeschriebenen Leistungen. | A | ||
| 11 | Allgemeine Bedingungen | Herstellervorgaben | Die wiederkehrende Wartung und Inspektion ist vollständig nach den jeweils geltenden Herstellervorgaben für diesen Anlagentyp und unter Verwendung von Original- bzw. vom Hersteller freigegebenen Ersatz- und Verschleißteilen durchzuführen. | A | ||
| 12 | Allgemeine Bedingungen | Zubehör/ Peripherie | Zum Wartungs‑ und Inspektionsumfang gehören auch alle für den vollumfänglichen Betrieb der Anlage notwendigen Zubehör‑ und Peripherieeinheiten (z. B. Kühlaggregate, externe Prüfnormale, Vorschubeinheiten, Speichersysteme, etc.), soweit diese als Gesamtsystem angeschafft und installiert wurden. Die Wartung und ggf. Kalibrierung dieser Komponenten ist ebenfalls nach Herstellervorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. Zubehör, das nachträglich vom Auftraggebenden als Erweiterung eingebracht wurde ist demnach vom Umfang ausgeschlossen. | A | ||
| 13 | Umfang | Wartung | Mit der Wartung und Inspektion sind alle für den Maschinenzustand bis einschließlich dem Datum der Leistungsausführung vorsorglich vom Hersteller vorgesehenen Leistungen zum Erhalt der Funktionsfähigkeit zu leisten. Dazu zählen unter anderem: - Austausch von Verschleiß- und Verbrauchsmaterialien - Durchführung von sicherheitsrelevanten Prüfungen - Reinigung und Pflege der Maschine - Kontrolle und Nachziehen von Schraubverbindungen und Befestigungen - Überprüfung von elektrischen Komponenten - Überprüfung und Kalibrierung von Mess- und Regeltechnik - Prüfung von Hydraulik- und Pneumatiksystemen - Funktionsprüfung sämtlicher Betriebsmodi - Durchführung von Updates und Firmware-Anpassungen | A | ||
| 14 | Umfang | Kalibrierung | Soweit für den jeweiligen Anlagentyp erforderlich, sind im Rahmen der Wartung und Inspektion die vorgeschriebenen Kalibrierungen an der Anlage und gegebenenfalls an integrierten Sensoren (z. B. Temperatur-, Gassensoren etc.) durchzuführen. Die Kalibrierung hat gemäß den einschlägigen Herstellervorgaben sowie den Anforderungen aus ISO 9001 und ISO 9100 zu erfolgen. Alle Kalibrierungen müssen unter geeigneten und dokumentierten Umgebungsbedingungen ausgeführt werden. Kalibiernormale müssen auf internationale oder nationale Normale rückgeführt sein; wenn es solche Normale nicht gibt, muss die Grundlage für die Kalibrierung oder Verifizierung als Dokumentation mitgesendet werden. Hierüber sind Kalibrierscheine bzw. Kalibrierprotokolle auszustellen und dem Auftraggebenden zusammen mit der Wartungsdokumentation bereitzustellen. | A | ||
| 15 | Umfang | Software- und Lizenzkomponenten | Im Rahmen der Wartung sind alle für die Maschinenfunktion erforderlichen Software‑Komponenten (z. B. CAM‑Pakete, Werkzeug-, Prozess- und Maschinenbibliotheken) auf den aktuellen Stand zu bringen und ggf. abgelaufene Lizenzrechte wieder zu aktivieren, soweit dies für die Wartung und/oder den bestimmungsgemäßen Betrieb und vollen Funktionsumfang wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verlängerung von Lizenzlaufzeiten ist nicht Gegenstand dieser Beauftragung. | A | ||
| 16 | Umfang | Dokumentation | Für jede geprüfte Anlage ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen, das mindestens folgende Angaben enthält: - Identifikation der Anlage (Standort, Maschinennummer) - Datum der Wartung - Umfang der Wartung/ Prüfung - Maßnahmenempfehlungen - Name und Unterschrift des Servicepersonals - Prüfplakette - Sofern Kalibrierungen durchgeführt wurden, sind die entsprechenden Kalibrierprotokolle und Kalibrierscheine mitzuliefern. Diese müssen den Anforderungen aus ISO 9001/9100 entsprechen und rückführbar sein - Messprotokolle zum Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Anlage Das Wartungsprotokoll ist dem Auftraggeber in digitaler oder schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. | A | ||
| 17 | Anschaffung | Liefertermin | Die aufgeführten Dienstleistungen sind spätestens 16 Wochen nach Auftragsvergabe abzuschließen. | A | ||
| 18 | Anschaffung | Angebotspreis | B | 1 | € | |
| Gesamtbewertung | 1 |