Anlage 7 - Einführung eRechnung KBA.pdf

Wartung und Support für ATMeadi-Kryptosysteme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 23:51 (Europe/Berlin)

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Die elektronischen Rechnung im Kraftfahrt-Bundesamt Anhang 1: Anforderungen im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen über die elektronische Rechnungsbearbeitung in unserem Hause und die damit verbundenen Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung. Als Bundesbehörde ist das Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 seit dem 27. November 2019 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten zu können. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierzu ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingeführt, um den Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung gerecht zu werden. Wir bitten Sie, von den Möglichkeiten einer elektronische Rechnungsstellung Gebrauch zu machen. Ab dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 €, ohne USt) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt.

In § 4 der E-RechV sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Elektronische Rechnungen müssen den Nutzungsbedingungen der Plattform, der Europäischen Norm 16931-1-2017 und der E-RechV entsprechen. Weiterführende Informationen sowie die jeweils gültige Version zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) unter https://xeinkauf.de/ xrechnung/.

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist die Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) vorgesehen, welche unter https://xrechnung-bdr.de aufrufbar ist. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus. Unter der Adresse https://www.e-rechnung-bund.de. finden Sie zudem weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung.

Die Leitweg-ID des Kraftfahrt-Bundeamtes lautet: 991-02512-84

Soweit Sie nicht zur Einreichung von elektronischen Rechnungen verpflichtet sind bitten wir Sie, Rechnungen weiterhin über den Postweg an

Kraftfahrt-Bundesamt Rechnungsbearbeitung Fördestr. 16

24944 Flensburg

oder per pdf-Datei an Rechnungen@kba.de zu senden.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

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