Bewerbungsbedingungen GWB, VgV_010125.pdf

Wartung und Reparatur von Dräger-Medizingeräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen

für europäische Vergabeverfahren

gemäß Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und

Vergabeverordnung (VgV)

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ................................................................................................................ 3

1.1 Auftraggeber ................................................................................................................. 3

1.2 Zentrale Vergabestelle ................................................................................................. 3

1.3 Anwendung der eVergabe ............................................................................................ 3

1.4 Auskünfte ...................................................................................................................... 4

1.5 Verfahrenskosten ......................................................................................................... 4

1.6 Hinweispflicht der Bieter .............................................................................................. 4

  1. Bieterdefinition ........................................................................................................... 5

2.1 Einzelbieter ................................................................................................................... 5

2.1 Gemeinschaftsformen .................................................................................................. 5

  1. Eignung ....................................................................................................................... 6

  2. Voraussetzungen für die Angebotsabgabe .................................................................... 6

4.1 Angebotsgrundlagen .................................................................................................... 6

4.2 Angebotsabgabe ........................................................................................................... 7

  1. Angebotsprüfung ........................................................................................................ 7

5.1 Prüfung des Angebotes ................................................................................................ 7

5.2 Bewertung des Preises ................................................................................................. 8

5.3 Angebotsbewertung und Zuschlag ............................................................................... 8

5.4 Verhandlungen ............................................................................................................. 8

  1. Abfragepflicht Wettbewerbsregister/ Finanz-Sanktionsliste ......................................... 8

  2. Verschwiegenheit / Datenschutz ................................................................................. 9

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  1. Allgemeines

1.1 Auftraggeber dem Land Berlin, vertreten durch die Berliner Feuerwehr, Voltairestraße 2, 10179 Berlin, vertreten durch den Landesbranddirektor, Herrn Prof. Dr. Karsten Homrighausen oder den Ständigen Vertreter des Landesbranddirektors, Herrn Per Kleist

folgend Fw

1.2 Zentrale Vergabestelle Berliner Feuerwehr Leiterin Frau Susann Hoffmann

folgend Vergabestelle

1.3 Anwendung der eVergabe Die Fw führt entsprechend ihrem Standardvorgehen das gesamte Vergabeverfahren mittels einer e-Vergabe-Plattform, der Vergabeplattform des Landes Berlin inkl. iTWO tender, dem Firmenportal zur Berliner Vergabeplattform, folgend Plattform genannt, durch. Sämtliche Unterlagen dieses Verfahrens müssen in elektronischer Form vorliegen. Die Fw und die Bieter werden dazu Dokumente ausschließlich im PDF- und Excel-oder Word-Format versenden.

Die Bieterkommunikation (Fragen und Antworten zwischen Bieter und Vergabestelle) wird ausschließlich über die Plattform geführt. Diese darf ausschließlich für vergaberechtlich zulässige Kommunikation genutzt werden (keine Verhandlungen, etc.). Die Bieterkommunikation erfordert eine kostenlose Registrierung der Bieter auf der Plattform.

Der Abruf sämtlicher Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung der Bieter auf der Plattform möglich. Bieter werden allerdings gebeten, sich schnellstmöglich auf der Plattform zu registrieren, damit sie an der Bieterkommunikation teilnehmen und über mögliche Änderungen informiert werden können.

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Die Vergabestelle wird nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe jegliche Bieterkommunikation ausschließlich über die Plattform führen. Spätestens für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Gemäß § 53 Abs. 1 VgV werden Angebote nach § 126b BGB in Textform übermittelt. Dabei ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Plattform anzugeben.

Die Anlage “IV 2121 Teilnahmebedingungen bei elektr. Vergabeverfahren“ dient der Hilfestellung bei der Übermittlung von Angeboten sowie dem generellen Umgang mit der Plattform.

1.4 Auskünfte Auskünfte werden ausschließlich von der Vergabestelle erteilt. Sie sind ausnahmslos über die Plattform an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen werden seitens der Vergabestelle auf Zulässigkeit und Inhalt geprüft und einschließlich der Antworten allen Bietern in anonymisierter Form zur Kenntnis übermittelt.

Über andere Kommunikationswege werden keine Auskünfte erteilt!

1.5 Verfahrenskosten Sämtliche angebotsbezogenen Kosten der Bieter tragen die Bieter. Die Kosten werden seitens der Vergabestelle nicht erstattet.

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der bieterseitigen technischen Vorbereitung zur Bearbeitung des Verfahrens anfallen (z.B. für Hard- u. Software) tragen die Bieter. Die Kosten werden seitens der Vergabestelle nicht erstattet.

Den Bietern entstehen zur Einsicht in die Ausschreibungsunterlagen, dem Down- und Upload von Unterlagen in diesem Verfahren sowie für die elektronische Bieterkommunikation keine Kosten.

1.6 Hinweispflicht der Bieter Enthalten die seitens der Vergabestelle bereitgestellten Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, die die Erstellung des Angebots beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle darauf unverzüglich hinzuweisen.

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  1. Bieterdefinition Bieter dürfen im Verfahren wie folgt auftreten:

2.1 Einzelbieter Ein Unternehmen als Einzelbieter, das die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Das Unternehmen übernimmt die volle Verantwortung für die Leistungserbringung und steht der Fw als alleiniger Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten zur Verfügung.

2.1 Gemeinschaftsformen • In Form der gleichberechtigten Gemeinschaft von zwei Einzelbietern (Bietergemeinschaft)

Zwei Unternehmen verpflichten sich gemeinschaftlich gegenüber der Fw zu einer einheitlichen Leistungserbringung. Dazu ist zwischen den Unternehmen eine Vereinbarung über die internen Rechtsbeziehungen erforderlich. Beide Unternehmen geben als Bietergemeinschaft ein Angebot ab.

Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nur dann zulässig, wenn die Beteiligten, ein jeder für sich, zu einer Teilnahme an der Ausschreibung auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, sodass erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

• In Form der General-/Nachunternehmergemeinschaft (GU-Gemeinschaft)

Ein Unternehmen (Einzelbieter als Generalunternehmer) verpflichtet sich gegenüber der Fw mit der Leistungserbringung. Er bedient sich zur Erfüllung des Auftrags zusätzlich eines anderen Unternehmens (Nachunternehmer). Rechtsbeziehungen entstehen zwischen der Fw und dem Unternehmen als Generalunternehmer einerseits und zwischen dem Generalunternehmer und dem Unternehmen als Nachunternehmer andererseits.

Einzelbieter, Bietergemeinschaften und GU-Gemeinschaften werden folgend als Bieter bezeichnet.

Bieter werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern sie - Bedingungen der ´Nr. 2 Bieterdefinition´ verletzen.

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  1. Eignung Mit Angebotsabgabe sind die Eignungsnachweise gem. Bieter-Checkliste einzureichen.

  2. Voraussetzungen für die Angebotsabgabe 4.1 Angebotsgrundlagen

  • Ein Angebot, dessen Anlagen und eventuelle Berichtigungen oder Änderungen, insgesamt folgend nur noch Angebot genannt, sind in der Amtssprache Deutsch zu verfassen.

  • Bieter müssen eine Bieter- oder GU-Gemeinschaft im Angebot unter Angabe ihres Status (Bieter, Nachunternehmer) mitteilen. Änderungen nach Angebotsabgabe sind unzulässig, da eine Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung bzw. Bildung von Gemeinschaften mit Ablauf der Angebotsfrist eintritt. Die vorgegebenen Erklärungen sind dabei zu benutzen (Wirt-238 Erklaerung der Bieter- Bewerbergemeinschaft; Wirt-236_Verpflichtungserklaerung zur Unterauftragsvergabe_Eignungsleihe; Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe).

  • Von Unterauftragnehmern sowie allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft sind ebenso die Eigenerklärungen “Wirt-124-EU_Erklaerung Ausschlussgründe_Angaben“ und “Wirt-2141_BVB_Frauenfoerderung“ einzureichen.

  • Alle zum Angebot gehörenden Anlagen müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet sein. Berichtigungen und Änderungen müssen zweifelsfrei sein und sind in der gleichen Art wie das ursprüngliche Angebot einzureichen.

  • Ein Angebot darf nicht unter einem Vorbehalt oder einer Bedingung stehen.

  • Änderungen und Zusätze in den von der Vergabestelle bereitgestellten Vergabeunterlagen sind seitens der Bieter nicht zulässig und finden keine Anwendung (z.B. das Beilegen eigener Geschäftsbedingungen).

  • Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind diese Vergabeunterlagen in der aktuellsten über die Vergabeplattform bereitgestellten Version. Überprüfen Sie daher vor Angebotsabgabe, ob ggf. alle zur Verfügung gestellten Änderungspakete beachtet und eingearbeitet worden sind.

  • Das Beilegen von Prospektmaterial, Gesetzes- oder Verordnungstexten, Verwaltungsschreiben oder ähnlichen Dokumenten, soweit von der Vergabestelle nicht gefordert, sowie der Verweis auf eine Internetrepräsentanz des Bieters, zur Beantwortung von Fragen der Vergabestelle sind nicht zulässig.

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4.2 Angebotsabgabe Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über die Plattform zulässig

Bieter werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern

  • sie ihr Angebot nicht fristgerecht eingereicht haben;
  • sie ihr Angebot nicht ordnungsgemäß eingereicht haben, dieses z.B. über den Postweg, über Fax, über Mail oder durch persönliche Abgabe die Vergabestelle erreicht;
  • trotz Nachforderung nicht alle geforderten Erklärungen und Nachweise zum Angebot eingereicht werden;

Technische Probleme sind nachzuweisen und vom Plattformbetreiber (RIB) bestätigen zu lassen. 5. Angebotsprüfung

5.1 Prüfung des Angebotes Die Prüfung des Angebotes wird entsprechend den Vorschriften des Abschnitts 2 Unterabschnitt 7 VgV durchgeführt.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass

  • gemäß § 60 Abs. 1 bis 3 VgV die Vergabestelle vom Bieter Aufklärung verlangen wird, sofern ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint. Wird vom Bieter nicht zufriedenstellend aufgeklärt, bleibt das Angebot unberücksichtigt.

  • Angebote, die sich in Auslegung des § 7 LHO als unwirtschaftlich erweisen, werden nicht berücksichtigt. Als unwirtschaftlich erweist sich ein Angebot, sofern sich im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung der Preis als unangemessen hoch darstellt.

Bieter werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern

  • der Preis ungewöhnlich niedrig erscheint und auch nach Aufklärung des Bieters in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht (§ 60 Abs. 1-3 VgV);

  • sofern der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat und nicht fristgemäß nachweisen kann, dass diese Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde (§ 60 Abs. 1-2 u. 4 VgV);

  • sofern ein begründeter Verdacht der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen besteht. Bei begründetem Verdacht wird Anzeige erstattet. Insbesondere wird dazu auf die Nr. 8 – Vertragsstrafen - der Anlage ´Fw-215 ZVB_BVB (01.01.2025)´ hingewiesen.

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5.2 Bewertung des Preises Die Bewertungsstrategie zum Preis ist der Anlage ´Bewertungsmatrix´ zu entnehmen.

5.3 Angebotsbewertung und Zuschlag Ein geeignetes Angebot wird nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes wird auf Grundlage der Anlage ´Bewertungsmatrix` bestimmt.

  • Zur Angebots-Preisbewertung wird ausschließlich der Gesamtangebotspreis (gem. Preisblatt) herangezogen.

Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert. Ausnahmen stellen hier lediglich die Verfahrensarten: Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe mit/und ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb dar.

Über die erfolgte Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle alle Bieter gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 VgV informieren.

5.4 Verhandlungen Bei Verhandlungsvergaben bzw. Verhandlungsverfahren mit oder ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb behält sich der öffentliche Auftraggeber das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote (Erst-Angebote) zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Bei allen weiteren Verfahrensarten sind inhaltliche Verhandlungen nicht gestattet bzw. unzulässig.

  1. Abfragepflicht Wettbewerbsregister/ Finanz-Sanktionsliste

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Die dafür benötigten Daten werden i.d.R. aus dem jeweiligen Internetauftritt (Impressum) bezogen, sofern diese dort nicht aufzufinden sind, wird dich der öffentliche Auftraggeber nochmals mit dem jeweiligen Bieter in Verbindung setzen. Für die Abfrage werden folgende Informationen benötigt: Firmenbezeichnung inkl. Rechtsformzusatz, Rechtsform, Anschrift, Herkunftsland, Registerangaben, USt-IdNr.

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Ebenso wird der Auftraggeber auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten veranlassen. Hierfür werden die Vor- und Nachnamen der Geschäftsführer benötigt, welche sich ebenso in der Regel aus dem Impressum des Internetauftritts ableiten lässt. (www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf).

  1. Verschwiegenheit / Datenschutz

Bieter haben über die, ihnen bekannt gewordenen, dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Hierzu haben sie auch die an der Abwicklung der Ausschreibung und des sich ggf. anschließenden Vertrages beteiligten Mitarbeiter zur Geheimhaltung aller in diesem Rahmen erlangten innerdienstlichen Angelegenheiten des Landes Berlin zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende der Ausschreibung / des Vertrages und für die aus dem Arbeitsverhältnis des Anbieters ausscheidenden Mitarbeiter. Das Land Berlin hat das Recht, eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit vorzunehmen, um den erhöhten strafrechtlichen Schutz für Dienstgeheimnisse auszulösen. Sofern für Tätigkeitsbereiche besondere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind, erklärt sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sowie etwaigen Überprüfungen einverstanden. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht statthaft.

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