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Wartung und Reparatur von Dräger-Medizingeräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

VG-Nr. 2026 - 299 Instandhaltung Medizingeräte Dräger

Zentraler Service Technik und Logistik

Inhaltsverzeichnis

1. Beschreibung des Auftragsgegenstandes 3

2. Darstellung des Angebotes 3

3. Angebotsunterlagen 3

4. Wertung des Angebotes 4

5. Beteiligung von Drittunternehmen 4

5.1 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 4

5.2 Eignungsleihe 5

5.3 Bewerber- oder Bietergemeinschaft 6

6. Leistungsort 6

7. Liefer- und Ausführungszeit 6

8. Leistungsanforderungen und Zusicherungen 7

1. Beschreibung des Auftragsgegenstandes

Für die Berliner Feuerwehr (Auftraggeber) soll im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Wartung und Reparatur von Medizingeräten des Herstellers Dräger abgeschlossen werden.

Die Berliner Feuerwehr betreibt im Rahmen ihres Aufgabenvollzuges im Notfallrettungsdienst ca. 215 Rettungstransportwagen (RTW), und 46 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF),

2 Intensivtransportwagen (ITW) und 4 Stroke Unit Mobile (STEMO) die über eine jeweils spezifische feuerwehrtechnische Beladung verfügen. Auch auf Lösch- und Sonderfahrzeugen befinden sich technische Geräte zur Notfallrettung.

Die Wartung (STK, MTK) und Reparatur dieser Medizingeräte erfolgt grundsätzlich im eigenen Werkstattbereich, der hierfür über fachlich entsprechend qualifiziertes Personal verfügt. Bei hohem Arbeitsanfall oder personellen Engpässen ist zur Gewährleistung kurzer Ausfallzeiten der Einsatzmittel eine ergänzende Fremdvergabe einschlägiger Aufträge erforderlich. Dazu sollen Rahmenvereinbarungen über die Durchführung der STK, MTK und Instandsetzungsleistungen an Medizingeräten der Berliner Feuerwehr abgeschlossen werden.

2. Darstellung des Angebotes

Als Geschäftssprache gilt Deutsch. Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.

Für das Angebot sind die auf der Vergabeplattform Berlin eingestellten Vordrucke zu verwenden; die Verwendung selbst gefertigter Abschriften ist unzulässig.

Sollten weiterführende Informationen für den Auftraggeber relevant sein, dann ist ein extra Angebotsschreiben, mit Bezug zu den Forderungen dieser Leistungsbeschreibung durch Angabe der jeweiligen Positionsnummern, als Anlage auf der Vergabeplattform Berlin einzustellen. Pauschalangebote können nicht berücksichtigt werden.

3. Angebotsunterlagen

Mit den Ausschreibungsunterlagen wird eine Checkliste ausgehändigt, in der die zur Eignungs- und Angebotsprüfung erforderlichen Unterlagen aufgeführt sind. Diese Unterlagen müssen mit dem Angebot vollständig eingereicht werden.

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum technischen Inhalt sind über die Vergabeplattform Berlin zu stellen. Antworten werden ebenfalls über die genannte Plattform bereitgestellt.

4. Wertung des Angebotes

Positionsnummern, die mit einem * gekennzeichnet sind, gelten als Ausschlusskriterium. Ihre Erfüllung ist im untenstehenden Vordruck zu bestätigen. Erfüllt ein Angebot ein Ausschlusskriterium nicht, wird es von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag. Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes ergibt sich aus der Anlage „Bewertungsmatrix“. Bei gleichem Preis oder Preis-Leistungsverhältnis entscheidet das Los.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, unmittelbar nach Zuschlagserteilung auf den im Vergabeverfahren nächstplatzierten Bieter überzugehen, sofern sich in der Anfangsphase der Auftragsabwicklung – insbesondere in den ersten Schritten der Leistungserbringung – erhebliche Probleme oder Hinderungsgründe ergeben, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags gefährden oder unmöglich machen.

Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Auftraggeber und dem nächstplatzierten Bieter eine beidseitige Einigung über die Fortführung des Auftrags zustande kommt und die Leistungen zu den im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen und bezuschlagten Bedingungen erbracht werden.

Die vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere die Regelungen zu wesentlichen Vertragsänderungen, bleiben hiervon unberührt.

5. Beteiligung von Drittunternehmen

Bereits bei Angebotsabgabe ist von dem Bieter anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden; oder ob Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter für Leistungsteile bedienen, auf die ihr Betrieb selbst nicht eingerichtet ist – sogenannte Eignungsleihe.

5.1 Nachunternehmer/UnterauftragnehmerBitte bestätigen Sie:
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags von dem Auftragnehmer durch Unteraufträge an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Nachunternehmer ist, wer die vertraglichen Arbeiten oder Dienstleistungen teilweise oder ganz im Auftrag und im Namen des Auftragnehmers selbstständig ausführt. Die vom Nachunternehmer zu erbringenden Teilleistungen sind typischerweise für die Funktionsfähigkeit der Gesamtleistung bedeutsam und grenzen sich dadurch von bloßen Hilfeleistungen (Lieferantenleistungen) ab. Nicht als Nachunternehmen bezeichnet werden Lieferanten oder Unterlieferanten, die also aufgrund eines Kaufvertrages tätig werden. Ein Lieferant erbringt regelmäßig nur unwesentliche Hilfsleistungen. Er stellt dem Auftragnehmer z.B. Personal, Material, Standard-Software oder Geräte zur Auftragsausführung zur Verfügung. Damit erbringt der Lieferant – im Gegensatz zum Nachunternehmer – keine Leistungen, die einem selbstständigen Teil des öffentlichen Auftrags oder der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Bieter ist verpflichtet, bereits bei Angebotsabgabe die Teile der Leistung zu benennen, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (“Formblatt Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe“). Sofern möglich, soll der Bieter zugleich die Nachunternehmer benennen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Nachunternehmer die Leistung gemäß den Vorgaben der Ausschreibung erbringt. Jede nachträgliche Hinzuziehung eines anderen Unternehmens für Leistungen, die der Bieter nicht bereits als solches in seinem Angebot angegeben hat, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, sich im Einzelfall die Eignung von Nachunternehmern nachweisen zu lassen. Die Verpflichtungserklärung ist vom Nachunternehmer (Formblatt “Wirt-236 Verpflichtungserklaerung zur Unterauftragsvergabe_Eignungsleihe“) bereits mit Angebotsabgabe der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.[ ] Nein, für den Auftrag werden keine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer eingesetzt. [ ] Ja, für den Auftrag werden Nachunternehmer/Unterauftragnehmer eingesetzt, die Formblätter “Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe“ und “Wirt-236 Verpflichtungserklaerung zur Unterauftragsvergabe_Eignungsleihe“ werden mit Angebotsabgabe ausgefüllt eingereicht.
5.2 EignungsleiheBitte bestätigen Sie:
Im Fall der Eignungsleihe wird der Auftrag von dem Auftragnehmer ausgeführt, wobei ihm Dritte die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen, über die sie selbst nicht verfügen (bspw. durch Maschinen- oder Fachpersonalüberlassung, Zurverfügungstellung von Knowhow, etc.). Hier sind von dem Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Unternehmen zu benennen, die ihr die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (Formblatt “Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe“). Die Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Formblatt “Wirt-236 Verpflichtungserklaerung zur Unterauftragsvergabe_Eignungsleihe“) ist ebenso bereits mit Angebotsabgabe der Zentralen Vergabestelle vorzulegen.[ ] Nein, für den Auftrag wird keine Eignungsleihe herangezogen. [ ] Ja, für den Auftrag wird eine Eignungsleihe herangezogen, die Formblätter “Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe“ und“Wirt-236 Verpflichtungserklaerung zur Unterauftragsvergabe_Eignungsleihe“ werden mit Angebotsabgabe ausgefüllt eingereicht.
5.3 Bewerber- oder BietergemeinschaftBitte bestätigen Sie:
Bei einer Bewerbergemeinschaft (ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe „Bietergemeinschaft“) schließen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen bzw. Unternehmen im Hinblick auf ein Vergabeverfahren zusammen, indem sie sich gemeinschaftlich zur Leistungserbringung verpflichten. Im Falle von Bietergemeinschaften ist bereits bei Angebotsabgabe eine ausgefüllte Erklärung (Formblatt “Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft“) vorzulegen.[ ] Nein, für den Auftrag liegt keine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vor. [ ] Ja, es liegt eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vor, dass Formblatt “Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft“ wird mit Angebotsabgabe ausgefüllt eingereicht.

6. Leistungsort

Die Lieferungen haben frei Verwendungsstelle an folgende Adresse zu erfolgen:

Berliner Feuerwehr

Medizingerätewerkstatt

Nikolaus-Groß-Weg 2

13627 Berlin

7. Liefer- und Ausführungszeit

Die Ab- und Anlieferung kann werktags von Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Freitag von 7.00.Uhr bis 13.00 Uhr erfolgen.

Bei Aufträgen, die werktags bis 15.00 Uhr erteilt werden, erfolgt die Abholung innerhalb von 3 Werktagen. Rücklieferung innerhalb von 10 Werktagen nach Abholung.

Die Liefer- und Ausführungszeit wird bestätigt:

[ ] Ja

[ ] Nein, weil: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

8. Leistungsanforderungen und Zusicherungen

Pos.BeschreibungZusicherung des Bieters:
1Wartung und Reparatur Medizingeräte Dräger
1.1 *Wartungen (STK / MTK) sind von einer fachkundigen Person gemäß Medizinprodukterecht‑Durchführungsgesetzes (MPDG)/Medizinprodukte‑Betreiberverordnung (MPBetV) durchzuführen.Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]
1.2 *Zur Ausführung von MTK muss der Bieter beim Eichamt gemeldet sein (Nachweis).Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]
1.3 *Alle zur Überprüfung und Reparatur notwenigen Prüf- und Messinstrumente müssen verfügbar sein.Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]
1.4 *Personal muss über alle notwendigen / aktuellen Serviceschulungen und Unterweisungen vom Hersteller verfügen (Nachweis / Zertifikate muss beim Bieter vorliegen und ist auf Verlangen vorzulegen).Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]
1.5 *Bieter muss über alle gesetzlichen geforderten Zulassungen verfügen.Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]
1.6 *Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.Forderung erfüllt: [ ] Ja Nein [ ]

Ort, Datum: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

gez. Name: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Firmenbezeichnung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Hinweise:

Bei einem elektronischen Angebot in Textform gem. § 126 b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf der Vergabeplattform Berlin anzugeben.

Achten Sie zwingend auf korrekte Preisangaben. Preise können von der Vergabestelle lediglich hinterfragt oder aufgeklärt werden, jedoch nicht nachgefordert (mit Ausnahme bei Verhandlungsvergaben und Verhandlungsverfahren).

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