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731_Leistungsbeschreibung_Teutschenthal_Los1_Elektro-Sicherheitstechnik.pdf

Wartung und Prüfung von Brandschutzanlagen und -einrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 16:51 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Gemeinde Teutschenthal – Wartung Brandschutzanlagen/-einrichtungen – Los 1 – Leistungsbeschreibung (Entwurf)

GEMEINDE TEUTSCHENTHAL Vergabeverfahren „Wartung von Brandschutzanlagen und -einrichtungen“

Leistungsbeschreibung Los 1

Los 1 – Elektro-/Sicherheitstechnik

AuftraggeberGemeinde Teutschenthal
VertragsgegenstandWartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der elektronischen Flucht- und Rettungswegbeschilderung, der elektrischen Sicherheitsbeleuchtung sowie der Hausalarme in den Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung nach UVgO auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt
Vertragslaufzeit48 Monate Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten (48+12+12) durch den Auftraggeber
Vertragsbeginn01.01.2027
Anzahl Liegenschaften11 Standorte gemäß Standortübersicht (Abschnitt 2)
AnlagenAnlage 01 – Objektliste mit Anschriften (allgemeingültig für alle Lose)

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Gemeinde Teutschenthal – Wartung Brandschutzanlagen/-einrichtungen – Los 1 – Leistungsbeschreibung (Entwurf)

1. Vertragsgegenstand und Ausführungsgrundsätze

Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die regelmäßige Wartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der in Los 1 zusammengefassten Brandschutzanlagen und -einrichtungen an den in Abschnitt 2 genannten Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal.

Die Leistung umfasst die turnusmäßige Wartung nach den jeweils einschlägigen technischen Regelwerken (Abschnitt 4), die Dokumentation in Prüfbüchern bzw. Prüfprotokollen sowie die unverzügliche schriftliche Meldung festgestellter Mängel an den Auftraggeber. Sicherheitsrelevante, die Betriebssicherheit unmittelbar gefährdende Mängel sind fernmündlich mit unverzüglicher schriftlicher Bestätigung zu melden.

1.1 Kleinteile, Verbrauchsmaterial und Ersatzbeschaffung

Kleinteile und Verbrauchsmaterial, die im Rahmen der turnusmäßigen Wartung typischerweise benötigt werden (z. B. Kleinschrauben, Batterien einfacher Art, Dichtungen), sind mit dem Einheitspreis der jeweiligen Wartungsposition abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer beschafft darüber hinaus keine neuen Anlagenteile, Ersatzgeräte oder größeren Verbrauchsmaterialien auf eigene Veranlassung. Erforderliche Ersatz- und Instandsetzungsmaßnahmen, die über die kleine Instandsetzung im Rahmen der Wartung hinausgehen, sind dem Auftraggeber anzuzeigen und bedürfen vor Ausführung dessen schriftlicher Freigabe. Material für gesondert beauftragte Ersatz- und Instandsetzungsmaßnahmen wird ausschließlich auf Grundlage eines vor Ausführung freigegebenen Angebots vergütet. Das Angebot muss Materialkosten und Arbeitsaufwand getrennt ausweisen. Bereits mit den Wartungspreisen abgegoltene Kleinteile und Verbrauchsmaterialien dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.

1.2 Erstprüfung, Erstwartung und Bestandsaufnahme

Der Auftragnehmer hat innerhalb der ersten 8 Wochen nach Vertragsbeginn an allen Standorten eine vollständige Erstprüfung/Erstwartung sämtlicher vertragsgegenständlicher Anlagen durchzuführen. Diese umfasst neben der eigentlichen Prüfung/Wartung auch die Aufnahme und Dokumentation des vorhandenen Anlagenbestands je Standort und Anlage (u. a. Baujahr, Bauart/Typ, Zustand, Mängel, Handlungsbedarf und nächste Fälligkeit), da hierzu bislang keine vollständige Übersicht vorliegt. Das Ergebnis ist dem Auftraggeber schriftlich zu übergeben. Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich, unabhängig vom Abschluss der Erstprüfung, zu melden. Die im ersten Vertragsjahr fälligen turnusmäßigen Wartungsarbeiten sind bereits mit der Vergütung der Erstprüfung/Erstwartung (Preisblatt Teil A) abgegolten und werden nicht zusätzlich über die jährlichen Wartungspositionen (Preisblatt Teil B) vergütet.

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1.3 Zutritt, Terminabstimmung und Zugang

Der Zutritt zu den Liegenschaften erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung bzw. der vom Auftraggeber benannten Kontaktperson. Wartungstermine sind außerhalb der Betreuungs- bzw. Unterrichtszeiten durchzuführen, soweit dies mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden kann. Wird der Auftragnehmer trotz vereinbarten Termins am Standort nicht eingelassen, ist eine dadurch erforderliche erneute Anfahrt gesondert nach Regiestunden (Preisblatt Teil C) zu vergüten. Erforderliche Ab- und Wiedereinschaltungen betriebstechnischer Anlagen im Rahmen der Prüfung sind, soweit hierfür keine gesonderte Zugangsberechtigung zur Gebäudeleittechnik erforderlich ist, Aufgabe des Auftragnehmers. Entsteht durch die baulichen Gegebenheiten eines Standorts ein außergewöhnlicher Zugangsaufwand (z. B. Einsatz einer Hubarbeitsbühne), wird dieser gesondert nach Regiestunden bzw. nach vorheriger Anzeige und Freigabe vergütet.

1.4 Dokumentation

Für jede Anlage ist ein Prüfbuch bzw. Prüfprotokoll zu führen, das mindestens folgende Angaben enthält: Anlagenkennung/Standort, Prüfdatum, Prüfer, angewendete Prüfgrundlage, Befund, ausgeführte Arbeiten, festgestellte Mängel sowie Termin der nächsten Fälligkeit. Prüfplaketten sind an den Anlagen anzubringen, soweit dies für die jeweilige Anlagenart üblich ist. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Dokumentation. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber einmal jährlich eine vollständige Sammlung aller Nachweise.

1.5 Verhältnis zur Prüfsachverständigenpflicht nach TAnlVO

Die im Rahmen dieses Vertrages geschuldete Fachwartung ersetzt nicht die für bestimmte sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten ggf. erforderliche wiederkehrende Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen nach der Verordnung über technische Anlagen in Sonderbauten (TAnlVO) des Landes Sachsen-Anhalt. Die Veranlassung und Beauftragung dieser Prüfsachverständigenprüfung verbleibt in der Verantwortung des Auftraggebers.

1.6 Verhältnis zu den übrigen Losen und ausgeschlossenen Anlagen

Die Wartung der Brandschutzanlagen und -einrichtungen der Gemeinde Teutschenthal ist in drei Lose aufgeteilt (Los 1 Elektro-/Sicherheitstechnik, Los 2 Brandschutztüren, Los 3 Feuerlöscher). Gegenstand dieses Dokuments ist ausschließlich Los 1 – Elektro-/Sicherheitstechnik; die jeweils anderen Lose werden gesondert ausgeschrieben und ggf. an andere Auftragnehmer vergeben.

Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Blitzschutzanlagen, Heizungsanlagen, Aufzüge/Fahrstühle, Brandmeldeanlagen/Alarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchwarnmelder sowie die Erstellung/Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen, der Brandschutzordnung und von Brandabschottungen. Diese sind überwiegend bereits über laufende Verträge Dritter abgedeckt.

Ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind die ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3/4).

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2. Standorte und Mengengerüst

Die Leistungen dieses Loses sind an den 11 Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal gemäß Anlage 01 „Objektliste“ (mit vollständigen Anschriften) zu erbringen. Die nachfolgende Tabelle zeigt ergänzend die für Los 1 – Elektro-/Sicherheitstechnik relevanten Mengen je Standort.

StandortBeschilderungSicherheitsbeleuchtungHausalarme
Grundschule Teutschenthal424
GS Holleben1208
Hort Holleben13141
Hort Teutschenthal001
Kita Bahnhof1491
Kita Buratino004
Kita Holleben12140
Kita Langenbogen1101
Kita West001
Speisesaal Holleben000
Turnhalle Teutschenthal1360
Summe (korrigiert)794521

Die vorstehenden Mengenangaben entsprechen dem Stand der Erhebung durch den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich der Anlagenbestand während der Vertragslaufzeit ändern kann, insbesondere durch eine vorgesehene Nachrüstung von Sicherheitstechnik oder durch Rückbau bzw. Wegfall einzelner Anlagen im Einzelfall. Die vergütungsrechtliche Behandlung solcher Änderungen richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen (§ 6).

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3. Leistungsbeschreibung Los 1

Wartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der elektronischen Flucht- und Rettungswegbeschilderung, der elektrischen Sicherheitsbeleuchtung sowie der Hausalarme in den Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal.

a)Elektronische Flucht- und Rettungswegbeschilderung Der Auftragnehmer hat die beleuchteten bzw. hinterleuchteten Rettungszeichenleuchten der elektronischen Flucht- und Rettungswegbeschilderung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (i. d. R. Elektrofachkraft) im Rahmen einer Vollprüfung prüfen und warten zu lassen. Unabhängig davon ist die Beleuchtungsstärke mindestens alle 5 Jahre gesondert messtechnisch zu überprüfen; diese Messung ist nicht Bestandteil der jährlichen Vollprüfung.

Die betreiberseitigen Eigenkontrollen (tägliche Sichtkontrolle sowie wöchentliche und monatliche Funktionsprüfung) sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.

b)Elektrische Sicherheitsbeleuchtung Der Auftragnehmer hat die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (Einzelbatterie- und/oder Zentralbatteriesysteme) mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person (i. d. R. Elektrofachkraft) im Rahmen einer Vollprüfung zu prüfen und zu warten. Dies umfasst die Vollprüfung über die Nennbetriebsdauer, die Prüfung von Anzeigelampen, Meldeeinrichtungen und Ladegeräten sowie die Batterieprüfung nach DIN EN IEC 62485-2:2019-04. Unabhängig davon ist die Beleuchtungsstärke mindestens alle 5 Jahre gesondert messtechnisch zu überprüfen; diese Messung ist nicht Bestandteil der jährlichen Vollprüfung.

Die betreiberseitigen Eigenkontrollen (tägliche Sichtkontrolle sowie wöchentliche und monatliche Funktionsprüfung) sind nicht Bestandteil dieses Auftrags und verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.

c)Hausalarme Der Auftragnehmer hat die vorhandenen Hausalarmanlagen mindestens einmal jährlich einer Funktionsprüfung durch fachkundiges Personal zu unterziehen und das Ergebnis zu dokumentieren. Es handelt sich um manuell auszulösende Hausalarme.

Die in Abschnitt 2 je Standort ausgewiesene Anzahl der Hausalarme bezieht sich auf die Anzahl der einzelnen Handdruckknöpfe (Druckknopfmelder), nicht auf die Anzahl der Hausalarmanlagen als Gesamtsystem. Mehrere Handdruckknöpfe an einem Standort können derselben Anlage zugeordnet sein.

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4. Übersicht der einschlägigen Regelwerke

Für die in diesem Los zusammengefassten Anlagen sind insbesondere folgende Regelwerke und Qualifikationsanforderungen maßgeblich. Ergänzende Referenzquelle für Prüf-/Wartungsfristen ist die regelmäßig aktualisierte DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“.

AnlagenartEinschlägige RegelwerkeErforderliche Qualifikation
Elektronische Flucht- und RettungswegbeschilderungDIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10, DIN EN 1838:2025-03, ASR A1.3 / A2.3Befähigte Person (i. d. R. Elektrofachkraft)
Elektrische SicherheitsbeleuchtungDIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10,Befähigte Person (i. d. R. Elektrofachkraft)
DIN EN 1838:2025-03, DIN EN IEC 62485-
2:2019-04
HausalarmeHerstellerangaben (spezifische Norm nicht identifiziert, s. Abschnitt 3 c)Fachkundiges Personal

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