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Gemeinde Teutschenthal – Wartung Brandschutzanlagen/-einrichtungen – Los 2 – Leistungsbeschreibung (Entwurf)
GEMEINDE TEUTSCHENTHAL Vergabeverfahren „Wartung von Brandschutzanlagen und -einrichtungen“
Leistungsbeschreibung Los 2
Los 2 – Brandschutztüren
| Auftraggeber | Gemeinde Teutschenthal | ||
|---|---|---|---|
| Vertragsgegenstand | Wartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der Brandschutztüren und - abschlüsse einschließlich zugehöriger Feststellanlagen in den Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal | ||
| Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung nach UVgO auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt | ||
| Vertragslaufzeit | 48 Monate Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption von je 12 Monaten (48+12+12) durch den Auftraggeber | ||
| Vertragsbeginn | 01.01.2027 | ||
| Anzahl Liegenschaften | 5 Standorte gemäß Standortübersicht (Abschnitt 2) | ||
| Anlagen | Anlage 01 – Objektliste mit Anschriften (allgemeingültig für alle Lose) |
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Gemeinde Teutschenthal – Wartung Brandschutzanlagen/-einrichtungen – Los 2 – Leistungsbeschreibung (Entwurf)
1. Vertragsgegenstand und Ausführungsgrundsätze
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die regelmäßige Wartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der in Los 2 zusammengefassten Brandschutzanlagen und -einrichtungen an den in Abschnitt 2 genannten Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal.
Die Leistung umfasst die turnusmäßige Wartung nach den jeweils einschlägigen technischen Regelwerken (Abschnitt 4), die Dokumentation in Prüfbüchern bzw. Prüfprotokollen sowie die unverzügliche schriftliche Meldung festgestellter Mängel an den Auftraggeber. Sicherheitsrelevante, die Betriebssicherheit unmittelbar gefährdende Mängel sind fernmündlich mit unverzüglicher schriftlicher Bestätigung zu melden.
1.1 Kleinteile, Verbrauchsmaterial und Ersatzbeschaffung
Kleinteile und Verbrauchsmaterial, die im Rahmen der turnusmäßigen Wartung typischerweise benötigt werden (z. B. Kleinschrauben, Batterien einfacher Art, Dichtungen), sind mit dem Einheitspreis der jeweiligen Wartungsposition abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer beschafft darüber hinaus keine neuen Anlagenteile, Ersatzgeräte oder größeren Verbrauchsmaterialien auf eigene Veranlassung. Erforderliche Ersatz- und Instandsetzungsmaßnahmen, die über die kleine Instandsetzung im Rahmen der Wartung hinausgehen, sind dem Auftraggeber anzuzeigen und bedürfen vor Ausführung dessen schriftlicher Freigabe; die Abrechnung erfolgt nach vertraglich vereinbartem Stundenverrechnungssatz bzw. zu Materialkosten gemäß Preisblatt Teil C.
1.2 Erstprüfung, Erstwartung und Bestandsaufnahme
Der Auftragnehmer hat innerhalb der ersten 8 Wochen nach Vertragsbeginn an allen Standorten eine vollständige Erstprüfung/Erstwartung sämtlicher vertragsgegenständlicher Anlagen durchzuführen. Diese umfasst neben der eigentlichen Prüfung/Wartung auch die Aufnahme und Dokumentation des vorhandenen Anlagenbestands je Standort und Anlage (u. a. Baujahr, Bauart/Typ, Zustand, Mängel, Handlungsbedarf und nächste Fälligkeit), da hierzu bislang keine vollständige Übersicht vorliegt. Das Ergebnis ist dem Auftraggeber schriftlich zu übergeben. Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich, unabhängig vom Abschluss der Erstprüfung, zu melden. Die im ersten Vertragsjahr fälligen turnusmäßigen Wartungsarbeiten sind bereits mit der Vergütung der Erstprüfung/Erstwartung (Preisblatt Teil A) abgegolten und werden nicht zusätzlich über die jährlichen Wartungspositionen (Preisblatt Teil B) vergütet.
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1.3 Zutritt, Terminabstimmung und Zugang
Der Zutritt zu den Liegenschaften erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung mit der jeweiligen Einrichtungsleitung bzw. der vom Auftraggeber benannten Kontaktperson. Wartungstermine sind außerhalb der Betreuungs- bzw. Unterrichtszeiten durchzuführen, soweit dies mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden kann. Wird der Auftragnehmer trotz vereinbarten Termins am Standort nicht eingelassen, ist eine dadurch erforderliche erneute Anfahrt gesondert nach Regiestunden (Preisblatt Teil C) zu vergüten. Erforderliche Ab- und Wiedereinschaltungen betriebstechnischer Anlagen im Rahmen der Prüfung sind, soweit hierfür keine gesonderte Zugangsberechtigung zur Gebäudeleittechnik erforderlich ist, Aufgabe des Auftragnehmers. Entsteht durch die baulichen Gegebenheiten eines Standorts ein außergewöhnlicher Zugangsaufwand (z. B. Einsatz einer Hubarbeitsbühne), wird dieser gesondert nach Regiestunden bzw. nach vorheriger Anzeige und Freigabe vergütet.
1.4 Dokumentation
Für jede Anlage ist ein Prüfbuch bzw. Prüfprotokoll zu führen, das mindestens folgende Angaben enthält: Anlagenkennung/Standort, Prüfdatum, Prüfer, angewendete Prüfgrundlage, Befund, ausgeführte Arbeiten, festgestellte Mängel sowie Termin der nächsten Fälligkeit. Prüfplaketten sind an den Anlagen anzubringen, soweit dies für die jeweilige Anlagenart üblich ist. Der Auftraggeber erhält auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Dokumentation. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber einmal jährlich eine vollständige Sammlung aller Nachweise.
1.5 Verhältnis zur Prüfsachverständigenpflicht nach TAnlVO
Die im Rahmen dieses Vertrages geschuldete Fachwartung ersetzt nicht die für bestimmte sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten ggf. erforderliche wiederkehrende Prüfung durch einen anerkannten Prüfsachverständigen nach der Verordnung über technische Anlagen in Sonderbauten (TAnlVO) des Landes Sachsen-Anhalt. Die Veranlassung und Beauftragung dieser Prüfsachverständigenprüfung verbleibt in der Verantwortung des Auftraggebers.
1.6 Verhältnis zu den übrigen Losen und ausgeschlossenen Anlagen
Die Wartung der Brandschutzanlagen und -einrichtungen der Gemeinde Teutschenthal ist in drei Lose aufgeteilt (Los 1 Elektro-/Sicherheitstechnik, Los 2 Brandschutztüren, Los 3 Feuerlöscher). Gegenstand dieses Dokuments ist ausschließlich Los 2 – Brandschutztüren; die jeweils anderen Lose werden gesondert ausgeschrieben und ggf. an andere Auftragnehmer vergeben.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind Blitzschutzanlagen, Heizungsanlagen, Aufzüge/Fahrstühle, Brandmeldeanlagen/Alarmanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchwarnmelder sowie die Erstellung/Aktualisierung von Flucht- und Rettungswegplänen, der Brandschutzordnung und von Brandabschottungen. Diese sind überwiegend bereits über laufende Verträge Dritter abgedeckt.
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2. Standorte und Mengengerüst
Die Leistungen dieses Loses sind an den 5 Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal gemäß Anlage 01 „Objektliste“ (mit vollständigen Anschriften) zu erbringen. Die nachfolgende Tabelle zeigt ergänzend die für Los 2 – Brandschutztüren relevanten Mengen je Standort.
| Standort | Brandschutztüren | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundschule Teutschenthal | 0 | ||||
| GS Holleben | 6 | ||||
| Hort Holleben | 2 | ||||
| Hort Teutschenthal | 0 | ||||
| Kita Bahnhof | 1 | ||||
| Kita Holleben | 5 | ||||
| Kita Langenbogen | 0 | ||||
| Kita West | 4 | ||||
| Speisesaal Holleben | 0 | ||||
| Turnhalle Teutschenthal | 0 | ||||
| Summe (korrigiert) | 18 |
Die vorstehenden Mengenangaben entsprechen dem Stand der Erhebung durch den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass sich der Anlagenbestand während der Vertragslaufzeit ändern kann, insbesondere durch eine vorgesehene Nachrüstung von Brandschutztüren oder durch Rückbau bzw. Wegfall einzelner Anlagen im Einzelfall. Die vergütungsrechtliche Behandlung solcher Änderungen richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen (§ 6).
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3. Leistungsbeschreibung Los 2
Wartung, Prüfung und kleine Instandsetzung der Brandschutztüren und -abschlüsse einschließlich zugehöriger Feststellanlagen in den Liegenschaften der Gemeinde Teutschenthal.
Brandschutztüren mit Feststellanlagen Der Auftragnehmer hat die Brandschutztüren und -abschlüsse einschließlich der zugehörigen Feststellanlagen (soweit vorhanden, z. B. Feststeller, Zusteller) an den in Abschnitt 3 genannten Standorten mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 prüfen und warten zu lassen. Für die Prüfung der Feststellanlagen ist eine gesonderte Fachkunde nach DIN 14677-2 erforderlich, die ggf. auch über einen Nachunternehmer sichergestellt werden kann.
Bei Türen mit hoher Nutzungsfrequenz (z. B. in Schulen und Kitas mit starkem Publikumsverkehr) ist zusätzlich eine halbjährliche Prüfung vorzusehen; die betroffenen Standorte werden zu Vertragsbeginn mit dem Auftraggeber festgelegt. Diese zusätzliche halbjährliche Prüfung wird gesondert als Bedarfsposition vergütet (Preisblatt Teil B*) und ist nicht im Einheitspreis der jährlichen Wartung (Pos. B.1) enthalten. Die Prüfprotokolle sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
4. Übersicht der einschlägigen Regelwerke
Für die in diesem Los zusammengefassten Anlagen sind insbesondere folgende Regelwerke und Qualifikationsanforderungen maßgeblich. Ergänzende Referenzquelle für Prüf-/Wartungsfristen ist die regelmäßig aktualisierte DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“.
| Anlagenart | Einschlägige Regelwerke | Erforderliche Qualifikation | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Brandschutztüren mit Feststellanlagen | DIN 14677-1:2018-08, DIN 14677- 2:2018-08, DIBt-Zulassungsbescheid | Fachkraft für Feststellanlagen (DIN 14677- 2) |
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