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Leistungsbeschreibung
„Jährliche Wartung und Kalibrierung auch nach DAkkS von Waagen verschiedener Fabrikate und Bauart“
Ausgangssituation und Gegenstand der Leistung
In verschiedenen Fachreferaten und Laboren der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) werden für die Wahrnehmung routinemäßiger Fach- und Laboraufgaben Waagen unterschiedlicher Hersteller, Bauarten und Ausführungen eingesetzt.
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft sowie zum Nachweis der erforderlichen Messgenauigkeit und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Messmittelüberwachung sind die Waagen einmal jährlich zu warten und zu kalibrieren.
Die Wartungs- und Kalibrierungsleistungen sind vor Ort in den jeweiligen Räumlichkeiten des Auftraggebers (AG) durchzuführen.
Zur regelmäßigen Durchführung dieser Leistungen soll ein Wartungs- und Kalibrierungsvertrag geschlossen werden.
Eine Übersicht der derzeit bei der BASt eingesetzten Waagen einschließlich näherer Angaben zu den jeweiligen Geräten ist der Leistungsbeschreibung, Anlage 1, zu entnehmen.
Leistungsmerkmale:
Derzeit sind insgesamt 103 Waagen zu warten und zu kalibrieren. Davon sind 50 Waagen gemäß DAkkS-Anforderungen und 53 Waagen nach Werksstandard zu kalibrieren.
Für die Leistungen sind insgesamt 50 Prüfberichte sowie 50 Zertifikate gemäß DAkkS zu erstellen.
Die erstmalige Wartung und Kalibrierung im Rahmen dieses Auftrags ist im Januar 2027 durchzuführen. Das jährliche Wartungs- und Kalibrierungsintervall ist zwingend einzuhalten, da die BASt über zertifizierte Labore verfügt und die eingesetzten Waagen der Messmittelüberwachung unterliegen.
Die Anforderungen an Art, Umfang und Qualität der Wartungs- und Kalibrierungsleistungen sind in der Leistungsbeschreibung, Anlage 1, im Einzelnen dargestellt.
Die Wartung und Kalibrierung sämtlicher 103 Waagen ist innerhalb eines Zeitraums von ein bis zwei Wochen im Januar eines jeden Jahres vollständig durchzuführen.
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Dokumentation und Waagenliste
Über die durchgeführten Wartungs- und Kalibrierungsarbeiten ist jeweils ein Wartungsprotokoll zu erstellen. Darüber hinaus ist die bestehende Waagenliste fortzuführen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sind darin nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die im Rahmen der Wartung und Kalibrierung festgestellten Mängel sind in der Waagenliste auszuweisen. Ein sich daraus ergebender Reparaturbedarf ist ebenfalls entsprechend zu kennzeichnen.
Reparaturen
Kleinere Reparaturen bis zu einem Gesamtwert von 20 v. H. der jährlichen Auftragssumme können im Rahmen der Wartung unmittelbar durchgeführt werden.
Für darüber hinaus gehende Reparaturen ist dem Auftraggeber (AG) zunächst ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Die Beauftragung dieser Leistungen erfolgt erst nach vorheriger Abstimmung und gesonderter Beauftragung durch den AG.