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Eigenerklärung EU-weit.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 00:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärung

Bieter

....................................................................................................................... ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... ....................................................................................................................... (vollständige Anschrift/Firmenstempel)

1 Ich erkläre (wir erklären), dass ➢ keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ➢ ich (wir) die Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen er- fülle(n) ➢ das zur Erbringung der Leistung eingesetzte Personal über die erforderlichen Qualifika- tionsnachweise verfügt ➢ ich (wir) eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung haben ➢ ich (wir) die Verpflichtung einhalte(n), nur Nachunternehmer einzusetzen, die ebenfalls alle vorgenannten Kriterien erfüllen ➢ ich (wir) dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitteilen werde(n) und auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunterneh- mers vorlegen werde(n) ➢ ich (wir) im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine (unsere) Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe(n).

2 Bitte geben Sie an, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen, klei- nes oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt.

KMU-Definition der Europäischen Kommission: Zu den KMU zählt ein Unternehmen, wenn es die Bedingungen der Zahl der Beschäftigten und Umsatz/Jahr oder Bilanzsumme/Jahr erfüllt:

UnternehmensgrößeZahl der BeschäftigtenUmsatz €/JahrBilanzsumme €/Jahr
kleinstbis 9bis 2 Millionenbis 2 Millionen
kleinbis 49bis 10 Millionenbis 10 Millionen
mittelbis 249bis 50 Millionenbis 43 Millionen

Mein/Unser Unternehmen zählt zu den Kleinstunternehmen: ja ☐ nein ☐ kleinen Unternehmen: ja ☐ nein ☐ mittleren Unternehmen: ja ☐ nein ☐

Stand: 20.05.2025 Eigenerklärung Seite 1 von 3

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3 Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnah- men angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Nie- derlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Per- sonen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu- trifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in An- spruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auf- tragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personen- kreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusam- menhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftrags- werts entfällt.

Mir/uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Aus- schluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.

Handelt es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft, so ist die Eigenerklärung durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.

…………………………………..…….., den ................................ (Ort, Datum)

...................................................................... (Unterschrift/Stempel des Bieters)

Stand: 20.05.2025 Eigenerklärung Seite 2 von 3

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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Orga- nisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anwei- sung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unterneh- men, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer ra- dioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zu- sammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russ- land, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdöler- zeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in An- hang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Stand: 20.05.2025 Eigenerklärung Seite 3 von 3

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