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V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien.pdf

Wartung und Instandsetzung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Brandschutz- und Elektroanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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V 227.H F

(Gewichtung der Zuschlagskriterien)

VergabenummerMaßnahmenummer
Baumaßnahme
Leistung/CPV

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewich- tung%Grundlage PunktebewertungPunkte min./max. je Krite- rium
1Preis (Wertungssumme einschl. evtl. Wartungskosten)Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber10 0
2Technischer Wert Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nr. 2; Nebenangebote: siehe Nr. 3Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
3Vertragsbedingungen Nebenangebote: Nr. 3Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
4Folgekosten Nebenangebote: Nr. 3Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen
5Summe100

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V 227.H F

(Gewichtung der Zuschlagskriterien)

Hinweise:

  1. Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis:

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein An- gebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhal- ten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise er- folgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

  1. Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen:

Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt.

Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:

  1. Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote:

Bei EU- weiten Vergabeverfahren sind Mindestanforderungen für Nebenangebote mit dem Formblatt V 226EU.H F anzugeben.

Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte An- teil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote EU V 226EU.H F be- nannten Nebenangebote gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt.

  1. Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:

Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Ange- botswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Min- destbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700).

Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.

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