Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
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und
der Auftraggeber
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letztlich vertreten durch Vertreter eingeben
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nummer des Auftragsschreibens/Vertrages: Nummer eingeben
Datum: Datum eingeben
Bezeichnung der Leistung:
Text eingeben
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
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übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Summe eingeben €
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß §, 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Berlin.
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