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Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers (bei Bieter-/Bewerbergemeinschaften je eine Erklärung für jedes Mitglied der Gemeinschaft)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV, bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung zu bestätigen. Nur im Falle einer Bietergemeinschaft, ist das Formular für je- des Mitglied der Gemeinschaft schriftlich ausgefüllt, und ist dem Angebot (ein- gescannt, elektronisch) beizulegen.
- Eigenerklärung zur Eignung
Der Bieter / Bewerber das Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. i.V.m. §§ 123, 124 GWB, § 33 UVgO erfüllt, insbesondere, dass
• ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiten- den wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
• sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweis- lich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und das über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde und dass es sich nicht in Liquidation befindet, oder die Eröffnung ei- nes solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
• das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
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• dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
• dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abge- geben hat,
• dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Re- gister eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht,
• insbesondere, dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 Euro belegt worden ist,
• dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der an- gebotenen Leistungen erfüllt,
• dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 Euro be- legt worden sind.
Falls einer der vorgenannten Punkte mit „Nein“ beantwortet wird, ist der Nach- weis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich (gesonderte Anlage mit
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dem Teilnahmeantrag/Angebot unter Nennung des entsprechenden Tatbestan- des und Erläuterungen).
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Ich erkläre/Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarten Liefe- rungen/Leistungen der Ware der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Min- deststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung mei- nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öf- fentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
- Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift aufweisen,
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a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unterneh-
mens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewer-
ber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung
von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben
a und/oder b zutrifft.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-
weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr
als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertrags-
laufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf
die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
- Allgemeine Erklärung
Der Bieter / Bewerber / das Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
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• Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eig- nung des Bieters äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage ei- nes aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversiche- rungsträgers), so wird der Bieter unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
• Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsab- gabe) Änderungen an den vom Bieter / Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bieter / Bewerber den Auftraggeber unver- züglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Ei- generklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.
Name des Bieters / Bewerbers / Mitglieds der Bieter-/Bewerbergemeinschaft Unterschrift/gegebenenfalls: Firmenstempel
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