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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle (AEB)
1 Anwendungsbereich 7 Übergabe und Abnahme Die AEB finden Anwendung auf alle Aufträge über Lieferungen und 7.1 Die Übergabe der Leistungen erfolgt bei der im Auftrag angegebe- Leistungen (im Folgenden: Leistungen) an die Deutsche Welle (DW). nen Lieferanschrift. Die DW kann die Annahme verweigern, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß ist. 2 Vertragsgrundlagen 7.2 Soweit es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, erfolgt die 2.1 Für die von der DW erteilten Aufträge gelten folgende Bedingungen: Abnahme durch die DW erst nach Möglichkeit genauer Inspektion. 2.1.1 Die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen Anlagen, Die Inbetriebnahme ist keine Abnahme. 2.1.2 diese allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB), 2.1.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leis- 8 Gewährleistung tungen (VOL/B) oder die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bau- 8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, falls nicht ausdrücklich leistungen (VOB/B und VOB/C), anders vereinbart, gerechnet vom Zeitpunkt der Annahme bzw. Ab- 2.1.4 die Besonderen Vertragsbedingungen für Kauf, Miete und Wartung nahme. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des AN, so von EDV-Anlagen und -Geräten sowie für das Erstellen, die Überlas- beginnt die Frist nach Bereitstellung der Leistung. Die Gewährleis- sung und die Pflege von EDV-Programmen (BVB und EVB-IT). tungsfrist für Ersatzteile beträgt zwei Jahre nach Einbau / Inbetrieb- Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der nahme und endet spätestens vier Jahre nach Leistung. vorstehenden Reihenfolge. 8.2 Im Gewährleistungsfalle ist die DW berechtigt, unentgeltliche Nach- 2.2 Aufträge werden erteilt auf der Basis dieser AEB. Andere Bedingun- besserungen oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetz- gen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die DW nicht ausdrück- ten angemessenen Frist zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nach- lich widerspricht. Werden dennoch Leistungen ohne Widerspruch besserung oder Instandsetzung ist die DW auf ihr Verlangen durch entgegengenommen, so kann nicht abgeleitet werden, die DW hätte Stellung von Ersatz schadlos zu halten. die Lieferbedingungen des Auftragnehmers (AN) anerkannt. 8.3 Bei wiederholter mangelhafter oder teilweise mangelhafter Erfüllung 2.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AEB oder eine Bestimmung im ist die DW berechtigt, von sämtlichen mit dem Auftragnehmer ge- Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam werden, so wird hier- schlossenen gleichartigen Aufträgen zurückzutreten und Schadener- von die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. satz zu verlangen.
3 Auftragserteilung 9 Preise 3.1 Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder 9.1 Die vereinbarten Preise sind - soweit keine anderen schriftlichen elektronischen Form. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen Vereinbarungen getroffen wurden - Festpreise. von Aufträgen. Bestellungen, Lieferabrufe, deren Änderungen / Er- 9.2 Preise schließen, wenn nichts anderes vereinbart, die Abgeltung aller gänzungen können auch in Textform erfolgen. Mündliche Abreden Nebenkosten einschließlich der Abgaben und Zölle sowie die Kosten sind nur gültig, wenn sie von der DW in Schriftform bestätigt werden. der Rücksendung des Verpackungsmaterials ein. 3.2 Die DW ist berechtigt, Auftragserteilungen zu widerrufen, wenn sie vom AN nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Auftrags unter An- 10 Zahlung gabe von Preis und Erfüllungstermin in Schriftform bestätigt worden 10.1 Die Zahlung erfolgt nach Annahme bzw. Abnahme der Leistung und sind. Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto 3.3 Die in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot bezeichneten vom Rechnungsbetrag oder innerhalb von 30 Tagen rein netto, soweit Daten sowie die Eigenschaften von Proben und Mustern gelten als nicht andere Zahlungsbedingungen in Schriftform vereinbart wurden. garantiert. 10.2 Die Zahlung gilt nicht als Anerkennung einer ordnungsgemäßen 3.4 Auf das Ausbleiben notwendiger, von der DW zu liefernder Unterla- Erfüllung. gen kann der AN sich nur berufen, wenn er die Unterlagen in Schrift- 10.3 Werden nach Eingang der jeweiligen Rechnung berechtigte Bean- form angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten standungen erhoben, weil die Ausstellung der Rechnung nicht den hat. Anforderungen einer ordnungsgemäßen Fakturierung entspricht, be- ginnt die Zahlungsfrist erst mit Eingang der neuen korrigierten Rech- 4 Termin nung bzw. mit Eingang der letzten bis dahin fehlenden Unterlage. 4.1 Die vereinbarten Erfüllungstermine sind verbindlich. Sind keine Erfüllungstermine ausdrücklich vereinbart, so ist die Leistung unver- 11 Forderungsabtretung züglich auszuführen. Der AN darf Forderungen, die ihm gegen die DW zustehen, nur mit 4.2 Erkennt der AN, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Zustimmung der DW abtreten, die in Schriftform vorzulegen ist. Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er dies der DW un- 12 Schutzrechte verzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der voraussichtli- chen Verzögerung in Schriftform mitzuteilen. Der AN ist verpflichtet, die DW von allen Ansprüchen aus der Verlet- 4.3 Bei Lieferungsverzug des AN stehen der DW die gesetzlichen Ansprü- zung von Schutzrechten Dritter (z.B. Patente, Urheberrechte, bekannt che zu. gemachte Patentanmeldungen, eingetragene Warenzeichen, Gebrauchsmuster) freizustellen und ihr einen entstandenen Schaden 5 Ausführung / Güteprüfung zu ersetzen. 5.1 Der AN muss den Auftrag selbst ausführen. Eine - auch nur teilweise - 13 Geheimhaltungspflicht Ausführung des Auftrags durch Dritte bedarf der vorher einzuholen- den schriftlichen Zustimmung der DW. Hat der AN Subunternehmer Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bear- oder Bezugsquellen angegeben, so darf er diese nicht ohne schriftli- beitung und Erfüllung des Auftrags betraut sind, die gesetzlichen Be- che Zustimmung der DW wechseln. Der AN bleibt allein für die auf- stimmungen über den Datenschutz beachten. Die Vertragspartner tragsgemäße Auftragserfüllung verantwortlich. verpflichten sich, die aus der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden 5.2 Der AN garantiert, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort gelten- nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Details als Ge- den Regeln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und be- schäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend rufsgenossenschaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheim- der DW muss eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen zuhaltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten ge- Stellen unverzüglich vom AN in Schriftform beigebracht werden. langt oder eine geheimzuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, 5.3 Der AN haftet für die Umweltverträglichkeit der Produkte inkl. so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unter- Verbrauchsmaterial und alle Folgeschäden, die aus der Verletzung der richten. gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Dies gilt auch bei Zulie- 14 Gewährung von Vorteilen ferungen oder Nebenleistungen Dritter. Die geltenden Sicherheitsda- Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis han- tenblätter sind mit der Lieferung zu übergeben. Falls diese nicht oder delnde Person im Zusammenhang mit einer Auftragsvergabe der DW verspätet geliefert werden, wird die DW von allen Regressforderun- gen Dritter freigestellt. Das gilt auch für alle späteren Änderungen. einem Beschäftigten der DW oder einer sonstigen Person Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbietet, ver- 6 Leistung und Gefahrenübergang spricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile 6.1 Allen Leistungen ist ein Leistungsnachweis mit genauer Angabe des für den AN zu erlangen, ist die DW berechtigt, vom Auftrag zurück- Inhalts der Leistung und der Nummer des Auftrags beizufügen. zutreten und / oder Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt nicht für 6.2 Der AN hat bis zum Gefahrenübergang die von ihm ausgeführten Werbegeschenke von geringem Wert. Sonstige gesetzliche oder ver- Leistungen und die für die Ausführung übergebenen Gegenstände tragliche Rechte der DW bleiben unberührt. vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen. Die Kosten für Verpa- 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand ckung, Versand und Transportversicherung trägt der AN. 6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlech- 15.1 Erfüllungsort ist die im Auftrag / in der Bestellung angegebene Lie- terung geht mit der Annahme bzw. der Abnahme durch die DW auf feranschrift. diese über, soweit keine anderen Vereinbarungen in Schriftform ge- 15.2 Der Gerichtsstand ist Bonn. Die DW kann den AN an seinem allgemei- troffen wurden. nen Gerichtsstand verklagen. 6.4 Sind Teilleistungen vereinbart, so sind diese auf den Leistungsnachwei- 15.3 Es gilt deutsches Recht. sen, Versand-/Rechnungsunterlagen etc. entsprechend zu kennzeich- nen. Stand: 1. Juli 2003