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1- LV_VgV DW-VMS 26.0805.pdf

Wartung und Instandsetzung von Feuerlöscheinrichtungen in Bonn und Berlin

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DW-VMS 26.0805

Wartung und Instandsetzung der Feuerlöschein-

richtung Bonn und Berlin

Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis

Offenes Verfahren

• Bewerbungsbedingungen

• Besondere Vertragsbedingungen

• Leistungsbeschreibung

• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)

Procurement and Travel/Facility Management

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Inhaltsverzeichnis

  1. Vorbemerkungen .......................................................................................... 5

1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5

1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6

1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 7

1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 7

  1. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen ............................. 8

2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8

2.2. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8

2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9

2.4. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9

2.5. Vor-Ort-Besichtigung ................................................................................................ 11

2.6. Angebot ...................................................................................................................... 11

2.7. Bietergemeinschaften ............................................................................................... 13

2.8. Hauptangebote .......................................................................................................... 13

2.9. Nebenangebote ......................................................................................................... 13

2.10. Subunternehmer ....................................................................................................... 13

2.11. Zugang zu Rechenzentren der DW ..........................................................................14

2.12. Änderungen des Angebots .......................................................................................14

2.13. Information des Bieters ............................................................................................14

2.14. Angebotsbewertung .................................................................................................16

2.15. Unwirksamkeitsregelung .......................................................................................... 17

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

[Wartung Feuerlöscheinrichtung Bonn und Berlin]

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2.16. Gewährung von Vorteilen ......................................................................................... 17

2.17. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz) ........... 18

  1. Besondere Vertragsbedingungen ................................................................ 20

3.1. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 20

3.2. Leistungsumfang ...................................................................................................... 20

3.3. Preisvereinbarung .....................................................................................................21

3.4. Termine ......................................................................................................................21

3.5. Ansprechpartner beim AG ........................................................................................21

3.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 22

3.7. Ausführung ............................................................................................................... 22

3.8. Subunternehmer ...................................................................................................... 22

3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG .......................................................................... 22

3.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 23

3.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 24

3.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 24

3.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 24

3.14. Garantie ..................................................................................................................... 25

3.15. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 25

3.16. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 25

3.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 26

3.18. Abrechnung .............................................................................................................. 26

3.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 28

3.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 28

3.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 28

3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 28

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3.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 28

3.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 28

  1. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente) .................................................. 29

  2. Leistungsbeschreibung ............................................................................... 29

  3. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx) ................. 30

  4. Bestätigung des Bieters .............................................................................. 30

  5. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 30

  6. Anlagen ....................................................................................................... 31

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

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Begriffsbestimmungen

AN = Auftragnehmer/Bieter

AG = Auftraggeber

DW = Deutsche Welle

LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis

1. Vorbemerkungen

1.1. Auftrag der Deutschen Welle

Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll

Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten

demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-

ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.

Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-

schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu

den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten

Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und

den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-

ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre

Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-

lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-

fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit

der DW.

Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-

ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer

Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-

onsländern.

Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus

Steuermitteln des Bundes finanziert.

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Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.

Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-

zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert

sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen

(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045

Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen

(u.a. im Bereich eingekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu

realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-

falls aktives Nachhaltigkeits-management.

1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines oder mehrerer Rahmen-

verträge für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feuerlöschanlagen

an den Standorten der Deutschen Welle in Bonn und Berlin, gemäß den Verga-

beunterlagen.

Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose:

Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Sprühflut-, Schaumlöschanlagen

Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher

Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage

Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher

Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen

Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Gesamtlaufzeit der

Rahmenvereinbarung (4 Jahre) und sind der folgenden Tabelle aufgeführt.

Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge/ Höchstmenge) von Euro

685.000,00 inkl. 19% MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht

keine Abnahmeverpflichtung über Mindestabnahme hinaus.

Geschätzte Abnahmemengen (im Falle der Losaufteilung je Los):

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Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19%MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume)Geschätzte Ab- nahmemenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertrags- laufzeit (inkl. op- tionale Zeit- räume)Optionale
Höchstmenge /
in Euro (inkl.
19% MwSt.) /
Bei max. Ver-
tragslaufzeit
(inkl. optionale
Zeiträume)
Los 1170.000,00 €386.000,00 €463.200,00 €
Los 240.000,00 €93.000,00 €111.600,00 €
Los 325.000,00 €56.000,00 €67.200,00 €
Los 420.000,00 €45.000,00 €54.000,00 €
Los 545.000,00 €105.000,00 €126.000,00 €

1.3. Zeitraum der Leistungserbringung

Die Rahmenverträge starten zum 01.01.2027 und laufen fest bis zum 31.12.2030.

1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen

Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-

hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie

z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-

hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder

hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.

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2. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen

Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen eines Offenen

Verfahrens nach den Vorschriften der VgV und des GWB. Für das Vergabeverfah-

ren gelten die in Ziffer 2.2. nachstehend aufgeführten Vergabeunterlagen.

Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. 2.14 dargestellten Verfahren

auswerten.

2.2. Vertragsbestandteile

Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)

gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:

a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-

hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-

schen Angaben)

b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog

c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch

d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003

e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie

dem ausgefüllten Kriterienkatalog

f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-

tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu

den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-

Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers

g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),

h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-

schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere: • VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-

nien • Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-

funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).

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Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-

beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-

weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die

Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 1.2 (Vertragsbestandteile)

des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.

2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren

an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-

schlossen.

2.4. Vergabeunterlagen

2.4.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal

„http://www.dtvp.de“.

Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt. Die DW behält sich

vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen- Antwortenka-

taloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf

dem elektronischen Vergabeportal oder unter „ https://corpo-

rate.dw.com/de/procurement-and-travel/s-3730 “ zugänglich zu machen und die

Kommunikation mit dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher

wird eine registrierte Verwendung des Vergabeportals empfohlen.

2.4.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-

den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des Leistungsver-

zeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW gestellte Leis-

tungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich anerkennt.

Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der DW ge-

stellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig über-

einstimmen.

2.4.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-

heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-

form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als

auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

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2.4.4. Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter insbesondere, dass das

Angebot ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder automatisierten Text-

verarbeitungssystemen erstellt wurde, die dazu führen könnten, dass der Inhalt

der Vergabeunterlagen verändert wird. Dies umfasst insbesondere:

2.4.5. die automatische Anpassung oder "Optimierung" von Textpassagen durch KI-

Systeme,

2.4.6. die KI-gestützte Erstellung von Ergänzungen oder Alternativformulierungen,

2.4.7. die Verwendung von KI-Tools zur Formatänderung oder Strukturmodifikation

der Vergabeunterlagen.

2.4.8. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und

mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.

2.4.9. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschrie-

benen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

2.4.10. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-

bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-

nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.

2.4.11. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-

macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.

2.4.12. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit

den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung

von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens

ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach

Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.

2.4.13. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-

terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen

müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im

Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ")

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eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen

bitte per Mail an ze@dw.com.

2.4.14. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-

dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem elektroni-

schen Vergabeportal oder unter „https://corporate.dw.com/de/procurement-

and-travel/s-3730“ zugänglich zu machen.

2.5. Vor-Ort-Besichtigung

Im Zeitraum vom 02.10.2026 bis zum 09.10.2026, wird an den Orten der künfti-

gen Leistungserbringung, den Bietern der jeweiligen Lose die Möglichkeit einer

Vor- Ort Besichtigung angeboten. Die Anmeldungen zur Besichtigung sind in der

Abteilung Procurement and Travel der Deutschen Welle unter folgender Telefon-

nummer 0228/ 429 2344 möglich. Die Modalitäten, insbesondere im Hinblick auf

die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie,

vor Ort werden gesondert bei der Anmeldung mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 1.4 in

diesem Dokument.

Eine Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

2.6. Angebot

2.6.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

2.6.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-

schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-

gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters

an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-

chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-

mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die

unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.

Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-

botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis

der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis

maßgebend.

2.6.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung

sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten

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Kostenzusammenstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise,

Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der

Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am

Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

2.6.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen

für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-

nis.xlssx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-

gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-

nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ

cosinex".

2.6.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-

geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterla-

gen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg übermittelte

Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt über das

Vergabeportal (vergleiche Kapitel 2.4.1)!

2.6.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-

stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden

und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte

Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des

Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen

beantragt ist oder beantragt werden soll.

2.6.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses

werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet

werden.

2.6.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-

bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum

der DW über.

2.6.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe

nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-

schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-

ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)

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einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser

Ausschreibung zu entnehmen.

2.7. Bietergemeinschaften

2.7.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

2.7.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-

terzeichnete Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des

Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG

rechtsverbindlich vertritt und

  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

2.7.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-

gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-

gelassen.

2.8. Hauptangebote

Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen

Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.

2.9. Nebenangebote

Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-

angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.

2.10. Subunternehmer

2.10.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu

lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer

auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot

beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die

Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.

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2.10.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,

dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche

Zustimmung der DW weiter vergeben.

2.11. Zugang zu Rechenzentren der DW

Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle

der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang

zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und

zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung

möglich:

Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt

(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-

pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den

Vergabeunterlagen beigefügten Musters.

Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird

die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend

kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-

gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 3.9

des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.

2.12. Änderungen des Angebots

2.12.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,

ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach

unten zulässig.

2.12.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise

wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Ange-

bot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit bedarf es

stets der Unterschrift.

2.13. Information des Bieters

2.13.1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über

nicht berücksichtige Angebote gemäß § 134 GWB, § 62 VgV. Der Bieter, dessen

Angebot nach Auffassung der DW bei der Zuschlagserteilung unberücksichtigt

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bleiben muss, wird rechtzeitig vor Erteilung des Zuschlags über seine Nichtbe-

rücksichtigung benachrichtigt.

2.13.2. Die zur Nachprüfung zuständige Stelle ist gemäß §§ 156,159 GWB die Vergabe-

kammer des Bundes im Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.

Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.

2.13.3. Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte muss gemäß § 39 VgV die

Zuschlagserteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemein-

schaften bekannt gemacht werden. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich

der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein

Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis nach den in den Anhän-

gen zur VOB/A beziehungsweise VgV vorgegebenen Mustern bekannt gegeben

werden. Die DW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Gründe vorlie-

gen, die gegen eine solche Bekanntmachung sprechen.

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2.14. Angebotsbewertung

2.14.1. Erste Bewertungsstufe

Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren

Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des

Angebotes von der weiteren Wertung.

• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes

• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang

• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen

und Nachweise

• unveränderte Vergabeunterlagen

sowie:

• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-

gen

• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben

• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-

talog („Kriterien zur Leistungswertung.xlsx“).

Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen

vorzulegen (siehe Eigenerklärung).

Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-

zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.

2.14.2. Finale Bewertungsstufe

Im Rahmen der finalen Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-

lichsten Angebotes über das Kriterium Preis bzw. Rabattsatz.

Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.

Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)

behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne

vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

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2.14.3. Vergabeentscheidung

2.14.4. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen

von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums

der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-

gung.

2.14.5. Der Zuschlag gemäß § 58 VgV wird mindestens in Textform durch die jeweiligen

unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prinzips"

erteilt.

2.14.6. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus

Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-

tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in

dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse

adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-

terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.

2.15. Unwirksamkeitsregelung

Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-

rührt.

2.16. Gewährung von Vorteilen

Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-

son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile

anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-

teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-

ren ausgeschlossen werden.

Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges

Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von

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Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-

traulich an die

• interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-

weise_DW)

oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:

Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Tel.: (030) 25 797 5000

https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/

E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de

wenden.

Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch des Hin-

weisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu

halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter

https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.

2.17. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz)

Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-

erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-

cher Bestandteil dieses Vertrags.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen

Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-

gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.

• Informationspflicht gegenüber Beschäftigten

Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.

des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-

form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-

traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).

• Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

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[Seite 19]

Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-

tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-

traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).

Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der

Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.

• Vertragsstrafe

Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle

Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer

eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen

beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).

Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-

ausführung geltend machen.

• Kündigungsrecht

Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle

Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-

ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11

Abs. 2 BTTG).

• Schadensersatz

Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-

machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.

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[Seite 20]

3. Besondere Vertragsbedingungen

3.1. Gegenstand der Ausschreibung

Die Deutsche Welle plant den Abschluss von maximal fünf Rahmenverträgen (je

Los ein Rahmenvertrag) für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feu-

erlöschanlagen an den Standorten Bonn und Berlin mit einer festen Laufzeit von

vier Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030).

• Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Schaumlösch- und Sprühflutanlagen. Diese Anla-

gen befinden sich in der Tiefgarage, in Teilen von Archiven, Casino und

Cafeteria. • Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher. Hierbei handelt es sich

um 186 Wandhydrantenschränke und ca. 450 Feuerlöscher (jährliche

Wartung und ggf. Austausch von ca. fünf bis zehn Stück pro Jahr). • Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage. Es handelt sich um eine einzelne Anlage,

die im Rechenzentrum installiert ist. • Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher. Es gibt drei Trockenstei-

gleitungen und 256 Feuerlöscher. • Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen. Es handelt sich um zwei Gaslöschanla-

gen, jeweils eine im großen Rechenzentrum (NRZ) und eine in einem Ser-

verraum.

Aufgrund betriebsinterner Anforderungen kann sich innerhalb der einzelnen Po-

sitionen Mehr- oder Minderbedarf ergeben. Es besteht keine Abnahmeverpflich-

tung.

3.2. Leistungsumfang

3.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-

sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt

werden.

3.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem

neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-

sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

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[Seite 21]

und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-

schutz durchgeführt.

3.3. Preisvereinbarung

Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart

ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa-

ckung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaftpflichtver-

sicherung.

3.4. Termine

3.4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung.

Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald Ausführungsänderun-

gen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu nennen und Vor-

schläge zur Abwendung von Schäden zu machen.

3.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen

Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-

verzüglich davon in Kenntnis setzen.

3.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-

ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-

ter allen Umständen bindend.

3.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,

ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu

beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf hö-

herer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadener-

satz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.

3.5. Ansprechpartner beim AG

Christine Voß Procurement and Travel

Tel.: + (49) (0) 228 429-39018

E-Mail: ze@dw.com

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[Seite 22]

Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und

Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich

im Laufe der Leistungserbringung ergeben.

3.6. Ansprechpartner beim AN

Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-

treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im

Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter

sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.

3.7. Ausführung

Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-

geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossen-

schaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG muss eine ent-

sprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen unverzüglich

vom AN beigebracht werden.

3.8. Subunternehmer

3.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-

schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen

Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-

rungen in Kap. 2.10 gelten insoweit sinngemäß.

3.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-

rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung

des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des Subun-

ternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallenden Steu-

ern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.

3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG

Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-

tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der

Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:

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[Seite 23]

3.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von

Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen

unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.

Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-

setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor

Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu

eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-

mers vorzulegen.

3.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG

Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-

chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.

eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des

AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so früh-

zeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten Zu-

gang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung si-

cherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt

werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.

3.10. Vertragsstrafe

Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-

den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des

Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt

ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für

die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes

(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch

den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.

Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum

Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf

einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend

von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen

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[Seite 24]

Zahlung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem

AN obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.

3.11. Haftpflichtversicherung

3.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-

schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und

Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare

Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

3.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-

ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprü-

che. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftrag-

geber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wei-

tergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprü-

che, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an die Stelle des

Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.

3.12. Beratungs- und Hinweispflichten

3.12.1. Der AN hat die Unterlagen die vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten hin

zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuwei-

sen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen und

Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Fehler.

3.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und

zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des

AN ist ausgeschlossen.

3.13. Gewährleistung

3.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-

punkt der Lieferung.

3.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen

oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist

DW- VMS 26.0805 Procurement and Travel/Facility Management

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[Seite 25]

zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist

der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.

3.14. Garantie

3.14.1. Die Garantie beträgt mindestens 6 Monate. Im Falle der Inanspruchnahme der

Garantie während dieses Zeitraumes übernehmen Sie neben den Kosten für die

Mängelbeseitigung (ggf. Ersatzlieferung) auch die Kosten für den Rücktransport

und die Wiedergestellung.

3.14.2. Ersatzteillieferungen im Rahmen der Garantie erfolgen frei Versandanschrift und

verstehen sich einschließlich Transport- und Versicherungskosten.

3.15. Geheimhaltungspflicht

Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und

Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den

Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-

schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen

und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten

sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine

geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt

oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den

anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

3.16. Gewährung von Vorteilen

Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person

jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbie-

tet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile für

den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder

Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des

AG bleiben unberührt.

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3.17. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist

von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-

nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.

3.18. Abrechnung

Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des

Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.

Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:

  1. Elektronischer Weg

Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-

schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:

Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com

Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:

• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.

• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.

• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-

Mail.

Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“

beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer

lauten (Rechnung 122345.pdf).

Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-

teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.

• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten

a. Nicht verschlüsselt

b. Nicht passwortgeschützt

c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.

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Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-

nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-

sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-

zen.

oder

  1. Postweg

Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg

übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-

gende Postfach:

Deutsche Welle

Invoice

Postfach 12 01 23

53043 Bonn

Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und

Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-

cken.

Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des

Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-

gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige

Angaben.

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[Seite 28]

3.19. Verwendungsstelle

Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:

Bonn Deutsche Welle

Kurt-Schumacher-Straße 3

53113 Bonn

Berlin Deutsche Welle

Voltastraße 6

13355 Berlin

3.20. Erfüllungsort Erfüllungsorte des AG sind Bonn und Berlin.

Erfüllungsorte für Lieferungen und Leistungen sind Bonn und Berlin.

Erfüllungsorte für Gewährleistungsansprüche sind Bonn und Berlin.

3.21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN

gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt

sind.

3.23. Genehmigungen

Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-

hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-

führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-

vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.

3.24. Schlussbestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,

so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner

sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine

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[Seite 29]

Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am

nächsten kommt.

4. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente)

Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten

die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-

gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-

den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-

lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.

Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.

Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-

unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.

Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-

lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.

5. Leistungsbeschreibung

Die Deutsche Welle plant den Abschluss von maximal fünf Rahmenverträgen (je

Los ein Rahmenvertrag) für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feu-

erlöschanlagen an den Standorten Bonn und Berlin mit einer festen Laufzeit von

vier Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030).

• Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Schaumlösch- und Sprühflutanlagen. Diese An-lagen

befinden sich in der Tiefgarage, in Teilen von Archiven, Casino und Cafeteria.

• Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher. Hierbei handelt es sich um

186 Wandhydrantenschränke und ca. 450 Feuerlöscher (jährliche Wartung und

ggf. Austausch von ca. fünf bis zehn Stück pro Jahr).

• Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage. Es handelt sich um eine einzelne Anlage, die im

Rechen-zentrum installiert ist.

• Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher. Es gibt drei Trockensteiglei-

tungen und 256 Feuerlöscher.

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• Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen. Es handelt sich um zwei Gaslöschanlagen, je-

weils eine im großen Rechenzentrum (NRZ) und eine in einem Serverraum.

Aufgrund betriebsinterner Anforderungen kann sich innerhalb der einzelnen Po-

sitionen Mehr- oder Minderbedarf ergeben. Es besteht keine Abnahmeverpflich-

tung.

6. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeich-

nis.xlsx)

In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-

tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten

und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.

Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-

lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.

7. Bestätigung des Bieters

Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-

gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.

Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen

zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.

8. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)

(zur Eignung)

Die Erklärung muss im Wertungsschema über

„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.

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9. Anlagen

Anlagen gemäß Vergabeplattform http://www.dtvp.de.

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