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Wartung und Instandsetzung der Feuerlöschein-
richtung Bonn und Berlin
Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis
Offenes Verfahren
• Bewerbungsbedingungen
• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsbeschreibung
• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)
Procurement and Travel/Facility Management
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Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen .......................................................................................... 5
1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 7
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 7
- Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen ............................. 8
2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8
2.2. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8
2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9
2.4. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9
2.5. Vor-Ort-Besichtigung ................................................................................................ 11
2.6. Angebot ...................................................................................................................... 11
2.7. Bietergemeinschaften ............................................................................................... 13
2.8. Hauptangebote .......................................................................................................... 13
2.9. Nebenangebote ......................................................................................................... 13
2.10. Subunternehmer ....................................................................................................... 13
2.11. Zugang zu Rechenzentren der DW ..........................................................................14
2.12. Änderungen des Angebots .......................................................................................14
2.13. Information des Bieters ............................................................................................14
2.14. Angebotsbewertung .................................................................................................16
2.15. Unwirksamkeitsregelung .......................................................................................... 17
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2.16. Gewährung von Vorteilen ......................................................................................... 17
2.17. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz) ........... 18
- Besondere Vertragsbedingungen ................................................................ 20
3.1. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................. 20
3.2. Leistungsumfang ...................................................................................................... 20
3.3. Preisvereinbarung .....................................................................................................21
3.4. Termine ......................................................................................................................21
3.5. Ansprechpartner beim AG ........................................................................................21
3.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 22
3.7. Ausführung ............................................................................................................... 22
3.8. Subunternehmer ...................................................................................................... 22
3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG .......................................................................... 22
3.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 23
3.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 24
3.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 24
3.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 24
3.14. Garantie ..................................................................................................................... 25
3.15. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 25
3.16. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 25
3.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 26
3.18. Abrechnung .............................................................................................................. 26
3.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 28
3.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 28
3.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 28
3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 28
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3.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 28
3.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 28
-
Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente) .................................................. 29
-
Leistungsbeschreibung ............................................................................... 29
-
Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx) ................. 30
-
Bestätigung des Bieters .............................................................................. 30
-
Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 30
-
Anlagen ....................................................................................................... 31
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Begriffsbestimmungen
AN = Auftragnehmer/Bieter
AG = Auftraggeber
DW = Deutsche Welle
LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
1.1. Auftrag der Deutschen Welle
Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll
Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten
demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-
ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.
Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-
schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu
den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und
den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-
ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre
Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-
lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-
fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit
der DW.
Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-
ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer
Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-
onsländern.
Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus
Steuermitteln des Bundes finanziert.
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Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.
Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-
zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert
sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen
(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045
Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen
(u.a. im Bereich eingekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu
realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-
falls aktives Nachhaltigkeits-management.
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines oder mehrerer Rahmen-
verträge für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feuerlöschanlagen
an den Standorten der Deutschen Welle in Bonn und Berlin, gemäß den Verga-
beunterlagen.
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose:
Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Sprühflut-, Schaumlöschanlagen
Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher
Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage
Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher
Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen
Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung (4 Jahre) und sind der folgenden Tabelle aufgeführt.
Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge/ Höchstmenge) von Euro
685.000,00 inkl. 19% MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht
keine Abnahmeverpflichtung über Mindestabnahme hinaus.
Geschätzte Abnahmemengen (im Falle der Losaufteilung je Los):
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| Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19%MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume) | Geschätzte Ab- nahmemenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertrags- laufzeit (inkl. op- tionale Zeit- räume) | Optionale | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstmenge / | |||||
| in Euro (inkl. | |||||
| 19% MwSt.) / | |||||
| Bei max. Ver- | |||||
| tragslaufzeit | |||||
| (inkl. optionale | |||||
| Zeiträume) | |||||
| Los 1 | 170.000,00 € | 386.000,00 € | 463.200,00 € | ||
| Los 2 | 40.000,00 € | 93.000,00 € | 111.600,00 € | ||
| Los 3 | 25.000,00 € | 56.000,00 € | 67.200,00 € | ||
| Los 4 | 20.000,00 € | 45.000,00 € | 54.000,00 € | ||
| Los 5 | 45.000,00 € | 105.000,00 € | 126.000,00 € |
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung
Die Rahmenverträge starten zum 01.01.2027 und laufen fest bis zum 31.12.2030.
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen
Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-
hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie
z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-
hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder
hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.
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2. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
2.1. Verfahrensart und Vergabebestimmungen
Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen eines Offenen
Verfahrens nach den Vorschriften der VgV und des GWB. Für das Vergabeverfah-
ren gelten die in Ziffer 2.2. nachstehend aufgeführten Vergabeunterlagen.
Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. 2.14 dargestellten Verfahren
auswerten.
2.2. Vertragsbestandteile
Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)
gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:
a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-
hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-
schen Angaben)
b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog
c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch
d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003
e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie
dem ausgefüllten Kriterienkatalog
f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-
tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu
den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-
Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers
g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-
schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere: • VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-
nien • Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).
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Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-
beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-
weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die
Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 1.2 (Vertragsbestandteile)
des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.
2.3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-
schlossen.
2.4. Vergabeunterlagen
2.4.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal
Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt. Die DW behält sich
vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen- Antwortenka-
taloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf
dem elektronischen Vergabeportal oder unter „ https://corpo-
rate.dw.com/de/procurement-and-travel/s-3730 “ zugänglich zu machen und die
Kommunikation mit dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher
wird eine registrierte Verwendung des Vergabeportals empfohlen.
2.4.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-
den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des Leistungsver-
zeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW gestellte Leis-
tungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich anerkennt.
Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der DW ge-
stellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig über-
einstimmen.
2.4.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-
heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-
form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als
auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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2.4.4. Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter insbesondere, dass das
Angebot ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder automatisierten Text-
verarbeitungssystemen erstellt wurde, die dazu führen könnten, dass der Inhalt
der Vergabeunterlagen verändert wird. Dies umfasst insbesondere:
2.4.5. die automatische Anpassung oder "Optimierung" von Textpassagen durch KI-
Systeme,
2.4.6. die KI-gestützte Erstellung von Ergänzungen oder Alternativformulierungen,
2.4.7. die Verwendung von KI-Tools zur Formatänderung oder Strukturmodifikation
der Vergabeunterlagen.
2.4.8. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und
mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.
2.4.9. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschrie-
benen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
2.4.10. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-
bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-
nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.
2.4.11. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-
macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.
2.4.12. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung
von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens
ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.
2.4.13. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-
terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen
müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im
Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ")
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eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen
bitte per Mail an ze@dw.com.
2.4.14. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-
dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem elektroni-
schen Vergabeportal oder unter „https://corporate.dw.com/de/procurement-
and-travel/s-3730“ zugänglich zu machen.
2.5. Vor-Ort-Besichtigung
Im Zeitraum vom 02.10.2026 bis zum 09.10.2026, wird an den Orten der künfti-
gen Leistungserbringung, den Bietern der jeweiligen Lose die Möglichkeit einer
Vor- Ort Besichtigung angeboten. Die Anmeldungen zur Besichtigung sind in der
Abteilung Procurement and Travel der Deutschen Welle unter folgender Telefon-
nummer 0228/ 429 2344 möglich. Die Modalitäten, insbesondere im Hinblick auf
die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie,
vor Ort werden gesondert bei der Anmeldung mitgeteilt. Siehe auch Ziffer 1.4 in
diesem Dokument.
Eine Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.
2.6. Angebot
2.6.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
2.6.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-
schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-
gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-
chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-
mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die
unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.
Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-
botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis
der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis
maßgebend.
2.6.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung
sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten
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Kostenzusammenstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise,
Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der
Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
2.6.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen
für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-
nis.xlssx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-
gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-
nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ
cosinex".
2.6.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-
geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterla-
gen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg übermittelte
Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt über das
Vergabeportal (vergleiche Kapitel 2.4.1)!
2.6.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-
stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden
und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte
Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des
Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen
beantragt ist oder beantragt werden soll.
2.6.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses
werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet
werden.
2.6.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-
bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum
der DW über.
2.6.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe
nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-
schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-
ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)
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einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser
Ausschreibung zu entnehmen.
2.7. Bietergemeinschaften
2.7.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
2.7.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-
terzeichnete Erklärung abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
2.7.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-
gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-
gelassen.
2.8. Hauptangebote
Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen
Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.
2.9. Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-
angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
2.10. Subunternehmer
2.10.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu
lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot
beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die
Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.
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2.10.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,
dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der DW weiter vergeben.
2.11. Zugang zu Rechenzentren der DW
Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle
der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang
zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und
zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung
möglich:
Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt
(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-
pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den
Vergabeunterlagen beigefügten Musters.
Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird
die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend
kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-
gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 3.9
des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.
2.12. Änderungen des Angebots
2.12.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach
unten zulässig.
2.12.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise
wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Ange-
bot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit bedarf es
stets der Unterschrift.
2.13. Information des Bieters
2.13.1. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtige Angebote gemäß § 134 GWB, § 62 VgV. Der Bieter, dessen
Angebot nach Auffassung der DW bei der Zuschlagserteilung unberücksichtigt
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bleiben muss, wird rechtzeitig vor Erteilung des Zuschlags über seine Nichtbe-
rücksichtigung benachrichtigt.
2.13.2. Die zur Nachprüfung zuständige Stelle ist gemäß §§ 156,159 GWB die Vergabe-
kammer des Bundes im Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
2.13.3. Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte muss gemäß § 39 VgV die
Zuschlagserteilung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemein-
schaften bekannt gemacht werden. Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich
der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein
Angebot sein Name und der zu zahlende Auftragspreis nach den in den Anhän-
gen zur VOB/A beziehungsweise VgV vorgegebenen Mustern bekannt gegeben
werden. Die DW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Gründe vorlie-
gen, die gegen eine solche Bekanntmachung sprechen.
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2.14. Angebotsbewertung
2.14.1. Erste Bewertungsstufe
Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren
Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des
Angebotes von der weiteren Wertung.
• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes
• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang
• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen
und Nachweise
• unveränderte Vergabeunterlagen
sowie:
• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-
gen
• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben
• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-
talog („Kriterien zur Leistungswertung.xlsx“).
Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen
vorzulegen (siehe Eigenerklärung).
Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-
zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.
2.14.2. Finale Bewertungsstufe
Im Rahmen der finalen Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-
lichsten Angebotes über das Kriterium Preis bzw. Rabattsatz.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
Im Rahmen von Verhandlungsverfahren (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §17 Abs. 11 VgV ohne
vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
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2.14.3. Vergabeentscheidung
2.14.4. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen
von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums
der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-
gung.
2.14.5. Der Zuschlag gemäß § 58 VgV wird mindestens in Textform durch die jeweiligen
unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prinzips"
erteilt.
2.14.6. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus
Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-
tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in
dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse
adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-
terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.
2.15. Unwirksamkeitsregelung
Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-
rührt.
2.16. Gewährung von Vorteilen
Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-
son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile
anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-
teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-
ren ausgeschlossen werden.
Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges
Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von
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Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-
traulich an die
• interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-
weise_DW)
oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Tel.: (030) 25 797 5000
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/
E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de
wenden.
Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch des Hin-
weisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person anonym zu
halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.
2.17. Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz)
Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-
erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-
cher Bestandteil dieses Vertrags.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen
Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-
gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
• Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.
des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-
form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-
traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).
• Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit
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Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-
tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-
traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).
Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.
• Vertragsstrafe
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen
beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).
Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-
ausführung geltend machen.
• Kündigungsrecht
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-
ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11
Abs. 2 BTTG).
• Schadensersatz
Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-
machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
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3. Besondere Vertragsbedingungen
3.1. Gegenstand der Ausschreibung
Die Deutsche Welle plant den Abschluss von maximal fünf Rahmenverträgen (je
Los ein Rahmenvertrag) für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feu-
erlöschanlagen an den Standorten Bonn und Berlin mit einer festen Laufzeit von
vier Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030).
• Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Schaumlösch- und Sprühflutanlagen. Diese Anla-
gen befinden sich in der Tiefgarage, in Teilen von Archiven, Casino und
Cafeteria. • Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher. Hierbei handelt es sich
um 186 Wandhydrantenschränke und ca. 450 Feuerlöscher (jährliche
Wartung und ggf. Austausch von ca. fünf bis zehn Stück pro Jahr). • Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage. Es handelt sich um eine einzelne Anlage,
die im Rechenzentrum installiert ist. • Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher. Es gibt drei Trockenstei-
gleitungen und 256 Feuerlöscher. • Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen. Es handelt sich um zwei Gaslöschanla-
gen, jeweils eine im großen Rechenzentrum (NRZ) und eine in einem Ser-
verraum.
Aufgrund betriebsinterner Anforderungen kann sich innerhalb der einzelnen Po-
sitionen Mehr- oder Minderbedarf ergeben. Es besteht keine Abnahmeverpflich-
tung.
3.2. Leistungsumfang
3.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-
sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt
werden.
3.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem
neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-
sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften
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und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-
schutz durchgeführt.
3.3. Preisvereinbarung
Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart
ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa-
ckung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaftpflichtver-
sicherung.
3.4. Termine
3.4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung.
Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald Ausführungsänderun-
gen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu nennen und Vor-
schläge zur Abwendung von Schäden zu machen.
3.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen
Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-
verzüglich davon in Kenntnis setzen.
3.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-
ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-
ter allen Umständen bindend.
3.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu
beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf hö-
herer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadener-
satz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.
3.5. Ansprechpartner beim AG
Christine Voß Procurement and Travel
Tel.: + (49) (0) 228 429-39018
E-Mail: ze@dw.com
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Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und
Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich
im Laufe der Leistungserbringung ergeben.
3.6. Ansprechpartner beim AN
Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-
treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im
Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter
sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.
3.7. Ausführung
Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-
geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG muss eine ent-
sprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen unverzüglich
vom AN beigebracht werden.
3.8. Subunternehmer
3.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-
schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen
Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-
rungen in Kap. 2.10 gelten insoweit sinngemäß.
3.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-
rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung
des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des Subun-
ternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallenden Steu-
ern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.
3.9. Zugang zu Rechenzentren des AG
Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-
tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der
Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:
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3.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von
Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen
unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.
Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-
setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor
Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu
eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-
mers vorzulegen.
3.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG
Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-
chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.
eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des
AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so früh-
zeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten Zu-
gang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung si-
cherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt
werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.
3.10. Vertragsstrafe
Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-
den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des
Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt
ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für
die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes
(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch
den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.
Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf
einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend
von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen
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Zahlung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem
AN obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.
3.11. Haftpflichtversicherung
3.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-
schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und
Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
3.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-
ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprü-
che. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftrag-
geber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wei-
tergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprü-
che, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme tritt an die Stelle des
Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservices.
3.12. Beratungs- und Hinweispflichten
3.12.1. Der AN hat die Unterlagen die vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten hin
zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuwei-
sen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen und
Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Fehler.
3.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und
zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des
AN ist ausgeschlossen.
3.13. Gewährleistung
3.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-
punkt der Lieferung.
3.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen
oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist
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zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist
der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.
3.14. Garantie
3.14.1. Die Garantie beträgt mindestens 6 Monate. Im Falle der Inanspruchnahme der
Garantie während dieses Zeitraumes übernehmen Sie neben den Kosten für die
Mängelbeseitigung (ggf. Ersatzlieferung) auch die Kosten für den Rücktransport
und die Wiedergestellung.
3.14.2. Ersatzteillieferungen im Rahmen der Garantie erfolgen frei Versandanschrift und
verstehen sich einschließlich Transport- und Versicherungskosten.
3.15. Geheimhaltungspflicht
Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und
Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-
schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen
und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten
sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine
geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt
oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
3.16. Gewährung von Vorteilen
Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person
jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile anbie-
tet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vorteile für
den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des
AG bleiben unberührt.
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3.17. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist
von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-
nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.
3.18. Abrechnung
Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des
Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.
Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:
- Elektronischer Weg
Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-
schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:
Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.
• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.
• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-
Mail.
Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“
beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer
lauten (Rechnung 122345.pdf).
Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-
teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.
• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten
a. Nicht verschlüsselt
b. Nicht passwortgeschützt
c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.
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[Seite 27]
Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-
nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-
sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-
zen.
oder
- Postweg
Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg
übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-
gende Postfach:
Deutsche Welle
Invoice
Postfach 12 01 23
53043 Bonn
Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und
Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-
cken.
Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des
Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-
gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige
Angaben.
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3.19. Verwendungsstelle
Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:
Bonn Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Straße 3
53113 Bonn
Berlin Deutsche Welle
Voltastraße 6
13355 Berlin
3.20. Erfüllungsort Erfüllungsorte des AG sind Bonn und Berlin.
Erfüllungsorte für Lieferungen und Leistungen sind Bonn und Berlin.
Erfüllungsorte für Gewährleistungsansprüche sind Bonn und Berlin.
3.21. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN
gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind.
3.23. Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-
hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-
führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-
vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.
3.24. Schlussbestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine
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Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am
nächsten kommt.
4. Ausschlusskriterien (Ausschlusselemente)
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten
die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-
gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-
den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-
lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.
Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-
unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-
lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.
5. Leistungsbeschreibung
Die Deutsche Welle plant den Abschluss von maximal fünf Rahmenverträgen (je
Los ein Rahmenvertrag) für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen der Feu-
erlöschanlagen an den Standorten Bonn und Berlin mit einer festen Laufzeit von
vier Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030).
• Los 1 (Bonn): Sprinkler-, Schaumlösch- und Sprühflutanlagen. Diese An-lagen
befinden sich in der Tiefgarage, in Teilen von Archiven, Casino und Cafeteria.
• Los 2 (Bonn): Wandhydranten und Feuerlöscher. Hierbei handelt es sich um
186 Wandhydrantenschränke und ca. 450 Feuerlöscher (jährliche Wartung und
ggf. Austausch von ca. fünf bis zehn Stück pro Jahr).
• Los 3 (Bonn): Gaslöschanlage. Es handelt sich um eine einzelne Anlage, die im
Rechen-zentrum installiert ist.
• Los 4 (Berlin): Steigleitungen und Feuerlöscher. Es gibt drei Trockensteiglei-
tungen und 256 Feuerlöscher.
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• Los 5 (Berlin): Gaslöschanlagen. Es handelt sich um zwei Gaslöschanlagen, je-
weils eine im großen Rechenzentrum (NRZ) und eine in einem Serverraum.
Aufgrund betriebsinterner Anforderungen kann sich innerhalb der einzelnen Po-
sitionen Mehr- oder Minderbedarf ergeben. Es besteht keine Abnahmeverpflich-
tung.
6. Preisblatt/Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeich-
nis.xlsx)
In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-
tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten
und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.
Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-
lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
7. Bestätigung des Bieters
Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-
gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.
Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen
zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
8. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)
(zur Eignung)
Die Erklärung muss im Wertungsschema über
„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
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9. Anlagen
Anlagen gemäß Vergabeplattform http://www.dtvp.de.
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