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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
- Zielbeschreibung Los 3: Kraftfahrzeuge, Geräte etc. des Herstellers Daimler und anderer Hersteller einschließlich von Aufbauten, Baugruppen und Auf- und Anbaugeräten des Herstellers und anderer Hersteller:
Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden (BwDLZ) ist hausverwaltende Dienststelle für alle Bundeswehrliegenschaften in der Region des Freistaates Sachsen. Als hausverwaltende Dienststelle nimmt das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden unter anderem alle Aufgaben im Rahmen der Betreiberverantwortung wahr. Dazu gehören auch die Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (Pflege und Reinigung aller Straßen, Wege und Plätze, einschließlich Winterdienst) und die gärtnerische oder straßenbauliche Bewirtschaftung aller weiteren Frei- und Außenflächen der Liegenschaft einschließlich der Übungsplätze, sowie der angrenzenden Straßen bzw. Fußwege zu den Liegenschaften (Anliegerflächen).
Aufgrund dieser auch flächenbezogen umfangreichen Aufgaben stehen dem Geländebetreuungsdienst (GBD) des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden (BwDLZ) in jedem Meisterbereich der Geländebetreuungsgruppen (GBG) zahlreiche gärtnerische Kraftfahrzeuge und Geräte etc. mit Auf- und Anbaugeräten (Equipments) zur Verfügung.
Zudem verfügen auch die Streitkräfte der Bundeswehr (militärische Bedarfsträger) über zahlreiche militärische aber weitgehend handelsübliche Kraftfahrzeuge und Anhänger etc. einschließlich deren Auf- und Anbaugeräte (Equipment ohne Waffensystembezug).
Diese Equipments des BwDLZ Dresden – GBD und die der Streitkräfte der Bundeswehr müssen stets einsatzbereit zur Verfügung stehen um die umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können. Zur Einsatzbereitschaft der Equipments zählt dabei nicht nur die technische Funktionalität, sondern auch die arbeitsschutzkonforme und umweltverträgliche Einsatzbereitschaft. Daher besteht immer wiederkehrender Bedarf, diese Kraftfahrzeuge, Geräte etc. und deren Auf- und Anbaugeräte (Equipments) zu warten, zu prüfen und instandzusetzen.
Dieses Vergabeverfahren betrifft den in Losen aufgeteilten öffentlichen Auftrag über den Abschluss von mehrjährigen (Laufzeit 4 Jahre):
Kraftfahrzeug-Instandsetzungs-Rahmenverträgen (Kfz-IRV) zur wiederkehrenden Beauftragung von: regelmäßigen Inspektionen, Wartungen,
Hauptuntersuchungen (HU nach § 29 StVZO), Sicherheitsprüfungen (SP nach § 29 StVZO), Abgasuntersuchungen (AU), Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVV) und sonstige Prüfungen,
Reparaturen und Instandsetzungen (bei Bedarf) vor Ort in der Kaserne, in der Werkstatt der Firmenniederlassung des Auftragnehmers oder im Rahmen erforderlicher Pannenhilfen unterwegs im öffentlichen Raum (Unterwegshilfe),
Transport- Abschleppleistungen havarierter Technik (soweit erforderlich), und von
Technischen Aus- oder Umrüstungen und Ergänzungen der Equipments (bei Bedarf)
für die Bundeswehr, in den bzw. für die Bundeswehrliegenschaften des Standortbereiches 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg und Weitere.
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- Allgemeine Forderungen:
2.1 Die Leistungen sind termin- und fachgerecht nach den in dieser Aufgaben- und Leistungsbeschreibung angegebenen Qualitätsstandards, den sonstigen technischen Vertragsbedingungen und im Übrigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
2.2 Die Leistungen sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach wirtschaftlichen Verfahren zu erbringen und abzurechnen.
2.3 Zudem sind alle Leistungen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte umweltverträglich zu erbringen.
2.4 Die vereinbarten Leistungen sind durch eingewiesenes und fachkundiges Personal und nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Bei einzusetzender Technik sind die Sicherheitsvorschriften zu beachten.
2.5 Die umseitig vorgenannten Untersuchungen und Prüfungen (HU, SP, AU, UVV und sonstige Prüfungen) sind ausschließlich durch sachverständiges bzw. -kundiges Personal oder durch anerkannte Sachverständige Dritter (Prüforganisationen) durchzuführen.
2.6 Der Auftragnehmer gewährleistet bei der Leistungsausführung insbesondere:
den Personen- und Sachwerteschutz durch Bereitstellung der erforderlichen o Arbeitsschutzausstattung, die Gestellung aller für die Dienstleistung notwendigen Technik u. Fahrzeuge, o die Gestellung des, für alle zu erledigenden Arbeiten, benötigten Personals sowie o die besenreine Übergabe der Arbeitsbereiche. o 2.7 Bei Leistungserbringung sind die einschlägigen Vorschriften (insbesondere der arbeits- und umweltschutzrechtlichen Schutzbestimmungen) durch das eingesetzte fachkundige und eingewiesene Personal zu beachten.
2.8 Die für Fahrzeugführer geltenden Bestimmungen hinsichtlich der zulässigen Höchstdauer für Lenkzeiten z.B. beim Transport der Equipments sind einzuhalten.
2.9 Die Bestimmungen für Gefahrguttransporte und die Regelungen zur Ladungssicherung sind zu beachten. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen sind vom Auftragnehmer vor Fahrtantritt einzuholen.
2.10 Gefordert werden daher die Beachtung und Einhaltung:
der einschlägigen DIN / ISO / EN-Normen, o der einschlägigen VDE-Bestimmungen, o der einschlägigen DGUV-Regelwerke, o des Produktsicherheitsgesetzes, o der sonstigen einschlägigen Regelungen, o der Herstellervorgaben zur Wartung und Instandsetzung der Equipments und o der (soweit vorliegend) Vorgaben der Bundeswehr für Wartungen und o Instandsetzungen der Equipments.
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
- Leistungsbeschreibung im Einzelnen:
3.1 Abruf- und Bestellberechtigte: Die Leistungspflicht wird durch die Übersendung von Einzelabrufen / Einzelaufträgen an den Auftragnehmer begründet.
Zur Übersendung solcher Einzelabrufe / Einzelaufträge sind die Ansprechpartner (Siehe 5. Ansprechpartner / Abrufberechtigte) ermächtigt. Neben den aufgezählten abrufberechtigten Ansprechpartnern sind in jedem Fall auch das Bundeswehr- Dienstleistungszentrum Dresden – Teilbereich FM 9 Beschaffung, sowie alle weiteren Dienststellen der Bundeswehr abrufberechtigt.
3.2 Kostenvoranschläge: Die Einzelabrufe / Einzelaufträge werden grundsätzlich auf Grundlage der vorher durch den Auftragnehmer erstellten und an die Bundeswehr übersandten Kostenvoranschläge getätigt.
Die Reparatur und Instandsetzung der Equipments muss sich am jeweiligen Kostenvoranschlag und Einzelabruf / Einzelauftrag orientieren. Die Überschreitung des Rahmens des Kostenvoranschlages bzw. des Einzelabrufes / Einzelauftrages ist grundsätzlich nicht bzw. nur im gesetzlichen Rahmen zulässig.
Auf die Anzeigepflicht für den Auftragnehmer bei Erwartung der Überschreitung des „Anschlags“ gemäß § 649 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
Ergibt sich bei fortschreitender Reparatur und Befundung des Schad-Equipments eine wesentliche (mehr als 15-prozentige) Überschreitung des Kostenvoranschlages ist die Reparatur durch den Auftragnehmer abzubrechen und der Auftraggeber (Ansprechpartner) zu informieren.
Der Auftraggeber (Ansprechpartner) prüft anhand der vorliegenden Informationen und anhand des Abschreibungsrestwertes des Equipments die Instandsetzungswürdigkeit.
Bei Instandsetzungswürdigkeit fordert der Auftraggeber (Ansprechpartner) den Auftragnehmer zur Fortsetzung der Reparatur auf.
Im Fall, dass das Equipment nicht mehr in diesem Instandsetzungsumfang instandsetzungswürdig ist, erfolgt keine Fortsetzung der Reparatur. Das Equipment wird dann entsprechend der erfolgten engen Abstimmung mit dem Auftraggeber (Ansprechpartner) bearbeitet.
3.3 Beauftragung ohne vorher eingeholte Kostenvoranschläge: Soweit der Auftraggeber (Ansprechpartner) den Auftragnehmer ohne vorherige Einholung eines Kostenvoranschlages beauftragt, tritt der Auftragswert des Einzelabrufes / Einzelauftrages an die Stelle des Kostenvoranschlages. Auch in diesem Fall muss sich die Reparatur und Instandsetzung der Equipments am Auftragswert orientieren und der Auftragnehmer vor einer wesentlichen Überschreitung des Auftragswertes den Auftraggeber (Ansprechpartner) informieren und um Genehmigung der weiteren (überschreitenden) Auftragsausführung bitten.
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3.4 Vorhandene Infrastruktur in den Kasernen: Die Leistungserbringung soll (soweit technisch möglich) grundsätzlich am Leistungsort, in der Bundeswehr-Liegenschaft, in der Kaserne erfolgen. Dazu stehen am jeweiligen Standort teilweise nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung: In der Wettiner-Kaserne Frankenberg, Äußere Freiberger Str. 30-32 in 09669 o Frankenberg/ Sachs. steht zur Verfügung eine: beheizte Werkstatt mit Grube. In der Erzgebirgs-Kaserne Marienberg, Zschopauer Str. 43 in 09496 Marienberg steht o zur Verfügung eine: beheizte Halle ohne Grube.
3.5 Leistungsort in der Werkstatt der Niederlassung des Auftragnehmers: Andernfalls ist die Leistung in der Werkstatt der Niederlassung des Auftragnehmers zu erbringen. Der Auftraggeber (Ansprechpartner) und der Auftragnehmer werden sich hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung miteinander abstimmen.
3.6 Vorsorgemaßnahmen in der Werkstatt der Niederlassung des Auftragnehmers: Im Falle der Leistungserbringung in der Werkstatt der Niederlassung des Auftragnehmers soll der Auftragnehmer alle realisierbaren Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Bundeswehr-Equipments vor Vandalismus und Diebstahl treffen. Diese Vorsorgemaßnahmen könnten beispielsweise umfassen: Technische Absicherungsmaßnahmen wie Abschließen der umzäunten Abstellflächen, o Installation von Einbruchmeldeanlagen oder videotechnischer Überwachungsanlagen, o Gesonderte und gesicherte Aufbewahrung der Fahrzeugpapiere und -schlüssel oder o Sichtgeschütztes Abstellen von insbesondere (grünem) Militärequipment. o 3.7 Hersteller: Die Leistungspflicht wird durch die Übersendung von Einzelabrufen / Einzelaufträgen an den Auftragnehmer begründet, insbesondere bezüglich von Kraftfahrzeugen, Geräten und Anhängern etc. einschließlich deren Aufbauten und Auf- und Anbaugeräten des Herstellers: Daimler Truck AG Dieser Rahmenvertrag umfasst aber auch die Leistungspflicht über Kraftfahrzeuge, Geräte und Anhänger etc. einschließlich derer Aufbauten und Auf- und Anbaugeräten weiterer Hersteller, soweit sich der Auftraggeber (Ansprechpartner) und der Auftragnehmer hinsichtlich der dafür erforderlichen Fachkunde miteinander einvernehmlich abstimmen konnten.
3.8 Leistungsorte / Standortbereiche Die Leistungspflicht wird durch die Übersendung von Einzelabrufen / Einzelaufträgen an den Auftragnehmer begründet, insbesondere zum Standortbereich: 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg Dieser Rahmenvertrag umfasst aber auch die Leistungspflicht über Kraftfahrzeuge, Geräte und Anhänger etc. einschließlich derer Aufbauten und Auf- und Anbaugeräten weiterer Standorte, soweit sich der Auftraggeber (Ansprechpartner) und der Auftragnehmer miteinander einvernehmlich abstimmen konnten.
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3.9 Equipments: Die Leistungspflicht wird durch die Übersendung von Einzelabrufen / Einzelaufträgen an den Auftragnehmer begründet, insbesondere bezüglich nachfolgend beispielhaft aufgezählter Equipments: Unimog U 430 4x4 … … … … … Dieser Rahmenvertrag umfasst aber auch die Leistungspflicht über Kraftfahrzeuge, Geräte und Anhänger etc. einschließlich derer Aufbauten und Auf- und Anbaugeräten weiterer Equipments des Herstellers und weiterer Equipments anderer Hersteller, soweit sich der Auftraggeber (Ansprechpartner) und der Auftragnehmer miteinander einvernehmlich abstimmen konnten. Die Vergabestelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die ggf. als Anlage 1b beigefügte Equipmentliste lediglich den Stand des Frühjahres 2022 repräsentiert. Durch Aussonderungen von nicht mehr instandsetzungswürdigem Gerät, Neubeschaffung und Einführung von Neugerät in die Bundeswehr wird dieser Stand der Liste überholt.
3.10 Ersatzteilestellung: Reparatur- und Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. Die für die Leistungserbringung benötigten Ersatzteile stellt der Auftragnehmer, soweit nicht der Auftraggeber (Ansprechpartner) diese Ersatzteile aus eigenen Beständen beistellt. 3.11 Ersatzteilrabattierung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die benötigten Ersatzteile zu den Konditionen des Rahmenvertrages, also einschließlich der mit dem Angebot versprochenen Rabatte zu den Ersatzteillisten des Herstellers, abzurechnen.
3.12 Ersatzteilversorgung: Zudem muss der Auftragnehmer die Ersatzteilversorgung innerhalb der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages sicherstellen. Der Auftraggeber Bundeswehr wird Ersatzteile nur in Einzelfällen dem Auftragnehmer zur Instandsetzung beistellen.
3.13 Ersatzteilbestellung: Der Auftraggeber ist zudem auch berechtigt, Ersatzteile beim Auftragnehmer zu bestellen, die er nach deren Anlieferung mit bundeswehreigenen Kräften verwendet.
3.14 Grundsatz – Originalersatzteile: Grundsätzlich sind nur neue Originalersatzteile des Herstellers, Daimler, oder gleichwertige genormte Ersatzteile (DIN- oder Verbandsnorm) sowie vom Hersteller in den Ersatzteil- und
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Teilelisten aufgeführte Austauschteile und Reparatursätze zu verwenden.
Nachrangig dürfen nur dann neue nicht originale Ersatzteile verwendet werden, wenn dies mit dem Auftraggeber (Ansprechpartner) einvernehmlich abgestimmt wurde.
3.15 reguläre Transportdienstleistungen: Mit Abschluss des Rahmenvertrages als erfolgreicher Bieter wird die Leistungspflicht begründet, neben den regelmäßigen durchzuführenden Inspektionen, Wartungen, Untersuchungen, Prüfungen, Reparaturen und Instandsetzungen auch Transportdienstleistungen havarierter Technik (soweit erforderlich) zu erbringen, um das havarierte Equipment von der Kaserne (vom Hauptstandort der Technik) zur Werkstatt der Firmenniederlassung zu verbringen und zum Hauptstandort rückzuliefern. Diese Leistungen sind mit Angebotsabgabe anzubieten und eine diesbezügliche Eigenerklärung abzugeben. Diese Eigenerklärung wird Vertragsbestandteil und dokumentiert die vorhandenen Abschleppdienst-Kapazitäten, die für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden sollen. Soweit erforderlich, können solche Kapazitäten auch über Partner/ Unterauftragnehmer des Bieters / Auftragnehmers sichergestellt werden.
3.16 zusätzliche Abschleppdienstleistungen: Während der Rahmenvertragslaufzeit kann zudem auch der Bedarf entstehen, havarierte Kraftfahrzeuge, Geräte und Anhänger etc. (Equipments) der Bundeswehr und solche, befreundeter Streitkräfte, zu bergen und abzuschleppen/ abzutransportieren (zusätzliche Abschleppleistungen). Solche Equipments der Bundeswehr und befreundeter Streitkräfte können im öffentlichen Straßenverkehr (z.B. auf der Bundesautobahn BAB 4) oder auch auf Übungsplätzen (z.B. auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz) havariert sein. Soweit die technische und personelle Kapazität (und ggf. erforderliche Zulassungen/ Voraussetzungen für Abschleppdienstleistungen auf Bundesautobahnen) seitens des Auftragnehmers für einen solchen Abschleppdienst im Einzelfall besteht und diesbezügliches Einvernehmen im Ergebnis der Einzelfallabstimmung zwischen dem Auftraggeber (Ansprechpartner) oder weiteren Abrufberechtigten der Bundeswehr und dem Auftragnehmer hergestellt werden konnte, kann eine diesbezügliche Beauftragung erfolgen. Soweit erforderlich, können solche Kapazitäten auch über Partner/ Unterauftragnehmer des Bieters / Auftragnehmers sichergestellt werden. Dieser Rahmenvertrag umfasst somit auch, aber nur dann die Leistungspflicht für die Durchführung von zusätzlichen Abschleppdienstleistungen, soweit eine einvernehmliche Einzelfallabstimmung erfolgt war. Hinweis der Vergabestelle: Das lediglich eingeschränkte Vorhandensein von technischen und personellen Abschleppdienst-Kapazitäten (nur bis zu einer begrenzten „Tonnage“) seitens des Bieters für eben benannte zusätzliche Abschleppdienstleistungen hat keine Nachteile im Vergabeverfahren, weil diesbezüglich keine Mindestkriterien für die Eignung oder Zuschlagskriterien vorgegeben werden. Lediglich die Abgabe einer diesbezüglichen Eigenerklärung mit dem Angebot über vorhandene technische und personelle Abschleppdienst-Kapazitäten für zusätzliche Abschleppdienstleistungen wird seitens der Vergabestelle gefordert. Diese Eigenerklärung Seite 6
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wird Vertragsbestandteil und dokumentiert die vorhandenen Abschleppdienst-Kapazitäten, die für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden sollen.
- Durchführung/ Leistungstermin / Vertragslaufzeit:
Die Einzelbeauftragungen (Abrufe) erfolgen durch die Ansprechpartner (Siehe 5. Ansprechpartner / Abrufberechtigte) oder durch den von ihnen damit Beauftragten Mitarbeiter der Bundeswehr.
Die Einzelbeauftragungen (Abrufe, Einsatzinformationen) erfolgen grundsätzlich fernschriftlich mittels Bestellscheines (SAP – Abruf Rahmenvertrag, SAP – Instandsetzungsauftrag).
Der Auftragnehmer beginnt unverzüglich (ohne schuldhaften Verzug) bzw. termingerecht mit der Dienstleistung.
Nach Abschluss der Leistung muss der Auftragnehmer den Leistungsnachweis / Lieferschein dem Ansprechpartner oder vom Empfänger (Mitarbeiter der Bundeswehr, der das rückgelieferte Gerät entgegennimmt) oder vom Abholer (Mitarbeiter der Bundeswehr der das Gerät von der Werkstatt in der Niederlassung des Auftragnehmers abholt) zur Bestätigung der erbrachten Leistungen unter Angabe des Namens und der Dienstbezeichnung/ -stellung unterschriftlich abzeichnen lassen.
Hinweis: Eine Abrechnung nicht bestätigter Aufträge (nicht unterschriebener Leistungsnachweis / Lieferschein) ist nicht möglich.
Weiteres: Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 01.12.2026. Der Rahmenvertrag wird für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Der Rahmenvertrag endet daher ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 30.11.2030. Wichtig: Für das Betreten der Bundeswehr-Liegenschaften ist ein gültiges Ausweisdokument und aus aktuellem Anlass der Nachweis über die zu diesem Zeitpunkt gültige Impfung, Genesung oder tagaktuelle Testung auf Verlangen vorzuzeigen!
- Ansprechpartner (Abrufberechtigte): im Geländebetreuungsdienst:
Frau Gabriel Leiterin Geländebetreuungsdienst des BwDLZ Dresden Tel.: 0351 / 4654 -4880; E-Mail: bwdlzdresdengelaendebetreuung@bundeswehr.org
Herr Uhlig Meister Geländebetreuungsgruppe IV Frankenberg, Marienberg Tel.: 037206 / 39 -2480 Mobil: 0173 / 8871295 E-Mail: Tobias2Uhlig@bundeswehr.org
Weitere abrufberechtigte Dienststellen sind:
BwDLZ Dresden - FM 9 Beschaffung, August-Bebel-Str. 19 in 01219 Dresden, Tel.: 0351 / 4654 -4605 E-Mail: BwdlzDresdenBeschaffung@Bundeswehr.org sowie alle Dienststellen der Bundeswehr. Seite 7
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- Leistungsorte / Anschriften:
Die Dienstleistungen erfolgen in/ für die Bundeswehrliegenschaften der Standortbereiche:
Frankenberg Marienberg: Wettiner-Kaserne, Äußere Freiberger Str. 30-32 in 09669 Frankenberg/ Sachs. o Erzgebirgs-Kaserne, Zschopauer Str. 43 in 09496 Marienberg o
- Umfang der Leistung / Preisliste (Siehe Anlage 1):
Die Datei „Leistungsverzeichnis.pdf“ (Anlage 1 Material- und Leistungsliste) bzw. das elektronische Leistungsverzeichnis sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Alle Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Kosten etc. sind im Angebotspreis enthalten. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nur für einen unvorhergesehenen, erforderlich gewordenen Mehraufwand, der vom Auftraggeber anerkannt und bestätigt wurde. Dies gilt für alle Preispositionen.
Mit dem Angebot sind die ausgefüllten Preislisten (Anlagen 1) zu jedem Los, auf das angeboten wird, einzureichen. Dabei ist anzugeben, wieviel Minuten ein Arbeitswert beinhaltet (z.B. ein Arbeitswert (AW) entspricht 12 Minuten und 5 AW ergeben damit den Stundenverrechnungssatz (ohne MwSt.) für eine geleistete Arbeitsstunde). Zur Vergleichbarmachung der eingereichten Angebote werden neben den Qualitätskriterien die Stundenverrechnungssätze in die Wertung einbezogen, weil die Arbeitswerte (AW) unterschiedlicher Bieter sich hinsichtlich der Zeitdauer (Minutenanzahl pro AW) unterscheiden können. Die Abrechnung in der Phase der Auftragsdurchführung (Rahmenvertragslaufzeit) erfolgt dann anhand der Arbeitswerte (AW) bzw. zu den Festpreisen gemäß Arbeitskatalog für in sich abgeschlossene Arbeitsvorgänge. Der so angebotene Stundenverrechnungssatz (ohne MwSt.) je eine Arbeitsstunde (Positionen der Anlage 1 Preisliste (Excel-Tabelle) A 1. und B 1.) ist in das Leistungsverzeichnis.pdf“ (Anlage Material- und Leistungsliste) bzw. in das elektronische Leistungsverzeichnis als Einzelpreis einzutragen und mit der geforderten Menge (Menge, gef) zu multiplizieren. Der sich durch die Multiplikation so ergebende Gesamtpreis zur Position (Leistungszeile) ist ebenfalls einzutragen. Dabei sind bei jedem Los lediglich die Leistungszeile 010 (Wartung Pflege Reparatur Werkstatt) (mit A 1.) und die Leistungszeile 020 (Wartung Pflege Reparatur Vor-Ort) (mit B 1.) zu befüllen. Die Leistungszeilen 030 (geschätzte Anzahl an Einzelaufträgen) sind nicht auszufüllen. Diese Leistungszeile 030 ist lediglich aus technischen Gründen zur Übertragung von Schätzwerten in die von der Bundeswehr bei Vergabeverfahren genutzte Software erforderlich. In dieser Leistungszeile wird aber die geschätzte Menge an künftigen Einzelaufträgen in der künftigen Rahmenvertragslaufzeit von 4 Jahren sichtbar. Die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote erfolgt losweise anhand der angebotenen (im Leistungsverzeichnis eingetragenen) Bieterpreise und anhand der transparent bekanntgemachten Qualitätskriterien (Siehe Punkt 17 Angebotswertung).
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Hinweis der Vergabestelle: Bei den im Leistungsverzeichnis geforderten Mengen (Menge, gef) handelt es sich lediglich um Schätzmengen für die geplante künftige Rahmenvertragslaufzeit von vier Jahren. Die dann später vom Auftragnehmer tatsächlich abgerufenen Mengen können von diesen Schätzmengen abweichen, weil zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhergesehen werden kann, wieviel Equipment zu prüfen, zu warten und instandzusetzen sein wird.
- Abnahme der Leistung:
Mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgt keine Abnahme der Leistung. Die Leistung wird unverzüglich nach Vorlage des Leistungsnachweises durch unterschriftliche Bestätigung auf dem Leistungsnachweis vom damit beauftragten Mitarbeiter der Bundeswehr (Empfänger oder Abholer) abgenommen.
Soweit Leistungsmängel (z.B. nicht vollständig erbrachte Leistungen) festgestellt werden, wird der Auftragnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Die Abstellung festgestellter Leistungsmängel (z.B. durch Nachbesserung) durch den Auftragnehmer richtet sich nach der VOL/B bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Grundsätzlich sind aufgetretene Mängel in Abstimmung mit dem Ansprechpartner unverzüglich abzustellen. 9. Abrechnung erbrachter Leistungen
Die Abrechnung der erbrachten und auf dem Leistungsnachweis des Empfängers oder Abholers bestätigten Leistungen erfolgt zu den Konditionen des Rahmenvertrages (Anlage 1 Preisliste).
• Die Abrechnung für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, auf die keine Instandsetzung des Equipments folgt, weil der vorveranschlagte Instandsetzungswert den Abschreibungsrestwert des Equipments übersteigt und die Instandsetzungsunwürdigkeit festgestellt werden musste, erfolgt zu den Konditionen des Rahmenvertrages (Anlage 1 Preisliste Preispositionen 01).
• Abrechnungen für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, auf die Instandsetzungen des Equipments folgen, sind nicht möglich und sind auch nicht in der Preisliste (Anlage 1) enthalten.
• Erbrachte Inspektionen, Wartungen, Reparaturen und Instandsetzungen in der Werkstatt der Firmenniederlassung erfolgen zum dafür vereinbarten Preis des Arbeitswertes (AW) gemäß der Preispositionen A 1. bis A 4., bzw. zum Festpreis gemäß Arbeitskatalog für in sich abgeschlossene Arbeitsvorgänge.
• Erbrachte Instandsetzungen, Reparaturen und Dienstleistungen vom Auftragnehmer unterbeauftragter Dritter (z.B. Karosserieklempnereien, Lackierbetriebe, etc.) erfolgt zu den Konditionen, die der Auftragnehmer mit seinem Unterauftragnehmer vereinbart hatte. In der E-Rechnung sind diese Rechnungspositionen gesondert aufzuführen und dem Auftraggeber (Brutto, da bereits durch den Unterauftragnehmer entrichtet) „durchzureichen“.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Rechnung des Unterauftragnehmers durch den Auftragnehmer offenzulegen und an die Bundeswehr zu übersenden.
• Die Abrechnung von Untersuchungen, Prüfungen und sonstige Prüfungen (HU, SP, AU,
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UVV, etc.) erfolgt grundsätzlich zu den Konditionen der Preisliste (Anlage 3 zum Vertrag) der anerkannten Prüforganisation (z.B. DEKRA, TÜV, etc.) mit der der Auftragnehmer zusammenarbeitet. In der E-Rechnung sind diese Rechnungspositionen gesondert aufzuführen und dem Auftraggeber (Brutto, da bereits durch den Auftragnehmer entrichtet) „durchzureichen“.
Zu diesem Preis der Prüforganisation für Untersuchungen und Prüfungen wird der Aufschlag gemäß der Preispositionen G 2. (ohne MwSt.) je Prüfung hinzugerechnet.
• Erbrachte Inspektionen, Wartungen, Reparaturen und Instandsetzungen in der Bundeswehrliegenschaft (Hauptstandort der Technik) erfolgen zum dafür vereinbarten Preis des Arbeitswertes (AW) gemäß der Preispositionen B 1. bis B 4.
• Erbrachte Reparaturen und Instandsetzungen im Rahmen der Unterwegshilfe (Pannenhilfe) erfolgen zum dafür vereinbarten Preis des Arbeitswertes (AW) gemäß der Preispositionen B 1. bis B 4.
• Die Anfahrt von der Werkstatt der Firmenniederlassung zur Bundeswehrliegenschaft (Hauptstandort der Technik) mit dem „Werkstatt-Servicefahrzeug des Auftragnehmers“ wird gemäß vereinbarter Kilometerpauschale (D 1.) zuzüglich der Arbeitszeit für den Kraftfahrer und zuzüglich der Arbeitszeit für den ggf. erforderlichen Beifahrer zum vereinbarten Preis des Arbeitswertes (AW) gemäß der Preispositionen D 3. (bzw. außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Preisposition B 2. bis B 4) abgerechnet.
• Die Abrechnung von Ersatzteilen erfolgt zu den Konditionen des Rahmenvertrages, also unter Gewährung der mit dem Angebot versprochenen Rabatte zu den Ersatzteillisten des Herstellers / Lieferanten gemäß der Preispositionen I … und J …. Die gewährten Rabatte sind in der Rechnung auszuweisen.
• Reguläre Transport- und zusätzliche Abschleppdienstleistungen werden gemäß vereinbarter Kilometerpauschale (Preisposition E 1. bis E 3 bzw. F 1. bis F 3) zuzüglich der Arbeitszeit für den Kraftfahrer und zuzüglich der Arbeitszeit für den ggf. erforderlichen Beifahrer etc. zum vereinbarten Preis des Arbeitswertes (AW) gemäß der Preispositionen E 4. bzw. F 4. (bzw. außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach Preisposition B 2. bis B 4) abgerechnet.
• Die Abrechnung für Arbeitsleistungen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (ab 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr), an Samstagen oder an Sonn- und Feiertagen erbracht werden mussten, erfolgt zu den in der Anlage 1 vereinbarten Arbeitswerten gemäß der Preispositionen A 2. bis A 4. bzw. B 2. bis B 4.
• Im Übrigen wird diesen in der Anlage 1 (Preisliste) vereinbarten Preisen die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
- Rechnungsanschrift/ Zahlungsbedingungen:
Es gelten die Geschäftsbedingungen des Bundes, Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B" Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" – Fassung 2003 - vom 05.08.2003. Die VOL/B ist im Bundesanzeiger (BAnz) Nr. 178a vom 23.09.2003 veröffentlicht. Die VOL/B kann im Internet bezogen werden unter: „https://www.bundeswehr.de/de/vertragsbedingungen-133320“.
Die AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Seite 10
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Das heißt u.a., dass die Rechnung als E-Rechnung im Sinne der i.S.d. E-Rechnungsverordnung (ERechV) zu senden ist an: xrechnung-bdr.de
Die Rechnung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 5 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) grundsätzlich als elektronische Rechnung zu übersenden. In ihr ist u. a. anzugeben die:
• Vertragsnummer / SAP-Nummer 46000xxxxxx (Siehe Vertrag) • Auftragsnummer / SAP-Nummer 454xxxxxxx (Siehe Einzelauftrag/ Abruf) • Leitweg-Identifikationsnummer 991-xxxxx-xx (Siehe Einzelauftrag/ Abruf) • Lieferantennummer 0000xxxxxx (Siehe Einzelauftrag/ Abruf) • zahlungsbegründende Unterlagen: unterzeichneter Leistungsnachweis
Rechnungen, die dieser Form nicht genügen und keinen Ausnahmetatbestand gemäß § 8 sowie § 9 der ERechV erfüllen, gelten als nicht gestellt, insbesondere begründen solche Rechnungen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Nur soweit zulässig (bis 1.000,-), kann die Rechnung im Original per Post übersandt werden an den Absender des Einzelauftrages (Besteller).
Rechnungen werden gemäß VOL/B innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung beglichen, es sei denn, der Rechnungsteller bietet ein Skonto bei Begleichung der Rechnung innerhalb von mindestens 10 Tagen an.
Die Rechnungstellung soll grundsätzlich erst nach erbrachter Leistung erfolgen.
Das Stellen von Teilrechnungen für nachgewiesene und von der Bundeswehr bestätigte Teilleistungen ist möglich.
- Beistellung durch den Auftraggeber Bundeswehr:
Beistellungen durch die Bundeswehr für die zu erbringenden Leistungen sind grds. nicht möglich. Alle diesbezüglichen Leistungen einschließlich erforderlichen Personals und erforderlicher Technik, Werkzeuge, Ersatzteile Materialien, Transportmittel, etc. müssen durch den Auftragnehmer erfolgen.
Die Beistellung von Ersatzteilen erfolgt nur im Einzelfall nach erfolgter einvernehmlicher Abstimmung.
Nach erfolgter einvernehmlicher Einzelfall-Abstimmung kann die Anlieferung und / oder Abholung des Gerätes auch durch die Bundeswehr erfolgen.
Für die Durchführung der Vor-Ort-Instandsetzungen in der Bundeswehrliegenschaft stehen am jeweiligen Standort teilweise nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung (Siehe Seite 4, Punkt 3.4).
- Güte- und Qualitätssicherung
Der Auftraggeber behält sich das Recht der Durchführung einer Güteprüfung vor.
Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate für alle erbrachten Reparatur- und Wartungsarbeiten. Für die verwendeten Ersatzteile und Baugruppen, bei denen der Seite 11
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Auftragnehmer den Nachweis erbringen kann, dass der Hersteller oder Lieferant lediglich eine 12–monatige Garantie gewährt, gilt für das verwendete Ersatzteil oder die Baugruppe eine abweichende Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (ohne Begrenzung auf eine bestimmte Kilometer- oder Betriebsstundenzahl).
Zudem behält sich der Auftraggeber das Recht auf Rechnungskürzung vor, soweit Leistungsmängel vorliegen und diese dem Auftragnehmer zuzurechnen sind. Die Höhe der Rechnungskürzung muss dem Anteil der nicht erbrachten Leistung zur beauftragten Gesamtleistung angemessen sein.
- Vor-Ort-Besichtigungen:
Vor Angebotsabgabe kann freiwillig eine Vor-Ort-Besichtigung erfolgen, um die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen, sowie eine Einschätzung über den Umfang der zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen zu ermöglichen. Der genaue Termin für die freiwillige Vor-Ort-Besichtigung muss mit dem Ansprechpartner oder seinen Vertretern (Siehe 5.) abgestimmt sein. Treffpunkt für die Vor-Ort-Besichtigung ist grundsätzlich die Kasernen-Wache.
Wichtig: Das Betreten der Liegenschaft ist nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweis- oder Reisepassdokumentes möglich.
Hinweis: Seitens der Vergabestelle, BwDLZ Dresden wird die Teilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung nicht gefordert.
Die Nichtteilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung hat keinerlei Nachteile für Bieter im Vergabeverfahren. Die Nichtteilnahme berechtigt später den Auftragnehmer aber nicht dazu, Mehrkosten mit dem Hinweis auf die nichterfolgte Vor-Ort-Besichtigung geltend zu machen.
- Eignungskriterien:
Die Vergabestelle wird auf das wirtschaftlichste Angebot eines geeigneten Bieters (je Los) den Zuschlag erteilen (§ 58 Absatz 1 VgV).
Nach § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach § 123 (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) ausgeschlossen wurden.
Die Eignung betrifft insbesondere die:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine unterschriebene
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2023, 2024 und 2025) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Instandsetzungsdienstleistungen einzureichen. Beispieltabelle:
| Jahr | Gesamtumsätze bzw. Umsätze des Tätigkeitsbereiches |
|---|---|
| der Instandsetzungsdienstleistungen | |
| 2023 | ……. EURO |
| 2024 | ……. EURO |
| 2025 | ……. EURO |
Zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein aktueller, gültiger Versicherungsnachweis zur Betriebshaftpflicht als Kopie mit Mindestdeckungen für:
- Personenschäden 3.000.000 €
- Sach- und Umweltschäden 1.500.000 €
- Allmählichkeitsschäden 1.000.000 €
- Bearbeitungsschäden 1.500.000 € mit dem Angebot einzureichen. Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die Deckungen nachgereicht werden. Die Deckungszusage des Versicherers bei einer eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich.
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Liste der im Laufe der letzten 3 Jahre erbrachten wesentlichen Dienstleistungen im Bereich der Instandsetzungsdienstleistungen einzureichen. Dabei sind die Kontaktdaten der Auftraggeber, der Umfang der Leistung (Anzahl der Aufträge), der Auftragsgegenstand und die Einrichtung/ Stelle anzugeben. Tabellenbeispiel:
| Kontaktdaten des | Umfang der | Auftrags- | Bemerkungen | |
|---|---|---|---|---|
| Dienstleistung | Einrichtung/ Stelle | |||
| Auftraggebers | gegenstand | |||
| (Auftragsanzahl) | ||||
| Vorname Name: … Telefon-Nr: … | …. Aufträge | Wartung des Fuhrparks | z.B. der Spedition … | z.B. Laufzeit des Vertrages … Monate |
| Vorname Name: … Telefon-Nr: … | …. Aufträge | Vertragswerkstatt für den Kfz- Bestand | z.B. der Unfallhilfe … | Laufzeit des Vertrages … Monate |
| Vorname Name: … Telefon-Nr: … | …. Aufträge | Wartung des Fuhrparks | z.B. Behörde … | Laufzeit des Vertrages … Monate |
| Vorname Name: … Telefon-Nr: … | …. Aufträge | Vertragswerkstatt für den Kfz- Bestand | z.B. Gemeindeverwaltung | Laufzeit des Vertrages … Monate |
| … | … | … | … | … |
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2023, 2024, 2025) ersichtlich ist. Beispieltabelle:
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
| Jahr | Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl |
|---|---|
| 2023 | ……. Beschäftigte |
| 2024 | ……. Beschäftigte |
| 2025 | ……. Beschäftigte |
Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine vom Bieter unterschriebene formlose, auch tabellarische Erklärung mit dem Angebot einzureichen, aus der die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhandene Werkstattausstattung und -ausrüstung ersichtlich ist. Beispieltabelle:
| Werkstattausstattung, | Anzahl | Bemerkungen |
|---|---|---|
| Werkstattausrüstung | ||
| z.B. Hebebühne für Pkw | z.B. 2 | z.B. bis 3,5 t, Hubhöhe 2m |
| z.B. Hebebühne für Lkw | z.B. 1 | z.B. bis 8 t, Hubhöhe 2m |
| z.B. Werkstattgruben | z.B. 4 | z.B. für Lkw |
| z.B. Hallenhöhe | z.B. entfällt | z.B. 4,30m |
| z.B. Werkstattarbeitsplätze für Kfz | z.B. 3 | z.B. drei komplette Hallenarbeitsplätze … |
| z.B. Bremsenprüfstand für Pkw | z.B. 1 | z.B. bis … |
| z.B. Bremsenprüfstand für Lkw | z.B. 1 | auch für Permanent-Allrad-Lkw bis ….t |
| z.B. Reifenwechsel- und wuchtmaschinen | z.B. 1 | z.B. auch für Lkw-Reifengrößen bis… |
| … | … | … |
Hinsichtlich des Loses Feldküchenanhänger der Bundeswehr (soweit zutreffend) ist zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine vom Bieter unterschriebene Eigenerklärung und ein Nachweis (Zertifikat/ Autorisation in Kopie) einzureichen, dass er ermächtigt ist, bei den Feldküchenanhängern der Bundeswehr des Herstellers Kärcher, Fristen- und Pflegearbeiten über die Materialstufe (MES) 2 hinausgehend und Instandsetzungsarbeiten der Materialerhaltungsstufe (MES) 4 gemäß Technischer Dienstvorschrift der Bundeswehr TDv 7360/018-13 durchzuführen. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) einzureichen, dass er derzeit über ein Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern. Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der Zertifizierung oder dessen Verlängerung einzureichen. Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre Eignung zudem auch durch andere als die vom Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit vom Bieter andere als die vom Auftraggeber geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte Eigenerklärungen über die unternehmensinternen Regelungen, Weisungs- und Berichtswege, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse, Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) mit dem Angebot eingereicht werden, sind die berechtigten Gründe für diese abweichende Einreichung darzulegen. Als berechtigte Gründe erkennt die Vergabestelle unter anderem solche Gründe an, die nachweisen, dass das bietende Unternehmen noch den sogenannten Start-Ups angehört. Der
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Nachweis einer solchen Zugehörigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt. Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Bieter ein Nachweis (Zertifikat in Kopie) einzureichen, dass er derzeit über ein Umweltmanagementsystem (ISO 14001:2026 oder EMAS oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B. über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich zu erbringen.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der Zertifizierung oder dessen Verlängerung einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre Eignung zudem auch durch andere als die vom Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit vom Bieter andere als die vom Auftraggeber geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte Eigenerklärungen über die unternehmensinternen Regelungen zur Einhaltung umweltspezifischer Standards und einfacher Grundsätze, wie die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von umweltschonenden Reinigungsmitteln, den ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung, Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen etc. etc.) mit dem Angebot eingereicht werden, sind die berechtigten Gründe für diese abweichende Einreichung darzulegen. Als berechtigte Gründe erkennt die Vergabestelle unter anderem solche Gründe an, die nachweisen, dass das bietende Unternehmen noch den sogenannten Start-Ups angehört. Der Nachweis einer solchen Zugehörigkeit ist vom Bieter zu erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe bleiben davon unberührt.
In Bezug auf die Verordnung EU 2022/576, ist vom Bieter eine Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen, dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Dazu ist das bekanntgegebene Formular zu verwenden, Dateiname: _ALLE_Lose_Eigenerklaerung-VO-2022_Sanktionen.pdf.
- Checkliste: Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
| Nr. | Einzureichende Unterlagen/ Nachweise/ Erklärungen | x |
|---|---|---|
| 01 | Unterschriebenes Angebotsanschreiben (B-V 043), wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 02 | Unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (B-V 034) wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
| 03 | Aktueller Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin; als Kopie) oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bietern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht, sind die Gesellschafts- bzw. Organisationsform zu benennen und die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen zu beschreiben. vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
|---|---|---|
| 04 | Unterschriebene Aufstellung der im Laufe der letzten 3 Jahre (Jahre 2023, 2024 und 2025) erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der Umsätze im Tätigkeitsbereich der Instandsetzungsdienstleistungen vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 05 | Aktueller Versicherungsnachweis zur Betriebshaftpflicht als Kopie mit Mindestdeckungen für: - Personenschäden 3.000.000 €, - Sach- und Umweltschäden 1.500.000 € - Allmählichkeitsschäden 1.000.000 € - Bearbeitungsschäden 1.500.000 €. Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die Deckung nachgereicht werden. Die Deckungszusage des Versicherers bei einer eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich. vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 06 | Eigenerklärung zu Referenzen des Bieters als Liste der im Laufe der letzten 3 Jahre erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen im Bereich der hier zu erbringenden Leistung je nach Losart mit Angabe des Kontaktdaten der Auftraggeber, zum Umfang der Leistung (Auftragsanzahl), zum Auftragsgegenstand u. zur Einrichtung/ Stelle. Vergleichbar sind Dienstleistungen, wenn sie ebenso Instandsetzungsdienstleistungen für Kfz / Equipments betrafen. vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 07 | Unterschriebene Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Jahre 2023, 2024, 2025) vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 08 | Unterschriebene formlose, auch tabellarische Eigenerklärung (Liste) über die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorhandene Werkstattausstattung und -ausrüstung in der Werkstatt der Firmenniederlassung unter Benennung: - Art der Ausstattung/ Ausrüstung (z.B. Hebebühnen, Prüfstände …), deren Anzahl und dazugehörigen Beschreibungen/ Bemerkungen vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 09 | Aktueller Nachweis (Zertifikat in Kopie) über ein Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder gleichwertig oder Eigenerklärung) Als gleichwertig gelten … Siehe Punkt 14. Eignungskriterien dieses Dokumentes auf Seite 12: vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
| 10 | Aktueller Nachweis (Zertifikat in Kopie) über ein Umweltmanagementsystem (ISO 14001:2026 oder EMAS oder gleichwertig oder Eigenerklärung) Als gleichwertig gelten … Siehe Punkt 14. Eignungskriterien dieses Dokumentes auf Seite 12: vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
|---|---|---|
| 11 | Unterschriebene (unterschrieben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (B-V 047) (nur, wenn zutreffend), wird von der Vergabestelle gestellt und ist soweit zutreffend mit dem Angebot einzureichen | x |
| 12 | Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters und des (soweit zutreffend) Unterauftragnehmers/ Partners der Bietergemeinschaft über die Entfernung des Ortes der Firmenniederlassung zur in Rede stehenden Bundeswehrliegenschaft und darüber, ob er als autorisierte Vertrags- Fachwerkstatt des Herstellers oder als sogenannte freie Werkstatt handelt. wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 13 | Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters und des (soweit zutreffend) Unterauftragnehmers/ Partners der Bietergemeinschaft über die vorhandenen personellen und technischen Kapazitäten bezüglich der Transport- und Abschleppdienstleistungen und solcher Kapazitäten für zusätzliche Abschleppdienste wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 14 | Unterschriebene Eigenerklärung des Bieters und des (soweit zutreffend) Unterauftragnehmers/ Partners der Bietergemeinschaft über die mit dem Angebot versprochenen Rabatte zu Ersatzteilen unter Benennung der in der jeweiligen gewährten Rabattgruppe beinhalteten Ersatzteilgruppen und -untergruppen wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 15 | Unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Anlage 4), dass keine Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 16 | Unterschriebener Vertragsentwurf, wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 17 | Ausgefüllte/ mit Nettopreisen ausgepreiste Anlage 1 zum Rahmenvertrag (Excel-Preisliste) wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
| 18 | Ausgefüllte/ mit Nettopreisen ausgepreiste Material- und Leistungsliste (Leistungsverzeichnis.pdf), bzw. das elektronische Leistungsverzeichnis wird von der Vergabestelle gestellt und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
| 19 | Aktuelle Preisliste (als Kopie) der Prüforganisation (z.B. DEKRA) mit der der Bieter regelmäßig zusammenarbeitet über die Preise für Prüfungen (HU, SP, AU, UVV, …) und sonstige Prüfungen vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
|---|---|---|
| 20 | Soweit zutreffend (betrifft das Equipment Bw-Feldküchenanhänger der Firma Kärcher) sind eine verbindliche unterschriebene Eigenerklärung und Nachweise durch den Bieter vorzulegen, dass er ermächtigt / zugelassen ist, dieses (militärische) Equipment des Herstellers Kärcher fachgerecht instandsetzen/ bearbeiten zu dürfen. vom Bieter zu erstellen und ist mit dem Angebot einzureichen | x |
(Hinweis: Für die Erstellung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet)
- Verfahrensgestaltung:
Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in Losen (je ein Los für das Equipment eines Herstellers, bezogen auf den Standortbereich bzw. Standort der Bundeswehr).
Es können Angebote für nur ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Für jedes Los ist ein eigenes auskömmliches Angebot anzubieten, weil es in der Natur von Wettbewerben liegt, dass auch bei Abgabe von Angeboten auf mehrere Lose der Zuschlag im Ergebnis auf lediglich ein Los erteilt werden könnte.
Es werden keine Verhandlungen vorgesehen. Die Angebote (final best offer) sind verbindlich einzureichen.
Als Angebotsschlusstermin gilt der: 30.11.2026, 13:00 Uhr
- Angebotswertung:
Es werden nur von geeigneten Bietern die Angebote in die Wertung einbezogen, die der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Bieter sind dann geeignet, wenn sie alle geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen (Siehe o.a. Checkliste) fristgerecht, vor Angebotsschlusstermin elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht haben und diese Unterlagen, Nachweise und Erklärungen den Eignungsnachweis erbringen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV)). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Qualitäts-Preis-Leistungs-Verhältnisses (in der Wichtung Kriterium: Preis 60 Punkte und Qualität 40 Punkte).
Das Preiskriterium wird nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit mit maximal 60 erreichbaren Punkten von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die Wertung der Preise erfolgt durch die Vergabestelle des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Dresden.
Bei der Wertung eingegangener geeigneter Angebote werden insbesondere die Preispositionen der Anlage 1 (Excel-Preistabelle) A 1. und B 1. einbezogen. Dabei sind in der Datei Leistungsverzeichnis.pdf bzw. im elektronischen Leistungsverzeichnis bei jedem Los lediglich die Leistungszeile 010 (Wartung Pflege Reparatur Werkstatt) (mit A 1.) und die Leistungszeile 020 (Wartung Pflege Reparatur Vor-Ort) (mit B 1.) zu befüllen (Siehe Punkt 7).
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Das wirtschaftlichste Preisangebot erhält die volle Punktzahl (60).
Die Berechnung der Punktzahl weiterer eingegangener und geeigneter Angebote berechnet sich nach der Berechnungsformel:
Angebotspreis des wirtschaftlichsten Angebotes Erreichte Punktzahl = x 60 Punkte Angebotspreis des in Rede stehenden Angebotes
Mehrere Qualitätskriterien sind hier aufgestellt, auf deren Grundlage neben dem Kriterium Preis die Wertung eingegangener geeigneter Angebote erfolgt, um das für den öffentlichen Auftraggeber, Bundeswehr, wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Alle diese Qualitätskriterien sind transparent bekanntgegeben.
Alle diese Qualitätskriterien ergeben eine Wichtung in Höhe von 40 Punkten von insgesamt 100 Punkten. Aufgestellt sind nachfolgende Kriterien unter Angabe der jeweiligen Max.-Punktzahl:
C 1. Einfache Entfernung vom Hauptstandort der Technik 10 Punkte
G 2. Pauschalpreis als Aufschlag je Prüfung (HU, SP, …) 2 Punkte
H 1. autorisierte Fach-/ Vertragswerkstatt 8 Punkte
I Durchschnittsrabatt Originalersatzteile 15 Punkte
J Durchschnittsrabatt Ersatzteile - nicht Original - 5 Punkte
insgesamt erreichbare maximale Punktzahl in Höhe von: 40 Punkte
C 1. (Excel-Preistabelle) Einfache Entfernung vom Hauptstandort der Technik max. 10 Punkte:
Das Qualitätskriterium betrifft die Entfernung (üblicherweise zurückzulegende Fahrtstrecke auf öffentlichen Straßen in Kilometern gemäß bekannter Navigationssoftware im Internet) zwischen dem Ort der Werkstatt der Firmen- oder Firmenfilialniederlassung des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers (der Ort an dem regelmäßig die Instandsetzungsleistungen erbracht werden) zum Bundeswehrstandort/ zur Liegenschaft in der sich der Hauptstandort der Technik befindet. In Abstimmung mit dem Bedarfsträgern ist Grundlage des Hauptstandortes regelmäßig die Liegenschaft, Kaserne, in der der Meister der Geländebetreuungsgruppe seinen Sitz/ Dienstort hat. Bei den Losen für die Bedarfe der Logistischen Steuerstelle der Bundeswehr liegen von dieser Regelung Abweichungen vor und die Hauptstandorte sind entsprechend je Los abgestimmt und festgelegt. Für dieses Los ist der Hauptstandort
09669 Frankenberg/ Sachs.
und die Entfernung zwischen der Kaserne dieses Standortes (genaue Anschrift Siehe Punkt 6. Leistungsorte/ Anschriften) und der Werkstatt der Firmenniederlassung zu bemessen.
Im Falle einer Unterbeauftragung an ein Drittes Unternehmen ist diese verbindlich geplante und verabredete Unterbeauftragung mit dem Angebot offenzulegen. Zudem ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Standort seiner Firmenniederlassung und deren Entfernung zur Bundeswehrliegenschaft, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für Bietergemeinschaften ebenso.
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Bewertet wird dieses Kriterium mit bis zu 10 Punkten, weil für den Auftraggeber so wenig wie möglich an personellen Ausfallzeiten, wegen defekten Gerätes (z.B. durch lange Transportwege) oder höhere Transportkosten entstehen sollen. Auch insoweit misst der Auftraggeber der Entfernung vom Standort der Technik zur Werkstatt des Auftragnehmers eine hohe Priorität bei, weil kurze Fahrtwege zu größerer Nachhaltigkeit führen und zum Klimaschutz beitragen.
Daher kann das Gebot der Wirtschaftlichkeit (der Bieterpreis) hier nicht alleiniges Zuschlagskriterium sein.
Das Qualitätskriterium wird mit maximal 10 erreichbaren Punkten von insgesamt 100 Punkten bewertet und gliedert sich wie folgt:
- 10 Punkte erhalten Bieter mit Entfernungen bis einschließlich 20 km,
- 5 Punkte erhalten Bieter mit Entfernungen bei mehr als 20 bis einschließlich 30 Km,
- 0 (Null) Punkte erhalten Bieter mit Entfernungen von mehr als 30 Km.
Angebote von geeigneten Bietern mit größeren Entfernungen sind ebenso willkommen. Größere Entfernungen führen nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren / vom Wettbewerb.
G 2. Pauschalpreis als Aufschlag je Prüfung (HU, SP, …) max. 2 Punkte
Das Qualitätskriterium betrifft den Aufschlag von Pauschalpreisen für Aufwände bezüglich Verwaltung und Stellung der Werkstatt/ Werkstattausstattung zur Organisation / Durchführung einer jeden Prüfung (HU, SP, AU, UVV) und jeder sonstigen Prüfung. Da innerhalb der künftigen Vertragslaufzeit von vier Jahren zahlreiche solche Prüfungen beauftragt werden können, wird dieses Kriterium mit 2 Punkten von insgesamt erreichbaren 100 Punkten bewertet. Die Bepunktung gliedert sich wie folgt:
- 2 Punkte erhalten Bieter, die keinen solchen Aufschlag mit ihrem Angebot fordern,
- 1 Punkt erhalten Bieter, die einen solchen Aufschlag in Höhe von bis einschließlich 10,00 Euro (ohne MwSt.) je Prüfung mit ihrem Angebot fordern,
- 0 (Null) Punkte erhalten Bieter mit Aufschlägen von mehr als 10,00 Euro (ohne MwSt.) je Prüfung. Angebote von geeigneten Bietern mit größeren Aufschlägen sind ebenso willkommen. Größere Aufschläge führen nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren / vom Wettbewerb.
Weiterer Hinweis: Die Abrechnung von Prüfungen erfolgt zu den Konditionen der Preisliste der Prüforganisation (z.B. DEKRA) mit der der Bieter regelmäßig zusammenarbeitet.
Daher ist die Preisliste der Prüforganisation, mit der der Auftragnehmer regelmäßig zusammenarbeitet, mit dem Angebot einzureichen. Sie wird Vertragsbestandteil des Rahmenvertrages als Anlage 3.
Die Preisliste der Prüforganisation kann über die Laufzeit des Rahmenvertrages jahresweise aktualisiert werden. Die Prüforganisation kann jährlich auch gewechselt werden. Die Abrechnung solcher Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste zum Rahmenvertrag.
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
H 1. autorisierte Fach-/ Vertragswerkstatt max. 8 Punkte
Das Qualitätskriterium bewertet, ob das Unternehmen des Bieters als autorisierte Fach-/ Vertragswerkstatt des Herstellers des Equipments zu diesem Kfz-IRV handelt oder lediglich als nicht firmen- und vertragsgebundene, freie Werkstatt.
Die Dienstleistungserbringung auf dem aktuellen Stand der Technik nimmt für die Bundeswehr aber einen nicht unerheblichen Stellenwert ein. Es wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass eine "freie" Werkstatt ohne Autorisation nicht tagaktuell über alle zu beachtenden Informationen und Neuerungen des Herstellers verfügt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bepunktung wie folgt:
- 8 Punkte erhalten Bieter, die als autorisierte Fach-/ Vertragswerkstatt des Herstellers des Equipments zu diesem Kfz-IRV handeln,
- 0 (Null) Punkte erhalten Bieter, die lediglich als nicht firmen- und vertragsgebundene, freie Werkstatt handeln. Angebote von geeigneten Bietern, nicht firmen- und vertragsgebundene, freie Werkstätten, sind ebenso willkommen. Dieses Kriterium führt nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren / vom Wettbewerb.
I Durchschnittsrabatt Originalersatzteile max. 15 Punkte
Das Qualitätskriterium bewertet, ob das Unternehmen des Bieters die vom Hersteller des Equipments eingeräumten Ersatzteilrabatte an den öffentlichen Auftraggeber, Bundeswehr, weiterreicht. Solche vom Ersatzteillieferanten gewährten Rabatte und sonstige Vorteile sind grundsätzlich an den Auftraggeber, Bundeswehr, weiter zu reichen. Vor dem Hintergrund, dass die Kosten für Originalersatzteile des Herstellers hier im Vorfeld nicht allumfassend vorausgesehen werden können und nicht sicher ist, welche Ersatzteile in der künftigen Vertragslaufzeit benötigt werden, erfolgt die Bewertung über eingeräumte Rabatte wie folgt:
Der Bestbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Rabattangebot erhält die volle Punktzahl, 15 Punkte. Alle weiteren Bieter entsprechend weniger Punkte gemäß der Formel:
vorliegender Rabattdurchschnitt Erreichte Punktzahl = ----------------------------------- x 15 Punkte Bestbieterrabattdurchschnitt
Weiterer Hinweis: Bewertet werden die angebotenen Durchschnittsrabatte. Die Durchschnittsrabatte errechnen sich aus der Summe aller angebotenen Rabatte des zu bewertenden Bieters durch deren Anzahl der angebotenen Rabatte.
Bsp: Der Bestbieter bietet auf alle Originalersatzteile 8 Prozent Rabatt an. Der nun zu bewertende Bieter bietet unterschiedliche Rabatte bei fünf von ihm näher erläuterten und beschriebenen Rabattgruppen an (4%, 2%, 10%, 8% und 12%).
Der Rabattdurchschnitt errechnet sich aus der Formel (4 + 2 + 10 + 8 + 12) / 5 = 7,2). Die Punktzahl berechnet sich aus der Formel (7,2 / 8 x 15 = 13,5 Punkte). In diesem Beispiel würde der zu bewertende Bieter 13,5 Punkte von 15 erreichbaren Punkten bei diesem Qualitätskriterium erhalten.
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Zur Vermeidung von Irritationen in der Vertragslaufzeit ist mit Angebotsabgabe jede Rabattgruppe, auf die ein Rabatt eingeräumt wird, ausführlich zu erläutern und zu beschreiben. Diese Erläuterungen und Beschreibungen sind in die Excel-Preisliste einzutragen und gesondert durch eine Eigenerklärung (Siehe Nr. 14 der Checkliste unter Punkt 15) mit dem Angebot einzureichen.
Dabei ist aufzuzählen, welche Ersatzteilgruppen und Ersatzteiluntergruppen zu dieser Rabattgruppe gehören.
Diese Offenlegung dient der Vereinfachung der erforderlichen Überprüfungen eingereichter Kostenvoranschläge oder Rechnungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und auch der Vereinfachung von Überprüfungen des Prüfungsamt des Bundes (Bundesrechnungshof).
Soweit ein Bieter pauschal auf alle künftigen Originalersatzteile einheitlich einen Rabatt anbietet, entfällt die Pflicht zur Erläuterung und Beschreibung (keine Pflicht zur Offenlegung).
J Durchschnittsrabatt Ersatzteile - nicht Original - max. 5 Punkte
Das Qualitätskriterium bewertet, ob das Unternehmen des Bieters die eingeräumten Ersatzteilrabatte für Nichtoriginalteile an den öffentlichen Auftraggeber, Bundeswehr, weiterreicht. Solche vom Ersatzteillieferanten gewährten Rabatte und sonstige Vorteile sind grundsätzlich an den Auftraggeber, Bundeswehr, weiter zu reichen. Vor dem Hintergrund, dass die Kosten für Nichtoriginalteile hier im Vorfeld nicht allumfassend vorausgesehen werden können und nicht sicher ist, welche Ersatzteile in der künftigen Vertragslaufzeit benötigt werden, erfolgt die Bewertung über eingeräumte Rabatte wie folgt:
Der Bestbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Rabattangebot erhält die volle Punktzahl, 5 Punkte. Alle weiteren Bieter entsprechend weniger Punkte gemäß der Formel:
vorliegender Rabattdurchschnitt Erreichte Punktzahl = ----------------------------------- x 5 Punkte Bestbieterrabattdurchschnitt
Weiterer Hinweis: Bewertet werden die angebotenen Durchschnittsrabatte. Die Durchschnittsrabatte errechnen sich aus der Summe aller angebotenen Rabatte des zu bewertenden Bieters durch deren Anzahl der angebotenen Rabatte.
Zur Vermeidung von Irritationen in der Vertragslaufzeit ist mit Angebotsabgabe jede Rabattgruppe, auf die ein Rabatt eingeräumt wird, ausführlich zu erläutern und zu beschreiben. Diese Erläuterungen und Beschreibungen sind in die Excel-Preisliste einzutragen und gesondert durch eine Eigenerklärung (Siehe Nr. 14 der Checkliste unter Punkt 15) mit dem Angebot einzureichen.
Dabei ist aufzuzählen, welche Ersatzteilgruppen und Ersatzteiluntergruppen zu dieser Rabattgruppe gehören.
Diese Offenlegung dient der Vereinfachung der erforderlichen Überprüfungen eingereichter Kostenvoranschläge oder Rechnungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber und auch der Vereinfachung von Überprüfungen des Prüfungsamt des Bundes (Bundesrechnungshof).
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Anlage 1a (Leistungsbeschreibung, Hinweise, Checkliste) zum Vergabeverfahren: 6003132041 und zum Kfz- Instandsetzungs-Rahmenvertrag (Kfz-IRV) für die GBD in 09669 Frankenberg/ Sachs. und 09496 Marienberg (Los 3)
Soweit ein Bieter pauschal auf alle künftigen Nichtoriginalteile einheitlich einen Rabatt anbietet, entfällt die Pflicht zur Erläuterung und Beschreibung (keine Pflicht zur Offenlegung).
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Qualitäts-Preis-Leistungs- Verhältnis erteilt (§ 58 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV)).
Das (nicht ausgeschlossene) Angebot eines geeigneten Bieters mit der höchsten erreichten Punktzahl (Preispunkte + Qualitätspunkte) je Los erhält im Ergebnis des Wettbewerbes den Zuschlag auf das Los. Nur bei einer eventuellen Punktgleichheit von zwei Bietern (beide auf Platz 1) erhält der Bieter den Zuschlag, der die kürzere Entfernung von der Werkstatt seiner Firmenniederlassung zum Hauptstandort der Technik hat.
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