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Teilnahmebedingungen
1 Rev. 08 19.03.2026
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Inhalt
1 Ausschreibungsgegenstand ........................................................................................... 3
2 Erläuterungen der Vergabe ............................................................................................ 3
2.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ............................................ 3 2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................. 3 2.3 Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen .............................................................. 3 3 Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag .......................................................... 4
4 Angebotsabgabe- und öffnung ....................................................................................... 4
4.1 Form/Bemerkungen für die Angebotsabgabe .......................................................... 4 4.2 Öffnung der Angebote/Geheimhaltung .................................................................... 5 5 Hinweise zur Angebotsbearbeitung ................................................................................ 5
5.1 Preisgestaltung, Lieferkonditionen ........................................................................... 5 5.2 Einzureichende Unterlagen ..................................................................................... 6 6 Nebenangebote .............................................................................................................. 6
7 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften .............................................................. 6
8 Nachunternehmer ........................................................................................................... 7
9 Bevorzugte Bieter ........................................................................................................... 7
10 Eignung ...................................................................................................................... 7
11 Angebotsabgabetermin ............................................................................................... 7
12 Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................................... 7
13 Losweise Vergabe ...................................................................................................... 8
14 Angebotswertung ........................................................................................................ 8
15 Rechtlicher Rahmen für die Vergabe .......................................................................... 8
16 Vertraulichkeit ............................................................................................................. 8
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1 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Vergabe: Wartung und Instandhaltung inkl. Serviceleistungen für PKWs und Transporter bis 5,5 t, LKWs ab 5,6 t und Anhänger für die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den beigefügten Vergabeunterlagen beschrieben.
2 Erläuterungen der Vergabe
Die Vergabe erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Alle Fragen werden über die E-Vergabeplattform beantwortet und protokolliert. Wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistungserbringung oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bewerbern/Bietern gleichzeitig bekannt gemacht.
2.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Bewerber/Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.3 Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung und die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern/Bietern gleichermaßen berücksichtigt werden können, müssen alle Rückfragen rechtzeitig eingehen. Rechtzeitig sind Fragen in jedem Fall, wenn sie bis spätestens 8 Kalendertage vor dem genannten Abgabetermin auf der E-Vergabeplattform eingehen. Sollten Fragen nicht spätestens 8 Tage vor dem jeweiligen Abgabetermin eingehen, sind diese nicht generell verspätet, sondern es muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Fragen beantwortet werden müssen, um beispielweise Unklarheiten, die zu einer Angreifbarkeit des Vergabeverfahrens führen können, zu beseitigen.
Der Auftraggeber kann gemäß § 51 Abs. 2 SektVO die Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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3 Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag
Für die Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmeantrag gilt die Frist gemäß „subreport“- Veröffentlichung.
Achtung, es handelt sich um eine verkürzte Frist, Ende Teilnahmeantrag Donnerstag, 22.10.2026.
Zur Wahrung dieser Frist kommt es auf den vollständigen Eingang des Teilnahmeantrags an.
Teilnahmeanträge können nur elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ElViS“ eingereicht werden. Für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Textform nach § 126b BGB ausreichend.
Dies bedeutet, dass
− eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich ist, − es genügt, wenn die Unterlagen die Firmenanschrift, der Name des Ansprechpartners und die Funktion der erklärenden Person enthält, − eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich ist, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wird.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Formularen mit Unterschriftenzeile die Textform ausreichend ist.
Alle Unterlagen des Teilnahmeantrages müssen vollständig in deutscher Sprache verfasst sein.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle in der Anlage „A_00_Checkliste DL KFZ“ aufgeführten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Alle dort aufgeführten Erklärungen und Bescheinigungen verstehen sich als Mindestkriterien, die vom Bewerber zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied bzw. bei Nachunternehmern von jedem Nachunternehmer erforderlich und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nur Bewerber, die alle Teilnahmebedingungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Teilnahmeanträgen behält sich der Auftraggeber vor, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
4 Angebotsabgabe- und öffnung
4.1 Form/Bemerkungen für die Angebotsabgabe Angebotsunterlagen können nur elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ElViS“ eingereicht werden. Es ist dafür die Textform nach § 126b BGB ausreichend.
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Dies bedeutet, dass
- eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich ist,
- es genügt, wenn das Angebot die Firmenanschrift, der Name des Ansprechpartners und die Funktion der erklärenden Person enthält,
- eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich ist, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wird.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Formularen mit Unterschriftenzeile die Textform ausreichend ist.
Das Angebot ist bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Ein nicht formgerecht eingereichtes Angebot kann ausgeschlossen werden.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Alle Unterlagen müssen vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Bestimmungen der Vergabe und alle Umstände zu unterrichten, welche die Preisbemessung beeinflussen.
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
4.2 Öffnung der Angebote/Geheimhaltung Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen und dürfen nicht teilnehmen. Die Öffnungsniederschrift wird weder den Bietern noch der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
5 Hinweise zur Angebotsbearbeitung
5.1 Preisgestaltung, Lieferkonditionen Das Angebot muss die Preise und Konditionen sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes (z.B. Produktbroschüren etc.) erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie seinem Angebot beifügen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen in diesen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent, anzugeben. Die Preise gemäß den Preisblätter (Anlage B_03a bis B_03d_) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des bei Ablauf der Angebotsfrist geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen in diesen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.
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Ein Preisnachlass ohne Bedingungen ist im Angebotsschreiben anzugeben. Ein Preisnachlass mit Bedingungen ist als Änderungsvorschlag oder Nebenangebot auf besonderer Anlage zum Angebot abzugeben.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vonhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
5.2 Einzureichende Unterlagen Mit dem rechtsverbindlich unterschriebenen Angebot sind alle in der Anlage „A_00_Checkliste DL KFZ“ aufgeführten Unterlagen unter dem Punkt „Mit dem Angebot abzugeben“ einzureichen.
Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen inkl. sämtlicher Anlagen zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder sonstigen Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.
6 Nebenangebote
[ X ] Nebenangebote sind nicht zugelassen
[ ] Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
[ ] Nebenangebote sind generell zugelassen
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Der Bieter hat die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
7 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
8 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen (Teil-) Leistungen in seinem Angebot bezeichnen. Er hat gemäß zu erklären, ob er (Teil-)Leistungen an Nachunternehmer vergibt und wenn ja, in der beigefügten „Nachunternehmererklärung“ – soweit nichts anderes vereinbart ist – diese mit Angebotsabgabe zu nennen.
Der Auftragnehmer hat seine Nachunternehmer sorgfältig auszuwählen und hierbei auf die Einhaltung des MiLoG sowie ggf. des AEntG zu achten.
Der Auftragnehmer wird mit seinen Nachunternehmern ein Auskunfts-, Kontroll- und Prüfrecht in vorgenannten Sinn zugunsten des Auftraggebers unmittelbar mit den Nachunternehmern vereinbaren.
9 Bevorzugte Bieter
Bieter, die als "bevorzugter Bewerber" berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären. Bieter, die nach den "Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Spätaussiedler, Verfolgte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten)“ bevorzugt werden wollen, müssen außerdem den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
10 Eignung
Als Nachweis der Eignung haben Unternehmen die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Nachweise, Bescheinigungen) vorzulegen.
11 Angebotsabgabetermin
Achtung, es handelt sich um eine verkürzte Frist, Ende Angebotsabgabe Montag, 16.11.2026.
12 Zuschlags- und Bindefrist
31.12.2026
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13 Losweise Vergabe
[ ] nein [ ] nur für ein Los [ X ] für ein oder mehrere Lose [ ] nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Ein Bieter kann Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Der Zuschlag erfolgt losweise; eine Mehrfachvergabe an einen Bieter ist zulässig.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Leistungen des Loses 4 als Option abzurufen. Ein Rechtsanspruch des Bieters auf Beauftragung dieses Loses besteht nicht.
14 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
[ ] Preis
[ ] Wirtschaftlichstes Angebot anhand nachfolgender Zuschlagskriterien
[ X ] Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien aus der Bewertungsmatrix (Anlage B_04_Bewertungsmatrix DL KFZ)
Der Auftraggeber behält sich vor, ohne in Verhandlungen zu treten, auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben.
15 Rechtlicher Rahmen für die Vergabe
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren gemäß § 57 Sekt VO einzustellen.
16 Vertraulichkeit
Der Bewerber hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die
• bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren; • ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Verschulden allgemein bekannt geworden sind; • die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wurden; • die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden; • die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder 8 Rev. 08 19.03.2026
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Gerichten offen zu legen sind.
Beabsichtigt der Bewerber auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Angebot abzugeben, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.
Der Bewerber hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterlagen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, auf Geheimhaltung zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Unterauftragnehmer.
Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Unterauftragnehmer von Unterlagen des Verhandlungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig.
Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Vergabeverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.
Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.
Datum, Unterschrift und Firmenstempel
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