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Anlage 1 zu B_01 Leistungsbeschreibung
(1) Inbegriffene Leistungen Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige und fachgerechte Durchführung aller nachfolgend genannten Arbeiten. Diese sind durch die vereinbarte monatliche Pauschale (gemäß Preisblatt) vollständig abgegolten:
• Inspektion und Wartung: Sämtliche turnusmäßigen Inspektionen, Wartungs- und Servicearbeiten nach den jeweiligen Herstellervorgaben einschließlich aller erforderlichen Ersatzteilen wie z.B. Filter, Dichtungen und andere standardmäßigen Werkstattmaterialien. Ebenso Betriebsstoffe wie z.B. Öl, Wischflüssigkeit und Reinigungs- und Pflegemitteln. • Reparaturen: Alle notwendigen Instandsetzungen (z.B. Kopfdichtung, Getriebeteile, Motorteile wie Zylinderkopf) und der Austausch von Verschleißteilen (z. B. Bremsanlagen, Kupplungen, Fahrwerks- und Lenkungsteile, Abgasanlagen, Scheibenwischerblätter, Leuchtmittel), die zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit erforderlich sind. • Gesetzliche und sicherheitsrelevante Prüfungen: Die Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchungen (TÜV/AU) sowie aller vorgeschriebenen UVV-Prüfungen (z. B. an Ladebordwänden, Seilwinden, Auf- und Einbauten) in den gesetzlich bzw. berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Intervallen. Etwaige bei diesen Prüfungen festgestellte Mängel sind im Rahmen der Pauschale direkt zu beseitigen. • Reifenservice und Kontingent: Der saisonale Radwechsel (Sommer/Winter) inklusive Einlagerung bei Dienstfahrzeugen (Los 4). Die Pauschale beinhaltet zudem den Ersatz von maximal 4 (vier) neuen Reifen pro Fahrzeug und Vertragsjahr, sofern die gesetzliche oder eine nutzungsbedingte Mindestprofiltiefe (bei Sommerreifen ab 2,0 mm und bei Winter- und Allwetterreifen ab 4,0 mm) erreicht ist oder altersbedingt (z.B. rissig, bei Anhänger mit einer 100 km/h Zulassung maximal 6 Jahre) ein Reifenservice nötig ist. Der Reifenservice beinhaltet auch erforderliche Nebenleistungen wie z. B. Wuchten, Ventiltausch oder RDKS-bezogene Arbeiten. • Abschleppdienst: Das Abschleppen und Bergen defekter Standard- Fahrzeuge (ausgenommen vor Ort durch das Fahrpersonal behebbare Reifenschäden) innerhalb eines Radius von 35 km vom Standort Heuduckstraße in Saarbrücken (d.h: innerhalb des Saarlandes, angrenzend Lothringen und angrenzendes Saar-Pfalz-Gebiet) zur Werkstatt des Auftragnehmers. • Ersatzfahrzeuge: die Vorhaltung von gleichwertigen Standard- Ersatzfahrzeugen derselben Fahrzeugkategorie und Fahrzeuggröße (keine Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge mit In- bzw. Aufbauten oder Anhänger) und deren Beistellung für die Dauer des Werkstattaufenthaltes
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(2) Zusätzliche Leistungen mit separater Abrechnung
• die Bergung von Unfallfahrzeugen, • die Behebung von Schäden bei Eigenverschulden oder sonstigen Schäden, für deren Entstehung nicht ein Dritter oder eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann • die Behebung von Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden (z. B. Motorschäden durch Ölmangel, Tanken des falschen Treibstoffes u. dgl.), • die Behebung von Steinschlagschäden an Windschutzscheiben (bei Fahrzeugen, welche nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind)