OV-RV 2026-157 Leistungsbeschreibung .pdf

Wartung, Sicherheitsprüfung und Störungsbeseitigung an Flurförderzeugen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 16:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

Nr. 2026-157

OV-RV

nach VgV

für Service-Leistungen an Flurförderzeugen

in 2 Losen

zur Vergabe als Rahmenvereinbarung

ab 01.02.2027 bis 31.01.2029

mit 1-maliger Verlängerungsoption um 2 Jahre

Die gemeinsame Ausschreibung führt der

Zentrale Einkauf der Stadtreinigung Hamburg AöR

im Namen der Gesellschaften

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

und

ZRE-Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

durch

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

Präambel 4

Teil A Leistungsbeschreibung 5

1 Gegenstand der Leistung 5

1.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 5

1.2 Aufteilung der Lose 6

2 Leistungsanforderungen 6

2.1 Technische Details der Leistung 7

Geräteübersicht der Standorte 9

2.2 Mengen 9

2.3 Ersatz- / Verschleißteile, Hilfs- / Verbrauchsstoffe 9

2.4 Zubehör 10

3 Ablauf der Leistung 10

3.1 Termine / Ausführungszeiträume 10

3.2 Rufbereitschaft / Reaktionszeit 10

3.3 Liefer- bzw. Ausführungsort / Leistungsort 11

4 Leistungen der Standorte 11

5 Interner Warenkatalog der Gesellschaften 11

6 Arbeitssicherheit 11

7 Vertragslaufzeit, Verlängerungen 12

7.1 Leistungsbeginn 12

8 Einzelbestellung 13

9 Abruf aus Rahmenvereinbarung (Einzelauftragsvergabe) 13

10 Bedarfspositionen oder Wahlpositionen 13

11 Optionen zur nachträglichen Änderung der Leistung 13

12 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit 13

12.1 Schadstoffklasse 14

13 Abbiegeassistenzsystem 14

14 Genehmigungserfordernisse und deren Einhaltung 14

15 Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Leistung 15

Seite 2 von 26

[Seite 3]

16 Nachunternehmer 15

17 Besondere Pflichten des Auftragnehmers 15

18 Nebenleistungen des Auftragnehmers 15

18.1 Ansprechpartner und Sprachniveau des Auftragnehmers 16

18.2 Arbeitsschutzartikel 17

18.3 Unterweisung, Schulung 18

18.4 Sauberkeit 18

18.5 Zählernutzung / Stromentnahme 18

18.6 Behandlung und Entsorgung der Abfälle 19

19 Einzuhaltende Vorschriften 19

19.1 Dokumentation 20

20 Hinweis auf die Verwendung von Fördermitteln 20

Teil B Besondere Vertragsbedingungen 21

1 Vertragsbestandteile 21

2 Vertragsstrafen 21

3 Kündigung aus wichtigem Grund 21

4 Preisgleitklausel 21

5 Preise / Konditionen / Zahlungsbedingungen / Rechnungslegung 22

6 Abnahme 24

7 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten 24

8 Salvatorische Klausel 26

Seite 3 von 26

[Seite 4]

Präambel

Die Stadtreinigung Hamburg AöR (nachfolgend auch als „SRH“ bezeichnet) ist eine rechtlich

selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Sie ist als

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der FHH für die öffentliche Abfallentsorgung in Hamburg

zuständig und zugleich größter Entsorgungsdienstleister Hamburgs.

Mit dieser Ausschreibung schreibt die SRH die Bedarfe für die MVR Müllverwertung Rugenberger

Damm GmbH (nachfolgend „MVR“) und dem ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie

(nachfolgend „ZRE“) aus.

Die zwei Gesellschaften betreiben zusammen verteilt auf vier Standorte (StO) drei

Müllverwertungsanlagen, eine Holzverbrennungsanlage und eine Biogas- und Kompostanlage mit

Wasserstoffproduktion. Im Prozess wird Hausmüll, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, Bioabfall und

Altholz energetisch zu Strom, Dampf, Wärme und Biogas verwertet, zusätzlich entsteht Kompost.

Die Energie wird in die öffentlichen Versorgungsnetze eingespeist bzw. an Industriekunden geliefert.

Der Kompost wird an Landwirte und Gärtnereien vermarktet. Die bei der Verbrennung entstehenden

Abgase werden in den Rauchgasreinigungsanlagen behandelt. Die in der

Rauchgasreinigungsanlage entstehende Rohsäure wird in der HCl-Aufbereitung zu einer

technischen Salzsäure zur Vermarktung aufbereitet.

Das ZRE wird auf die MVR verschmolzen, sodass es eine Gesellschaft mit vier Standorten geben

wird. Die Geltung des Vertrages bleibt davon unberührt.

Hinweis

Die Müllverwertung Borsigstraße GmbH („MVB“) ist in das ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie

GmbH („ZRE“) aufgegangen. Das Kompostwerk Bützberg ist ein Standort der MVR. Die den

Ausschreibungsunterlagen beigefügten „MVB und Bützberg-Anlagen“ sind noch nicht auf die neuen

Gesellschaften geändert, aber weiterhin gültig.

Wenn nicht eindeutig gekennzeichnet, werden die teilnehmenden Gesellschaften

zusammenfassend nachfolgend „die Gesellschaften“ genannt.

Seite 4 von 26

[Seite 5]

Teil A Leistungsbeschreibung

1 Gegenstand der Leistung

Ausgeschrieben wird für beide Gesellschaften die Wartung, Sicherheitsprüfung und

Störungsbeseitigung an unterschiedlichen Flurförderzeugen (Gabelstapler und Hochhubwagen)

inkl. Anbaugeräten und Ladestationen.

1.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

ZRE Zentrum Ressourcen und Energie GmbH (ZRE)

Die Anlieferung / Baustellen befinden sich auf den Geländen

• StO Borsigstraße (StO-B): Die Zufahrt erfolgt über die Borsigstraße, die Geländeoberfläche

ist mit Asphalt befestigt und mit schweren Fahrzeugen bis zum Aufstellungsort befahrbar.

Das Gelände liegt auf ca. +7,00 m (NHN) und wird über die Borsigstraße erschlossen.

Es ist die Anlage „Anl100_ZRE Ihr_ständiger_Begleiter_2026-03“ für den Standort (StO-B)

anzuwenden, welche auch Vertragsbestandteil ist.

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH (MVR)

Die Anlieferung / Baustellen befinden sich auf den Geländen

• StO Rugenberger Damm (StO-R): Die Geländeoberfläche ist mit Asphalt befestigt und mit

schweren Fahrzeugen befahrbar. Das Gelände liegt auf ca. +8,00m (NHN) und wird über

den Rugenberger Damm erschlossen

sowie

• StO Wulksfelder Damm (StO-W) in der Gemeinde Tangstedt, Kreis Stormarn: Die Zufahrt

zum Betriebsgelände des Kompostwerkes erfolgt von der B 432 über die L 98 und die

Erschließungsstraße des Kompostwerkes. Die L 98 ist im Einmündungsbereich der

Erschließungsstraße für das Kompostwerk Bützberg mit einer Abbiegespur aufgeweitet.

Hierbei sind die Anlagen Anl200_MVR_Standort-Verhalten_2020b und

Anl200_MVR_Standort_Verhalten_PSA-Bereiche sowie Anl300_Betriebsordnung_Bützberg

und Anl301_Ba_Fremdpersonal Bützberg anzuwenden, welche auch Vertragsbestandteil sind.

Für alle Standorte der Gesellschaften gilt:

Die Gelände sind eingezäunt, die Anlieferung bzw. der Abtransport erfolgen über die Waagen-

Zufahrt. Das Personal hat sich beim Zutritt auf das Gelände an der Waage an- und beim Verlassen

Seite 5 von 26

[Seite 6]

abzumelden. Lager- und Arbeitsplätze sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen vor Ort

festzulegen.

Laufender Anlagenbetrieb

Die Betriebs- und Produktionsbereiche in den Standorten befinden sich im laufenden Betrieb.

Maßnahmen, die zu Behinderungen jeglicher Art führen, sind mit den jeweiligen

Standortverantwortlichen rechtzeitig abzustimmen.

1.2 Aufteilung der Lose

Im Rahmen dieser Ausschreibung ist eine Vergabe in zwei Losen mit unterschiedlichem

Leistungsbeginn vorgesehen; siehe hierzu Punkt 7.1 Leistungsbeginn.

Im Folgenden sind die Einzellose je Gesellschaft und Standort zur Übersicht genannt:

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Los 1 Service Flurförderzeuge StO Borsigstraße (StO-B)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Los 2 Service Flurförderzeuge MVR (StO-R und StO-W)

2 Leistungsanforderungen

Zum allgemeinen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören alle Leistungen, welche für die

vertragsgemäße Durchführung der Serviceleistungen in den Gesellschaften erforderlich sind.

Ergeben sich bei der Auftragsabwicklung durch Überarbeitungen der Vorschriften oder Regelwerke

Änderungen des Leistungsumfanges, so sind die jeweiligen Fachbereiche über eventuelle hieraus

resultierende terminliche oder kostenmäßige Auswirkungen vom Auftragnehmer unverzüglich

schriftlich zu informieren.

Grundsätzlich stellt der Auftragnehmer sicher, dass alle zu erbringenden Leistungen nur von

nachweislich qualifiziertem Fachpersonal mit gültigen Arbeitspapieren durchgeführt werden.

Seite 6 von 26

[Seite 7]

2.1 Technische Details der Leistung

Allgemein

Die Ausführung sämtlicher Arbeiten erfolgt eigenverantwortlich durch qualifiziertes und befähigtes

Personal des Auftragnehmers. Bei Sicht- und Funktionsprüfungen festgestellte Mängel sind

unverzüglich zu melden und nach Abstimmung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des

Fachbereiches umgehend zu beseitigen.

Im Rahmen der Wartungs-, Prüfung- und Instandsetzungsarbeiten sind die Einstellwerte gemäß

Bedienungsanleitung einzuhalten und die Arbeitssicherheit, insbesondere bei Maßnahmen wie dem

Anheben oder Aufbocken eines Flurförderzeuges, jederzeit sicherzustellen. Nach Abschluss der

Arbeiten sind sämtliche Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß wieder zu montieren bzw. in

Betrieb zu nehmen und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Arbeiten an Batterien dürfen ausschließlich nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal unter

Beachtung der jeweiligen Herstellervorgaben der Batterie, des Ladegerätes und des

Flurförderzeuges durchgeführt werden.

Wartung und Sicherheitsprüfung

Die Leistung umfasst die 1x jährlich wiederkehrende fachgerechte Wartung gemäß

Herstellervorgaben sowie einer anschließenden Sicherheitsprüfung nach den geltenden

Vorschriften (FEM4.004) an allen elektrischen und mechanischen Baugruppen bzw. Komponenten

des Flurförderzeuges am jeweiligen Standort.

Leistungsbestandteile je Flurförderzeug:

• Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgabe

• jährliche Sicherheitsprüfung nach FEM 4.004 (gemäß DGUV V68)

• Wechsel von Flüssigkeiten (Motor- / Hydrauliköl) im Rahmen der Wartung

• Werkzeug und Material für Wartung und Sicherheitsprüfung

• Umweltgerechte Entsorgung des Altöls am Leistungsort

• Anbringen des Prüfnachweises

Die fachgerechte Demontage, die Entsorgung der Altmaterialien in die bereitgestellten Behältnisse

sowie die Montage der Neumaterialien liegen in der Verantwortung des Auftragnehmers.

Überprüfung der Batterieladestation

Die Leistung umfasst die 1 x jährlich wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung elektrischer Geräte

nach VDE 0701 / 0702 (DGUV V3) am jeweiligen Standort.

Seite 7 von 26

[Seite 8]

Die Batterieladestationen (Ladebereiche) sind an den einzelnen Standorten unterschiedlich

angeordnet.

Erneuerung der Bereifung Abhängig vom festgestellten Verschleißzustand am Flurförderzeug erfolgt nach Abstimmung mit

dem Fachbereich der Austausch einzelner Räder oder eines vollständigen Radsatzes (4 Stück). Das

Rad ist als komplette Einheit (Rad + Felge) einschließlich aller erforderlichen Ersatz- und Kleinteile

(z.B. Befestigungsmittel) vorzugsweise runderneut bereitzustellen und zu montieren.

Demontierte Räder sind, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, fachgerecht aufzubereiten und

einer Wiederverwertung (z. B. Runderneuerung) zuzuführen. Nicht wiederverwendbare

Komponenten sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Leistungen umfassen die De- und Remontage der Räder sowie die Kontrolle der

Radbefestigungen an Antriebs- und Lenkachse auf festen Sitz. Die Arbeiten sind unter Einhaltung

der in der Wartungsdatentabelle vorgegebenen Anzugsdrehmomente auszuführen.

E-Stapler: Auswertung / Dokumentation

Auslesen und Analysieren des Bordcomputers (Easy Control). Bei Bedarf erfolgt eine Optimierung

der Bedienkonfiguration und Fahrzeugeinstellungen, die Installation von aktuellen Softwareupdates,

das Zurücksetzen von Wartungsintervallen sowie das Auslesen und Bewerten des Fehlerspeichers.

Alle durchgeführten Arbeiten sind vollständig zu dokumentieren. Die aus dem Bordcomputer

ausgelesenen Daten (z. B. Fehlermeldungen), die Serviceberichte sowie die Prüfprotokolle sind

nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich dem zuständigen Mitarbeiter des Fachbereiches zu

übergeben.

Die Prüfprotokolle werden im jeweiligen Prüfbuch am betreffenden Standort hinterlegt.

Die Dokumentation muss insbesondere enthalten:

• Angaben zur Identität des Fahrzeugs sowie dessen Betriebszustand und Betriebsweise

• Die vom Prüfer bestätigten Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfung

• Nachweise über die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Altmaterialien

• Nachweise über die fachgerechte Montage und Inbetriebnahme von Neumaterialien

Zusatzleistungen / Mehraufwendungen

In Abhängigkeit von der unterschiedlichen Nutzungsintensität der an den verschiedenen Standorten

vorhandenen Flurförderzeuge sowie infolge von Verschleiß, Beschädigungen, Alterung oder auch

Seite 8 von 26

[Seite 9]

zur Einhaltung gesetzlicher und technischer Vorschriften (z. B. Arbeitsschutzbestimmungen) können

wiederkehrende Instandhaltungsmaßnahmen oder der Austausch von Bauteilen erforderlich

werden.

Werden befundabhängige Leistungen erforderlich, die über den vereinbarten Leistungsumfang

hinausgehen, ist der betreffende Fachbereich unverzüglich zu informieren und vor Beginn der

Leistungserbringung ein entsprechendes Angebot vorzulegen. Die Anerkennung erfolgt

ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung und Genehmigung durch den Fachbereich.

Geräteübersicht der Standorte

Los 1 ZRE Standort Borsigstraße (StO-B) s. Anhang Los 1 Übersicht Flurförderzeuge ZRE

Los 2 MVR s. Anhang Los 2 Übersicht Flurförderzeuge MVR

2.2 Mengen

Die Mengen an Einzelleistungen je Standort sind den jeweiligen Preisblättern zu entnehmen. Diese

stellen die geschätzten Regelbedarfe für 1 Jahr dar und beruhen auf der Grundlage der

Vorplanungen sowie einem Anteil an zusätzlich erforderlichen Reparaturleistungen nach Aufwand

unter Berücksichtigung der Vergangenheitswerte am jeweiligen Standort.

2.3 Ersatz- / Verschleißteile, Hilfs- / Verbrauchsstoffe

An den Standorten erfolgt keine Bevorratung von ggf. benötigten Ersatz- und Verschleißteilen. Somit

obliegt im Bedarfsfall dem Auftragnehmer deren Bereitstellung für die Erbringung benötigter

Leistungen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur originale Verschleiß- und Ersatzteile oder vom Hersteller

freigegebene Produkte (Erstausrüsterqualität) Verwendung finden, damit der volle Leistungs- und

Funktionsumfang der Flurförderzeuge sichergestellt ist.

Der Einbau und / oder die Verwendung von Produkten, die nicht geprüft sind, können Eigenschaften

verändern bzw. die Betriebssicherheit beeinträchtigen und dürfen daher nicht verwendet werden.

Für Ersatzteile, die nicht vom Originalhersteller stammen, sind Qualitätsnachweise nach gültigen

EU-Standards vom Auftragnehmer nachzuweisen. Hilfs- und Verbrauchsstoffe sowie Ersatzteile

werden gemäß den gültigen Preislisten des Auftragnehmers auf Basis von anerkannten Nachweisen

abgerechnet.

Seite 9 von 26

[Seite 10]

2.4 Zubehör

Entfällt

3 Ablauf der Leistung

Die Leistungen umfassen die fachgerechte Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und

Prüfarbeiten an allen elektrischen, mechanischen und hydraulischen Baugruppen und Komponenten

von Flurförderzeugen unter Einhaltung der Herstellervorgaben sowie der geltenden gesetzlichen

und normativen Anforderungen.

3.1 Termine / Ausführungszeiträume

Die Ausführung der jeweiligen Leistungsumfänge erfolgt hauptsächlich innerhalb der

standortbezogenen Regelarbeitszeiten, im Ausnahmefall jedoch auch samstags.

Die maximale Arbeitszeit beträgt 10h/Tag.

Hiervon unbeschadet ist das ArbZG einzuhalten.

Im Falle von Leistungsverzögerungen sind diese dem Fachbereich sofort mitzuteilen, dies kann

sowohl telefonisch als auch per E-Mail erfolgen.

Die Regelarbeitszeit an allen Standorten ist:

Mo. bis Fr. von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr

3.2 Rufbereitschaft / Reaktionszeit

Rufbereitschaft / Erreichbarkeit

Der Auftragnehmer gewährleistet während der gesamten Vertragslaufzeit eine durchgängige

Rufbereitschaft an 365 Tagen im Jahr, jeweils 24 Stunden täglich.

Reaktionszeit

Die Reaktionszeit zwischen Eingang der Störmeldung und Beginn der Arbeiten vor Ort beträgt max.

24 Stunden, spätestens am folgenden Werktag (ausgenommen Feiertage).

Seite 10 von 26

[Seite 11]

3.3 Liefer- bzw. Ausführungsort / Leistungsort

ZRE

StO Borsigstraße

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

MVR

StO Rugenberger Damm

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

StO Wulksfelder Damm

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Wulksfelder Damm 2

22889 Tangstedt

4 Leistungen der Standorte

• Anschlüsse für Wasser, Arbeitsluft ca. 6 bar sowie Licht-/ Kraftstrom über einen Baustrom-

verteiler in der Nähe der Arbeitsstelle, siehe Punkt 18.5 Zählernutzung

• Sozial-, Sanitär- und Umkleideräume

• Bereitstellung von Behältnissen (Container und Big Bag inkl. Palette) für anfallende

Reststoffe sowie deren endgültige Entsorgung

• Stellfläche (Parkplatz) für das Servicefahrzeug

5 Interner Warenkatalog der Gesellschaften

Entfällt

6 Arbeitssicherheit

Um die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist von jedem Mitarbeiter auf den Standortgeländen

persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Hierzu sind die geltenden Betriebs- und

Seite 11 von 26

[Seite 12]

Verfahrensanweisungen zu beachten (gemäß Aushang vor Ort und / oder Bekanntgabe durch das

Standortpersonal).

Der Auftragnehmer hat nachfolgende PSA jederzeit in ausreichender Menge bereitzustellen:

• Schutzbrille (Gestellbrille mit Seitenschutz oder Vollschutzbrille)

• Arbeitsschutzhelm

• Arbeitssicherheitsstiefel (min. S3)

• Zweckmäßige Arbeitskleidung

• Arbeitsschutzhandschuhe

Siehe hierzu auch die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten standortbezogenen

Betriebsanweisungen und Vorschriften gemäß „Anlagen zur Ausschreibung“

7 Vertragslaufzeit, Verlängerungen

Die Laufzeit des Vertrages beginnt ab dem 01.02.2027 und endet am 31.01.2029, ohne dass es

einer Kündigung bedarf.

Es besteht für die Gesellschaften die Option, den Vertrag 1-malig um 2 Jahre zu den Konditionen

und Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung nebst Anlagen und dem Angebot des

Auftragnehmers zu verlängern.

Die Gesellschaften üben die Option spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit aus.

Die Erklärung der Optionsausübung muss dem Auftragnehmer in Textform zugehen. Üben die

Gesellschaften das Optionsrecht nicht aus, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7.1 Leistungsbeginn

Die Leistung der einzelnen Lose / Geräte beginnt wie folgt:

Los 1 StO-B: 01.03.2027

Ausnahme: RX60-50 / 600 (Nr. 516337M00623) erst ab dem 01.01.2028

Los 2 MVR: 01.02.2027

Ausnahme: Geräte der Gruppe 2 erst ab dem 01.07.2027

Seite 12 von 26

[Seite 13]

8 Einzelbestellung

Entfällt

9 Abruf aus Rahmenvereinbarung (Einzelauftragsvergabe)

Der Auftragnehmer erhält in der Vertragslaufzeit jeweils Abrufbestellungen je Gesellschaften bzw.

Standort aus einem internen Vorgang (SAP Kontrakt) schriftlich als „Abrufbestellung“.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der im Vergabeverfahren aufgeführte Bedarf

auch tatsächlich abgerufen wird.

Die Abrufe erfolgen nach Bedarfen der Gesellschaften.

10 Bedarfspositionen oder Wahlpositionen

Entfällt

11 Optionen zur nachträglichen Änderung der Leistung

Die Gesellschaften behalten sich das Recht vor, die ausgeschriebene Leistung während der

Vertragslaufzeit an ihren Standorten zu den Bedingungen dieser Vereinbarung in Anspruch zu

nehmen:

• Im Falle einer Ersatz- / Neubeschaffung baugleicher Geräte durch die Standorte können

diese nachträglich zu den verhandelten Wartungskonditionen dem jeweiligen Kontrakt

zugefügt werden. Eine schriftliche Mitteilung über diese Ergänzung erfolgt zum 1. des

nächsten Monats.

• Im Falle eines Verkaufs oder der Stilllegung einzelner Geräte durch die Gesellschaften erfolgt

eine schriftliche Mitteilung über deren Entfall aus dem Vertrag zum 1. des nächsten Monats.

12 Mindestvorgaben zur Nachhaltigkeit

Die Gesellschaften räumen dem Klimaschutz sowie der Luftreinhaltung einen hohen Stellenwert ein

und haben sich deshalb verpflichtet auch bei ihren Auftragnehmern auf hohe Umweltstandards zu

achten.

Seite 13 von 26

[Seite 14]

12.1 Schadstoffklasse

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Durchführung der von ihm bzw. der von ihm eingesetzten

Dritten zu erbringenden Leistungen die im Angebot angegebene Schadstoffklasse während der

Vertragslaufzeit einzuhalten bzw. zu gewährleisten. Die andauernde oder mehrfache Verletzung

dieser Nebenpflicht stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

Hinweis: Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges steht in Ihren Fahrzeugpapieren und wird auch als

Emissionsschlüsselnummer bezeichnet.

Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch mit den bestehenden Emissionsklassen.

Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich herausfinden

• bei älteren Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: die letzten

beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und

• bei neueren Zulassungsbescheinigungen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

Teil I, die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.

13 Abbiegeassistenzsystem

Um Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Lkw und weniger geschützten Verkehrsteilnehmern

möglichst zu verhindern, ist der AN bzw. sind seine Nachunternehmer verpflichtet, bei Einsatz von

Kraftfahrzeugen („KFZ“) für die Leistungserbringung ausschließlich solche einzusetzen, die mit

einem Abbiegeassistenzsystem mit allgemeiner Betriebserlaubnis („AAS“) ausgestattet sind (siehe

Liste des Kraftfahrtbundesamtes), wenn es sich um KFZ handelt,

• für die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der EU-Verordnung 2019/2144,

ein AAS vorgeschrieben ist, oder

• die eine zulässige Gesamtmasse > 7,49 Tonnen aufweisen.

Die andauernde oder mehrfache Verletzung dieser Nebenpflicht stellt eine schwerwiegende

Vertragsverletzung dar.

14 Genehmigungserfordernisse und deren Einhaltung

Sind Genehmigungen erforderlich, so hat der Auftragnehmer diese selbstständig und auf seine

Kosten herbeizuführen. Genehmigungen, für die die Gesellschaften verantwortlich zeichnen, sind

durch den Auftragnehmer so vorzuarbeiten, dass den Gesellschaften dadurch kein Nachteil entsteht.

Hierbei ist auch zu beachten, dass im Ausnahmefall Genehmigungen für Sonn- oder Feiertage

benötigt werden.

Eventuell erforderliche Transportgenehmigungen sind Sache des Auftragnehmers.

Seite 14 von 26

[Seite 15]

15 Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Leistung

Entfällt

16 Nachunternehmer

Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaften zulässig.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachunternehmer vor deren Einsatz schriftlich zu benennen und

durch die Gesellschaften genehmigen zu lassen. Die Gesellschaften behalten sich vor, in

begründeten Fällen Nachunternehmer abzulehnen. Die Übertragung der Gesamtleistung auf

Nachunternehmer ist ausgeschlossen.

17 Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Anforderungen zu:

  • die sorgfältige, vollständige und fachgerechte Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen
  • genereller Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal
  • die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Sicherheitsvorschriften
  • schriftlicher Nachweis / Eigenerklärung darüber, dass die Einhaltung der ArbMedVV im Rahmen der Fürsorgepflicht unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher und berufs-

genossenschaftlicher Vorschriften durch Auftragnehmer eigene Gefährdungsbeurteilungen

sichergestellt wird

18 Nebenleistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist für die Befolgung der bestehenden gesetzlichen und behördlichen

Vorschriften und der während der Ausführungszeit ergehenden besonderen Anordnungen

verantwortlich. Er hat auf seine Kosten alle Schutzmaßnahmen und Sicherungen zu treffen, um

Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Insbesondere ist er verpflichtet, bei der Durchführung

und Abwicklung des Auftrages die maßgeblichen berufsgenossenschaftlichen Regelwerke, das

Gesetz über technische Arbeitsmittel, das Arbeitsschutzgesetz sowie im Übrigen die allgemein

anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Das Personal

des Auftragsnehmers ist insoweit durch dessen Beauftragten zu unterweisen.

Der Auftragnehmer wird bei Unfällen der jeweiligen Gesellschaft umfassend berichten.

Seite 15 von 26

[Seite 16]

18.1 Ansprechpartner und Sprachniveau des Auftragnehmers

Die Durchsagen, insbesondere die Sicherheitsinformationen, erfolgen ausschließlich in

deutscher Sprache.

Leitung / Stellvertretung

Die Leitung und ggf. deren Stellvertretung sind bis max. 2 Wochen nach Auftragserteilung zu

benennen. Die Leitung oder deren Stellvertretung übernehmen auf Seiten des Auftragnehmers die

Koordination bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen und stehen

während des gesamten Vertrages als Hauptansprechpartner zur Verfügung.

Die Leitung / Stellvertretung muss der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift mächtig sein.

C1 – Kompetente Sprachverwendung

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite

Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich

erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und

beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann

sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei

verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

Arbeitsverantwortlicher vor Ort (AvO)

Der AvO des Auftragnehmers ist während der gesamten Erbringung des Leistungsumfanges auf der

Anlage anwesend und ist u.a. für eine ordnungsgemäße, den Vorschriften und Vertragsbedingungen

entsprechende sowie termingerechte Ausführung verantwortlich.

Der AvO koordiniert sämtliche Leistungen des Auftragnehmers. Er ist für die Einhaltung der

Sicherheitsvorschriften, die Terminwahrung und Qualitätskontrollen sowie für die Sicherheit auf der

Anlage allein verantwortlich. Zur Verantwortung gehört auch die Vermeidung gegenseitiger

Gefährdung gemäß DGUV-Vorschrift 1, die aus den Tätigkeiten des Auftragnehmers gegenüber

Dritten in der Anlage hervorgehen.

Die eingesetzten AvO des Auftragnehmers müssen in der Lage sein, Anordnungen, Anweisungen

zu verstehen und Unterweisungen selbstständig durchführen können.

Seite 16 von 26

[Seite 17]

B2 - Selbstständige Sprachanwendung

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;

versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und

fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere

Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum

klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die

Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Fachpersonal

Das eingesetzte Fachpersonal des Auftragnehmers muss in der Lage sein, Anordnungen,

Anweisungen verstehen zu können, insbesondere die Sicherheitsunterweisung.

B1 - Selbstständige Sprachanwendung

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es

um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen

bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und

zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann

über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und

zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

Für den Fall, dass das Arbeits- oder Dienstverhältnis einer der vom Auftragnehmer benannten

Personen, insbesondere des AvO oder der Leitung, während der Laufzeit der Arbeiten endet, ist der

Auftragnehmer verpflichtet für entsprechenden qualifizierten Ersatz zu sorgen. In diesem Fall wird

der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese Person mit Beginn ihrer Tätigkeit über den

Auftragsumfang und dessen aktuellen Stand vollständig und umfassend unterrichtet ist sowie alle

relevanten Unterweisungen absolviert hat.

Des Weiteren ist eine personelle Veränderung innerhalb 1 Woche nach Ernennung der Gesellschaft

schriftlich mitzuteilen.

18.2 Arbeitsschutzartikel

Dem Auftragnehmer muss für die Realisierung des vereinbarten Leistungsumfanges sämtliche

persönliche und spezifische Schutzausrüstung für das von ihm eingesetzte Personal bereitstellen

und sorgt auch für das ordnungsgemäße Tragen.

Seite 17 von 26

[Seite 18]

Bereitstellen und Tragen von persönlicher und spezifischer Schutzausrüstung gem. Pkt. 6

Arbeitssicherheit

18.3 Unterweisung, Schulung

Vor Arbeitsantritt ist von jedem Mitarbeiter des Auftragnehmers eine Unterweisung durchzuführen.

  • Unterweisung des zuständigen Ansprechpartners des Auftragnehmers über die

standortbezogenen Sicherheitsregeln mittels Terminals / IT-Tool oder schriftlich.

  • Unterweisung des zum Einsatz kommenden Personals vor Arbeitsbeginn durch den bereits

geschulten Ansprechpartner des Auftragnehmers oder mittels Terminals / IT-Tool bzw.

schriftlich.

Ohne gültigen Nachweis der Unterweisung dürfen keine Arbeiten erfolgen. Die Gültigkeit des

Schulungsnachweises beträgt 12 Monate.

18.4 Sauberkeit

Die Arbeitsplätze und Montagebereiche sind, während der Arbeiten sauber zu halten und nach

Beendigung aller Arbeiten zu beräumen und besenrein zu übergeben. Reststoffe, die eine

Unfallgefahr darstellen, sind umgehend und ordnungsgemäß zu beseitigen.

18.5 Zählernutzung / Stromentnahme

Elektrische Anschlüsse (CEE-Stromverteiler / Steckdosen) dürfen nur mit einem vom Fachbereich

gestellten Zwischenzähler mit genutzt werden (16A, 32A, 63A). Die erfassten Zählerstände sind

unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten zusammen mit den Zählern zu übergeben.

Hierfür sind die Anlagen

  • Anl.103_B_14.03_Arbeitserlaubnisverfahren_Anlage 6

bzw.

  • Anl221_MVR_Anhang_Messkonzept Fremdfirmen

zu nutzen, welche mit den Zählern ausgegeben werden.

Seite 18 von 26

[Seite 19]

18.6 Behandlung und Entsorgung der Abfälle

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden

(Bemühensklausel).

19 Einzuhaltende Vorschriften

Die zu erbringenden Serviceleistungen an den Flurförderzeugen entsprechen den anerkannten

Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Regelungen.

Insbesondere folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung sind zu beachten:

• Betriebssicherheitsverordnung

• Maschinenrichtlinie / -verordnung

• Umweltschutz nach DIN EN ISO 14001

• DGUV Vorschriften- und Regelwerke

• VGB-Richtlinien

• Normen

• Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Gefahrenstoffverordnung usw.

• Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Wurden anzuwendende Richtlinien oder Vorschriften, welche für die Durchführung der Leistungen

erforderlich sind, nicht mit aufgeführt, sind diese dennoch durch den Auftragnehmer zu erbringen. In

diesem Fall ist die jeweils aktuelle Fassung bzw. Version der Richtlinien / Vorschriften umzusetzen.

Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen der Vorschriften oder Regelwerke bzw. der

Leistungsumfänge, so sind die Gesellschaften über eventuelle hieraus resultierende terminliche

oder kostenmäßige Auswirkungen vom Auftragnehmer rechtzeitig zu informieren. Für interne

Richtlinien oder Vorschriften der Gesellschaften gilt dies nur, soweit sie dem Auftragnehmer zuvor

bekanntgegeben worden sind.

Bei den Arbeiten sind nur einwandfrei funktionierende und zugelassene Arbeitsmittel zu

verwenden. Dir Gesellschaften behalten sich das Recht vor, dies zu überprüfen.

Werden Arbeitsmittel bemängelt, so sind diese umgehend durch den Auftragnehmer zu entfernen

und durch einwandfreie funktionsfähige Arbeitsmittel zu ersetzten.

Seite 19 von 26

[Seite 20]

19.1 Dokumentation

Sämtliche erbrachte Arbeiten sind durch den Auftragnehmer schriftlich zu dokumentieren.

Arbeitsaufträge werden durch den verantwortlichen Standortfachbereich ausgehändigt. Nach

Beendigung der Arbeiten ist eine vollständige und aussagefähige Dokumentation in deutscher

Sprache auszuhändigen.

Ausführungsform

Die Dokumentation ist in Papierform (1-fach) und auf Datenträger (navigierbar) auszuhändigen.

Dokumentationsinhalte

Die Dokumentation kann u.a. enthalten:

• Serviceberichte ggf. Fotodokumentation

• Abnahme / Prüfprotokolle

• Nachweis über verwendete / eingesetzte Materialien

• Dokumentation der durchgeführten Arbeiten sowie ggf. Prüfprotokolle

20 Hinweis auf die Verwendung von Fördermitteln

Entfällt

Seite 20 von 26

[Seite 21]

Teil B Besondere Vertragsbedingungen

1 Vertragsbestandteile

Mit dem Zuschlag werden folgende Regelungen - bei Unklarheiten oder Auslegungsfragen in

folgender Reihenfolge - Vertragsbestandteil:

• diese Leistungsbeschreibung einschließlich der Besonderen Vertragsbedingungen

(Teile A und B dieser Unterlage) nebst Anlagen

• der beantwortete Bieterfragenkatalog in seiner finalen Fassung

• die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der jeweiligen Gesellschaften

• die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

• die Vorschriften des BGB

• das Angebot des Auftragnehmers

2 Vertragsstrafen

Gemäß ZVB (zusätzliche Vertragsbedingungen) der Gesellschaften.

Das Recht der jeweiligen Gesellschaften zur Geltendmachung weitergehender

Schadensersatzansprüche bleibt unter Anrechnung der verwirkten Vertragsstrafe unberührt.

3 Kündigung aus wichtigem Grund

Gemäß ZVB (zusätzliche Vertragsbedingungen) der Gesellschaften.

4 Preisgleitklausel

Eine Preisanpassung aufgrund gestiegener Kosten ist erstmalig zum 01.02.2029 zulässig.

Eine Vertragspreisanpassung kann lediglich für Änderungen bei den „Lohnkosten“ schriftlich

beantragt werden. Als Nachweis gilt der gültige Tarifvertrag / Haustarifvertrag. Eine vorgenommene

Preisanpassung ist jeweils für mindestens 12 Monate bindend.

Der angebotene Preis ist über die folgenden Formeln anzugeben, um die sich verändernden

Nebenkosten über die Vertragslaufzeit kalkulierbarer abzubilden.

Seite 21 von 26

[Seite 22]

Preisanpassung:

P = P * (L * (L / L ) + M * (1 + M ) + S * (1 + S )) 1 0 Faktor 1 0 Faktor Index Faktor Index

Hierbei bedeuten:

P = Preis bei Zuschlag 0

P = Neuer Preis 1

L = Stundenlohn bei Zuschlag 0

L = Neuer Stundenlohn 1

L = Anteil Lohn am Preis Faktor

M = Anteil Material am Preis Faktor

S = Anteil Sonstiges (Wagnis, kalk. Kosten, Gewinn etc.) am Preis Faktor

M ; S = 3% zum gleichen Zeitpunkt der Entgeltanpassung Index Index

Weiteres hierzu siehe Anlage Preisgleitung je Los.

Im Antrag ist die geforderte Anpassung dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.

5 Preise / Konditionen / Zahlungsbedingungen / Rechnungslegung

Gemäß ZVB (zusätzliche Vertragsbedingungen) der Gesellschaften.

Rechnungslegung

Die elektronische Rechnungsübersendung erfolgt über die nachfolgend genannten E-

Mailadressen, einschließlich der notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Stücklisten,

Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Aufmaß) mit Angabe der Auftrags-Nr. und der

Bestell-Nr.

Rechnungsanschriften der Gesellschaften:

Rechnungsadressen MVR

a. Standort Rugenberger Damm (StO-R)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rechnungsprüfung 1002 – StO-R

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

Seite 22 von 26

[Seite 23]

b. Standort Wulksfelder Damm (StO-W)

MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH

Rechnungsprüfung 1002 – StO-W

Rugenberger Damm 1

21129 Hamburg

Rechnungen als pdf-Datei an E-Mail Adresse: mvr-rechnungseingang@stadtreinigung.hamburg

Rechnungsadresse ZRE

a. Standort Borsigstraße (ZRE-B)

ZRE Zentrum für Ressourcen und Energie GmbH

Müllverwertung Borsigstraße

Rechnungsprüfung 1004 – StO-B

Borsigstraße 6

22113 Hamburg

Rechnungen als pdf-Datei an E-Mail Adresse: zre-rechnungseingang@stadtreinigung.hamburg

Die Rechnungen sind elektronisch vorzugsweise im Format “ZUGFeRD” oder als XRechnung zu

übersenden.

Bei einer XRechnung ist es nicht ausreichend nur den Rechnungsbetrag anzugeben, sondern es

sind auch die prüffähigen Einzelpositionen oder eine entsprechende Anlage mit den Angaben

erforderlich.

Zusätzlich zu den ZVB gilt:

Bei unvollständiger oder fehlerhafter Rechnungslegung, die eine eindeutige Zuordnung und/oder

Prüfbarkeit der Rechnung erheblich erschwert, ist die Gesellschaft berechtigt, die Rechnung

zurückzuweisen; in diesem Fall tritt kein Zahlungsverzug ein.

Rechnungen ohne diese Angaben gelten als nicht gelegt, hindern den Eintritt der Fälligkeit und

werden zurückgesandt.

Leistungsnachweise

Jeder Einsatz ist mit Datum, Dauer und durchgeführten Tätigkeiten auf einem eigenen Formblatt zu

unterzeichnen und als Grundlage der Abrechnung beizufügen.

Seite 23 von 26

[Seite 24]

Zusätzliche Leistungen

Leistungen im Bedarfsfall und zusätzliche Leistungen sind gesondert schriftlich zu beauftragen und

gesondert abzurechnen. Die Gesellschaften werden in diesem Fall eine gesonderte

Beauftragung/Bestellung erstellen.

6 Abnahme

Entfällt.

7 Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten

7.1 Lieferkettensorgfaltspflichten für LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) Auftragnehmer, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

(LkSG) fallen, weil sie die entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG erfüllen,

sind, auch im Verhältnis der Gesellschaften, verpflichtet, die grundlegenden

menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Verbote des LkSG einzuhalten und entlang der

eigenen Lieferkette angemessen zu adressieren. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtungen

des Auftragnehmers, die menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen

einzuhalten und entlang der weiteren Lieferkette angemessen zu adressieren, die Gesellschaften

unverzüglich über Verletzungen, über unmittelbar bevorstehende Verletzungen und über

Anhaltspunkte für Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Verbote im

eigenen Geschäftsbereich des Auftragnehmers oder seiner unmittelbaren Zulieferer, soweit diese

zur Lieferkette der Gesellschaften gehören, zu informieren und in Bezug auf solche Verstöße oder

möglichen oder bevorstehenden Verstöße angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die

Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren, wozu die

Gesellschaften und Auftragnehmer in geeigneten Fällen gemeinsam geeignete Abhilfemaßnahmen

erarbeiten und durchsetzen werden.

(2) Der Auftragnehmer räumt den Gesellschaften das Recht ein, die Einhaltung der Pflichten nach

dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einmal jährlich durch eigene Kontrollen vor Ort und ggf.

durch die Durchführung eines Audits zu überprüfen. Die Kontrolle wird dem Auftragnehmer

mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angekündigt. Die Kosten trägt die Gesellschaft. Eine

eigene Kontrolle durch die Gesellschaften findet nicht statt, wenn der Auftragnehmer stattdessen

einen unabhängigen Dritten mit der Auditierung beauftragt oder ein anerkanntes Zertifizierungs-

oder Audit-System in Anspruch nimmt und die Ergebnisse, soweit sie die Umsetzung der Pflichten

nach dem LkSG betreffen, die Gesellschaften nach Aufforderung einmal jährlich zur Verfügung stellt.

Seite 24 von 26

[Seite 25]

7.2 Lieferkettensorgfaltspflichten für nicht LkSG-verpflichtete Zulieferer

(1) Auftragnehmer, die selbst nicht in den Anwendungsbereich des

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, weil sie die entsprechenden

Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 LkSG nicht erfüllen, verpflichten sich, bei der Erfüllung

der Sorgfaltspflichten der Gesellschaften im gebotenen Umfang mitzuwirken und den Gesellschaften

bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in geeigneter und angemessener Weise

zu unterstützen (Mitwirkungs- und Unterstützungspflicht). Die Gesellschaften können in diesem

Rahmen Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen des Auftragnehmers der Art und in dem Maße

und Umfang verlangen, wie sie aufgrund der Regelungen des LkSG und der zur vollständigen

Umsetzung der Verpflichtungen der Gesellschaften nach dem LkSG bestehenden

Handlungspflichten (z.B. aufgrund der Risikoanalyse) erforderlich sind, soweit es sich um

Sachverhalte handelt, die in die Sphäre des Auftragnehmers oder der Lieferkette des

Auftragnehmers fallen.

(2) Welche Mitwirkungs- und Unterstützungshandlungen der Auftragnehmer den Gesellschaften

jeweils schuldet, ist im Einzelfall aufgrund einer entsprechenden Anforderung der Gesellschaften

einvernehmlich zu konkretisieren. Je nach Erfordernis kann die Mitwirkungs- und

Unterstützungspflicht des Auftragnehmers, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die erforderlichen

Maßnahmen und Unterstützungsleistungen bei der Risikoanalyse der Gesellschaften nach § 5

LkSG, bei der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen nach § 6

LkSG, bei der Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen nach § 7 LkSG,

bei der Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG (wobei

die Gesellschaften in diesem Zusammenhang die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität

potenzieller Beteiligter und den wirksamen Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund

einer Beschwerde gewährleistet) und bei der Umsetzung und Durchsetzung der

menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Pflichten bei Zulieferern des Auftragnehmers,

soweit substantiierte Kenntnis über mögliche menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene

Pflichtverletzungen bei diesen besteht und die Maßnahmen nicht ohne Mitwirkung des

Auftragnehmers umgesetzt werden können, umfassen.

7.3 Meldungen zu Regelverstößen über das SRH-Hinweisgebersystem

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat auf ihrer Unternehmenswebsite ein anonymes

Hinweisgebersystem eingerichtet:

Link: https://www.stadtreinigung.hamburg/ueber-uns/compliance/

Seite 25 von 26

[Seite 26]

Dieses ermöglicht es betroffenen Personen sowie Dritten, potenzielle Verstöße gegen geltende

Gesetze, insbesondere gegen die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG),

vertraulich und anonym zu melden. Die Meldungen können über verschiedene bereitgestellte Kanäle

erfolgen. Die SRH verpflichtet sich, alle eingehenden Hinweise zu prüfen und die Vertraulichkeit der

Meldenden zu wahren.

8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung

werden die Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen

der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der

unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen

gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Hamburg, im August 2026 Stadtreinigung Hamburg,

Anstalt des öffentlichen Rechts

Zentraler Einkauf

Seite 26 von 26

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung