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VN015_04_Anlage 1 zur RV_Leistungsbeschreibung_Version 1.pdf

Wartung, Reparatur und Betreuung von Agilent-Laborgeräten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 04:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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KdoGesVersBw BeschO 1.4 Version 1.0

Kommando Gesundheitsversorgung der

Bundeswehr

Leistungsbeschreibung

Instandhaltungsrahmenvereinbarung

für Laborgeräte der Firma

Agilent Technologies Inc.

Anlage 1 zum Vertrag 1/BIUD/W0579

Urheber: Bund - Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhaltes sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz.

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung .............................................................................................................. 3

2 Leistungs- und Liefergegenstand ....................................................................... 4

3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungsgegenstand .................. 5 Wartungsvertrag .................................................................................................. 5

4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ergonomie (AUE) .. 7

5 Nachweisführung ................................................................................................. 8 Wartungsvertrag .................................................................................................. 8

Erweiterter Wartungsvertrag ................................................................................ 8

6 Mitgeltende Dokumente ....................................................................................... 9 Allgemeine mitgeltende Dokumente .................................................................... 9

7 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... 10

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1 Einleitung

Die Instandhaltung von Anlagegütern ist ein wesentlicher Bestandteil der Erhaltung der Einsatzbereitschaft sowie der Werterhaltung dieser Güter.

Für die Analysesysteme der Fa. Agilent muss sichergestellt sein, dass bei einem Ausfall eines Systems eine Instandsetzung durch den Auftragnehmer zeitnah erfolgt, da die Systeme täglich genutzt werden.

Dies ist für die Gewährleistung einer gleichbleibenden, qualitativ hochwertigen Analyse sowie eines effizienten Laborbetriebs in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen der Bundeswehr zwingend erforderlich.

Zudem müssen die Komponenten des Systems durch den Auftragnehmer regelmäßig einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) unterzogen und die vorhandene IT-Ausstattung einschließlich Software auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Hinweis

Die Leistungsbeschreibung enthält sowohl konstruktive als auch funktionale Leistungsanforderungen und wird hinsichtlich ihrer Einzelheiten durch das Technische Angebot des Auftragnehmers konkretisiert. Alle Forderungen dieser Leistungsbeschreibung sind „Muss- Forderungen“ und damit verbindlich geschuldet.

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2 Leistungs- und Liefergegenstand

Instandhaltung, Prüfung und Wartung von Analysegeräten gemäß Anhang 1 (Geräteliste) der Fa. Agilent Technologies, Inc.

Es sind alle Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, die für die fortwährende Gewährleistung des sicheren und ordnungsgemäßen Betriebs der Systeme erforderlich sind.

Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen, die den Geräten beigefügt sind. Falls es sich bei den Geräten um ein Medizinprodukt gemäß MDR handelt, sind die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/745 „Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen“- Kapitel 1, Absatz 6 zu befolgen.

Es sind nur Originalersatzteile der Firma Agilent zu verwenden.

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3 Leistungsanforderungen bezogen auf den Leistungsgegenstand

Wartungsvertrag

Anforderungs-IDLeistungsanforderung (LAfo)
31.1MDer Auftragnehmer (AN) führt eine bestimmte Anzahl von Instandhaltungsmaßnahmen durch, welche erforderlich sind, um den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte fortwährend zu gewährleisten. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers durchzuführen (Verordnung (EU) 2017/745 „Grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen“- Kapitel 1, Absatz 6), der diese Angaben dem Gerät beizufügen hat. Die Anzahl der Wartungen, sowie deren Umfang, richtet sich nach dem für das System geltendem Arbeitsprotokoll der Firma Agilent. Ebenso sind diejenigen Ersatzteile inklusive, die im Rahmen des Wartungseinsatzes oder Instandsetzungseinsatzes vor Ort, aus dem für das jeweilige System spezifiziertem Wartungskit (Verschleiß-, Verbrauchs- bzw. Ersatzteilen) entnommen und in das System eingebaut werden müssen. Es sind original Ersatzteile der Firma Agilent zu verwenden. Wartungen gem. Agilent erweiterten Serviceplänen („CrossLab Vorbeugende Wartung“ („PM“ = Preventive Maintenance) inkl. Reinigung Ionenquelle bei Massenspektrometern und „PM-Uplift“).
31.2MBei unvorhergesehenen Instandsetzungsbedarfen bzw. nicht beauftragten
aber nötigen Maßnahmen zur Instandsetzung ist vorher das Einverständnis
des Auftraggebers (AG) (beauftragende Dienststelle (DSt)) einzuholen.
31.3MDer AN muss den IST-Zustand vor jeder Instandhaltungsmaßnahme
feststellen und dokumentieren.
31.4MNach der Instandhaltung müssen die für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Geräte wesentlichen konstruktiven und funktionellen Merkmale geprüft werden, soweit sie durch die Maßnahmen beeinträchtigt worden sind.
31.5MDer AN muss eine Funktionsprüfung inkl. Überprüfung der Präzision und
Richtigkeit des Systems durchführen, mit anschließender Übergabe an den
Nutzer.
31.6MDer AN muss die Mitarbeiter des AG, nach einer Veränderung der
Funktionsweise (durch Updates oder Ersatzteile), in die Systemänderungen
einweisen.
31.7MFolgende Leistungen müssen mit einer Bearbeitungszeit von maximal 24 Stunden erbracht werden: • Technisch qualifizierter Support per Telefon (vgl. ID 31.11 und 31.12) • Annahme von Aufträgen zur Wartung, Instandsetzung, Reparatur, etc. Vereinbarung von Terminen für einen Technikereinsatz vor OrtFolgende Leistungen müssen mit einer Bearbeitungszeit von maximal 24
Stunden erbracht werden:
• Technisch qualifizierter Support per Telefon (vgl. ID 31.11 und
31.12)
• Annahme von Aufträgen zur Wartung, Instandsetzung, Reparatur,
etc.
Vereinbarung von Terminen für einen Technikereinsatz vor Ort

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31.8M• Die Reaktionszeit für die Verfügbarkeit eines Servicetechnikers vor
Ort darf maximal 3 Werktage betragen.
31.9MDer AN muss über die erforderlichen Mittel verfügen, insbesondere Räume und Geräte sowie geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen, um die jeweilige Tätigkeit ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.
31.10MDer AN übernimmt die Terminüberwachung, Koordinierung, Durchführung,
Dokumentation und das Reisemanagement für beauftragte Instandhaltungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen.
31.11MZur Beantwortung von technischen oder applikativen Fragen muss der AN
eine Servicehotline zur Verfügung stellen.
Der Zeitraum, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, muss dadurch
abgedeckt sein.
31.12MIm Störungsfall muss der AN durch einen Telefonservice eine qualifizierte
technische Unterstützung zur Fehleridentifizierung und -lösung
bereitstellen.
Der Zeitraum, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, muss dadurch
abgedeckt sein.
31.13MUm den aktuellen technischen Stand zu erhalten, muss der AN regelmäßig weiterentwickelte Soft- und Hardware zur Verfügung stellen. Die Installation der Softwareupdates und der Einbau der Hardware (inkl. Materialkosten) sind von diesem Vertrag gedeckt. Die terminliche Abstimmung erfolgt mindestens vier Wochen im Voraus mit der betroffenen Dienststelle.
31.14MDie LAfo schließen Wartung und Instandsetzung für alle für den Betrieb des Hauptgerätes erforderlichen Bauteile und Zusatzgeräte des AN ein.
31.15MSämtliche vertragsgemäßen Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Bedarfsinstandsetzung, Erhaltungs- und Aktualisierungsmaßnahmen an Soft- und Hardware, etc.) werden von vollständig für das Analysesystem geschultem und in Übung gehaltenem Personal des AN (Servicetechniker) durchgeführt. Entsprechende Zertifikate werden als Kopie den Dokumenten zur Nachweisführung (siehe 5.) beigefügt.

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4 Anforderungen Anteil Arbeitssicherheit, Umweltschutz und

Ergonomie (AUE)

Den rechtlichen Grundlagen der technischen und organisatorischen Sicherheit, sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Hygiene und der Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist grundsätzlich zu entsprechen.

LAfo
Anforderungs-ID
4.1MEinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen
4.2MEinhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen
4.3MEinhaltung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
4.4MEinhaltung der Lastenhandhabungsverordnung
4.5MVerschwiegenheitspflicht
4.6MPersonal des AN hat sich beim Betreten von milit. Liegenschaften an die Vorgaben des Sicherheitskonzepts und des Kasernenkommandanten zu halten. Information hierüber erfolgt bedarfsabhängig durch Personal des AG.
4.7MKein Personal aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken
4.8MDie Personalien der ausführenden Person sind dem AG möglichst 48 h vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

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5 Nachweisführung

Wartungsvertrag

Nachweisart
Anforderungs-ID
51.1Der AN muss die Dienstleistungserbringung, inklusive aller getauschten Systemteile
(gemäß Wartungskit) und die wiederhergestellte Betriebsbereitschaft
dokumentieren.
Eine Ausfertigung der Dokumentation muss der vor Ort verantwortlichen Person
ausgehändigt werden oder im Nachhinein (spätestens 6 Werktage nach
Dienstleistungserbringung) in elektronischer Form an den AG zugesandt werden.
Es ist ein Protokoll, mit allen bei der Wartung / Instandsetzung / Reparatur
ermittelten Ergebnissen und mit abschließender Zustandsbeschreibung des
Systems, zu erstellen.
51.2Der Nachweis erfolgt über ein formloses Dokument.
Eine Ausfertigung der Dokumentation muss der vor Ort verantwortlichen Person
ausgehändigt werden.
51.3Der Nachweis erfolgt über eine formlose Prüf- und Abnahmebestätigung, welche
vom AN vorzubereiten ist.
Die Bestätigung ist mit der vor Ort verantwortlichen Person des AG abzustimmen
und ist von dieser zu unterzeichnen.

Erweiterter Wartungsvertrag

Nachweisart
Anforderungs-ID
52.1Über die sicherheitstechnische Kontrolle ist ein Protokoll anzufertigen welches das Datum der Durchführung und die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Kontrolle enthält. Das Protokoll ist der vor Ort verantwortlichen Person auszuhändigen.
52.2Der AN erstellt ein DGUV V3 Prüfprotokoll (gemäß Betriebssicherheitsverordnung
§ 17), welches der vor Ort verantwortlichen Person ausgehändigt werden muss.
Der AN bringt, an dem geprüften System, eine Prüfplakette an.
Diese gibt das Datum der nächsten Prüfung wieder.

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6 Mitgeltende Dokumente

Allgemeine mitgeltende Dokumente

KurzbezeichnungDokumentennameStand
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherungi. d. g. F.
ProdSGProduktsicherheitsgesetzi. d. g. F.
DIN EN 13306Instandhaltung - Begriffe der Instandhaltungi. d. g. F.
DIN 31051Grundlagen der Instandhaltungi. d. g. F.
DSGVODatenschutzgrundverordnungi. d. g. F.
UGUrhebergesetzi. d. g. F.
BDSGBundesdatenschutzgesetzi. d. g. F.
DIN EN ISO 9001Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungeni. d. g. F.
DIN 31051Grundlagen der Instandhaltungi. d. g. F.
ArbSchGArbeitsschutzgesetzi. d. g. F.
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnungi. d. g. F.
TRBS 1203Anforderungen an Befähigte Personeni. d. g. F.
RL 2014/35/EWGRICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markti. d. g. F.
DGUV Vorschrift 3Elektrische Anlagen und Betriebsmitteli. d. g. F.
DIN EN 61010-1Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgerätei. d. g. F.

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7 Abkürzungsverzeichnis

AbkürzungBedeutung
AGAuftraggeber
ANAuftragnehmer
ATAustauschteile
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DINDeutsches Institut für Normung
DSGVODatenschutzgrundverordnung
DstDienststelle
EGEuropäische Gemeinschaft
ENEuropäische Norm
IDIdentifikationsnummer
i. d. g. F.in der gültigen Fassung
LAfoLeistungsanforderung
ProdSGProduktsicherheitsgesetz

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Mit dieser Unterschrift / elektronischen Signatur wird die Erfüllung aller zu erbringenden Leistungen (Muss-Forderungen aus dieser Leistungsbeschreibung) bestätigt.


Ort, Datum Unterschrift / elektronische Signatur


Name in Druckbuchstaben, Firmenstempel

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