Werksvertrag_Muster 12577.pdf

Wartung, Prüfung und Notrufdienst für Aufzugsanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 09:24 (Europe/Berlin)

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Werksvertrag

Nr. 12577

r

Zwischen

demDeutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE)

e

vertreten durch den Vorstand, oder seiner bevollmächtigten Personen (Auftraggeber)

und

xxx

wird folgender Vertrag geschlossen:

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  1. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer übernimmtdie Wartung, Prüfung, Notruf, Personenbefreiung der

s

Aufzugsanlagen

Vertragsbestandteil

Folgende Dokumente liegen dem Vertrag zu Grunde und gelten in folgender Reihenfolge:

  • uvon allen Parteien unterschriebener Werksvertrag
  • ausgefülltes Leistungsverzeichnis
  • Leistungsbeschreibung
  • ausgefülltes Angebotsschreiben des Auftragnehmers vom 05.02.2026 (Formular 3.3)
  • Tariftreuevereinbarungen (Formular 5.3 der Vergabeunterlagen)
  • Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.

  1. Vertragsbeginn, Laufzeit

Vertragsbeginn für die Leistungen ist der 01.01.2027. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Vertragsende von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Nach maximal 4 Jahren endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.

  1. Außerordentliche Kündigung

Im Falle einer Rechtsänderung führen die Vertragspartner einvernehmlich den Vertrag fort. Hierbei gelten Anforderungsänderungen als vertraglich vereinbart. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Weitere Möglichkeiten für eine außerordentliche Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Dem Auftragnehmer werden die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen übertragen.

4.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Prüfung diejenigen Instand- setzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung/Wartung nicht erheblich

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erhöhen.

4.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber in angemessener Frist auszuführen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

4.4 Der für die unter 4.2 und 4.3 aufgeführten Instandhaltungsmaßnahmen anfallende

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Zeitaufwand wird entsprechend der vom Auftragnehmer angebotenen Stundenverrechnungs- sätze zzgl. des Materialaufwandes vergütet.

  1. Pflichten des Auftragnehmers

e

5.1 Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen erhalten bleiben. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

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5.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge und Software) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu liefern bzw. zu stellen.

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5.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden können, hat er sofort folgende Stelle Abteilung Technik/Betrieb 033200/882655 zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er uhat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen unter (order@dife.de). Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nr. 5.1 und 5.2 beschriebenen Leistungen gehört, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.

5.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der für die Wartung bestehenden Vorschriften andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den MAuftraggeber darauf hinzuweisen. 6. Ausführung der Leistung

6.1 Der Auftragnehmer hat nach jeder Wartung/Prüfung Art und Umfang der ausgeführten Leistungen einschließlich der eingebauten Teile und die bei der Wartung/Prüfung getroffenen Feststellungen über den Zustand der Anlage, auch über etwaige in absehbarer Zeit notwendig werdende Instandsetzungsarbeiten, in einem Arbeitsbericht anzugeben.

6.2 Bei besonders zu vergütenden Leistungen sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z. B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Teile, Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

6.3 Im Auftrag des Auftraggebers bestätigt ein Mitarbeiter von T/B die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung beinhaltet keine Aussage zur fachgerechten Ausführung.

6.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Beginn abzustimmen. Am Tag der Ausführung hat sich der Auftragnehmer vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten bei Abteilung Technik/Betrieb 033200/88 2655an- bzw. abzumelden.

6.5 Die Prüfung/Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Mo-Fr. von 7.00 Uhr- 15:45 Uhr vor Ort beim Auftraggeber durchzuführen.

  1. Pflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die (z. B.

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Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

7.2 Der Auftraggeber hat einen Beauftragten für die Durchführung der Prüfungs-/ Wartungsarbeiten zu benennen, in der Regel sind das der Leiter T/B bzw. sein Stellvertreter.

  1. Streitigkeiten

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Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen.

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  1. Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche der Leistungen aus diesem Werksvertrag richtet sich nach dem BGB § 634a beginnend ab der jeweiligen Leistungserbringung.

  1. Haftung

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Werden im Zusammenhang mit der Wartung und Instandsetzung Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden an diesen Anlagen auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit sder Wartung und Instandsetzung andere als die im vorherigen Absatz genannten Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer insoweit nur Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen Dieu Vergütung ergibt sich aus dem Angebot (Kostenaufstellung). Die Abrechnungen erfolgen spätestens quartalsweise, nach Abnahme der vereinbarten Leistungen, gemäß der Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen. Rechnungen sind zahlbar mit Zahlungsziel 30 Tage nach Eingang der gemäß den Bestimmungen des § 14 Umsatzsteuergesetz entsprechenden und nachprüfbaren Rechnung. Überbringungskosten für Rechnungen und schriftliche Leistungen werden nicht Mgewährt. Nachweise über den Umfang der durchgeführten Leistungen sind der Rechnung beizulegen.

Die Rechnungsanschrift lautet:

Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke Arthur- Scheunert - Allee 114-116 14558 Nuthetal

Rechungen bitte als pdf anrechnung@dife.desenden.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist Potsdam.

Schlussbestimmungen

Es besteht Übereinstimmung, dass Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages zwischen den Parteien nicht getroffen sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

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Nuthetal,


Ort, Datum Ort, Datum

für den Auftraggeber für den Auftragnehmer

r

e


Dr. Birgit Schröder-Smeibidl Name, Unterschrift Administrativer Vorstand

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i.A.Daniela Hildebrand Leiterin Zentrale Beschaffung/Vergabestelle

s


i.A.Jana Maischack Zentrale Beschaffung/Vergabestelle

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M

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung