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Leistungsbeschreibung Gemeinde Markersdorf Vergabe Nr.: 2026-02-F
- Allgemeine Vorbemerkungen
Die Gemeinde Markersdorf beabsichtigt, auf der Grundlage der nachfolgenden Ausschrei- bung einen Dienstleistungsvertrag über die Wartung, Instandhaltung und Revision der Stra- ßenbeleuchtung gemäß Anlage ab 01.01.2027 abzuschließen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Los 1 umfasst die Ortsteile der Gemeinde Markersdorf:
Holtendorf mit Wohngebiet Raiffeisenstraße Pfaffendorf Markersdorf (ohne Gewerbegebiet Markersdorf) Gersdorf einschließlich Gersdorf Feldhäuser und Gersdorf Seehäuser Friedersdorf
Los 2 umfasst das Gewerbegebiet Hoterberg. Die Ausschreibung erfolgt hierfür für den Zweckverband Gewerbegebiet Görlitz Markersdorf „Am Hoterberg“.
Es gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Preise des Auftragnehmers.
Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Markersdorf Kirchstraße 3 02829 Markersdorf Frau Ludewig Tel: 035829/ 630-13 E-Mail: kaemmerei@gemeinde-markersdorf.de
Ausführungszeitraum:
01.01.2027 – 31.12.2031
Ablauf der Angebotsfrist: 23.11.2026, 10:00 Uhr Beantwortung von Bieterfragen: bis 18.11.2026 10:00 Uhr Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist: 21.12.2026
- Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsaufgaben auszufüh- ren, die zur Wiederherstellung oder zum Erhalt des Sollzustandes unerlässlich sind.
- Störungen, welche die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden oder aus- schließen, zu beseitigen.
- die Straßenbeleuchtungsanlage des jeweiligen Ortsteiles bzw. des Gewerbegebiets zu warten. Dazu gehört:
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Leistungsbeschreibung Gemeinde Markersdorf Vergabe Nr.: 2026-02-F
• Störungsbeseitigung nach Meldung durch die Gemeinde Markersdorf in- nerhalb von drei Werktagen. Ist dies nicht möglich, sind Vorkehrungen zu treffen, so dass die Anlage wieder provisorisch betrieben werden kann. Mit der Beseitigung des Provisoriums zur ordnungsgemäßen Wiederinbetrieb- nahme muss schnellstmöglich begonnen werden. • Bearbeitung von Schadensfällen, Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtungsanlage und Schadensbeseitigung, bei Bedarf Kabelfehlereinmessung, auch nach Fremdeinwirken oder Blitzschlag (nach gesondertem Auftrag mit Einzelabrechnung) • Reinigung der Lampen (1x jährlich) und Serienlampenwechsel • Auskunftserteilung und Bestandspflege (bei vorhandenen Bestandsplä- nen)
Im Rahmen der jährlichen technischen Wartung sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Prüfung der Anlage auf mängelfreie elektrische Funktion sowie technische und me- chanische Beschaffenheit
- 1 x jährliche Wartung
- 4 x jährliche Inspektion
2.1 Spezifizierter Leistungsumfang
Los 1 – OT Friedersdorf
Die Straßenbeleuchtungsanlage im OT Friedersdorf besteht aus: 113 Leuchtpunkten, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lam- pen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
4 Straßenbeleuchtungsschränken einschließlich dazugehöriges Straßenbeleuch- tungsnetz
Los 1 - OT Gersdorf einschl. Gersdorf Seehäuser und Feldhäuser
Die Straßenbeleuchtungsanlage im OT Gersdorf mit dem Bereich Gersdorf Seehäuser und Feldhäuser besteht aus: 192 Leuchtpunkten, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lam- pen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
4 Straßenbeleuchtungsschränken einschließlich dazugehöriges Straßenbeleuch- tungsnetz (2 davon mit FRSE-Ansteuerung)
Los 1 - OT Pfaffendorf
Die Straßenbeleuchtungsanlage im OT Pfaffendorf besteht aus: 73 Leuchtpunkten, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lam- pen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
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2 Straßenbeleuchtungsschränken einschließlich dazugehöriges Straßenbeleuch- tungsnetz
Los 1 - OT Markersdorf (ohne Gewerbegebiet Markersdorf)
Die Straßenbeleuchtungsanlage im OT Markersdorf (das Gewerbegebiet Markersdorf ist nicht Bestandteil der Ausschreibung) besteht aus: 162 Leuchtpunkten, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lam- pen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
2 Straßenbeleuchtungsschränken einschließlich dazugehöriges Straßenbeleuch- tungsnetz
Los 1 - OT Holtendorf (ohne Gewerbegebiet Hoterberg)
Die Straßenbeleuchtungsanlage im OT Holtendorf einschließlich des Wohngebietes Raiffei- senstraße besteht aus: 131 Leuchtpunkte, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lam- pen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
2 Straßenbeleuchtungsschränken einschließlich dazugehöriges Straßenbeleuch- tungsnetz (mit FRSE-Ansteuerung)
Im Auftrag des Zweckverbandes Gewerbegebiet Görlitz-Markersdorf „Am Hoterberg“:
Los 2 - Gewerbegebiet Am Hoterberg
Die Straßenbeleuchtungsanlage im Gewerbegebiet Am Hoterberg besteht aus: 54 Leuchtpunkte, bestehend aus Masten, Masthülsen, bzw. Mastauslegern, Lampen, Leuchten, deren Aufhänge und Befestigungsvorrichtungen und Zuleitungen bis zu den Leuchten
1 Straßenbeleuchtungsschrank ohne FRSE-Ansteuerung einschließlich dazugehöri- ges Straßenbeleuchtungsnetz
- Rechnungslegung
Der Auftragnehmer hat jährlich bis 31. Oktober – spätestens mit der Abrechnung der Leis- tungen – einen Nachweis (Arbeitsbericht) über Art und Umfang der ausgeführten Leistungen einschließlich der eingebauten Teile und die bei der Wartung getroffenen Festlegungen über den Zustand der Anlage, auch über etwaige in absehbarer Zeit notwendig werdende In- standsetzungsarbeiten, abzugeben.
Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt als Jahrespauschale. Die Rechnungslegung muss bis 30.11. des laufenden Jahres erfolgen. Ändert sich nach Ablauf der Frist von 12 Monaten der maßgebende Lohn, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Jahrespauschale
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auf der Grundlage einer vereinbarten Preisgleitklausel angepasst werden. Eine Anpassung der Preise ist frühestens zum 01.01.2029 möglich. Monatliche Abschlagszahlungen sind möglich.
- Haftpflichtversicherung/ maßgebende Lohngruppen
Der Auftragnehmer muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Außerdem sind der maßgebende Tarifvertrag und die maßgebende Lohngruppe – soweit vorhanden - anzuge- ben.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Wertung der Angebote
6.1 Zuschlagsentscheidung
Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines Angebotes, dass er im Falle einer Zu- schlagserteilung die Leistung mit allen Kriterien wie angegeben erfüllen wird.
Die beigefügten Vergabeunterlagen sind vollständig auszufüllen. Angebote von Bietern, die die Bewerbungsbedingungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht ordnungs- gemäß erbringen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6.2 Wertung der Angebote
Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag.