Bestätigung_Ortsbesichtigung.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:17 (Europe/Berlin)

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Bestätigung Ortsbesichtigung

Für die Abgabe des Angebotes wird eine Ortsbesichtigung angeboten. Die Ortsbesichtigung dient dazu, geeignete Bieter in die Lage zu versetzen, ordnungsgemäß zu kalkulieren und ein den vorhandenen Risiken Rechnung tragendes Angebot abzugeben.

Die Ortsbesichtigung wird zwecks Angebotsabgabe empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.

Das Unternehmen:

hat am:

an der Ortsbesichtigung zum o. g. Vergabeverfahren:

☐ teilgenommen.

☐ nicht teilgenommen.

Stellen Bieter bei der Ortsbesichtigung Tatsachen, Umstände, Mängel etc. fest, die für ihre Angebotsabgabe von Bedeutung sind oder sein können, sind sie aufgefordert, entsprechende Fragen zu stellen. Fragen im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung sind innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Ortstermins in Textform über Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.

Mündliche Auskünfte, Hinweise und/oder sonstige Informationen werden vor Ort nicht erteilt.

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