Leistungsbeschreibung_Wartung_Medientechnik.pdf

Wartung der Medientechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:17 (Europe/Berlin)

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2 DIE UNIVERSITÄT ZU KÖLN

INHALT

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG WARTUNG

MEDIENTECHNIK 3

1.1. Leistungsgegenstand 3 2. Allgemeine Hinweise und Informationen 3 2.1 Wartungsturnusse 3 2.2 Räume und Mengen 3 2.2.1 Ortsbesichtigung 3 2.3 Standorte 4 2.4 Parken an den Standorten 4 2.5 Grüne Umweltzone 4 2.6 Technische Rahmenbedingungen 4 2.7 Wartungsequipment 4 2.7.1 Besondere Anforderungen 4 3. Leistungsumfang Wartung 5 3.1 Allgemeine Wartungsleistungen 5 3.2 Reinigung 5 3.3 Gerätespezifische Wartung 5 3.3.1 Projektoren 5 3.3.2 Displays und Touch-Displays 6 3.3.3 Leinwände 6 3.3.4 Mediensteuerungen 6 3.3.5 Mikrofone 6 3.3.6 Lautsprecheranlagen 6 3.3.7 Prüfung von Diebstahlsicherungen 7 3.4 Wartungsplanung 7 4 Kleinreparaturen und Mängelbehandlung 7 5 Dokumentation 7 6 Personalanforderungen 8 7 Kommunikation und Abstimmung 8 8 Ersatzteile und Material 8 9 Qualitätssicherung 9 10 Abnahme 9

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3 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

WARTUNG MEDIENTECHNIK

1.1. LEISTUNGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages ist die regelmäßige präventive Wartung der vorhandenen medientechnischen Anlagen.

Die zu wartenden Systeme umfassen insbesondere:

 Videoprojektoren / Beamer  Displays und Touch-Displays  LED-Wände  Audioanlagen  PTZ-Kameras  Mediensteuerungssysteme (insbesondere Extron und Q-SYS)

Die Wartungsleistungen sind ausschließlich präventiver Natur. Störungsbeseitigungen im Sinne eines Full- Service-Vertrages sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

2. ALLGEMEINE HINWEISE UND INFORMATIONEN

2.1 WARTUNGSTURNUSSE

Pro Kalenderjahr ist ein Wartungsturnus durchzuführen. Der Ausführungszeitraum beträgt ca. 11 Wochen. Vorbereitungs- und Planungsphase vor der Ausführung beträgt ca. 6 Wochen.

Die Wartung erfolgt grundsätzlich während der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester.

Die Arbeiten sind in der Regel montags bis freitags durchzuführen.

Hinweise:

  1. Aufgrund von Veranstaltungen kann es erforderlich sein, Wartungen auch samstags durchzuführen. Für die Angebotskalkulation sind sechs Samstage zu berücksichtigen.
  2. Die vorlesungsfreie Zeit ist nicht deckungsgleich mit den Schulferien und variiert jährlich.

2.2 RÄUME UND MENGEN

Pro Wartungsturnus sind Anlagen in ca. 460 Räumen zu warten.

Eine detaillierte Raumliste wird zu Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt..

Die Anzahl der Räume kann sich während der Vertragslaufzeit verändern.

2.2.1 ORTSBESICHTIGUNG

Eine Vorabbesichtigung von Musterräumen ist nach Abstimmung mit dem AG möglich und empfehlenswert.

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4 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

Den Bietern wird angeboten, jeweils einen Hörsaal und einen Seminarraum zu besichtigen. Die Termine für eine Ortsbesichtigung werden individuell zwischen dem Auftraggeber und den interessierten Bietern abgestimmt.

Für die Ortsbesichtigungen ist die 45. KW, 2.-6.11. 2026 vorgesehen.

2.3 STANDORTE

Die Gebäude des AG verteilen sich auf mehrere Standorte innerhalb des Kölner Stadtgebietes.

2.4 PARKEN AN DEN STANDORTEN

Das Parken an der Universität ist kostenpflichtig. Hier finden sie Informationen zum Parkticket.

https://prbwsystem.uni-koeln.de

Die Kosten sind im Gesamtpreis mit zu berücksichtigen.

2.5 GRÜNE UMWELTZONE

2008 hat die Stadt Köln eine Umweltzone eingerichtet, die nur mit Fahrzeugen befahren werden darf, die über eine entsprechende Plakette verfügen. Bitte um Beachtung der geltenden Vorschriften.

2.6 TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die technische Ausstattung der Räume ist heterogen und umfasst unterschiedliche Hersteller, Gerätetypen und Installationsarten.

Die Zugänglichkeit der Anlagen variiert je nach Raum und kann u. a. erfolgen über:

 Leitern oder Steighilfen  Wartungsgänge oder Beleuchterbrücken

Der AN hat diese Gegebenheiten bei der Kalkulation und Leistungserbringung zu berücksichtigen.

2.7 WARTUNGSEQUIPMENT

Sämtliches zur Leistungserbringung erforderliches Equipment ist vom AN zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

 Werkzeuge  Messmittel z.B. Batterietester / Multimeter  Reinigungsmaterialien gemäß Herstellervorgaben  Steig- und Zugangstechnik (z. B. Leitern, fahrbare Gerüste)

Eine Lagerung von Material beim AG ist grundsätzlich nicht möglich. Sämtliches Equipment ist in geprüftem und voll funktionsfähigem Zustand einzusetzen.

2.7.1 BESONDERE ANFORDERUNGEN

 Die Funktionsprüfung von medientechnischen Anlagen umfasst die vollständige Prüfung und Kompatibilität mit allen folgenden 4 Endgeräten:

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5 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

 Notebook mit Windows 11  Macbook mit M3 oder M4 Chip  Android Tablet oder Mobile mit neustem Betriebssystem  Apple iOS Tablet oder Mobile mit neustem Betriebssystem

3. LEISTUNGSUMFANG WARTUNG

3.1 ALLGEMEINE WARTUNGSLEISTUNGEN

Der AN hat folgende Leistungen zu erbringen:

 Sichtprüfung aller Komponenten  Funktionsprüfung aller Systeme  Überprüfung der Signalwege und Steuerungsfunktionen  Kontrolle von Befestigungen und Montagen  Prüfung der Verkabelung

3.2 REINIGUNG

Die Reinigung ist verpflichtender Bestandteil der Wartung und gemäß Herstellervorgaben durchzuführen.

Sie umfasst insbesondere:

 Reinigung der Gehäuseteile  Reinigung von Lüftungsöffnungen und Luftführungen  Reinigung von Filtern  Austausch von Filtern bei Bedarf  Reinigung von Beamer-Optiken / PTZ-Optiken und Visualizer-Optiken

3.3 GERÄTESPEZIFISCHE WARTUNG

3.3.1 PROJEKTOREN

 Fachgerechte Reinigung von Gerät und Optiken  Reinigung bzw. Absaugung von Filtern und Lampenschacht (Staubeintrag in das Gerät ist zu vermeiden)  Technische Prüfung aller Komponenten  Kontrolle von Kabel- und Steckverbindungen  Kontrolle und Dokumentation der Lampen- bzw. Laserlaufzeiten  Durchführung eines Testlaufs (mit geeigneter Testdatei)  Justierung von Fokus, Bildlage und Bildgeometrie  Überprüfung auf Bildfehler (z. B. Farbstich)  Überprüfung der Montage gemäß geltenden Sicherheitsbestimmungen

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Laufzeiten (Lampe / Laser)  Hersteller und Typ  Halterung und Diebstahlsicherung  Relevante Abweichungen

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6 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

3.3.2 DISPLAYS UND TOUCH-DISPLAYS

 Reinigung inklusive Displayfront gemäß Herstellervorgaben  Funktionsprüfung  Prüfung der Steuerungssysteme  Prüfung der Anschlussfelder  Durchführung eines Testlaufs  Prüfung vorhandener mechanischer Komponenten (z. B. Höhenverstellung inklusive Prüfung der rückseitigen Kabelbäume)

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Komponenten und Anschlüsse  Hersteller und Typ

3.3.3 LEINWÄNDE

Dokumentation:

 Maße und Format  Zustand und Funktion  Hersteller und Typ

3.3.4 MEDIENSTEUERUNGEN

 Prüfung aller Ein- und Ausgänge  Prüfung der Ein- / Ausschaltfunktionen  Prüfung der Quellenumschaltung  Prüfung der Audiosteuerung

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Funktionen und Komponenten  Hersteller und Typ

3.3.5 MIKROFONE

 Funktionsprüfung aller vorhandenen Mikrofontypen  Prüfung von Verbindungen und mechanischen Komponenten  Prüfung der Ladetechnik

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Systemparameter (z. B. Sender / Empfänger)

3.3.6 LAUTSPRECHERANLAGEN

 Funktionsprüfung  Prüfung auf Störgeräusche

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7 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

 Kontrolle der Pegelverteilung

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Komponenten (inkl. Verstärker)

3.3.7 PRÜFUNG VON DIEBSTAHLSICHERUNGEN

 Überprüfung mechanischer Sicherungen (Vorhängeschloss, Stahlseile etc.)  Überprüfung von akustischen Diebstahlsicherungen / Prüfung und gegebenenfalls Austausch von Batterien

Dokumentation:

 Zustand und Mängel  Zustand Batterie / Messung / Austausch

3.4 WARTUNGSPLANUNG

Der AG legt vor der Wartung einen groben Zeitrahmen fest.

Die finale Planung erfolgt vom AN anhand der Verfügbarkeit der Räume. Die Verfügbarkeit der Räume kann über das Raumbuchungssystem KLIPS durch den AN eingesehen werden. Für nicht hinterlegte Räume erfolgt die Abstimmung mit dem AG und / oder den Nutzern.

https://klips2.uni-koeln.de/co/wbsuche.durchfuehren?pOrgNr=&pSuchTyp=9

4 KLEINREPARATUREN UND MÄNGELBEHANDLUNG

Kleinreparaturen sind im Rahmen der Wartung durchzuführen, sofern der Zeitaufwand 45 Minuten pro Raum nicht überschreitet.

Hierzu zählen insbesondere:

 Kabelreparaturen oder Austausch  Beseitigung von Wackelkontakten  Befestigung loser Komponenten  Austausch kleiner Bauteile

Bei höherem Aufwand:

 Unverzügliche Information an den AG  Dokumentation des Mangels

Größere Defekte sind ausschließlich zu dokumentieren und dem AG zügig zu melden.

5 DOKUMENTATION

Der AG stellt Vorlagen für Wartungsprotokolle bereit.

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8 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

Der AN ist verpflichtet:

 sämtliche Leistungen digital zu dokumentieren  die vorgegebenen Systeme zu nutzen  eine tägliche Aktualisierung vorzunehmen

Die Dokumentation umfasst insbesondere:

 Datum  Dokumentation der vorhandenen Technik  Eigenständig entfernte Mängel  Gewartete Systeme  Durchgeführte Maßnahmen  Festgestellte Mängel  Handlungsempfehlungen

Festgestellte Mängel sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.

6 PERSONALANFORDERUNGEN

Der AN hat qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.

Das eingesetzte Personal muss über eine geeignete fachliche Qualifikation und Erfahrungen z. B. in den Berufen

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Informationselektroniker / Radio- u. Fernsehtechniker

oder vergleichbar verfügen.

Der AG behält sich vor, entsprechende Qualifikationsnachweise zu Vertragsbeginn anzufordern.

Der AN hat sicherzustellen, dass eine verantwortliche Ansprechperson benannt ist.

7 KOMMUNIKATION UND ABSTIMMUNG

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen Abstimmungen erfolgen ausschließlich mit den vom AG benannten Ansprechpersonen.

Eigenständige Abstimmungen mit Dritten sind unzulässig.

8 ERSATZTEILE UND MATERIAL

Ersatzteile sind nicht Bestandteil der pauschalen Vergütung.

Diese werden entweder:

 durch den AG bereitgestellt oder  nach Aufforderung durch den AG angeboten

Die Vergütung erfolgt gesondert.

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9 DIE UN IVERSITÄT ZU KÖLN

9 QUALITÄTSSICHERUNG

Der AG ist berechtigt, die Leistungserbringung zu überwachen, insbesondere durch:

 Stichprobenkontrollen  Vor-Ort-Begleitung  Qualitätsprüfungen

10 ABNAHME

Die Abnahme erfolgt nach Abschluss eines Wartungsturnus.

Voraussetzungen:

 Vollständige Wartung aller Räume  Vollständige Dokumentation  Erfolgreiche Stichprobenprüfung

Bei festgestellten Mängeln ist eine Nachbesserung innerhalb einer festgelegten Frist durchzuführen.

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