Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

CAU_Merkblatt für_Fremdfirmen_GBM.pdf

Warentransportsystem für Labore mit Förderern, Transportkisten und Transportwagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 15:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Merkblatt für Fremdfirmen auf dem CAU-Gelände

hier: Große Baumaßnahmen/ Neubauten

Stand: Aug/2019, R31

1 Geltungsbereich Für alle Schäden, die der CAU durch Nicht- Diese Bestimmungen zum Arbeits-, Gesund- beachtung entstehen, kommt der Verursa- heits- und Umweltschutz gelten für alle Auf- cher auf. tragnehmer (AN) bzw. deren Subunterneh- mer, die auf dem Gelände der Christian-Alb- 5 Prüfungsphasen rechts-Universität zu Kiel (CAU) von der Besonders zu beachten sind die vom Minis- GMSH (AG) beauftragt im Rahmen von so- terium terminierten Prüfungsphasen. Die genannten Großen Baumaßnahmen (Neu- Prüfungstermine variieren, erstrecken sich bauten) Lieferungen und Leistungen gemäß viermal jährlich jeweils 14-tägig ungefähr im VOB/ VOL erbringen. Zeitraum von Februar bis April, Juli und Ok- tober). In diesem Zeitraum können keine lärmintensiven Bautätigkeiten stattfinden. 2 Rechtsgrundlage Die tageweisen Termine, die die Baustelle Rechtsgrundlage sind die Vorschriften zum betreffen, werden durch die CAU rechtzeitig Arbeitsschutz, die Unfallverhütungsvorschrif- vorgegeben und durch die Bauleitung des ten sowie die allgemein anerkannten Regeln AGs den Firmen mitgeteilt. der Technik.

6 Verkehrswege 3 Allgemeines Verkehrswege, insbesondere ausgewiesene Ohne vorherige Anmeldung dürfen keine Ar- Flucht- und Rettungswege sind stets freizu- beiten auf dem Campus ausgeführt werden. halten. Änderungen an den Verkehrswegen Jede Firma hat eine Hauptansprechperson dürfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung zu benennen und diese an die Bauleitung des AGs bzw. unter Einbeziehung der zu- des AG zu übergeben. Die Liste wird durch ständigen Stellen an der CAU erfolgen. die Bauleitung des AGs an die CAU-An- sprechperson übergeben. 7 Brand- und Explosionsschutz Es gelten die Bestimmungen der Brand- Auf dem Gelände und in den Gebäuden der schutzordnungen Teil A und B. CAU ist der Genuss von Alkohol- und/oder Feuerlöscheinrichtungen müssen stets frei sonstigen Rauschmitteln verboten. Das Rau- zugänglich sein und dürfen nicht zweckent- chen in den Gebäuden ist nicht gestattet. fremdet werden. Verursacht die Fremdfirma schuldhaft einen Fehlalarm, trägt sie die hie- 4 Leitungen für Gas, Wasser, Strom, Da- raus entstehenden Kosten. ten Eingriffe und Arbeiten an Gas- oder Wasser- rohrleitungen sind mit der Bauleitung des AGs bzw. unter Einbeziehung der zuständi- Notrufnummern bei Unfall, gen Stellen an der CAU abzustimmen. Gefahrstoffaustritt und im Brandfall Größere Gesamtabschaltungen, sowie plan- bare Abschaltungen sind im Vorfeld, mindes- 112 tens 10 Arbeitstage vor der Arbeitsauf- Notruf nahme, mit Bauleitung des AGs bzw. unter Einbeziehung der zuständigen Stellen an der CAU zu vereinbaren.

CAU-Notruf

Jede Störung oder Gefährdung für den Cam-

0431880-2222

pus (z.B. beschädigte erdverlegte Leitungen, Elektro, Abwasser, Wasser etc.) müssen un- verzüglich der Bauleitung des AGs mitgeteilt werden. Diese wiederum informiert umge- hend die CAU-Ansprechperson.

[Seite 2]

8 Abfallentsorgung zum Zweck der Überwachung zu berück- Die seitens der CAU aufgestellten Behälter sichtigen. oder Container zur Entsorgung von Abfällen dürfen vom AN nicht genutzt werden. 12 Haftung Verkehrswege sind sauber zu halten. Die CAU übernimmt keine Haftung für den Baustellenabfall auf dem Campus-Gelände Verlust oder die Beschädigung von ist durch den jeweiligen Verursacher zu ent- Werkstoffen, Arbeitsmitteln, Fahrzeugen, fernen. Einrichtungen und sonstigen Eigentumswer- ten der Arbeitnehmer des AN, ihrer Beauf- tragten und ihrer Beschäftigten. 9 Schwertransporte, schwere Lasten und Kranhub Das Bewegen und Einbringen schwerer Las- ten auf dem Betriebsgelände der CAU ist nur nach Rücksprache über die Bauleitung des AGs mit der CAU-Ansprechperson zulässig. Beim Lastentransport mittels Kran, Flurför- derzeugen, Hebezeugen u.ä. sind die Trans- port- und Verkehrswege gegen umstür- zende/abstürzende Lasten auf geeignete Weise abzusichern. Bei Schwertransporten ist auf Fuß- und Radverkehr bei den Baustellenzufahrten besonders zu achten.

10 Nutzung von Universitätseinrichtun- gen Der Aufenthalt und Nutzung von Einrichtun- gen in den CAU-Gebäuden für Pausenzwe- cke (WC-Anlagen, Pausenräume, Teekü- chen) ist nicht gestattet. Das Parken von Fahrzeugen des AN und seiner Beschäftigten ist auf dem Campus- Gelände untersagt. In Ausnahmefällen gestattet die CAU Parken auf für Baustellen ausgewiesenen Stellplät- zen auf dem Campus. Diese müssen sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Baustelle be- finden und es besteht kein Anspruch. Der Bedarf wird durch die Bauleitung des AGs an die CAU-Ansprechperson übergeben. Jede Person auf dem Gelände der CAU ver- pflichtet sich schonend mit den Ressourcen Strom, Gas und Wasser umzugehen.

11 Datenschutz, Baustellenvideoüberwa- chung Der Schutz von Sachwerten vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus auf Baustellen kann in besonderen Fällen durch den Ein- satz von Videoüberwachungsanlagen unter- stützt werden. Hierbei müssen die Belange des Datenschutzes unbedingt beachtet wer- den. Für den Hoheitsbereich der CAU, der ggf. durch Videoüberwachungsanlagen auf den Baustellen betroffen ist, gilt es daher, die an der CAU geltende Dienstvereinbarung zum Betrieb von Bildaufzeichnungsgeräten

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung