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FB 632 Bewerbungsbedingungen Anlage
Anlage zu FB 632 Bewerbungsbedingungen
Für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt: In Sachsen gilt über § 1 SächsVergabeG die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Es gilt folgende Reihenfolge:
- SächsVergabeG in der jeweils aktuellen Fassung
- VOL/A in ihrer letzten gültigen Fassung, solange das SächsVergabeG nicht die UVgO für anwendbar erklärt
- Bewerbungsbedingungen FB 632 VHB Bund
- Hilfsweise die UVgO
Stand 01/2026