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634 (Besondere Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer 17/26/0078
Maßnahme RV - Wäschereinigung für alle kommunalen und kommunal genutzten Einrichtungen
Leistung Rahmenvereinbarung über Wäschereinigung für alle kommunalen und kommunal genutzten Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur ............ mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort bis zu 100 Objekte, Kitas, Schulen, Verwaltungs- und Kulturobjekte der Stadt Chemnitz Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen Anlieferung 01.01.2027 Ende der Ausführung 31.12.2030 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen Anlieferung = Beginn der Ausführung/ des Rahmenvertrags
4 Vertragsstrafen(§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen für jede vollendete Woche ............ Prozent für jeden Werktag ............ Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ............ Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber ............ -fach und zugleich bei ............ ............ -fach einzureichen.
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6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. gemäß Vergabeunterlagen
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 9.1. Die Rechnung ist zu senden: vorzugsweise als elektronische Rechnung im Format ZUGFeRD 2.0, alternativ als XRechnung, unter Angabe der Leitweg-ID der Stadt Chemnitz 14511000-SV01-31 über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei unter https://xrechnung-bdr.de an Stadt Chemnitz - Rechnungswesen ......................................... Postfach 1121 09070 Chemnitz Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG ist in der Rechnung zwingend der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung anzugeben. Der Rechnungsversand kann alternativ im PDF-Format sowie in o. g. Formaten per E-Mail an rechnung@stadt-chemnitz.de erfolgen. Für die Rechnung im PDF-Format gilt die Genehmigung als erteilt.
9.2 Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Er kann durch beide Parteien (Auftragsgeber und Auftragsnehmer) mit einer Frist von 5 Monaten zum 31.12.2027, 31.12.2028 und 31.12.2029 gekündigt werden. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre. Er endet also spätestens am 31.12.2030.
9.3 Preisgleitklausel
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Die im Rahmenvertrag vereinbarten Einheitspreise sind Festpreise und gelten für die ersten 12 Monate ab Beginn der Vertragslaufzeit.
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Nach Ablauf der jeweiligen Preisbindungsfrist kann jede Vertragspartei auf schriftlichen Antrag eine Anpassung der Vertragspreise verlangen, sofern sich das allgemeine Preisniveau für die vertragsgegenständlichen Lieferleistungen nachweislich verändert hat.
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Maßgeblich für die Preisänderung ist die prozentuale Veränderung des vom
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Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI), Gesamtindex -Deutschland, Indexbasis 2026 = 100, oder eines an dessen Stelle tretenden amtlichen Nachfolgeindex.
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Bezugsgröße ist der Indexstand des Monats, der dem Ende der jeweiligen Preisbindungsfrist unmittelbar vorausgeht. Ausgangswert ist der Indexstand des Monats des Ablaufs der Angebotsfrist. Der angepasste Preis ergibt sich aus der prozentualen Veränderung des Indexes.
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Die Preisänderung wirkt symmetrisch, das heißt sowohl preissteigernd als auch preissenkend.
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Eine Preisänderung wird frühestens einen Monat nach Zugang des vollständigen Anpassungsantrags beim Auftraggeber wirksam. Eine rückwirkende Preisänderung istausgeschlossen.
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Eine Preisänderung ist höchstens einmal pro Vertragsjahr zulässig.
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Die Preisänderung ist je Anpassungszeitraum auf maximal ±5 % der jeweils geltenden Vertragspreise begrenzt. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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