- Leistungsbeschreibung
| Die (Kurz-)Bezeichnung und die Vergabenummer dieses Verfahrens ergeben sich aus dem Vordruck D.0. |
Inhalt
I.1 Räumlicher Umfang und Begrenzung auf bestimmte Auftragnehmer 2
I.3 Leistungsumfang/Leistungsanforderungen 2
I.6 E-Rechnung/Dokumentation/Rechnungslegung 4
I.8 Hausrecht des Auftraggebers (AG) 5
I.8.1 Rauch- und Alkoholverbot 5
I.8.3 Verschwiegenheitspflicht 5
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
[x] Anlage 1.0 Hausordnung
[x] Anlage 2.0 Informationen zur E-Rechnung
I.0 Vorbemerkungen
Die Gliederung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de (-> Über uns -> Aufbau und Organisation) zu finden.
Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Der Zentrale sind die Regionaldirektionen mit den Agenturen für Arbeit (AA) und ihren Geschäftsstellen nachgeordnet, sowie besondere Dienststellen (z.B. das BA-Service-Haus).
Die Aufgaben der BA ergeben sich insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) III -Arbeitsförderung- und aus dem SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende-. Sie erfordern bundesweit entsprechende Dienstleistungsangebote. Im Rahmen der Optimierung der internen Verwaltung der BA wurden bundesweit Regionale Infrastruktur Managements (RIM) eingerichtet, die die infrastrukturellen Dienste für die betreuten Dienststellen im RIM-Verbund - auch für gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter gE) nach dem SGB II - wahrnehmen.
Für den Bereich des Einkaufs und der grundsätzlichen Vertragsangelegenheiten ist das BA-Service-Haus, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg, zuständig.
I.1 Räumlicher Umfang und Begrenzung auf bestimmte Auftragnehmer
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über Wäschereileistungen und Textilreinigung für die vom Internen Service (RIM) Düsseldorf betreute Liegenschaft:
Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) Mettmann
Goldberger Straße 36
40822 Mettmann
Die Ausschreibung richtet sich gemäß § 118 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen ist. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Prozent der in diesen Werkstätten oder Unternehmen beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
I.2 Vertragszeitraum
Der Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft. Die Leistungsausführung beginnt (nach ggf. notwendigen Vorarbeiten) spätestens am 01.03.2027 und endet nach Ablauf von 48 Monaten gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit am 28.02.2031 ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten zum 28.02.2029 mit einer Frist von 9 Monaten vereinbart.
I.3 Leistungsumfang/Leistungsanforderungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Wäschereileistungen und Textilreinigung, einschließlich des erforderlichen Abhol- und Bringdienstes. Die Leistungserbringung erfolgt in einem Turnus von zweimal wöchentlich - i.d.R. Montag und Donnerstag vormittags, zwischen 11.00 und 13.00 Uhr. Die Rückgabe der gereinigten Wäsche erfolgt durch den Auftragnehmer (AN) zum nächsten turnusmäßigen Anfahrtstermin nach Abholung. Bei Bedarf kann sich im Einzelfall der Turnus erhöhen. In diesem Fall wird der AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche vom Auftraggeber (AG) über den zusätzlichen Bedarf unterrichtet. Schließzeiten werden ebenfalls frühzeitig mitgeteilt.
Die zu reinigende Wäschemenge variiert in Abhängigkeit der Belegung der BTS. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen Erfahrungswerte dar und bilden die Kalkulations-grundlage. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten.
Es muss eine flexible und kurzfristige Beauftragung möglich sein, beispielsweise bei erhöhter Auslastung.
Abholung und Lieferung
Die Abholung/ Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle (Wäschekeller) in der BTS (Lieferanteneinfahrt der unter Ziffer l.1 angegebenen Adresse). Die Lieferscheine sind der gereinigten Wäsche beizufügen. Der AN stellt für den Transport der Wäschestücke geeignete ausreichende Behältnisse/Container (mindestens 7 Stück; genaue Anzahl nach Absprache) oder eine dem entsprechende Anzahl von Wägen mit gereinigten Wäschesäcken zur Verfügung.
Sorgfältige Behandlung
Wir erwarten eine schonende Reinigung und Pflege, insbesondere bei empfindlichen Stoffen und spezieller Arbeitskleidung, so dass funktionsbedingte Eigenschaften sowie Farbechtheit der Wäschestücke erhalten bleiben. Die Wäschestücke werden entsprechend den Vorgaben und Pflegehinweisen des jeweiligen Wäscheherstellers und den Kennzeichnungen in den Wäschestücken durch den AN gereinigt.
Hygienestandards, Nachhaltigkeit und Umwelt
Die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet sich zu nachhaltigem, ressourcenbewusstem Handeln. Diese Forderung wird auch an Dienstleister und Lieferanten gestellt. Das Reinigungsverfahren hat ökologisch nachhaltig, mit umweltverträglichen Waschsubstanzen zu erfolgen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Reinigungsmittel und – verfahren Anwendung finden, die hautfreundlich sind und keine allergischen Reaktionen hervorrufen.
Ebenso erfolgt die Reinigung nach den geltenden Hygienevorschriften, insbesondere in Bezug auf Bettwäsche, um die Anforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu erfüllen.
Qualitätsanforderungen
• Fleckenentfernung: Rückstandlose Entfernung von Flecken auf Wäsche und Arbeits-kleidung
• Bügelservice: Glattgebügelte Lieferung
• Faltung: Gleichbleibende Falttechnik der Wäsche
• Unversehrtheit: Keine Beschädigung der Wäsche durch Reinigung oder Transport
Festgestellte Mängel an den Wäscheartikeln werden dem AN umgehend schriftlich mitgeteilt. Die Haftungsbestimmungen sind in den zusätzlichen Vertragsbedingungen geregelt.
Die Rückgabe der gereinigten Wäscheartikel erfolgt schrankfertig, korrekt gebügelt bzw. gemangelt, fachgerecht gelegt und sortiert nach Art des Wäschestücks. Die Anzahl der gelieferten Wäschestücke muss der Anzahl der zur Reinigung abgeholten Wäschestücke entsprechen. Sollte das Patchen von Wäschestücken erforderlich sein, so erfolgt dies durch gesonderte Auftragserteilung (optionale Leistung im Leistungsverzeichnis).
Kennzeichnung und Zuordnung
Die Wäsche muss sorgfältig gekennzeichnet und zugeordnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Lieferung von Ersatzwäsche/Leihwäsche anstelle der Rückgabe der originären Wäsche, ist nicht zulässig.
Kommunikation und Koordination
Die beauftragte Firma steht im ständigen Kontakt mit der Bildungs- und Tagungsstätte, um den Bedarf und kurzfristige Aufträge abzustimmen. Ein/e Ansprechpartner/-in muss an Werktagen (Montag bis Freitag) von 08.00 bis 16.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein.
Verdacht von meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Schon bei Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Infektionskrankheit beim AG hat dieser den AN unverzüglich darüber zu informieren, um eine weitere Kontaminierung zu verhindern. Schmutzwäsche von Personen mit Verdacht auf meldepflichtige Infektionskrankheiten ist in Kunststoffsäcken mit mindestens 0,08 mm Wandstärke zum Transport bereitzustellen.
I.6 E-Rechnung/Dokumentation/Rechnungslegung
Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA/der Auftraggeber – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und medienbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausgestellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem Auftragnehmer zwingend zu beachtenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2.0 zur Leistungsbeschreibung.
Die Rechnungsadresse lautet:
Agentur für Arbeit Düsseldorf
RIM Düsseldorf
Grafenberger Allee 300
40237 Düsseldorf
Die Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsadresse
- Vertragsnummer
- Rechnungsdatum
- Datum der Leistungserbringung
- Art/Umfang der erbrachten Leistung
- gesonderter Ausweis nach:
- Gruppe A - Wäsche
- Gruppe B – Berufskleidung
- gesonderter Ausweis nach:
- Leitweg-ID: 992-0148233701-21
- Teamspezifische Bestellnummer:
Gruppe 1: 8221-05600-1626
Gruppe 2: 833-33751-Schutzkleidung
- ggf. weitere vom RIM oder BTS geforderte Angaben
l.7 Objektbesichtigungen
Es ist erforderlich, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonderheiten, sind nicht zulässig. Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0) dass er die Objekte kennt. Die BTS ist zur Abstimmung der Objektbesichtigungstermine unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Telefon: 02104/174606 (Rezeption)
Mail: zentrale.p4-535-bts-mettmann@arbeitsagentur.de
I.8 Hausrecht des Auftraggebers (AG)
Es haben nur das Personal und die Aufsichtspersonen des AN zu den für die Leistungsausführung vorbestimmten Objekten Zutritt. Der AN stellt sicher, dass von seinem Personal keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden.
I.8.1 Rauch- und Alkoholverbot
Das in den Räumlichkeiten des AG bestehende Rauch- und Alkoholverbot ist seitens des AN und seiner Mitarbeiter einzuhalten.
I.8.2 Personal des AN
Nach Erhalt des Auftragsschreibens teilt der AN dem AG eine Kontaktperson mit, welche Hinweise, Mitteilungen, Reklamationen etc. entgegennehmen kann.
Der AN verpflichtet sich, für die Erbringung der beauftragten Leistung ausschließlich fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das den qualitätsgerechten Erfolg der Leistungserbringung sicherstellt. Das Personal des AN hat beim Einsatz in den Objekten des AG einheitliche Arbeitskleidung oder einen Lichtbildausweis öffentlich zu tragen, um als Beschäftigte des AN erkennbar zu sein.
Es ist dem Personal und den Aufsichtspersonen des AN nicht gestattet, Einrichtungen im Objekt (z.B. Telefonanlagen) zu benutzen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen darf der AN auf Verlangen des AG die betreffenden Personen nicht mehr in den Objekten des AG einsetzen.
I.8.3 Verschwiegenheitspflicht
Der AN und sein Personal sind Dritten gegenüber bezüglich aller ihnen bekannt werdenden Vorgänge zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Personal des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen.
Auf Verlangen des AG hat der AN zuwiderhandelndes Personal von der weiteren Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen. Dadurch entstehende Kosten trägt der AN. Ungeeignetes Personal ist auf Verlangen des AG ohne Zusatzkosten auszutauschen.
I.8.4 Unethisches Verhalten
Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmenden am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringenden (Auftragnehmern, künftig mit AN abgekürzt) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbesondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung.
Darüber hinaus setzt die BA beim AN und den von ihm eingesetzten Personal bzw. Einsatz-kräften zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, dass sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck.
Der AN und seine Einsatzkräfte haben jegliche verfassungsfeindliche Verhaltensweise zu unterlassen. Als Einsatzkraft gilt dabei jede natürliche Person, die als AN oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zum AN, einem Subunternehmer oder einem weiteren Subunternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet.
Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unterstützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten eines absoluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geisteshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlassen der AN und seine Einsatzkräfte ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundgesetz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten.
Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des AN oder zum Austausch der betroffenen Einsatzkraft des AN führen. Bei Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem AN und seinen Einsatzkräften weitere Rechtsfolgen drohen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhaltensweise eine andere Einsatzkraft des AN erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit begründet.
Sowohl der AN als auch die BA streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Projekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rahmen vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.