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06c Eigenerklärung Bieter Sanktionen der EU gegen Russland.docx

Wärmeversorgungsanlagen mit Hochtemperatur-Wärmepumpen für den Neubau Exaheat

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person odereines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Bereits vor dem 9.April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russlanddürfen nur bis zum 10.Oktober 2022 fortgeführt werden.

00.00 Neubau XXX

Leistung XXX

Offenes Verfahren: BXX/XXXXXXXX v. XX.XX.20XX

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

[ ] nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n)(Eignungsleihe).

[ ] folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c)genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n)/ genommen habe(n(Eignungsleihe).

(Angabe derjenigen Unternehmen, von denen die Eignung geliehen wurde)

[ ] Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

[ ] Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel5k Absatz2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

[ ] Der Vertrag wurde vor dem 9.April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

[ ] keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen

als Nachunternehmen beauftrage(n)/beauftragt habe(n).

[ ] folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n)/ beauftragt habe(n).

(Angabe derjenigen Unternehmen, die als Nachunternehmer beauftragt wurden)

[ ] Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

[ ] Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel5k Absatz2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

[ ] Der Vertrag wurde vor dem 9.April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

[ ] keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) /beauftragt habe(n).

[ ] folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n).

(Angabe derjenigen Unternehmen, die als Lieferanten beauftragt wurden)

[ ] Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

[ ] Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel5k Absatz2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

[ ] Der Vertrag wurde vor dem 9.April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.

Datum/Unterschrift (bei elektronischer Übermittlung: Name der erklärenden Person)

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