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Merkblatt und Hinweise zum Ausfüllen der Einwilligungserklärung für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fremdpersonal beim Polizeipräsidium Reutlingen.
Für den Zutritt zu den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg benötigen Sie, bzw. Ihr(e) Mitarbeiter(in) eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Sollten Sie in einer Liegenschaft des Polizeipräsidiums Reutlingen Zutritt benötigen Können Sie das Formular Einwilligungserklärung an uns senden.
Hierzu benötigen wir die ausgefüllte und persönlich unterschriebene Einwilligungserklärung (Seite 1-3).
Blatt 1
Es ist zwingend notwendig sämtliche Wohnungsanschriften der letzten 5 Jahre anzuzeigen.
Blatt 2
Bitte den Antrag persönlich unterschreiben
Blatt 3
Sie haben nun die Möglichkeit sich bis zu 5 Jahre abprüfen zu lassen. Hierzu müssen Sie für jedes Jahr unterschreiben.
Zusätzlich zu der Einwilligungserklärung benötigen wir von jedem eine
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Kopie eines gültigen Ausweises (Vorder- und Rückseite)
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Kopie eines gültigen Aufenthaltstitels bei Nicht EU-Angehörigen (Vorder- und Rückseite)
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Kopie einer Meldebescheinigung vom Bürgermeisteramt (wenn auf dem Ausweis bzw. Aufenthaltstitel keine deutsche Wohnanschrift eingetragen ist.
Bitte teilen Sie uns in der eMail mit in welchen Liegenschaften sie den Zutritt benötigen.
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Bitte schicken Sie alles per Email an
Reutlingen.pp.vw.fin.imo.zsue@polizei.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass wir pro Mitarbeiter eine separate PDF-Datei benötigen
Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Karin Hummel Tel. 07071 972-5242 Madlen Kürsammer Tel. 07433 / 264-212
Polizeipräsidium Reutlingen Referat Finanzen – ZSUE Konrad-Adenauer-Straße 30 72072 Tübingen