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Hinweis: Die Erklärung muss durch den eingesetzten Mitarbeiter abgegeben werden!
Erklärung zur Geheimhaltung sowie Verpflichtung auf das Datengeheimnis
| Name: | Vorname: | ||
|---|---|---|---|
| Geburtsdatum: | Geburtsort: | ||
| Straße, Hausnr.: | PLZ, Ort: |
Mitarbeiter der Firma: ............................................................................... (Firmenstempel)
Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, die Tätigkeiten / Arbeiten gewissenhaft zu erfüllen. Die
strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung sind mir bekannt.
Bei Straftaten sind u.a. folgende Strafvorschriften des Strafgesetzbuches anzuwenden:
• § 133 (3) Verwahrungsbruch
• § 201 (3) Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 203 (2), (4), (5) Verletzung von Privatgeheimnissen
• § 204 Verwertung fremder Geheimnisse
• § 97 b (2) i. V. mit §§ 94 bis 97 Verrat irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
Als Geheimnis werden im Sinne dieser Erklärung insbesondere Daten des Landes Baden-
Württemberg, aber auch alle anderen, wie Informationen über Standorte angesehen, unabhängig der
Form (elektronisch etc.).
Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Sobald diese Daten
nicht mehr benötigt werden, sind diese zu löschen. Die Löschung der Daten ist dem Präsidium
Technik, Logistik, Service der Polizei schriftlich zu erklären.
Des Weiteren gelten die Vorschriften zum Datenschutz der Landes - und Bundesgesetze. Besonders
auf die Wahrung des Datengeheimnisse (§ 6 des Landesdatenschutzgesetzes – LDSG) wird
hingewiesen. Danach ist es den bei öffentlichen Stellen beschäftigten Personen untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden. Das Datengeheimnis
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besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte
vorsätzliche Verstöße gegen das LDSG mit Geldbuße bis 25.000 EURO (§ 40 LDSG) oder mit
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (§ 41 LDSG) geahndet werden können.
Eine Verletzung der vorstehend genannten Pflichten wird in den meisten Fällen gleichzeitig einen
Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten darstellen, weshalb mit entsprechenden rechtlichen
Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen zu rechnen ist.
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Ort, Datum Unterschrift
Die Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch den Auftraggeber abzugeben.
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