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Wärmelieferung für kommunale Wohngebäude, Schule, Kita und Turnhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 11:58 (Europe/Berlin)

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Gemeinde Ostseebad Karlshagen Beschaffung von Wärme-Contracting - Gemeinde Ostseebad Karlshagen B.1_Eignungskriterien und Erläuterungen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 1 VgV

Eignungskriterien

Vorbemerkung Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese – also die eignungsverleihenden Unternehmen – die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV kann ein Bewerber für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Auf die Möglichkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft wird explizit hingewiesen.

Es gibt zwei Arten von Kriterien: A-Kriterien: Diese Kriterien müssen zwingend erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. B-Kriterien: Diese Kriterien sind Bewertungskriterien, anhand derer die Eignung des Bewerbers gewertet wird. Mindestens drei und höchstens fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Anhand der B-Kriterien wird die Wertungsreihenfolge aller Teilnahmeanträge bestimmt.

Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
1.Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV
1.1Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind dieA

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung
1.2Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber
1.2.1Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden.A
1.2.2Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.A
1.2.3Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.A

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
2.Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV
2.1Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWBA
Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB.
Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine
Selbstreinigung nachzuweisen.
3.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
3.1Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Wärmelieferung (Bau Wärmenetz und/oder Energieerzeugungsanlage, Betrieb Wärmenetz und/oder Energieerzeugungsanlage, Lieferung Wärme) in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 300.000,00 EUR pro Jahr.A
3.2Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung abA

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 5.000.000 €, Sachschäden mindestens 5.000.000 €, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 5.000.000 €. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt.
4.Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
4.1Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch- beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn Vorhaben mit einer Wärmeliefermenge von 850 MWh/a nachgewiesen werden.A/B0-33

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
4.1.1Mindestanforderung an die Mindestreferenz Wärmelieferung erfolgt mindestens seit 2 Jahren dauerhaft und ist nicht länger als 2 Jahre abgeschlossen. Es sind folgende Angaben zu machen a) Angabe des Projektvolumens (Energiemenge, max. Anschlussleistung, Anzahl versorgter Gebäude) b) Abnehmerstruktur (Gebäudetypen), c) Benennung Erzeugungstechnologien bzw. - brennstoffe sowie Anteil erneuerbarer Energien d) Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/ Dauer der Leistungserbringung e) Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags f) Eigenwirtschaftlicher Bau Wärmenetz / Erzeugungseinheit, Betrieb, Wärmelieferung g) Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Referenzbestätigungen.A
4.1.2Der Auftraggeber bewertet weitere, zusätzlich zu der Mindestreferenz eingereichte Referenzen vergleichbarer Leistungen, die den Voraussetzungen von Ziffer 4.1 und 4.1.1 entsprechen. Für jede weitere Referenz erhält der Bewerber einen Punkt, höchstens jedoch 3 Punkte.B0-33
4.2technische Fachkräfte und technische Stellen Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch- beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.A

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
4.3Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch- beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: Abschluss eines einschlägigen, zur Leistungserbringung geeigneten, technischen Studiums oder alternativ eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung.A
4.4Zertifizierungen des Bewerbers Zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Eignung wertet der Auftraggeber im Rahmen der Bewerberauswahl gemäß § 51 VgV das Vorliegen folgender Zertifizierungen als Auswahlkriterium: ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem = 1 Punkt ISO 50001 Energiemanagementsystem = 1 Punkt ISO 14001 Umweltmanagementsystem = 1 Punkt Für jede vom Bewerber nachgewiesene Zertifizierung wird ein Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt drei Punkte. Die erreichte Punktzahl fließt ausschließlich in die Rangfolgenbildung unter den als geeignet festgestellten Bewerbern ein, sofern die Anzahl der Bewerber die im Vergabeverfahren vorgesehene Höchstzahl übersteigt.B0-33

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
Das Nichtvorliegen einer oder mehrerer der genannten Zertifizierungen führt zu keinem Punktabzug und hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Feststellung der Eignung des Bewerbers. Insbesondere führt das Fehlen einer Zertifizierung nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Nachweis der jeweiligen Zertifizierung ist durch Vorlage eines gültigen Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert gemäß § 49 Abs. 5 VgV gleichwertige Bescheinigungen von Stellen, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union niedergelassen sind, sowie sonstige Nachweise über gleichwertige Maßnahmen des Qualitäts‑, Energie- und Umweltmanagements.
5.Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen)
5.1Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.A
5.2„Russland-Erklärung“ Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“).A

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Nr.KriteriumArt desmöglicheHöchst-
KriteriumsPunktepunktzahl
5.3Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen durch Eigenerklärung die Einhaltung der Vorgaben nach §5, §6, § 8 und 9 TVgG M-V erklären.A
5.4Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.A

Hinweise: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch höchstens 3 Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens 1 wertungsfähige Unternehmensreferenzen eingereicht werden, welche das für die Eignungsprüfung erforderliche A-Kriterium, also die Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 4.1.1, erfüllt. Durch die Auswertung der Teilnahmeanträge ergibt sich eine Wertungsreihenfolge, anhand derer sich die Platzierung der Teilnehmer ergibt. Der Auftraggeber wird mindestens die drei bestplatzierten (höchstens fünf) Teilnehmer zur Abgabe der Erstangebote auffordern. Werden mehr als die drei Bestplatzierten aufgefordert, so erfolgt dies unter Beachtung der Wertungsreihenfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

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