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EK-ID_26-13-2_sicherheitsdienstleistungen_teilnahmewettbewerb.docx

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für Dienstgebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 08:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Vergabeverfahren des Deutschen Krebsforschungszentrums*- Stiftung des öffentlichen Rechts -*

- TEILNAHMEWETTBEWERB -

Sicherheitsdienstleistungen

Vergabenummer: EK-ID 26/13 v2

Ansprechpartner:

Abteilung Beschaffung / Materialwirtschaft

Dienstleistungseinkauf

Renate Klaus / Laura Eller

Inhaltsverzeichnis

1. Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages 3

2. Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren 7

2.1 Kurzbeschreibung der Beschaffung 7

2.2 Wahl des Vergabeverfahrens 8

2.3 Teilnahmewettbewerb 8

2.3.1 Form und Fristen 9

2.3.2 Prüfung der Teilnahmeanträge 9

2.4 Aufforderung zur Angebotsabgabe 9

2.5 Fragen zu Inhalt und Ablauf 10

3. Anlagen 11

Formblatt 1 - Angaben zum Bewerber 11

Formblatt 2 - Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers 12

Formblatt 3 - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB 13

Formblatt 4 – Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 17

Formblatt 5 – Referenzen 18

Formblatt 6 – Zertifikate, Gütezeichen und Mitgliedschaft 25

Formblatt 7 – Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung 26

Formblatt 8 – Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Seite 1) 27

Formblatt 8 – Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Seite 2) 28

Formblatt 9 – Eigenerklärung hinsichtlich der Beziehungen zu Russland 29

Formblatt 10 – Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 30

Formblatt 11 – Vertraulichkeitsvereinbarung 31

Formblatt 12 – Richtigkeit der gemachten Angaben 34

Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages

Deutsches KrebsforschungszentrumM230PF 10194969009 Heidelberg EK-ID 26/13 v2: Sicherheitsdienstleistungen - Aufforderung zur Abgabe des Teilnahmeantrages - Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am o.g. Vergabeverfahren. Wir bitten Sie, bis zum 10.11.2026, 12:00 Uhr, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Unterlagen. Als Teilnahmeantrag sind bis zur benannten Frist folgende Dokumente einzureichen:------Formblatt 1Angaben zum BewerberFormblatt 2Angaben zur persönlichen Lage des BewerbersFormblatt 3Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWBFormblatt 4Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen LeistungsfähigkeitFormblatt 5ReferenzenFormblatt 6
Heidelberg, den 08.10.2026
Stiftung des öffentlichen Rechts Stiftungsvorstand Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Baumann Shalini Saxena (komm.) Deutsche Bank Heidelberg IBAN: DE09 6727 0003 0015 7008 00 BIC (SWIFT): DEUT DES M672 Deutsche Bundesbank Karlsruhe IBAN: DE39 6600 0000 0067 0019 02 BIC (SWIFT): MARK DEF 1660

Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist mit mehr als 3.650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland. Über 1.300 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen im DKFZ, wie Krebs entsteht, erfassen Krebsrisikofaktoren und suchen nach neuen Strategien, die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken. Sie entwickeln neue Methoden, mit denen Tumore präziser diagnostiziert und Krebspatienten erfolgreicher behandelt werden können.

Kurzbeschreibung der Beschaffung

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ, nachfolgend Auftraggeber) ist eine der größten biomedizinischen Forschungseinrichtungen Deutschlands und betreibt an seinen Standorten Labor-, Forschungs- und Verwaltungsgebäude mit zugangsbeschränkten und sicherheitssensiblen Bereichen. Der Schutz von Personen, Sachwerten sowie von Forschungsdaten und -ergebnissen vor Gefahren und materiellen wie immateriellen Schäden – etwa durch Diebstahl, Sabotage, Betriebsspionage oder unbefugten Zutritt – ist für die Aufrechterhaltung des Forschungs- und Dienstbetriebs von wesentlicher Bedeutung.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die Dienstgebäude des DKFZ an ein externes Fachunternehmen (nachfolgend Auftragnehmer). Die Leistung umfasst insbesondere den Bewachungs- und Streifendienst, den Pforten- und Empfangsdienst, anteilig Alarm- und Interventionsdienste sowie wiederkehrende Sicht- und Funktionskontrollen, einschließlich der Kontrolle von Erste-Hilfe-Einrichtungen und Messgeräten. Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Liegenschaften durch Präsenz, regelmäßige Kontrollen und gezielte Einsätze im Bedarfsfall sowie durch den Einsatz geeigneter technischer Lösungen vor Gefahren zu bewahren und die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Fachunternehmen zu beauftragen, das die Sicherheitsdienstleistungen fachlich, personell und organisatorisch professionell und auf einem hohen Qualitätsniveau erbringt. Als zu erbringende Leistung wird „ein Stück Bewachung" vereinbart, die über definierte Qualitätskriterien beschrieben und monatlich abgenommen wird. Dies bedeutet: Der Auftragnehmer schuldet nicht eine bestimmte Zahl von Stunden, sondern die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der in den Personaleinsatzplänen (Anlage 2) festgelegten Besetzungs- und Kontrollzeiten. Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale auf Grundlage des angebotenen Jahrespreises. Wird die geschuldete Besetzung nicht erbracht, kürzt sich die Vergütung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 der Vertragsbedingungen (Anlage 1); Vertragsstrafen sowie weitergehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben unberührt. Diese Leistungsbeschreibung ist grundlegendes Ausschreibungsdokument; sie wird mit Vertragsabschluss Vertragsbestandteil.

Der Vertrag wird mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich viermal um jeweils ein Jahr, sofern er nicht jeweils bis zum 30.09. schriftlich gekündigt wird; die Gesamtlaufzeit soll sechs Jahre nicht überschreiten. Beginn der Leistungserbringung ist der 01.03.2027.

Wahl des Vergabeverfahrens

Die Vergabe erfolgt im Wege eines EU-weiten Nichtoffenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VgV.

Zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn wenden. Es wird auf die Rüge- und Antragsfristen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die im Vergabeverfahren erkannt werden, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen; Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist zu rügen.

Im ersten Schritt ist lediglich der Teilnahmeantrag einzureichen. Die Abgabe eines Angebots erfolgt erst in der zweiten Stufe des Verfahrens.

Teilnahmewettbewerb

Zur Prüfung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unternehmen sieht das Vergaberecht gemäß § 42 VgV i.V.m. § 122 GWB eine Eignungsprüfung vor.

Zwingende Voraussetzung, dass der Teilnahmeantrag gewertet werden kann ist, dass alle geforderten Eigenerklärungen abgegeben bzw. die abgefragten Punkte beantwortet werden. Dazu sind ausschließlich die Formblätter 1 – 12 (siehe Seite 3) zu verwenden.

Der Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, § 36 VgV) und Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, dass die folgenden zentralen Aufgaben aufgrund ihrer besonderen sicherheitsrelevanten Bedeutung vom Auftragnehmer selbst auszuführen sind (§ 47 Abs. 5 VgV): die Objektleitung und die Schichtführung sowie die zentralen Kernleistungen Pfortendienst sowie Schließ- und Kontrolldienst. Eine Eignungsleihe oder ein Nachunternehmereinsatz ist insoweit nicht zulässig. Im Übrigen sind Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz zulässig; die in Anspruch genommenen Unternehmen sowie die an sie vergebenen Leistungsteile sind im Angebot zu benennen. Nimmt ein Bewerber bereits im Teilnahmewettbewerb die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), sind diese Unternehmen zu benennen und ihre Verpflichtungserklärungen (§ 47 Abs. 1 VgV) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Der Bieter muss die jeweiligen Angaben bzw. Erläuterungen direkt an den hierfür vorgesehenen Stellen eintragen.

Angaben in etwaigen beigefügten Prospekten, Broschüren oder sonstigen gesonderten Ausarbeitungen werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt und können zur Nichtberücksichtigung des Antrages führen. Dies gilt auch für andere Verweise auf Angaben, die nicht in diesem Formular gemacht werden.

Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden; ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Angaben, die der Bewertung der B-Kriterien dienen (Formblätter 5, 6 und 8, soweit Bewertungsangaben), werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Form und Fristen

Auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen bitten wir Sie, bis spätestens zum 10.11.2026, 12:00 Uhr einen Teilnahmeantrag abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache elektronisch über das Vergabeportal https://www.tender24.de/ einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Bewerber, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ihre Eignung nachweisen, im weiteren Verfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Abgabe Ihres Teilnahmeantrags die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen, technischen Voraussetzungen und Erklärvideos sind abrufbar unter: https://www.staatsanzeiger.de/vergabe/bieter/servicebereich/ Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Tel.: 0711/66601-476 oder per E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Teilnahmeantrag ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Teilnahmeantrags längere Zeit in Anspruch nimmt!

Prüfung der Teilnahmeanträge

Bitte beachten Sie, dass nur Bewerber, deren Teilnahmeanträge die nachfolgenden Mindestkriterien erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

  • Vollständigkeit der Angaben
  • Vorliegen aller geforderten Unterlagen sowie der Unterschrift auf Formblatt 12 (bei elektronischer Einreichung genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der erklärenden Person)
  • Vollständig und plausibel ausgefüllte Formblätter 1 - 12
  • Wie in Formblatt 5 beschrieben ist mindestens eine Referenz (Referenz Nr. 1) einzureichen, die die Mindestanforderungen der Eignungswertung kumulativ erfüllt; bis zu zwei weitere Referenzen (Nr. 2 und Nr. 3) können zur Erlangung zusätzlicher Bewertungspunkte eingereicht werden. Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge werden die benannten Referenzen überprüft und bewertet. Das Referenzkriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn die Pflichtreferenz Nr. 1 sämtliche Mindestanforderungen der Eignungswertung erfüllt.

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Erfüllen nicht mehr Bewerber die Mindestkriterien (A-Kriterien), als zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl nach der Eignungswertung gemäß dem Abschnitt „Auswahl der Bewerber bei Überschreitung der Höchstzahl“.

Das Leistungsverzeichnis (Anlage 2) enthält besonders sensible Informationen, die zunächst nicht öffentlich zum Download bereitgestellt werden. Die Einzelheiten zur Vertraulichkeit ergeben sich aus der als Formblatt 11 beigefügten Vertraulichkeitsvereinbarung. Denjenigen Bewerbern, die sich nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als geeignet erwiesen haben, sendet das DKFZ das Leistungsverzeichnis mit Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zu (§ 41 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Es ist vorgesehen, die Aufforderung zur Angebotsabgabe am 18.11.2026 zu versenden.

Die Angebote sind anschließend bis spätestens 18.12.2026, 12:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal https://www.tender24.de/ einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen, technischen Voraussetzungen und Erklärvideos sind abrufbar unter: https://www.staatsanzeiger.de/vergabe/bieter/servicebereich/ Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Tel.: 0711/66601-476 oder per E-Mail: bieter@staatsanzeiger.de). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt!

Genauere Informationen zum Verfahrensablauf, die finalisierten Vergabeunterlagen sowie die endgültigen Fristen erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Wir weisen darauf hin, dass die derzeit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen nur der Information dienen und im weiteren Verlauf noch verändert werden können.

Fragen zu Inhalt und Ablauf

Fragen sowohl zum Inhalt als auch zum Ablauf des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeportal https://www.tender24.de/ einzureichen.

Anlagen

Formblatt 1 - Angaben zum Bewerber

Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

Name
Anschrift
Telefon
Homepage (URL)
E-Mail-Adresse
Ansprechpartner
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Börsennotierung:[ ] ja [ ] nein, Angabe der Staatsangehörigkeit des Eigentümers/der Eigentümerin
KMU-Eigenschaft:[ ] nein [ ] ja, Kleinstunternehmen [ ] ja, Kleines Unternehmen [ ] ja, Mittleres Unternehmen
Formblatt 2 - Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers

Bitte folgendes Formular ausfüllen:

Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir in folgendem Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind:
Registergericht, Ort:(bitte eintragen)
unter folgender Nummer:(bitte eintragen)
(Nachweise sind auf Verlangen nachzureichen)
Formblatt 3 - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
  1. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen:

☒ Zutreffendes ankreuzen

[ ] Ja

[ ] Nein

Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich.

§ 123 - Zwingende Ausschlussgründe

  1. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
  2. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  3. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  4. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  5. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  7. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  8. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  9. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  10. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  11. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
  12. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
  13. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
  14. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
  15. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  16. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

  1. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
  2. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllen:

☒ Zutreffendes ankreuzen

[ ] Ja

[ ] Nein

Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte III) erforderlich.

§ 124 - Fakultative Ausschlussgründe

  1. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
  2. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  3. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  4. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  5. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  6. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  7. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  8. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  9. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  10. das Unternehmen
  11. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
  12. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
  13. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
  14. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
  15. Ich/wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWBNachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

§ 125 - Selbstreinigung

  1. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es
  2. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  3. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  4. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

  1. Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.
Formblatt 4 – Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Bitte folgende Tabelle ausfüllen:

Umsatz vergleichbarer Leistungen (netto, in €)
202320242025
Mitarbeiteranzahl (gesamt)
202320242025
Formblatt 5 – Referenzen

Es ist mindestens eine Referenz (Referenz Nr. 1) anzugeben, die die Mindestanforderungen der Eignungswertung kumulativ erfüllt (A-Kriterium). Bis zu zwei weitere Referenzen (Nr. 2 und Nr. 3) können zur Erlangung zusätzlicher Bewertungspunkte angegeben werden (B-Kriterium). Zum Leistungszeitraum gelten die Vorgaben der Eignungskriterien (Leistung am Stichtag andauernd oder höchstens 36 Monate vor dem Stichtag beendet; Leistungsdauer mindestens 12 Monate). Je Referenz ist eine Liegenschaft anzugeben; Gebäude und Flächen mehrerer Liegenschaften werden nicht zusammengerechnet. Weitere Referenzen (Nr. 2 und Nr. 3) werden in zwei Stufen bewertet: Stufe 1 prüft die Mindestanforderungen (Leistungsstunden, Liegenschaft, Leistungsbereich, Zeitraum; ohne Vorgabe zur Einrichtungsart) und ergibt 5 Punkte; nur Referenzen, die Stufe 1 erfüllen, werden in Stufe 2 nach ihrer Vergleichbarkeit mit bis zu 8 Punkten bewertet. Andernfalls erhält die Referenz 0 Punkte. Der Personalumfang ist in Stunden pro Jahr anzugeben; Angaben in Personen werden nicht gewertet. Referenzen aus Leistungen, die der Bewerber als Nachunternehmer erbracht hat, sind zulässig. Stützt sich der Bewerber auf Referenzen eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), werden diese nur berücksichtigt, wenn dieses Unternehmen die Leistungen, für die die Referenz herangezogen wird, selbst erbringt (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV); für die dem Selbstausführungsvorbehalt unterliegenden Leistungen (Objektleitung, Schichtführung, Pfortendienst sowie Schließ- und Kontrolldienst) ist dies ausgeschlossen.

Für die Bewertung sind je Referenz zwingend die folgenden Angaben in den Referenzfeldern zu machen; nur vollständige Angaben innerhalb der Felder werden gewertet:

  • Jahres-Leistungsstunden des eingesetzten Sicherheitspersonals sowie dessen Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Meister für Schutz und Sicherheit); auf die geforderten Mindest-Leistungsstunden werden nur Stunden von Personal mit dem Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder einer höherwertigen Qualifikation angerechnet;
  • Anzahl der bewachten Gebäude und Größe der Liegenschaftsfläche (Grundstücksfläche, in m²);
  • Art der Einrichtung (z. B. Forschungseinrichtung mit Laborbereichen, Klinik/Krankenhaus, Hochschule/Universität, Einrichtung mit öffentlichem Publikumsverkehr);
  • Umfang des Leistungsbereichs (insbesondere ständiger Pforten-/Empfangsdienst, Alarm- und Interventionsdienst, Bewachung zugangsbeschränkter/sensibler Bereiche);
  • genauer Leistungszeitraum (Beginn sowie „laufend“ oder Ende der Leistungserbringung).

Referenz Nr. 1 ist verpflichtend (A-Kriterium); die Referenzen Nr. 2 und Nr. 3 sind optional und dienen ausschließlich der Bepunktung (B-Kriterium).

Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen.

Die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.

Referenz 1
Name
Anschrift
Name des Ansprechpartners (Kontaktdaten; Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Objektart / Objekttyp
Anzahl der GebäudeGebäude
Liegenschaftsfläche (Grundstücksfläche)m²
Leistungsumfang/Leistungsbereich[ ] Wach- und Sicherheitsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst [ ] Interventionsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst (rund um die Uhr) sowie Alarm- und Interventionsdienst [ ] Sonstiges:
Leistungsstunden pro JahrGesamtstunden
Personalumfang in Stunden pro JahrStunden Unterrichtung       Stunden Sachkunde       Stunden GSSK       Stunden Fachkraft für Schutz und Sicherheit       Stunden Meister für Schutz und Sicherheit       Stunden Sonstiges
Zeitraum der Leistungserbringung
Bemerkungen
Referenz 2
Name
Anschrift
Name des Ansprechpartners (Kontaktdaten; Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Objektart / Objekttyp
Anzahl der GebäudeGebäude
Liegenschaftsfläche (Grundstücksfläche)m²
Leistungsumfang/Leistungsbereich[ ] Wach- und Sicherheitsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst [ ] Interventionsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst (rund um die Uhr) sowie Alarm- und Interventionsdienst [ ] Sonstiges:
Leistungsstunden pro JahrStunden
Personalumfang in Stunden pro JahrStunden Unterrichtung       Stunden Sachkunde       Stunden GSSK       Stunden Fachkraft für Schutz und Sicherheit       Stunden Meister für Schutz und Sicherheit       Stunden Sonstiges
Zeitraum der Leistungserbringung
Bemerkungen
Referenz 3
Name
Anschrift
Name des Ansprechpartners (Kontaktdaten; Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Objektart / Objekttyp
Anzahl der GebäudeGebäude
Liegenschaftsfläche (Grundstücksfläche)m²
Leistungsumfang/Leistungsbereich[ ] Wach- und Sicherheitsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst [ ] Interventionsdienst [ ] Pforten-/Empfangsdienst (rund um die Uhr) sowie Alarm- und Interventionsdienst [ ] Sonstiges:
Leistungsstunden pro JahrStunden
Personalumfang in Stunden pro JahrStunden Unterrichtung       Stunden Sachkunde       Stunden GSSK       Stunden Fachkraft für Schutz und Sicherheit       Stunden Meister für Schutz und Sicherheit       Stunden Sonstiges
Zeitraum der Leistungserbringung
Bemerkungen
Formblatt 6 – Zertifikate, Gütezeichen und Mitgliedschaft
Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir über alle folgende gültige Zertifikate, Gütezeichen und Mitgliedschaft verfügen: * Aktuelle Bewachungsgewerbeerlaubnis * Aktuelle Mitgliedschaft in einschlägiger berufsständischer Vereinigung (sofern vorhanden; die Angabe dient nur der Information und ist kein Ausschlusskriterium) Und die Leistungen unter Beachtung dieser Anforderungen erbracht werden. (Nachweise sind auf Verlangen nachzureichen)
Angaben zur Bewertung – Zertifizierungen und Managementsysteme (Bewertungskriterien B1–B4)
Bitte kennzeichnen Sie für jedes Kriterium die zutreffende Stufe. Die volle Punktzahl wird nur bei entsprechender Zertifizierung erreicht; Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. B1 – Qualitätsmanagement (max. 5 Punkte): [ ] 0 Punkte – kein Qualitätsmanagementsystem vorhanden [ ] 3 Punkte – eingeführtes und intern überwachtes Qualitätsmanagementsystem (insbesondere Qualitätssicherung, Reklamations- und Beschwerdemanagement) [ ] 5 Punkte – Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) B2 – Umweltmanagement (max. 5 Punkte): [ ] 0 Punkte – kein Umweltmanagementsystem vorhanden [ ] 3 Punkte – eingeführtes und intern überwachtes Umweltmanagementsystem [ ] 5 Punkte – Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) B3 – Arbeitsschutzmanagement (max. 5 Punkte): [ ] 0 Punkte – kein Arbeitsschutzmanagementsystem vorhanden [ ] 3 Punkte – eingeführtes und intern überwachtes Arbeitsschutzmanagementsystem [ ] 5 Punkte – Zertifizierung nach ISO 45001, OHRIS, SCC oder AMS Bau (oder gleichwertig) B4 – Sicherheitsdienstleistungs-Zertifizierung (max. 5 Punkte): [ ] 0 Punkte – kein entsprechendes System vorhanden [ ] 3 Punkte – eingeführtes und intern überwachtes System in Anlehnung an DIN 77200-1 [ ] 5 Punkte – Zertifizierung nach DIN 77200-1 (oder gleichwertig)
Formblatt 7 – Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen bzw. eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten werden, die mindestens die nachfolgend genannten Deckungssummen und Anforderungen erfüllt. Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. * für Personenschäden: 5.000.000,- Euro; für Sachschäden: 5.000.000,- Euro; für Vermögensschäden: 5.000.000,- Euro * für Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden: 500.000,- Euro * für Allmählichkeits- und Abwasserschäden: 500.000,- Euro * für Abhandenkommensschäden: 500.000,- Euro * für Schlüsselverlustschäden: 1.000.000,- Euro * für Schäden an Gerätschaften und Einrichtungen Dritter: 500.000,- Euro * die vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert zur Verfügung stehen. Und die Leistungen unter Beachtung dieser Anforderungen erbracht werden.
Formblatt 8 – Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Seite 1)
Ich/Wir erkläre(n), dass
* das eingesetzte Sicherheitspersonal die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen erfüllt: Für das gesamte eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal gilt als Mindestanforderung der Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) der IHK oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS) oder eine höherwertige Qualifikation (z. B. Meister für Schutz und Sicherheit); eine Sachkundeprüfung oder eine Unterrichtung nach § 34a GewO ist nicht ausreichend. Für die Objekt- und Schichtverantwortung (Objektleitung, Schichtführung) gilt zusätzlich die in der Leistungsbeschreibung genannte weitergehende Anforderung (einschlägige Berufserfahrung und Führungsbefähigung). * das vorgesehene Wachpersonal über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügt. * das vorgesehene Wachpersonal über Englischkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügt. * das vorgesehene Wachpersonal über eine Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 mit Auffrischung in höchstens 4-jährigem Intervall verfügt. * das vorgesehene Wachpersonal die körperliche und geistige Eignung, die Schicht- und Nachtdiensttauglichkeit sowie eine Deeskalationsschulung aufweist * das vorgesehene Wachpersonal sicher im Umgang mit MS Office ist. * das vorgesehene Wachpersonal mit angemessener und einheitlicher Dienstkleidung ausgestattet wird. * der vorgesehene Objektleiter als Ansprechpartner zugewiesen wird. * der vorgesehene Objektleiter im operativen Bewachungsteam eingesetzt wird. * bei ungeplantem Personalausfall innerhalb von 60 Minuten eine qualifizierte Ersatzkraft gestellt wird, sodass die je Objekt festgelegte Mindestbesetzung zu keinem Zeitpunkt unterschritten wird. * ein webbasiertes Wächterkontrollsystem installiert wird, auf das der Auftraggeber uneingeschränkten Zugriff bekommen. * die zentralen Aufgaben (Objektleitung und Schichtführung sowie die Kernleistungen Pfortendienst sowie Schließ- und Kontrolldienst) durch den Auftragnehmer selbst ausgeführt werden und ein etwaiger Einsatz von Nachunternehmern im Übrigen sowie eine etwaige Eignungsleihe im Angebot benannt werden. Und die Leistungen unter Beachtung dieser Anforderungen erbracht werden.
Formblatt 8 – Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Seite 2)
Angaben zur Bewertung – Fach- und Führungskräfte (Bewertungskriterien B5–B6)
B5 – Technische Fachkraft für die Qualitätskontrolle (max. 3 Punkte): [ ] 0 Punkte – keine der nachfolgenden Qualifikationen [ ] 2 Punkte – Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft [ ] 3 Punkte – IHK-geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit B6 – Fach- und Führungskräfte (max. 3 Punkte): [ ] 0 Punkte – weniger als zwei qualifizierte Fach- und Führungskräfte [ ] 2 Punkte – mindestens zwei qualifizierte Fach- und Führungskräfte [ ] 3 Punkte – mindestens vier qualifizierte Fach- und Führungskräfte Als qualifiziert gelten Fach- und Führungskräfte mit mindestens dem Abschluss Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit.
Formblatt 9 – Eigenerklärung hinsichtlich der Beziehungen zu Russland

Der Bewerber gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

  1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,
  2. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
  3. durch das Handeln des Bewerbers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
  4. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
  5. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
  6. Der Bewerber sowie die vorgenannten Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, sind nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, insbesondere nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführt, und stehen weder im Eigentum noch unter der Kontrolle der dort aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen.
Formblatt 10 – Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir erklären, dass unser Unternehmen:

  1. nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fällt, weil es in der Regel weniger als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigt oder weder Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigen Sitz noch eine Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland hat (§ 1 Abs. 1 LkSG), oder
  2. in den Anwendungsbereich des LkSG fällt, die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG in der jeweils geltenden Fassung beachtet und umsetzt und nicht nach § 22 LkSG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
Formblatt 11 – Vertraulichkeitsvereinbarung

Den Parteien ist bewusst, dass vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung bisher weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich waren, deshalb von wirtschaftlichem und/oder wissenschaftlichem Wert sind und seitens des jeweiligen Inhabers durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind. Die Vereinbarung regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen, die der Auftraggeber dem Bewerber im Vergabeverfahren EK-ID 26/13 v2 zur Verfügung stellt, insbesondere mit dem Leistungsverzeichnis (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. Vertrauliche Informationen

(1)Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen (ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem Inhaber an den Empfänger oder einem mit dem Empfänger im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Erfüllung eines daraus geschlossenen Vertrages offenbart werden, wenn sie:

a)als vertrauliche Informationen gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind,

b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder

c) von vertraulichen Informationen abgeleitet wurden.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:

• alle Informationen bezüglich Materialien, Proben, Modellen, Designs, Produkten, Herstellungsprozessen, Know-How, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Erfindungen sowie digital verkörperte Informationen (Daten); jegliche Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind; der Inhalt dieser Vereinbarung.

(2) Sofern eine vertrauliche Information im Sinne dieser Vereinbarung nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung.

  1. Ausnahmen

Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen:

  • die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Inhaber bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden;
  • die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung durch den Inhaber und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren;
  • die von dem Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen von dem Inhaber selber gewonnen wurden; oder
  • die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
  1. Geheimhaltungspflichten

Die Vertragspartner verpflichten sich,

(1)alle vertraulichen Informationen geheim zu halten;

(2)vertrauliche Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Erfüllung eines daraus geschlossenen Vertrages;

(3)vertrauliche Informationen gegenüber Dritten nicht offen zu legen, weiterzugeben oder auf sonstige Weise zu kommunizieren außer:

a)mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Inhabers;

b) sofern die Vertragspartner aufgrund geltender Rechtsvorschriften, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung oder sonstiger einschlägiger Regelungen verpflichtet sind, teilweise oder sämtliche vertrauliche Informationen offenzulegen, den Inhaber (soweit rechtlich möglich und praktisch umsetzbar) hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken.

Im Falle der Weitergabe gemäß lit. a) und/oder lit. b) wird der Empfänger den empfangenden Personen unverzüglich mitteilen, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, die geheim zu halten sind.

  1. Schutzmaßnahmen

Um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragspartner:

(1) alle Dokumente und Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten,

a) von allen anderen Dokumenten und Aufzeichnungen getrennt und so aufzubewahren, dass sie als vertrauliche Informationen des Inhabers erkennbar sind; und

b) sicher aufzubewahren, um sie gegen Diebstahl und unbefugten Zugang zu schützen;

(2) von den vertraulichen Informationen nur in dem Umfang Kopien anzufertigen, der notwendig ist, um die Zusammenarbeit effektiv durchzuführen und bei der Anfertigung von Kopien sicherzustellen, dass etwaige Kennzeichen auf den Originalunterlagen, die auf die Vertraulichkeit der Information schließen lassen, auf den Kopien wie auf den Originalunterlagen lesbar sind;

(3) die vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern und bei der Verarbeitung der vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3b) DS-GVO);

(4)den Inhaber unverzüglich nach Kenntniserlangung eines tatsächlichen oder drohenden Gebrauchs oder einer tatsächlichen oder drohenden unbefugten Offenlegung von vertraulichen Informationen zu unterrichten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um einen solchen Gebrauch oder eine solche Offenlegung zu verhindern oder zu beenden.

  1. Rückgabe/ Vernichtung der Informationen

(1) Der Empfänger ist verpflichtet, auf Aufforderung des Inhabers sämtliche vertraulichen Informationen, gleich ob schriftlich oder in einer anderen Verkörperung, innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung bzw. nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder Beendigung des Vertrages mit allen Reproduktionen und Kopien nach Wahl des Inhabers zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten (einschließlich elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen), sofern nicht mit dem Inhaber vereinbarte oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen;

(2) Die Vernichtung elektronisch gespeicherter vertraulicher Informationen erfolgt durch die vollständige und unwiderrufliche Löschung der Dateien oder unwiederbringliche Zerstörung des Datenträgers. Vollständige und unwiderrufliche Löschung bedeutet bei elektronisch gespeicherten vertraulichen Informationen, dass die vertraulichen Informationen derart gelöscht werden, dass jeglicher Zugriff auf diese Informationen unmöglich wird, wobei spezielle Löschverfahren zu verwenden sind, welche den anerkannten Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen.

(3) Der Empfänger hat auf Anforderung des Inhabers schriftlich zu versichern, dass er sämtliche vertrauliche Informationen nach den Maßgaben der vorstehenden Ziffern und den Weisungen des Inhabers vollständig und unwiderruflich gelöscht hat.

  1. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung

Die vorliegende Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung in Kraft und endet spätestens 5 Jahre nach Beendigung des Informationsaustausches zum vorgenannten Zweck der vorliegenden Vereinbarung. Sie gilt auch dann, wenn kein weiterer Vertrag im Zusammenhang mit dem Zweck der vorliegenden Vereinbarung geschlossen wird.

  1. Schlussbestimmungen
  2. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ist Heidelberg.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei die elektronische Schriftform nicht ausreicht. Dies gilt auch für eine Änderung bzw. Aufhebung dieser Klausel.

(3) Sollte in dieser Vereinbarung eine bestimmte Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Formblatt 12 – Richtigkeit der gemachten Angaben

Mit der Unterzeichnung bestätigt der Bewerber, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind und dass er die in den Eigenerklärungen formulierten Inhalte erfüllt.

Ort / DatumName
Unterschrift
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