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Muster_Vertrag_Wach-und Sicherheitsleistungen.pdf

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen an den Standorten der Fachhochschule Südwestfalen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 22:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

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VG-Nr. 2026 / 0505

Vertrag für die Durchführung

von Wach- und Sicherheitsleistungen

zwischen der: und der Firma: Fachhochschule Südwestfalen Vertreten durch den Kanzler Baarstr. 6 58636 Iserlohn


  • Auftraggeber AG - Auftragnehmer AN

Präambel

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Vergabeverfahrens mit der VG-Nr. 2026 / 0505 vom xx.xx.xxxx. Diesem Vertrag liegen ebenfalls die dazugehörigen Leis- tungsbeschreibungen für die Lose 1, 2, 3 und 4 für die einzelnen Standorte zugrunde.

AG und AN schließen diesen Vertrag in der Absicht partnerschaftlicher Zusammenarbeit. Vor- rangiges Ziel der Leistungserbringung durch den AN ist die Beibehaltung eines hohen Wach- und Sicherheitsdienstes des AG.

Änderungen im Leistungsinhalt oder Leistungsumfang können sich im Vertragsablauf nach den untenstehenden Bestimmungen ergeben. Sie können auch temporärer Natur sein.

§ 1 Vertragsgegenstand Der AN erbringt die wöchentlichen Wach- und Sicherheitsleistungen selbst, wobei er sich seines Sicherheitspersonals als Erfüllungsgehilfen bedient, auf den Liegenschaften (Innen- und Außenbereiche) des AG. Die jeweilige Leistungsbeschreibung gilt als Vertragsbestandteil und beinhaltet die nä- here Ausgestaltung der Aufgaben. Spezielle Ergänzungen, die sich ausschließlich auf einen Standort beziehen, sind in den Losen 1, 2, 3 und 4 entsprechend vermerkt. In diesem Fall bezieht sich der Vertrag auf das/die nachstehend mit einem X gekenn- zeichnetem/n Los/e:

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☐ Los 1 - Iserlohn ☐ Los 2 - Hagen und Lüdenscheid ☐ Los 3 - Meschede ☐ Los 4 - Soest

1.1 Unternehmerische Verantwortung: Der AN erbringt seine Leistungen in selbstständiger unternehmerischer Verantwortung.

§ 2 Vertragsbestandteile Als weitere Vertragsbestandteile gelten, bei Widersprüchen nacheinander in folgende Reihenfolge: 2.1 die Leistungsbeschreibung der einzelnen Lose und das Leistungsverzeichnis der Vergabe 2026 / 0505 2.2 die Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB NRW) in der beigefügten Fassung 2.3 Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen 2.4 das /die Angebot/e-Nr. betreffend Los X des AN vom xx.xx.2026. 2.5 Alle grundsätzlichen vertraglichen Abwicklungen und eventuell erforderliche Ergänzung- gen / Änderungen erfolgen ausschließlich schriftlich zwischen den vertragsschließenden Parteien. 2.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht, auch wenn der AG ihrer Gel- tung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie werden einvernehmlich auch für künftig zwischen den Parteien zu vereinbarende Nachträge oder Zusatz-/Sonderleistungen des AN ausgeschlossen, auch für den Fall, dass sie auch den AN in einem Angebot oder ei- ner entsprechenden Auftragsbestätigung als Vertragsgrundlage genannt sein sollten.

§ 3 Leistungsumfang und Pflichten des AN inklusive der Erfüllungsgehilfen des AG 3.1 Der Umfang der Leistungspflicht des AN wird durch die Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnisse festgelegt. 3.2 Der AN verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag vereinbarten Leistungen sorgfältig und zuverlässig zu erbringen 3.3 Vom AG an den AN zur Verfügung gestellte Daten und Dokumente verbleiben in seinem Eigentum und sind nach Vertragsende vom AN unaufgefordert, unverzüglich und vollstän- dig wieder an den AG zurückzugeben bzw. zu löschen (dies gilt auch für Kopien). Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. 3.4 Der AN hat etwaige Sicherheitsvorschriften und Hausordnungen des AG einzuhalten. 3.5 Fundobjekte hat der AN beim Objektverantwortlichen des AG abzugeben. Der AN hat keinen Anspruch auf Finderlohn. 3.6 Der AN ist für die Sicherung seines Besitzes sowie der ihm vom AG zur Verfügung gestellten Arbeits- und Betriebsmittel gegen Missbrauch und Diebstahl verantwortlich. 3.7 Der AN hat den AG rechtzeitig über die geplante Personalbesetzung sowie Personal- wechsel seiner Erfüllungsgehilfen zu informieren. 3.8 Der AN erhält für seine Erfüllungsgehilfen Zutrittsberechtigungen (Einlasskarten / Schlüssel) mit Einweisung, deren Erhalt zu quittieren ist.

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Die Zutrittsberechtigungen sind nicht übertragbar und dürfen nur zur vertragsgemäßen Durchführung der Leistung verwendet werden. Auf Verlangen des AG sind die Zutritts- berechtigungen zurückzugeben, spätestens bei Vertragsende. 3.9 In Schriftstücke, Akten, Ablagen oder sonstige Unterlagen, die sich in den Büros oder sonstigen Räumen des AG befinden, dürfen der AN bzw. seine Erfüllungsgehilfen keinen Einblick nehmen. 3.10 Vor Dienstantritt hat der AN seine Erfüllungsgehilfen über diese Verschwiegenheits- pflicht bzw. Einhaltung der Vertraulichkeit schriftlich zu belehren. 3.11 Der AG wird den Erfüllungsgehilfen des AN entsprechend deren Aufgaben/Funktionen Zutrittsberechtigungen zu den Objekten, Flächen, Anlagen etc. gewähren. 3.12 Der AN ist für die Ersteinweisung seiner Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Im Anschluss daran werden auf allen Liegenschaften des AG zu Beginn die Besonderheiten im Um- gang mit den Nutzern der Gebäude vermittelt. Die Einweisung erfolgt durch die Mitarbei- ter des Gebäudemanagements der FH SWF. Diese werden in den ersten Wochen den Schließdienst gemeinsam mit den Mitarbeitern des Wachdienstes durchführen. 3.13 Das private Mitführen von Waffen aller Art, Munition, Sprengmitteln etc. aber auch von Waffen-Modellen und Attrappen oder von Einzelteilen der vorgenannten Gegenstände ist allen Erfüllungsgehilfen des AN in den Liegenschaften und Objekten der AG aus- drücklich untersagt. Der Einsatz von Dienstwaffen bedarf im Einzelfall eines gesonderten schriftlichen Vertrages, der ausschließlich vom AG veranlasst wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sind zwingend zu beachten.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2027 und endet automatisch am 31.01.2031. 4.2 Die Probezeit beträgt sechs Monate ab Vertragsbeginn. 4.3 Der AG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z. B. dann vor, wenn  der Leistungsumfang dieses Vertrages nicht erbracht wird,  der AN seine Vertragspflichten einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder mehrmals leicht fahrlässig verletzt hat und somit den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt,  der Betrieb des AN infolge wesentlicher Änderungen der Anlagen nicht mehr auf die dann erforderlichen Dienstleistungen eingerichtet ist - oder - der AN zahlungsunfähig ist - oder die Eröffnung eines Insolvenzverfah- rens eröffnet wurde - oder - dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 4.4 Bei Eintritt der Kündigung ist der AN für entstehende Mehrkosten schadenersatzpflichtig.

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§ 5 Bewachungskosten / Preise 5.1 Die vereinbarten Preise sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage/n: Los 1, Los 2, Los 3 oder/und Los 4) zu entnehmen. 5.2 Fahrtkosten: Der AN stellt für den Pendelverkehr der Liegenschaften Meschede (Los 3) sowie Soest (Los 4) die entstehenden Fahrtkosten je km als gesonderte Position in Rechnung. In der Kilometerpauschale ist die Nutzung des benötigten Kraftfahrzeuges enthalten. 5.3 Ansonsten beinhalten die Stundensätze alle Nebenkosten, wie z. B.:  An- und Abfahrt (Dienstbeginn/Dienstende),  Urlaubs-, Kranken- und Weihnachtsgeld,  Ersatzgestellung bei Ausfällen,  Aus- und Weiterbildungskosten,  Einheitliche Dienstkleidung,  Tarifliche Zuschläge  Informationsaufgaben, usw. 5.4 Zuschläge: Nachtzuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Zuschläge für den 24.12. und 31.12. werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen 5.5 Arbeiten, die nicht Gegenstand des Auftrages sind, können gegen gesonderte Vergü- tung ausgeführt werden, bedürfen aber zuvor der schriftlichen Beauftragung. 5.6 In den vereinbarten Preisen ist ein Arbeitsentgeltanteil von 90 % enthalten. 5.7 Beide Vertragspartner sind sich einig, dass nur bei tariflichen Entgelterhöhungen die Preise mit Wirkung und zum Zeitpunkt der tariflichen Änderungen angepasst werden. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes. Änderungen werden schriftlich nachgewiesen.

§ 6 Abrechnungsverfahren und Zahlungsbedingungen 6.1 Grundlage für die Rechnungen sind die tatsächlich erbrachten Wach- und Sicherheits- leistungen der einzelnen Bereiche. 6.2 Vom AN werden dazu detaillierte und prüffähige Rechnungen pro Monat erstellt. Diese beinhalten: Bezeichnung des Vertrages VG-Nr. 2026 / 0505, Anzahl der Tage/Stunden/gefahrene Kilometer sowie die vereinbarten Konditionen für Stundenlohn und Kilometerpauschale. 6.3 Die Zahlung erfolgt nach Erhalt und Prüfung der jeweiligen Rechnung.

§ 7 Haftung / Versicherung

7.1 Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden des vom AN eingesetzten Personals oder für Schäden und Verluste an den vom AN oder seinem Personal eingebrachten Geräten, oder Materialien oder an persönlichem Eigentum des vom AN eingesetzten Personals. Der AN stellt den AG insoweit von etwaigen Ansprüchen frei. 7.2 Der AN haftet für alle Schäden und Ansprüche (auch aus Betriebseinschränkung oder - ausfall), die daraus entstehen, dass der AN seine Leistung mangelhaft erbringt und / oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, die der AN einzuhalten hat, nicht er- füllt werden. Der AN stellt dem AG insoweit von etwaigen Ansprüchen frei. 7.3 Der AN ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung für Schäden abzuschließen. Hierzu ist ein Nachweis zu erbringen.

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§ 8 Geheimhaltung und Sicherung 8.1 Alle dem AN bzw. deren Mitarbeiter/innen in Verbindung mit der Auftragserfüllung be- kannt gewordenen, personenbezogenen Daten und sonstige Informationen sind vertrau- lich zu behandeln. Sie dürfen insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden und sind nur für den vertraglichen Zweck zu verwenden. 8.2 Der AN ist bei der Verwendung von personenbezogenen Daten, allein für die Einhaltung der Vorgaben sowie zur Einhaltung weiterer datenschutzrechtlichen Bestimmungen ver- antwortlich und gewährleistet die Vertraulichkeit der Daten und hält die Bestimmungen des geltenden Datenschutzgesetzes ein. 8.3 Eine Einsicht in die beim AN gespeicherten, den AG betreffenden Daten, ist für den AG jederzeit möglich. 8.4 Der AN stellt sicher, dass spätestens sechs Monate nach Vertragsende alle personen- bezogenen Daten von Mitarbeitern des AG gelöscht werden.

§ 9 Schlussbestimmungen 9.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. 9.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Iserlohn. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder, sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. 9.3 Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck er reicht und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen. 9.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessenen, rechtlich zulässige Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Teilnichtigkeit oder Lücke bedacht hätten.

Iserlohn, xx.xx.2026 xxxxx, xx.xx.2026

Auftraggeber Auftragnehmer Fachhochschule Südwestfalen Der Kanzler


Stempel / Datum / Unterschrift Stempel / Datum / Unterschrift

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