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Verpflichtungserklaerung_MiLoG_Ö-2026-40.0.pdf

Vorhangfassade mit Wärmedämmung und Faserzementbekleidung für ein Schulnebengebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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AUSGEFÜLLT MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHEN

Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Im Zuschlagsfall:

Für den

Vertrag zwischen Stadtverwaltung Meißen / (Firmenstempel)

Baumaßnahme:

Leistung/Los:

in: 01662 Meißen,

Vergabe-Nr.:

verpflichtet sich

der Auftragnehmer: (Firmenstempel)

schon mit Abgabe seines Angebotes

gegenüber

dem Auftraggeber, der Stadtverwaltung Meißen, vertreten durch den Oberbürgermeister, Markt 1, 01662 Meißen

die jeweils gültigen Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten.

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Ausführung des o. g. Vertrages bzw. Auftrages, dass er innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland

• die Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes einhält und

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• bei seinen Beschäftigten bzw. der Nachunternehmer bei seinen Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes fallen, mindestens den derzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn zahlt.

Der Auftragnehmer bestätigt, dass er nicht wegen eines Verstoßes gemäß §§ 19, 21 MiLoG (z. B. Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden ist.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Beweis der in Abs. 1 enthaltenen Verpflichtungen entsprechende Nachweise zu verlangen. Bei Nichtvorlage der entsprechenden Nachweise ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen einzubehalten.

(3) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Pflichten dieser Erklärung, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Auftragnehmer Schadensersatz und eine ggf. vereinbarte Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Teil der noch nicht vollendeten Leistung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Schadensersatzansprüche wegen weitergehender Schäden bleiben ausdrücklich vorbehalten. (4) Sollte der Auftraggeber zukünftigen Haftungsansprüchen oder staatlichen Sanktionsmaßnahmen ausgesetzt sein, die durch einen Verstoß des Auftragnehmers gegen diese Verpflichtungserklärung entstehen, erklärt er sich bereit, dem Auftraggeber alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ort, Datum eigenhändige Unterschrift, ggf. Vollmacht

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