15 Baustellenordnung.pdf

Vorhänge und Plisseevorhänge für den Erweiterungsbau des Hüttenhospitals

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.10.2026, 14:44 (Europe/Berlin)

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Ingenieurbüro Hans Peter Drees Dipl.-Wirtschafts-Ing.- Mitglied im BFSI Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Blumenhang 6 58675 Hemer An die Unternehmen Tel. 02372 / 60 108 des Bauvorhabens Fax 02372 /65 07 07 Hüttenhospital Dortmund Mobil 0173 / 955 00 32 Neubau Bettenstation mit eMail: info@ingenieurbuero-drees.de Küche und Speisesaal Web: www.ingenieurbuero-drees.de

Hemer, den 1. Oktober 2024

Baustellenordnung

  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist für die auszuführenden Arbeiten vor Beginn dem Auftraggeber (AG) in schriftlicher Form auszuhändigen.

  • Die Mitarbeiter sind einmal jährlich und baustellenspezifisch zu unterweisen. Dies ist schriftlich festzuhalten und von den Mitarbeitern zu unterzeichnen. Das Protokoll ist in Kopie dem AG ebenfalls zu übergeben.

  • Die Sicherheitsfachkraft, der Vorarbeiter und der Ersthelfer auf der Baustelle des AN ist vorher zu benennen mit Angabe der Mobilnummer.

  • Gefährliche Arbeiten über 2 m Arbeitshöhe oder z.B. das Arbeiten mit der Baustellen- kreissäge, Abbrucharbeiten, Schweißarbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen darf nur von Personal ausgeführt werden, das persönlich und fachlich dafür geeignet ist.

  • Alle Werkzeuge müssen in Ordnung sein, alle sicherheitsrelevanten Hilfsmittel und Werkzeuge sind nach Vorschriften zu prüfen.

  • Alle Elektromaschinen, Kabeltrommeln, Baustellenleuchten usw. müssen wenigstens halbjährlich durch eine befähigte Person geprüft und mit einem Prüfsiegel versehen werden. Es dürfen nur die für Baustellen zugelassenen spritzwassergeschützte Kabeltrommeln bzw. Verlängerungskabel verwendet werden. Es dürfen nur Baustromverteiler oder Zwischenstecker als Personenschutzschalter PRCD-K benutzt werden. Sie sind monatlich zu überprüfen und die Fehlerschutzschalter müssen arbeitstäglich ausgelöst werden. Verantwortliche sind zu benennen.

  • Leitern mit Stufen (Sprossen sind nicht mehr erlaubt), Hebegurte, Ketten, Tragegestelle usw. sind jährlich zu überprüfen.

  • Sicherheitsgeschirre und deren Halteseile sind ebenfalls jährlich zu überprüfen und dürfen nicht älter als 8 Jahre sein.

  • Alle Baumaschinen sind jedes Jahr zu überprüfen.

  • Baugruben dürfen bei bindigen Böden einen Böschungswinkel von max. 60° aufweisen, Ansonsten muss der Bodengutachter diese freigeben oder es muss ein Verbau erstellt werden. Der Rand der Baugrube ist mind. 60 cm freizuhalten.

  • LKW von mehr als 12 t müssen einen Abstand von 2 m zur Baugrube und Fahrzeuge bis 12 t von mind. 1 m einhalten.

  • Alle Absturzhöhen von über 2 m sind mit dreiteiligen Absturzsicherungen oder Absperrungen (2 m Abstand) zu versehen. Nur wenn dies nicht möglich ist, darf für kurzfristige Arbeiten (ca. 4 Std.) mit zugelassenem und geprüftem Sicherheitsgeschirr gearbeitet werden. Anschlagpunkte müssen vom Vorgesetzten festgelegt werden und 1000 Kg Festigkeit nachweislich aufweisen.

  • Bodenöffnungen verrutschsicher abdecken.

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Ingenieurbüro Hans Peter Drees, Blumenhang 6, 58675 Hemer Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator und Sicherheitsingenieur

Seite 2 zum BV: Hüttenhospital gGmbH, Am Marksbach 28, 44269 Dortmund Neubau Bettenstation mit Küche und Speisesaal

Baustellenordnung

  • Verkehrswege sind absolut sicher zu gestalten, d.h. keine Stolperstellen, nur Treppen oder Laufstege mit Absturzsicherung benutzen, beleuchten, Verkehrswege und Fluchtwege freihalten, bei Baustraßen Sicherheitsabstände von Baugruben und Gräben einhalten (2 m), Kabel über Brücken verlegen (über 4,50 m hoch), Leitertürme verwenden.
  • Feuerlöscher bereithalten.
  • Bei Schweiß-, Flexarbeiten und mit offener Flamme muss für den Brandschutz gesorgt werden. (Feuerlöscheinrichtungen, feuerfest abdecken usw.)
  • Alle verwendeten Gefahrstoffe (z.B. Dieseltreibstoff, Schalöl, Säuren und Laugen usw.) sind dem AG anzuzeigen. Nur nach Vorschrift lagern und verarbeiten. Sicherheitsdatenblätter und eine Betriebsanweisung sind auf der Baustelle vorzuhalten und die Schulung der Mitarbeiter ist durchzuführen. Beschäftigungsbeschränkungen sind einzuhalten.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle, Schutzhelme, Gehörschutz bei Lärmarbeiten über 85 dB(A), für die jeweilige Arbeit entsprechende Handschuhe, Sicherheitsgeschirre für kurzfristige Arbeiten in Absturzhöhen von über 2 m (soweit nicht anderweitig gesichert), Einmalanzüge und Atemschutzmasken für Arbeiten mit Gefahrstoffen sind nach Vorschrift zu benutzen.
  • LKWs und Transporter benötigen beim Rückwärtsfahren zwingend einen geschulten Einweiser. Eine Warnweste ist zu benutzen.
  • Jede Firma, die ein Gerüst nutzt, muss eine „Befähigte Person für die Nutzung eines Gerüstes“ schriftlich bestellen.
  • Das Rauchen in Gemeinschaftsunterkünften ist verboten.
  • Alle Unfall-Verhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der einschlägigen Gesetze sind einzuhalten. Überblick verschafft das Gelbe Buch (Bausteine) der Bau-Berufsgenossenschaft.

Mit freundlichen Grüssen

Ing. Büro H.P.Drees

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