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Sicherheitseinweisung_für_Fremdfirmen_Muster.pdf

Vordrucke für das Zulassungswesen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 06:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Landratsamt

Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen

Tätigkeitsbeschreibung:Auftrags-Nr.:
Ausführungsort:Dauer von: bis:
Auftraggeber:Auftragnehmer:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Amt für Zentrale Dienste / Referat Innerer Service Schloßhof 2/4 01796 PirnaName:
Anschrift:
Verantwortlicher: Herr Armbruster Telefon: 03501 515-4435Verantwortlicher: Telefon:
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Frau Burkhardt Telefon: 03501 515-4117Fachkraft für Arbeitssicherheit: Telefon:
  1. Allgemeine Hinweise

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge setzt sich für Sicherheit am Arbeitsplatz und den Gesundheits- schutz seiner Beschäftigten sowie den Umwelt- und Sachwertschutz ein.

1.1 Grundsätzliche Hinweise

Diese Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen ist Vertragsbestandteil und somit verbindlich einzuhalten. Der Verant- wortliche des Auftraggebers unterweist den Verantwortlichen des Auftragnehmers. Neben dieser Einweisung sind beim Aufenthalt an den Standorten des Auftraggebers alle arbeitsschutzrechtlichen Gesetze (z.B. ArbSchG), die Vor- schriften der Unfallversicherungsträger (DGUV‘en) sowie die Hausordnung des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme über alle Sicherheitshinweise und gesetzlichen Bestimmungen zu unterweisen und auf deren Einhaltung hinzuwirken.

1.2 Arbeitssicherheit und Gefährdungsbeurteilung

Der Verantwortliche des Auftraggebers und der Verantwortliche des Auftragnehmers sind verpflichtet, gemeinsam Gefährdungen zu ermitteln, welche sich bei der Ausführung der Arbeiten für die eigenen Mitarbeiter und für die Fremdfirmenmitarbeiter ergeben können. Alle Warn- und Hinweisschilder sowie Schutzvorrichtungen sind zu be- achten. Sie dürfen in keiner Weise beseitigt, unkenntlich oder in anderer Weise unwirksam gemacht werden. Bau- stellen und Arbeitsbereiche des Auftragnehmers sind durch wirksame Absperrungen und Beschilderungen zu si- chern. Für die Durchführung umfangreicher oder gefährlicher Arbeiten ist ein geeigneter Koordinator gemäß § 3 der Baustellenverordnung zu bestellen.

1.3 Erste Hilfe

Der Auftragnehmer ist für die Sicherstellung der ersten Hilfe verantwortlich. Der Auftraggeber unterweist den Auf- tragnehmer über die örtlichen Gegebenheiten. Jeder Unfall ist dem Auftraggeber zu melden.

1.4 Verhalten im Brandfall und bei Notfällen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich mit den Flucht- und Rettungswegeplänen sowie dem Standort des Sammel- platzes am Ausführungsort vertraut zu machen. Bei Alarmierung sind alle Arbeiten vorübergehend einzustellen. Un- ter Beachtung des Eigenschutzes ist der Sammelplatz aufzusuchen. Dem Verantwortlichen des Auftraggebers ist zu melden, ob alle Mitarbeiter des Auftragnehmers das Gebäude verlassen haben. Falls im Zuge der zu erledigenden Arbeiten der Umgang mit offenem Feuer (Schweißen, Löten, Trennen usw.) notwendig ist, so ist vorher die Geneh- migung / Beauftragung in schriftlicher Form einzuholen. Schweißarbeiten dürfen nur von fachlich und persönlich geeigneten Personen durchgeführt werden.

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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landratsamt

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1.5 Umwelt

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich über alle umweltrelevanten für die Ausführung seines Auftrages zutreffen- den Gesetze zu informieren, diese zu beachten und einzuhalten. Abfälle und Restmengen von angelieferten Materi- alien oder verwendeten Betriebs- oder Gefahrstoffen einschließlich deren Verpackung sind vom Auftragnehmer selbst ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu entsorgen.

1.6 Gefahrstoffe

Das Mitbringen und Verwenden von Gefahrstoffen durch den Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber an- zeigepflichtig. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Sicherheitsdatenblatt vom Gefahrstoff zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz von Gefahrstoffen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit zu beurtei- len und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen zu definieren und umzusetzen.

1.7 Benutzung von Sachen des Auftraggebers und Sachen des Auftragnehmers

Das Benutzen von Sachen wie zum Beispiel Geräte, Maschinen, Anlagen, Schutzausrüstung und Materialien des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ist nur nach vorheriger Einwilligung durch den Verantwortlichen erlaubt. Die Benutzung durch den Auftragnehmer setzt eine Unterweisung durch den Auftraggeber voraus. Die Benutzung fremder und eigener Sachen des Auftragnehmers erfolgt nur durch fachlich und persönlich geeignete Personen.

1.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Arbeiten in der Höhe

Das Arbeiten in der Höhe stellt ein Unfallrisiko dar. Der Auftragnehmer stellt unter anderem sicher, dass alle ver- wendeten Leitern, Gerüste und persönliche Schutzausrüstung nach den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden und geprüft sind. Der Auftragnehmer hat außerdem sicherzustellen, dass nur Mitarbeiter eingesetzt wer- den, die sämtliche für die Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgen erhalten haben und über eine ent- sprechende Eignung verfügen.

1.9 Störungen während der Arbeit

Der Auftraggeber ist durch den Auftragnehmer über den Stand der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten. Bei den Arbeiten festgestellte oder drohende Schäden und Gefahren sind unverzüglich dem Verantwortlichen zu melden.

Gefährdungsbeurteilung (wenn nicht bereits vorhanden):

Am Ausführungsort Pirna, Schloßhof 2/4 ist im Bereich hinter der Polleranlage mit erhöhtem Besucher- und Touristenaufkommen zu rechnen. In der Anfahrt zum Wareneingang/ Poststelle hinter dem Gebäude des Stadtflügels queren zwischen dem seitli- chen Hinterausgang des Stadtflügels und dem Zugang zur Cafeteria Fußgänger die Zufahrt. Hier ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.

Maßnahmen, Festlegungen, Telefonnummern und ergänzende Vereinbarungen:

Zuständige Mitarbeiter/-innen für Auftragsabwicklung: Herr Hickmann (03501 515-4464)

Zuständige Mitarbeiter/-innen für Abnahme der Lieferung: Mitarbeiter/-innen vor Ort

Name, Datum, Unterschrift Auftraggeber Name, Datum, Unterschrift Auftragnehmer

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