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Leistungsbeschreibung Los 7 Kurzzeitplakette
Leistungsbeschreibung Los 7 Kurzzeitplakette
- Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
1.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 2.000 Stück Kurzzeitplaketten entsprechend Anlage 4, Abschnitt 6, 4. Ergänzungsbestimmungen zu § 12 Absatz 2 Fahrzeug-Zulassungs- verordnung (FZV) vom 20. Juli 2023, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 in der jeweils gültigen Fassung durch den Auftragnehmer (AN) für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Auftraggeber (AG).
1.2 Die Kurzzeitplaketten sind lose als Einzelplaketten entsprechend dem folgenden Mus- ter mindestens im System „SecuRasta“ oder gleichwertiger Art anzufertigen:
1.3 Das schnelle, problemlose und ohne Hilfsmittel zu erfolgende Ablösen der Plaketten vom Träger ist durch eine entsprechende Schlitzung des Trägers oder in gleichwertiger Art zu gewährleisten.
1.4 Die Leistungsbeschreibung, Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Si- cherheitsweinweisung für Fremdfirmen sind Bestandteile des Rahmenvertrages.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.12.2030), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 31.08. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
- Leistungsort und Lieferung
3.1 Leistungsort (Lieferort) ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Refe- rat Kfz-Zulassung, Stadtflügel SF.0.19, Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna.
3.2 Die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der jeweiligen Bestellung wird durch den AN garantiert.
3.3 Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle versand- und verpackungskostenfrei mon- tags bis freitags jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich jeweils zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung Los 7 Kurzzeitplakette
3.4 Die örtlichen Gegebenheiten für den Lieferweg bis zum Leistungsort können nach Ab- sprache mit dem AG durch den AN besichtigt werden.
- Bestellung
4.1 Die Bestellung erfolgt überwiegend in Chargen von je 1.000 Stück. Bei der unter 1.1 angegebenen Menge handelt es sich um den voraussichtlichen Jahresbedarf. Eventuell anfal- lende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
4.2 Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des AN zur Abnahme einer be- stimmten Menge durch den AG.
- Schlussbestimmungen
5.1 Wertungskriterium für den Zuschlag ist der unter Punkt 6 ausgewiesene Gesamtpreis für einen voraussichtlichen Jahresbedarf von 2.000 Stück.
5.2 Dem AG sind mit Angebotsabgabe mindestens fünf Muster einer Kurzzeitplakette (ggf. auch entwertet) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der AN verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (zunächst im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Si- cherheitsweinweisung für Fremdfirmen.
- Preisangebot
| Netto (in Euro) | Brutto (in Euro) | |
|---|---|---|
| Einzelpreis pro Stück (gerundet auf vier Stellen hinter dem Komma) | ||
| Gesamtpreis für 2.000 Stück |
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