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2026_Leistungsbeschreibung_Los_4_Stempelplakette_i-Kfz.pdf

Vordrucke für das Zulassungswesen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 06:40 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Los 4 Stempelplakette (i-Kfz)

Leistungsbeschreibung Los 4 Stempelplakette (i-Kfz)

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile

1.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 55.000 Stück Stempelplaketten entspre- chend Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 20. Juli 2023, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 in der jeweils gültigen Fassung durch den Auftragnehmer (AN) für den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge als Auftraggeber (AG).

1.2 Das Vorliegen beim AN einer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie während der gesamten Vertragslaufzeit gültigen Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Einführung und Anwendung von Sicherheits- und Qualitätssicherungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) für Stempelplaketten und Plakettenträger ist zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss. Die Bestätigung ist mit dem Angebot einzureichen.

1.3 Ebenfalls zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss ist das Vor- liegen beim AN eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie während der gesamten Ver- tragslaufzeit gültigen Zertifikats der DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH zur Einhaltung der Anforderungen der DIN 74069 gemäß Anlage 5 zu § 12 Absatz 3 FZV. Die Bestätigung ist mit dem Angebot einzureichen.

1.4 Der AN hat die Gültigkeit der unter Punkt 1.2 und 1.3 bezeichneten Nachweise durch Vorlage der jeweiligen erneuerten Bestätigungen fortlaufend und unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen.

1.5 Die Leistungsbeschreibung, Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung, Sicherheitsweinweisung für Fremdfirmen sowie das Zertifi- kat der DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH sind Bestandteile des Rah- menvertrages.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

2.1 Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und ver- längern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.12.2030), wenn die Rahmenverein- barung nicht mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 31.08. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.

2.2 Dem AG wird jeweils ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass entwe- der die unter Punkt 1.2 bezeichnete Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes oder das unter Punkt 1.3 bezeichnete Zertifikat der DIN CERTCO die Gültigkeit verlieren und eine wirksame Erneuerung durch den AN nicht binnen 7 Kalendertagen nach Ablauf der Gültigkeit nachge- wiesen werden sollte. Die Kündigung hat schriftlich zum Ende des auf den Ablauf der Gültigkeit folgenden Monats zu erfolgen.

  1. Leistungsort, Lieferung und Verpackungsgrößen

3.1 Leistungsort (Lieferort) ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Referat Kfz-Zulassung, Stadtflügel SF.0.19, Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna.

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Leistungsbeschreibung Los 4 Stempelplakette (i-Kfz)

3.2 Die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der jeweiligen Bestellung wird durch den AN garantiert.

3.3 Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle versand- und verpackungskostenfrei so- wie in geschlossenen Nummernkreisen montags bis freitags jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich jeweils zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr.

3.4 Die örtlichen Gegebenheiten für den Lieferweg bis zum Leistungsort können nach Ab- sprache mit dem AG durch den AN besichtigt werden.

3.5 Die Stempelplaketten sind rollenweise zu Verpackungseinheiten von maximal 500 Stück pro Rolle zu liefern. Das schnelle, problemlose und ohne Hilfsmittel zu erfolgende Ablö- sen der Plaketten vom Träger ist zu gewährleisten.

  1. Bestellung und Referenzdatei

4.1 Die Bestellung erfolgt überwiegend in Chargen zu je 20.000 Stück. Bei der unter 1.1 angegebenen Menge handelt es sich um den voraussichtlichen Jahresbedarf. Eventuell anfal- lende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.

4.2 Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des AN zur Abnahme einer be- stimmten Menge durch den AG.

4.3 Die Bestellung erfolgt im 4-Augen-Prinzip durch zwei bestellberechtigte Personen des AG. Der AG erklärt hiermit, dass in Abweichung vom 4-Augen-Prinzip der Empfang nur durch eine empfangsberechtigte Person des AG möglich sein soll.

4.4 Der AN übermittelt dem AG zu jeder Bestellung die entsprechende Referenzdatei (XKfz-Standard) mit den Druckstücknummern und Sicherheitscodes der gelieferten Stempel- plaketten. Die Datenübermittlung hat per E-Mail an das Funktionspostfach kfz-zulas- sung@landratsamt-pirna.de zu erfolgen. Die E-Mail hat spätestens zeitgleich mit der jeweili- gen Lieferung einzugehen.

  1. Landesspezifische Abbildungen und Bezeichnungen (Anlage 5 zu § 12 Absatz 3 FZV)

5.1 Das farbige Wappen des Freistaates Sachsen stellt sich wie folgt dar:

5.2 Die Bezeichnung des Landes lautet „Freistaat Sachsen“ und ist in der Schrift Times New Roman darzustellen. Im Falle von Platzmangel bei der Gestaltung der schematischen Abbildung kann die Bezeichnung „Freistaat“ entfallen.

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5.3 Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde lautet „Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge“. Im Falle von Platzmangel bei der Gestaltung der schematischen Abbildung kann die Bezeichnung „Landkreis“ entfallen und die Bezeichnung „Sächsische“ mit „Sächs.“ abgekürzt werden.

5.4 Der Dienststempel der Zulassungsbehörde und das innerhalb des Dienststempels be- findliche Wappen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellen sich wie folgt dar:

  1. Schlussbestimmungen

6.1 Wertungskriterium für den Zuschlag ist der unter Punkt 7 ausgewiesene Gesamtpreis für einen voraussichtlichen Jahresbedarf von 55.000 Stück.

6.2 Der AN hat dem AG mit Angebotsabgabe mindestens 10 Muster einer Stempelplakette (ggf. auch entwertet) kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

6.3 Der AN verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (zunächst im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Si- cherheitsweinweisung für Fremdfirmen.

  1. Preisangebot
Netto (in Euro)Brutto (in Euro)
Einzelpreis pro Stück (gerundet auf vier Stellen hinter dem Komma)
Gesamtpreis für 55.000 Stück

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