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Leistungsbeschreibung Los 3 Fahrzeugschein Kurzzeitkennzeichen
Leistungsbeschreibung Los 3 Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen
- Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile
1.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 1.500 Stück des Fahrzeugscheins für Fahr- zeuge mit Kurzzeitkennzeichen entsprechend Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) vom 20. Juli 2023, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 in der jeweils gültigen Fassung durch den Auftragnehmer (AN) für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Auftraggeber (AG).
1.2 Das Vorliegen beim AN einer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie während der gesamten Vertragslaufzeit gültigen Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Einführung und Anwendung von Sicherheits- und Qualitätssicherungsmaßnahmen entsprechend § 42, Anlage 14 FZV für Fahrzeugscheine für Kurzzeitkennzeichen ist zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss. Die Bestätigung ist mit dem Angebot einzureichen.
1.3 Der AN hat die Gültigkeit der vorgenannten Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes durch Vorlage der jeweiligen erneuerten Bestätigungen fortlaufend und unaufgefordert gegen- über dem AG nachzuweisen.
1.4 Die Leistungsbeschreibung, Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Sicherheitsweinweisung für Fremdfirmen sind Be- standteile des Rahmenvertrages.
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Sonderkündigungsrecht
2.1 Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und ver- längern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.12.2030), wenn die Rahmenverein- barung nicht mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 31.08. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
2.2 Dem AG wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass die unter Punkt 1.2 bezeichnete Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes seine Gültigkeit verlieren und eine wirksame Erneuerung der Bestätigung durch den AN nicht binnen 7 Kalendertagen nach Ab- lauf der Gültigkeit nachgewiesen werden sollte. Die Kündigung hat schriftlich zum Ende des auf den Ablauf der Gültigkeit folgenden Monats zu erfolgen.
- Leistungsort, Lieferung und Verpackungsgrößen
3.1 Leistungsort (Lieferort) ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Refe- rat Kfz-Zulassung, Stadtflügel SF.0.19, Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna.
3.2 Die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der jeweiligen Bestellung wird durch den AN garantiert.
3.3 Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle versand- und verpackungskostenfrei mon- tags bis freitags jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich jeweils zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr.
3.4 Die örtlichen Gegebenheiten für den Lieferweg bis zum Leistungsort können nach Ab- sprache mit dem AG durch den AN besichtigt werden.
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Leistungsbeschreibung Los 3 Fahrzeugschein Kurzzeitkennzeichen
- Bestellung und Behördeneindruck
4.1 Die Bestellung erfolgt überwiegend in Chargen zu je 1.000 Stück (mindestens jedoch zu 500 Stück). Bei der unter 1.1 angegebenen Menge handelt es sich um den voraussichtli- chen Jahresbedarf. Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
4.2 Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des AN zur Abnahme einer be- stimmten Menge durch den AG.
4.3 Die Vordrucke sind versehen mit folgendem zentrierten und fett gedruckten Behörden- eindruck zu liefern:
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- Landratsamt -
Der Eindruck ist dabei auf der Rückseite des Vordrucks rechts neben dem Siegelkreis knapp über dem Unterschriftsfeld aufzubringen. Soweit keine verbindlichen Vorgaben bestehen, ist schwarze Dokumentenfarbe zu verwenden sowie Schriftart und Schriftgröße den Vordrucken entsprechend anzupassen. Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit (Wischfestigkeit) des Eindrucks sind zu gewährleisten.
- Schlussbestimmungen
5.1 Wertungskriterium für den Zuschlag ist der unter Punkt 6 ausgewiesene Gesamtpreis für einen voraussichtlichen Jahresbedarf von 1.500 Stück.
5.2 Der AN stellt dem AG spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung mindestens fünf Ein- richtungsscheine mit Behördeneindruck kostenfrei zur Verfügung. Sofern Einrichtungsscheine mit Behördeneindruck zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar sein sollten, können diese auch ohne einen entsprechenden Eindruck zur Verfügung gestellt werden.
5.3 Der AN verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (zunächst im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Si- cherheitsweinweisung für Fremdfirmen.
- Preisangebot
| Netto (in Euro) | Brutto (in Euro) | |
|---|---|---|
| Einzelpreis pro Stück (gerundet auf vier Stellen hinter dem Komma) | ||
| Gesamtpreis für 1.500 Stück |
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