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2026_Leistungsbeschreibung_Los_1_ZB_Teil_I.pdf

Vordrucke für das Zulassungswesen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 06:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Leistungsbeschreibung Los 1 Zulassungsbescheinigung Teil I

Leistungsbeschreibung Los 1 Zulassungsbescheinigung Teil I

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile

1.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung von 50.000 Stück der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) entsprechend Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 in der jeweils gültigen Fassung durch den Auftragnehmer (AN) für den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge als Auftraggeber (AG).

1.2 Die Ausführung der ZB I hat mit einem Abzieh-TAN-Siegel zu erfolgen.

1.3 Das Vorliegen beim AN einer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie während der gesamten Vertragslaufzeit gültigen Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Einführung und Anwendung von Sicherheits- und Qualitätssicherungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit Anlage 5 zu § 11 FZV für Zulassungsbescheinigung Teil I ist zwingende Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsschluss. Die Bestätigung ist mit dem Angebot einzureichen.

1.4 Der AN hat die Gültigkeit der vorgenannten Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes durch Vorlage der jeweiligen erneuerten Bestätigungen fortlaufend und unaufgefordert gegen- über dem AG nachzuweisen.

1.5 Die Leistungsbeschreibung, Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Sicherheitsweinweisung für Fremdfirmen sind Be- standteile des Rahmenvertrages.

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

2.1 Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und ver- längern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.12.2030), wenn die Rahmenverein- barung nicht mindestens vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 31.08. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.

2.2 Dem AG wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt für den Fall, dass die unter Punkt 1.3 bezeichnete Bestätigung des Kraftfahrt-Bundesamtes seine Gültigkeit verlieren und eine wirksame Erneuerung der Bestätigung durch den AN nicht binnen 7 Kalendertagen nach Ab- lauf der Gültigkeit nachgewiesen werden sollte. Die Kündigung hat schriftlich zum Ende des auf den Ablauf der Gültigkeit folgenden Monats zu erfolgen.

  1. Leistungsort, Lieferung und Verpackungsgrößen

3.1 Leistungsort (Lieferort) ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Refe- rat Kfz-Zulassung, Stadtflügel SF.0.19, Schloßhof 2/4 in 01796 Pirna.

3.2 Die Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der jeweiligen Bestellung wird durch den AN garantiert.

3.3 Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle versand- und verpackungskostenfrei so- wie in geschlossenen Nummernkreisen montags bis freitags jeweils zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich jeweils zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung Los 1 Zulassungsbescheinigung Teil I

3.4 Die örtlichen Gegebenheiten für den Lieferweg bis zum Leistungsort können nach Ab- sprache mit dem AG durch den AN besichtigt werden.

3.5 Die ZB I sind in Verbrauchspackungen (Grundverpackung) von maximal je 1.000 Stück zusammenzufassen. Eine mehrere Verbrauchspackungen umfassende Umverpackung (End- verpackung) soll ein Bruttogewicht von 20 kg nicht überschreiten.

3.6 Die ZB I sind dabei so zu verpacken, dass die Zahlenfolge der Nummernkreise bei Entnahme einer Grundverpackung aus der Endverpackung sowie bei Öffnung einer Grundver- packung ohne weitere Vorkehrungen erhalten bleibt.

  1. Bestellung, Behördeneindruck und Referenzdatei

4.1 Die Bestellung erfolgt überwiegend in Chargen zu je 10.000 Stück. Bei der unter 1.1 angegebenen Menge handelt es sich um den voraussichtlichen Jahresbedarf. Eventuell anfal- lende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.

4.2 Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des AN zur Abnahme einer be- stimmten Menge durch den AG.

4.3 Die Bestellung erfolgt im 4-Augen-Prinzip durch zwei bestellberechtigte Personen des AG. Der AG erklärt hiermit, dass in Abweichung vom 4-Augen-Prinzip der Empfang nur durch eine empfangsberechtigte Person des AG möglich sein soll.

4.4 Die Vordrucke sind versehen mit folgendem zentrierten und fett gedruckten Behörden- eindruck zu liefern:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

  • Landratsamt -

Der Eindruck ist dabei auf der Rückseite des Vordrucks rechts neben dem Siegelkreis zwi- schen Sicherheitsabdeckung und dem Unterschriftsfeld aufzubringen. Soweit keine verbindli- chen Vorgaben bestehen, ist schwarze Dokumentenfarbe zu verwenden sowie Schriftart und Schriftgröße den Vordrucken entsprechend anzupassen. Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit (Wischfestigkeit) des Eindrucks sind zu gewährleisten.

4.5 Der AN übermittelt dem AG zu jeder Bestellung die entsprechende Referenzdatei (XKfz-Standard) mit den Druckstücknummern und Sicherheitscodes der gelieferten ZB I. Die Datenübermittlung hat per E-Mail an das Funktionspostfach kfz-zulassung@landratsamt- pirna.de zu erfolgen. Die E-Mail hat spätestens zeitgleich mit der jeweiligen Lieferung einzu- gehen.

  1. Schlussbestimmungen

5.1 Wertungskriterium für den Zuschlag ist der unter Punkt 6 ausgewiesene Gesamtpreis für einen voraussichtlichen Jahresbedarf von 50.000 Stück.

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5.2 Der AN stellt dem AG spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung mindestens fünf Ein- richtungsscheine mit Behördeneindruck kostenfrei zur Verfügung. Sofern Einrichtungsscheine mit Behördeneindruck zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar sein sollten, können diese auch ohne einen entsprechenden Eindruck zur Verfügung gestellt werden.

5.3 Der AN verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (zunächst im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung sowie Si- cherheitsweinweisung für Fremdfirmen.

  1. Preisangebot
Netto (in Euro)Brutto (in Euro)
Einzelpreis pro Stück (gerundet auf vier Stellen hinter dem Komma)
Gesamtpreis für 50.000 Stück

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