Leistungsbeschreibung SMS_LJA_2027_03_34.pdf

Vorbereitung und Durchführung von drei pädagogischen Workshops für eine Fachtagung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.10.2026, 04:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.sachsen.de

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Vergabe: Fortbildungsleistungen

des Landesjugendamtes 2027 –

Fachtagung »Beobachten. Verste-

hen. Handeln. – Den neuen Sächsi-

schen Erziehungs- und Bildungs-

plan in Kindertagespflege und

Krippe pädagogisch gestalten«

(3 Lose)

Öffentliche Ausschreibung

Interne Vergabenummer SMS_LJA_2027/03/34

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Landesjugendamt

Stand: 16. Oktober 2026

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Inhaltsverzeichnis

A Leistungsbeschreibung .................................................................................... 4

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe ................................................................. 4 2 Zielsetzung und Ergebnis .................................................................................... 5 3 Zeitrahmen und Veranstaltungsort ...................................................................... 5 4 Gegenstand der Leistung .................................................................................... 6 5 Honorar ..............................................................................................................11 6 Nutzungsrechte ..................................................................................................12 B Bewerbungsbedingungen ...............................................................................13

1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen ................................................................13 2 Eignung der Bieter .............................................................................................13 3 Bewertung der Angebote ....................................................................................19 4 Fragen von Interessenten, Kommunikation ........................................................22 5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen ......................................................23 6 Angebotsfrist ......................................................................................................24 7 Bindefrist ............................................................................................................24 8 Sonstige Bedingungen .......................................................................................25 9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ...........................................................................................27 10 Verschwiegenheitspflicht ....................................................................................27 11 Schlussvorschriften ............................................................................................27 C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise ....................................29

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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend auf eine geschlechtergerechte Sprache. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten selbstverständlich gleichermaßen für je- des Geschlecht.

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Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt (SMS) – Landesjugendamt (LJA) hat folgenden Auftrag zu vergeben.

A Leistungsbeschreibung

1 Allgemeiner Hintergrund der Vergabe

Das Landesjugendamt hat gemäß § 85 Abs. 2 Ziffer 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungen für die Mitarbeiter der Kinder- und Jugend- hilfe anzubieten. Die kontinuierliche Fortbildung ist unerlässliche Voraussetzung für die Erhal- tung und Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter. Der Fortbildungsauftrag umfasst den gesamten Aufgabenkatalog der Kinder- und Jugendhilfe und gilt für alle Mitarbeiter, sowohl bei den öffentlichen als auch bei den freien Trägern, sowie für Kindertagespflegepersonen.

Durch das LJA werden Fortbildungen in verschiedenen Organisationsformen angeboten:

Berufsbegleitende Fortbildung – BF

Diese Form zielt auf den Erwerb spezieller berufsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Arbeitsbereich ab, für die sich die Teilnehmer über einen längeren Zeitraum berufsbe- gleitend zusätzliche Qualifikationen aneignen. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsbeglei- tenden Fortbildung wird durch ein Zertifikat bescheinigt.

Seminarreihe – SR

Im Verlauf der Seminarreihe werden spezifische arbeitsfeldbezogene und -übergreifende Fachthemen in aufeinander aufbauenden Seminaren bearbeitet und die erworbenen Kennt- nisse in Praxisphasen erprobt. Nach Beendigung eines Aufbauseminars erhalten die Teilneh- mer detaillierte Fortbildungsnachweise.

Fachtagung – FT

In einer Fachtagung steht die Wissensvermittlung durch Expertinnen und Experten im Mittel- punkt. Wissen und Können von Referenten und Teilnehmer werden genutzt, um Erkenntnisse für die tägliche Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen.

Arbeitstagung – AT / Jahrestagung – JT

Die Arbeitstagung dient dem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu speziellen Themen und der Reflexion aktueller Probleme und Tendenzen. Die Teilnehmer bringen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ein und diskutieren dazu im Plenum und in Gruppen. Ausgewählte Schwerpunkte werden durch Expertenvorträge ergänzt. Für bestimmte Zielgruppen kann turnusmäßig eine Arbeitstagung angeboten werden (Jahres- tagung).

Kurs – K

Ein Kurs dient der Ergänzung und Erweiterung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem bestimmten Arbeitsfeld. Das aktive Auseinandersetzen mit fachlichen Inhalten und das Arbeiten mit verschiedenen Methoden unter Anleitung erfahrener Referenten ermöglicht ein Lernen von- und miteinander und bildet die Grundlage für intensiven Erfahrungsaustausch.

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2 Zielsetzung und Ergebnis

Der weiterentwickelte Sächsische Erziehungs- und Bildungsplan gibt Fachkräften in Krippe und Kindertagespflege eine gemeinsame Orientierung und neue Impulse für ihren pädagogi- schen Alltag. Doch wie wird aus einem Erziehungs- und Bildungsplan lebendige pädagogische Praxis?

Genau hier setzt unsere Fachtagung an. Unter dem Leitgedanken »Beobachten. Verstehen. Handeln.« rückt die professionelle Beobachtung in den Mittelpunkt: Was zeigen uns Kinder in ihrem Tun? Wie können wir ihre Bildungs- und Beobachtungsprozesse besser verstehen und sie bedürfnis- und entwicklungsorientiert begleiten?

Ein Fachvortrag und praxisnahe Workshops laden dazu ein, neue Perspektiven zu entdecken, Erfahrungen auszutauschen und Anregungen für den Alltag mitzunehmen. So wird der Säch- sische Erziehungs- und Bildungsplan lebendig und die Sicherheit im pädagogischen Handeln gestärkt.

Zielgruppe der Fachtagung sind Kindertagespflegepersonen und pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen, die im Krippenbereich tätig sind.

Im Rahmen der Tagung werden ein Keynote-Vortrag zum Thema »Beobachten. Verstehen. Handeln. Wie Haltung, Beziehung und fachliche Beobachtung pädagogisches Handeln leitet« sowie fünf verschiedene Workshops angeboten. Die Teilnehmer können an einem der fünf Workshops teilnehmen.

3 Zeitrahmen und Veranstaltungsort

Die Fachtagung findet am 22.05.2027 statt. Es gilt ein Tagungszeitrahmen von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Workshops, welche Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind, umfassen je einen Gesamtumfang von 180 Minuten (2 Teile zu je 90 Minuten) und finden zeitgleich statt. Nach aktuellem Stand wird die erste Workshopphase in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr statt- finden, die zweite Workshopphase von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. In der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr ist eine Pause vorgesehen. Beide Workshopphasen werden von den selben Teil- nehmern wahrgenommen.

Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die Ergebnisse/Erkenntnisse aus den ein- zelnen Workshops im Plenum präsentiert inklusive eines weiterführenden Gedankenaustau- sches. Pro Workshop stehen hierfür circa 10 Minuten zur Verfügung.

Der zeitliche Ablauf kann der Anlage »Vorläufiges Tagungsprogramm« entnommen werden. Änderungen sind vorbehalten.

Die Tagung des LJA findet im Freistaat Sachsen statt. Die Mitteilung des Veranstaltungsortes erfolgt nach Zuschlagserteilung.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers.

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4 Gegenstand der Leistung

Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt:

Los 1: Workshop »Beziehung trägt, auch wenn es herausfordernd ist. Gefühle begleiten, Sicherheit geben – Ko-Regulation im Alltag«

Los 2: Workshop »Mitbestimmung von Anfang an. Kinderrechte und Partizipation im U3-Alltag«

Los 3: Workshop »Vielfalt sehen und jedes Kind stärken. Unterschiedliche Entwick- lungswege gut begleiten«

Sie können ein Angebot nur für ein Los abgeben oder sich auch auf mehrere Lose bewerben.

Die Workshops (Lose 1 bis 3) finden zeitgleich statt. Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose müssen Sie für den Fall, dass Sie mehrere zeitgleich stattfindende Lose gewinnen, glaubhaft darlegen, dass Sie über die nötigen Ressourcen (personell und sachlich) und Kapazitäten ver- fügen, um die Leistungen mehrerer Lose realisieren können. Bitte fügen Sie hierzu Ihrem An- gebot geeignete Nachweise bei.

4.1 Los 1: Workshop »Beziehung trägt, auch wenn es herausfordernd ist. Gefühle begleiten, Sicherheit geben – Ko-Regulation im Alltag«

4.1.1 Kurzbeschreibung der Leistung An praxisnahen Beispielen erkunden die Teilnehmenden, wie sie Kinder unter drei Jahren ein- fühlsam begleiten und ihnen in schwierigen Momenten durch verlässliche Beziehungen Si- cherheit und Orientierung geben können.

Inhaltliche Schwerpunkte des Workshops:

• Bedeutung verlässlicher Beziehungen für die emotionale Sicherheit und Entwick- lung • Wahrnehmen und Verstehen kindlicher Gefühle und Bedürfnisse • Ko-Regulation im pädagogischen Alltag – Kinder in emotional herausfordernden Momenten einfühlsam begleiten • Praxisnahe Handlungsmöglichkeiten zur Gestaltung eines beziehungsorientierten und Sicherheit gebenden Alltags

Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei maximal 16 Personen.

Der Workshop hat einen Gesamtumfang von 180 Minuten und wird in zwei Teile zu je 90 Mi- nuten aufgeschlüsselt. Nach aktuellem Stand wird die erste Workshopphase in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr stattfinden, die zweite Workshopphase von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. In der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr ist eine Pause vorgesehen. Beide Workshopphasen werden von den selben Teilnehmern wahrgenommen.

Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die Ergebnisse/Erkenntnisse aus den ein- zelnen Workshops im Plenum präsentiert inklusive eines weiterführenden Gedankenaustau- sches. Pro Workshop stehen hierfür circa 10 Minuten zur Verfügung.

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4.1.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Workshopan- gebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zustän- digen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Workshops« ein Konzept, welches die methodisch-didaktischen Ansätze für die Ver- mittlung der in der Beschreibung zum Workshop aufgeführten inhaltlichen Schwer- punkte darstellt, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken).

Dieser konzeptionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmer obliegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem Auftragnehmer. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers.

4.1.3 Durchführung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer führt das Fortbildungsangebot unter Verwendung aktueller methodisch- didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größt- mögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmer.

Der Name des Referenten ist im Formblatt »04a Erklärung Los 1« anzugeben. Ein Wechsel des Referenten ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referenten erfolgen soll, sind alle Referenten anzugeben.

4.1.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer evaluiert die Veranstaltung aus seiner Sicht. Hierzu erhält der Auftragneh- mer im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des Auftragnehmers dient der Qualitätssicherung.

4.2 Los 2: Workshop »Mitbestimmung von Anfang an. Kinderrechte und Partizipation im U3-Alltag«

4.2.1 Kurzbeschreibung der Leistung

Ob beim Essen, Schlafen, Wickeln, Spielen oder beim gemeinsamen Regeln finden, die Teil- nehmenden nehmen vertraute Alltagssituationen unter die Lupe und spüren Möglichkeiten auf, wie Mitbestimmung von Anfang an gelingen kann.

Inhaltliche Schwerpunkte des Workshops:

• Kinderrechte und Partizipation – Bedeutung und Möglichkeiten der Mitbestim- mung von Kindern unter 3 Jahren

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• Kindliche Bedürfnisse und Ausdrucksformen – verbale und nonverbale Signale wahrnehmen, verstehen und berücksichtigen • Mitbestimmung im pädagogischen Alltag – Beteiligungsmöglichkeiten beim Es- sen, Schlafen, Wickeln etc. • Partizipative Haltung und pädagogisches Handeln – die eigene Rolle reflektieren und altersgerechte Beteiligungsmöglichkeiten entwickeln

Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei maximal 16 Personen.

Nach aktuellem Stand wird die erste Workshopphase in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr stattfinden, die zweite Workshopphase von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. In der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr ist eine Pause vorgesehen. Beide Workshopphasen werden von den selben Teilnehmern wahrgenommen.

Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die Ergebnisse/Erkenntnisse aus den ein- zelnen Workshops im Plenum präsentiert inklusive eines weiterführenden Gedankenaustau- sches. Pro Workshop stehen hierfür circa 10 Minuten zur Verfügung.

4.2.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Workshopan- gebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zustän- digen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Workshops« ein Konzept, welches die methodisch-didaktischen Ansätze für die Ver- mittlung der in der Beschreibung zum Workshop aufgeführten inhaltlichen Schwer- punkte darstellt, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken).

Dieser konzeptionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmer obliegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem Auftragnehmer. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers.

4.2.3 Durchführung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer führt das Fortbildungsangebot unter Verwendung aktueller methodisch- didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größt- mögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmer.

Der Name des Referenten ist im Formblatt »04b Erklärung Referenzen Los 2« anzugeben. Ein Wechsel des Referenten ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referenten erfolgen soll, sind alle Referenten anzugeben.

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4.2.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer evaluiert die Veranstaltung aus seiner Sicht. Hierzu erhält der Auftragneh- mer im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des Auftragnehmers dient der Qualitätssicherung.

4.3 Los 3: Workshop »Vielfalt sehen und jedes Kind stärken. Unter- schiedliche Entwicklungswege gut begleiten«

4.3.1 Kurzbeschreibung der Leistung Vielfalt zeigt sich in Familien, Sprachen und ganz unterschiedlichen Arten, die Welt wahrzu- nehmen und sich zu entwickeln. Der Workshop lädt dazu ein, die Stärken jedes Kindes in den Blick zu nehmen und Ideen zu sammeln, wie alle teilhaben und auf ihrem eigenen Entwick- lungsweg begleitet werden können.

Inhaltliche Schwerpunkte des Workshops:

• Vielfalt im pädagogischen Alltag – unterschiedliche Familien, Sprachen, Wahrneh- mungs- und Entwicklungsweisen erkennen und berücksichtigen. • Stärkenorientierter Blick auf jedes Kind – individuelle Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse wahrnehmen und wertschätzen. • Teilhabe aller Kinder ermöglichen – Möglichkeiten für eine inklusive Gestaltung des pädagogischen Alltags entwickeln. • Individuelle Entwicklungswege begleiten – Kinder entsprechend ihren jeweiligen Voraussetzungen und Bedürfnissen unterstützen und stärken.

Leistungsgegenstand ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops.

Die Teilnehmerzahl liegt bei maximal 16 Personen.

Nach aktuellem Stand wird die erste Workshopphase in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr stattfinden, die zweite Workshopphase von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. In der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr ist eine Pause vorgesehen. Beide Workshopphasen werden von den selben Teilnehmern wahrgenommen.

Im Anschluss der zweiten Workshopphase werden die Ergebnisse/Erkenntnisse aus den ein- zelnen Workshops im Plenum präsentiert inklusive eines weiterführenden Gedankenaustau- sches. Pro Workshop stehen hierfür circa 10 Minuten zur Verfügung.

4.3.2 Vorbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer übernimmt die vollumfängliche inhaltliche Vorbereitung des Workshopan- gebotes. Die konkreten Inhalte des Workshops sind nach Zuschlagserteilung mit dem zustän- digen Fachbereich des LJA abzustimmen.

Mit dem Angebot ist unter Verwendung des Formblattes »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Workshops« ein Konzept, welches die methodisch-didaktischen Ansätze für die Ver- mittlung der in der Beschreibung zum Workshop aufgeführten inhaltlichen Schwer- punkte darstellt, vorzulegen. Bitte wählen Sie im Formblatt das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken).

Dieser konzeptionelle Vorschlag ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

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Die elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen an die Teilnehmer obliegt nach Sichtung und Freigabe durch das LJA dem Auftragnehmer. Die Qualität und Quantität ist Zuschlagskriterium gemäß Teil B Punkt 3.1.

Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des LJA und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers.

4.3.3 Durchführung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer führt das Fortbildungsangebot unter Verwendung aktueller methodisch- didaktischer Prinzipien und Grundsätze durch. Ziele sind ein hoher Lernerfolg sowie größt- mögliche Wissensvermittlung für die Teilnehmer.

Der Name des Referenten ist im Formblatt »04c Erklärung Referenzen Los 3« anzugeben. Ein Wechsel des Referenten ist nur mit Zustimmung des LJA möglich.

Sofern die Durchführung des Workshopangebotes durch mehrere Referenten erfolgen soll, sind alle Referenten anzugeben.

4.3.4 Nachbereitung des Workshopangebotes Der Auftragnehmer evaluiert die Veranstaltung aus seiner Sicht. Hierzu erhält der Auftragneh- mer im Vorfeld der Veranstaltung einen Online-Zugang zu einem kurzen Evaluationsbogen. Die Einschätzung des Auftragnehmers dient der Qualitätssicherung.

4.4 Leistungsbestandteile

Der Auftrag besteht aus den folgenden Leistungsbestandteilen pro Los (Lose 1 bis 3):

 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Workshops  Elektronische Zurverfügungstellung von Workshopunterlagen für die Teilnehmer  Evaluation der Veranstaltung mittels eines vom LJA zur Verfügung gestellten Online- Fragebogens

4.5 Zeiträume

Der nachfolgende Zeitplan gilt gleichermaßen für alle Lose.

ZifferLeistungsbestandteilZeitraum/-punkt
1Vorbereitung der Tagung
Abstimmung mit dem Auftraggeberbis 09.04.2027
Elektronische Zurverfügungstellung der Workshopunterlagen zur Sichtung und Frei- gabe durch den Auftraggeberbis 23.04.2027

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2Durchführung der Tagung
Durchführung des Workshopangebotes (Lose 1 bis 3)22.05.2027
3Nachbereitung der Tagung
Evtl. Beantwortung von Nachfragen der Teil- nehmerInnerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Tagung
Evaluation der Tagung mittels eines vom LJA zur Verfügung gestellten FragebogensInnerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Tagung

5 Honorar

Dem Auftragnehmer wird für die Leistung ein Honorar gewährt. Mit dem Honorar sind sämtli- che nach diesem Vertrag anfallenden Kosten des Auftragnehmers für Vorbereitung, Durchfüh- rung und Nachbereitung abgegolten. Dazu zählen die Erstellung der Workshopunterlagen, et- waige Kosten für Verbrauchsmaterialien und die Nutzung spezifischer Werkzeuge und Uten- silien, gegebenenfalls anfallende Übernachtungskosten inkl. Frühstück sowie Reisekosten. Darüberhinausgehende Kosten werden nicht erstattet.

Im Tagungshaus stehen für den Referenten kostenfrei ein Mittagessen sowie Tagungsge- tränke zur Verfügung.

Etwaige Steuern, Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge trägt der Auftragnehmer allein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen im Bereich Fortbildung des LJA gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) Doppelbuchstabe bb) UstG i. V. m. dem Schreiben der Landesdirektion Sachsen vom 20.04.2023 von der Umsatzsteuer befreit sind. Beauftragt der Auftragnehmer Dritte zur Leistungserbringung entfällt gegebenenfalls die Umsatzsteuerfreiheit.

Gemäß Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung-MV) ist der Auftraggeber ver- pflichtet, die gezahlte Vergütung an das zuständige Finanzamt zu melden. Die nach § 8 MV vom Auftragnehmer zu erteilenden Angaben sind dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

Bei natürlichen Personen sind dies neben dem Vor- und Familienamen sowie der Anschrift auch das Geburtsdatum und die Identifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung (Steuer- ID).

Eine Rechnungslegung durch den Auftragnehmer ist erforderlich. In der Rechnung sind die erbrachten Leistungen aufzuführen. Darüber hinaus müssen zwingend die Auftragsnummer und die Vergabenummer angegeben werden. Die Auftragsnummer wird mit dem Zuschlags- schreiben mitgeteilt.

Die Rechnung kann unter Angabe der Vergabe- und Auftragsnummer entweder a) schriftlich (im Sinne von § 126 Absatz 1 BGB) oder b) elektronisch gestellt werden.

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a) Schriftlich ist die Original-Rechnung an folgende Adresse zu senden:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landesjugendamt Vergabenummer SMS_LJA_2027/03/34 Carolastraße 7a 09111 Chemnitz

b) Elektronisch muss die Rechnung über die Rechnungseingangsplattform gestellt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.egovernment.sachsen.de/download/Informationen_fuer_Rechnungsstel- ler_V1.1.pdf

Die Leitweg-ID des Landesjugendamtes lautet: 14-0801001SMS02-96.

Die Auftragsnummer wird dem Auftragnehmer im Zuschlagsschreiben mitgeteilt.

Eine Rechnungsstellung als E-Mail (bspw. mit Rechnung als PDF) ist nicht ausreichend.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Abnahme und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.

Mit der Vergütung sind alle nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und alle bei seiner Durchführung anfallenden Kosten sowie die urheberrechtlichen Ansprüche abgegol- ten.

6 Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein ausschließliches und übertragbares, zeit- lich, räumlich, inhaltlich und nach Verwendungszweck unbeschränktes Nutzungsrecht aller der in Auftrag gegebenen Leistungen und an den dem Auftraggeber zu übermittelnden Dateien in folgenden Nutzungsarten:

  • Vervielfältigungsrecht,
  • Verbreitungsrecht,
  • Vorführungsrecht,
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
  • Recht der Bearbeitung und Umgestaltung.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auch auf die Nutzung von Teilen sowie von Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistungen. Einer Mitwirkung oder der Namensangabe des Auftrag- nehmers bedarf es nicht.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass keine Ansprüche Dritter der Übertragung der Nutzungs- rechte entgegenstehen. Mit der durch den Auftraggeber zu zahlenden Vergütung sind alle An- sprüche – auch etwaige Ansprüche Dritter – gegen den Auftraggeber wegen der Einräumung der Nutzungsrechte abgegolten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Forderungen Dritter wegen Verletzung ihrer Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte oder verwandter Schutzrechte frei; dieses gilt auch für Rechtsverfolgungskosten.

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B Bewerbungsbedingungen

1 Allgemeine Bewerbungsbedingungen

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Einrei- chungsfrist ausschließlich über das Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager« in Textform darauf hinzuweisen.

Das Angebot und alle geforderten Angaben, wie z. B. Erklärungen, Nachweise etc. sind in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Unterlagen in anderer Sprache bedürfen einer amtlichen Übersetzung in die deutsche Sprache.

Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist ein- zureichen. Ein nicht fristgerecht/formgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausge- schlossen.

2 Eignung der Bieter

Ein Bieter ist geeignet, wenn er die durch den Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemä- ßen Ausführung des Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben (§ 2 Abs. 1 VOL/A); die nicht nach § 6 VOL/A ausgeschlossen worden sind.

Im Nachfolgenden wird beschrieben, wie diese Voraussetzungen im Einzelnen im Rahmen der Angebotsabgabe nachgewiesen werden. Das Angebot muss sämtliche in diesen Bewer- bungsbedingungen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten (vgl. Check- liste).

Im Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« hat der Bieter unternehmensbezogene Angaben zu tätigen. Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzu- geben.

2.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Sinne der § 6 VOL/A

Zum Nachweis ist mit dem Angebot die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 VOL/A (Formblatt »02 Erklärung Ausschlussgründe«) vorzulegen.

Der Auftraggeber kann Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 6 VOL/A vorliegt, von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen. Ein Ausschluss erfolgt u.a. nicht, wenn der Bieter nachgewiesen hat, dass er

 für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

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 die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Auftraggeber umfassend geklärt hat und  konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Der Auftraggeber bewertet die vom Bieter ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und be- rücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlver- haltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters als unzu- reichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bieter.

2.2 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, Zahlung von Mindestentgelten, Wettbewerbsregisterauszug

Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingun- gen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitneh- mer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und § 21 des Gesetzes zur Bekämp- fung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und zur Zahlung von Min- destentgelten abzugeben.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den mit der Bearbeitung dieses Auftrags innerhalb des Ge- biets der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Leistungen, die dem Geltungsbereich des AEntG unterfallen, das Mindestentgelt gemäß dem einschlägigen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag zu zahlen und bei allen sonsti- gen Leistungen entsprechend den Vorgaben des MiLoG, ein Entgelt von mindestens 14,60 Euro brutto je Stunde (ab 01.01.2027) zu zahlen.

Wird der gesetzliche Mindestlohnstundensatz geändert, wird die Angabe durch den neuen Mindestlohnstundensatz ersetzt.

Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer beauftragte Unterauftragneh- mer und deren eingesetztes Personal sowie für vom Auftragnehmer beauftragte Verleihunter- nehmer.

Der Auftragnehmer wird sich für den Fall der Beauftragung eines Unterauftragnehmers oder Verleihunternehmers von diesem schriftlich zusichern lassen, dass er die hier genannten ge- setzlichen Bestimmungen einhält.

Verstößt der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer ge- gen die genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusam- men bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme verpflichtet.

Der Auftragnehmer ist nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn dieser den Verstoß des von ihm eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihunternehmers bei deren Beauftragung nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kauf- manns auch nicht kennen musste.

Die Bestimmungen des § 11 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

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Verstößt der Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer ge- gen die hier genannten gesetzlichen Bestimmungen, ist der Auftraggeber weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer fristlosen Kündigung verpflichtet sich der Auf- tragnehmer zum Ersatz des dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schadens.

Als Erklärung ist das Formblatt »03 Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Auf- träge« abzugeben.

Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Bieter, welcher den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbe- werbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) und ggf. aus dem Gewerbezent- ralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) angefordert wird.

Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzugeben.

2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

2.3.1 Los 1: Workshop »Beziehung trägt, auch wenn es herausfordernd ist. Gefühle begleiten, Sicherheit geben – Ko-Regulation im Alltag«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit

Der Referent ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er über eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügt:

  • Diplom, Bachelor oder Master Soziale Arbeit / Sozialpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Erziehungswissenschaften
  • Diplom, Bachelor oder Master Heilpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Psychologie mit entwicklungspsychologischem Schwer- punkt

Darüber hinaus können auch vergleichbare akademische Abschlüsse als geeignet anerkannt werden. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft.

Geeignet ist ein Referent auch, wenn er über einen Abschluss als staatlich anerkannter Erzie- her verfügt und eine abgeschlossene Zusatzqualifikation in einem der nachfolgenden Berei- che vorweisen kann:

  • Kinesiologie
  • Marte Meo oder vergleichbare videobasierte Interaktion
  • Co- und Selbstregulation bei jungen Kindern
  • traumapädagogische Qualifikation mit Bezug zur frühen Kindheit.

Darüber hinaus können auch vergleichbare Zusatzqualifikationen als geeignet anerkannt wer- den. Diese werden vom Auftraggeber einzeln geprüft.

Der Referent muss in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens zwei Jahre Berufs- erfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er dieses Kriterium nicht, wird das Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

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Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten zwei Jahren (01.07.2024 bis dato) muss eine referierende Tätigkeit gehört haben.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04a Erklärung Referenzen Los 1« anzugeben. Dieses Formblatt ist für jedes Los, für welches die Bewerbung gilt, abzu- geben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bie- ters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des an- gegebenen Referenten vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auf- traggebern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als zwei Jahre (01.07.2024 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen im ausgeschriebenen Themenbereich.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04a Erklärung Referenzen Los 1« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

2.3.2 Los 2: Workshop »Mitbestimmung von Anfang an. Kinderrechte und Partizipa- tion im U3-Alltag«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit

Der Referent ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er über eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügt:

  • Diplom, Bachelor oder Master Soziale Arbeit / Sozialpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Kindheitspädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Heilpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Erziehungswissenschaften

Darüber hinaus können auch vergleichbare akademische Abschlüsse als geeignet anerkannt werden. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft.

Geeignet sind zudem Kindertagespflegepersonen sowie staatlich anerkannte Erzieher, wenn diese über:

  • eine abgeschlossene Zusatzqualifikation in den Bereichen Kinderrechte und Partizi- pation oder Kinderschutz vorweisen können

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oder

  • nachweisliche Erfahrung von mindestens 2 Jahren im Bereich der Erwachsenenbil- dung haben.

Darüber hinaus können auch vergleichbare Zusatzqualifikationen als geeignet anerkannt wer- den. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft.

Der Referent ist hingegen nicht geeignet, wenn er ausschließlich über einen der nachfolgend aufgeführten Abschlüsse bzw. eine der folgenden Qualifikationen verfügt:

  • Jurist
  • Lehramt
  • Hochschulabschluss ohne Bezug zur Frühpädagogik.

Der Referent muss in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens zwei Jahre Berufs- erfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er dieses Kriterium nicht, wird das Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten zwei Jahren (01.07.2024 bis dato) muss eine referierende Tätigkeit im ausgeschriebenen Themenbereich gehört haben.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04b Erklärung Referenzen Los 2« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bie- ters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des an- gegebenen Referenten vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auf- traggebern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als zwei Jahre (01.07.2024 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen im ausgeschriebenen Themenbereich.

Zudem ist Erfahrungswissen im Kinderschutz mind. in Form einer Selbstdarstellung nachzu- weisen.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04b Erklärung Referenzen Los 2« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

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2.3.3 Los 3: Workshop »Vielfalt sehen und jedes Kind stärken. Unter- schiedliche Entwicklungswege gut begleiten«

a. Mindestanforderungen an Qualifikationen und beruflicher Tätigkeit Der Referent ist zur Durchführung des Workshops fachlich geeignet, wenn er über eine der nachfolgend aufgeführten Qualifikationen verfügt:

  • Diplom, Bachelor oder Master Soziale Arbeit / Sozialpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Erziehungswissenschaften
  • Diplom, Bachelor oder Master Kindheitspädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Heilpädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Rehabilitationspädagogik
  • Diplom, Bachelor oder Master Psychologie mit entwicklungspsychologischem Schwerpunkt

Darüber hinaus können auch vergleichbare akademische Abschlüsse als geeignet anerkannt werden. Diese werden vom Auftraggeber im Einzelfall geprüft.

Der Referent ist hingegen nicht geeignet, wenn er ausschließlich über einen der nachfolgend aufgeführten Abschlüsse bzw. eine der folgenden Qualifikationen verfügt:

  • Jurist
  • Lehramt
  • Hochschulabschluss ohne Bezug zur Frühpädagogik.

Zusätzlich muss der Referent eine der nachfolgenden abgeschlossenen Zusatzqualifikationen vorweisen können:

  • Fachkraft Inklusion
  • systemische Beratung
  • heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ)
  • Fachberatung für inklusive Kindertagesbetreuung

Der Referent muss in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn mindestens zwei Jahre Berufs- erfahrung im ausgeschriebenen Themenbereich aufweisen können. Erfüllt er dieses Kriterium nicht, wird das Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten in den letzten zwei Jahren (01.07.2024 bis dato) muss eine referierende Tätigkeit im ausgeschriebenen Themenbereich gehört haben.

Eine Eignung muss in all diesen genannten Punkten vorhanden sein; andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04c Erklärung Referenzen Los 3« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

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b. Referenzen

Zum Nachweis der technischen, organisatorischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bie- ters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form von abgeschlossenen Aufträgen des an- gegebenen Referenten vorzulegen.

Referenzen sind in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auf- traggebern vorzulegen, die inhaltlich mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:

  • die Beauftragung liegt nicht länger als zwei Jahre (01.07.2024 bis dato) zurück
  • Gegenstand der Aufträge waren Fortbildungen im ausgeschriebenen Themenbereich.

Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »04c Erklärung Referenzen Los 3« anzugeben.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und falls der Bieter in die engere Auswahl gelangt, die Unterlagen beim Bieter elektronisch anzufragen.

3 Bewertung der Angebote

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Auswahlprüfung, die die Voraussetzungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen.

Der Zuschlag wird nach Ausschreibung und Bewertung der Angebote entsprechend des bei- gefügten Formblattes »07 Kriterienkatalog Los 1–3 Workshops« erteilt.

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der nachfolgend dargestellten Bewertung der Zuschlagskriterien ermittelt. Die Gewichtung spiegelt die Bedeutung der Zuschlagskrite- rien wider.

3.1 Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien (mit Wertigkeit), welche gleichermaßen für die Lose 1 bis 3 (Work- shops) gültig sind, werden im Folgenden dargelegt. Bitte nutzen Sie das Formblatt »07 Krite- rienkatalog Lose 1–3 Workshops« und wählen Sie das Los aus, für welches Sie ein Angebot abgeben möchten (bitte entsprechend anklicken).

Nr. 1 Gesamtangebotspreis (30 %) Bitte tragen Sie den Gesamtangebotspreis in das Formblatt »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Workshops« ein.

Nr. 2 Das Wertungskriterium Nr. 2 (Qualität der geforderten Leistung – Vorlage eines Konzeptes für das von Ihnen gewählte Los) (60 %) Bitte erstellen Sie ein Konzept für die jeweilige von Ihnen ausgewählte Leistung bzw. das/die Los(e), für welche Ihre Bewerbung gilt. Die Anforderungen sind dem Formblatt »07 Kriterien- katalog Lose 1–3 Workshops« zu entnehmen.

Nr. 3 Qualität der geforderten Leistung – Zurverfügungstellung von Unterlagen an die Teilnehmer (10 %)

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Bitte erläutern Sie entsprechend des Formblattes »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Work- shops« die Zurverfügungstellung von Unterlagen an die Teilnehmer. Wie umfangreich stellen Sie den Teilnehmern Workshopunterlagen zur Verfügung (z. B. keine Zurverfügungstellung, Kurzfassung der Präsentation, vollständige Präsentation, weiterfüh- rende Inhalte in welchem Umfang, Nachfragen der Teilnehmer im Nachgang der Veranstal- tung)?

Die Anforderungen sind dem Formblatt »07 Kriterienkatalog Lose 1–3 Workshops« zu ent- nehmen.

3.2 Ermittlung des Gesamtergebnisses

Im Folgenden wird die Ermittlung des Gesamtergebnisses dargelegt, welche gleicherma- ßen für die Lose 1 bis 3 (Workshops) gilt.

Das Wertungskriterium Nr. 1 (Gesamtangebotspreis) wird wie folgt ermittelt: Das preisgünstigste Angebot wird mit 4 Punkten bewertet. Sodann teilt man das preisgüns- tigste Angebot jeweils durch alle anderen Angebote und multipliziert das auf zwei Stellen nach dem Komma genaue Ergebnis mit 4 Es ergibt sich die jeweilige Gesamtpunktzahl für den Preis. Anschließend geht die Gesamtpunktzahl des Wertungskriteriums Nr. 1 mit 30 % in die Zwischenbewertung ein.

Das Wertungskriterium Nr. 2 (Qualität der geforderten Leistung – Vorlage eines Kon- zeptes für das von Ihnen gewählte Los) wird wie folgt ermittelt. Das Wertungskriterium Nr. 2 geht mit insgesamt 60 % in die Zwischenbewertung ein. Es werden jeweils 0 bis 4 Punkte vergeben.

0 Punkte – nicht erfüllt: Es liegt kein bzw. ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem keine der vier folgenden Vorgaben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

1 Punkt – ausreichend erfüllt: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem eine der vier folgenden Vorgaben erfüllt ist:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

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2 Punkte– befriedigend erfüllt: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem zwei der vier folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

3 Punkte– gut erfüllt: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem drei der vier folgenden Vorgaben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

4 Punkte – sehr gut erfüllt: Es liegt ein Konzept für den gewählten Workshop vor, bei welchem alle der folgenden Vorga- ben erfüllt sind:

  • das Konzept enthält in ausreichender Weise Aussagen insbesondere zu Zielgruppe, Zielstellung, zu inhaltlichen Schwerpunkten in stichwortartiger Form sowie zur metho- dischen Umsetzung
  • das Konzept ist entsprechend gegliedert, vollständig nachvollziehbar und in sich schlüssig
  • das Konzept orientiert sich in ausreichender Weise an der Zielgruppe, ihren Bedarfen und am Tagungsziel
  • das Konzept enthält ausreichende Aussagen zur Aktivierung und Beteiligung der Teil- nehmenden

Das Wertungskriterium Nr. 3 (Qualität der geforderten Leistung – Zurverfügungstellung von Workshopunterlagen an die Teilnehmer) wird wie folgt ermittelt: Das Kriterium wird mit 0 bis 4 Punkten beurteilt (0=nicht erfüllt bis 4=sehr gut erfüllt). Die Ge- samtpunktzahl des Wertungskriteriums Nr. 3 geht mit 10 % in die Zwischenbewertung ein.

0 Punkte – nicht erfüllt: Es werden keine Workshopunterlagen zur Verfügung gestellt und der Referent steht nicht für Nachfragen zur Verfügung.

1 Punkt – ausreichend erfüllt: Es wird eine Kurzfassung der vermittelten Workshopinhalte zur Verfügung gestellt und der Referent steht nicht für Nachfragen zur Verfügung.

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2 Punkte – befriedigend erfüllt: 1 der nachfolgenden Vorgaben wird erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

3 Punkte – gut erfüllt: 2 der nachfolgenden Vorgaben werden erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

4 Punkte – sehr gut erfüllt: 3 der nachfolgenden Vorgaben werden erfüllt:

  • Zurverfügungstellung einer vollständigen Präsentation,
  • Zurverfügungstellung weiterführender Informationen für ein nachgelagertes Selbststu- dium,
  • Nachfragen im Nachgang der Tagung möglich.

Gesamtwertung

Für die Gesamtwertung werden die gewichteten Punkte der Wertungskriterien Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 zusammengerechnet. Die Rangfolge der Bieter ergibt sich aus der Höhe der erreichten Gesamtpunkte. Erreichen mehrere Bieter die gleiche Gesamtpunktzahl, richtet sich die Plat- zierung der Bieter nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis. Haben diese wiederum den gleichen Gesamtangebotspreis, wird per Losverfahren entschieden.

Die Wertung erfolgt pro Los.

Gewinnt ein Bieter mehrere gleichzeitig stattfindende Lose (Workshops), muss dieser im Vor- feld glaubhaft dargelegt haben, dass er über die nötigen Ressourcen (personell und sachlich) und Kapazitäten verfügt, um die Leistungen beider Lose realisieren zu können. Anderenfalls wird er für ein Los (die Entscheidung obliegt unter Berücksichtigung der weiteren eingegange- nen Angebote dem Landesjugendamt) aufgrund einer fehlenden Eignung bezüglich der feh- lenden Kapazität ausgeschlossen und der Zuschlag ergeht auf das nächstbessere Angebot für das Los.

4 Fragen von Interessenten, Kommunikation

Sollten bei der Angebotserstellung leistungsbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen ent- stehen, die Vergabeunterlagen oder sonstige im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfü- gung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Interessenten Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, die die Erstellung des Angebotes er- schweren oder beeinflussen können, so hat der Interessent unverzüglich und rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Fragen über das zur Verfügung gestellte Bietertool beim Auftrag- geber zu stellen, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

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Die Fragen sollten so formuliert sein, dass eine Übermittlung an die anderen Interessenten ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Insbesondere sollten die Fragen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige datenschutzrelevante Bestandteile enthalten. So- fern eine sensible Datenangabe/Information unvermeidbar ist, hat der Fragesteller auf die Ver- traulichkeit hinzuweisen.

Mit der Übersendung einer Frage gilt eine entsprechende Bekanntgabe der Frage auf der E- Vergabeplattform als genehmigt. Die Fragen und Antworten werden Bestandteil der Vergabe- unterlagen und sind somit verbindlich für das gesamte Vergabeverfahren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem ver- bindlicher Vertragsbestandteil.

Sofern die Antworten Informationen enthalten, die über den Inhalt der Vergabeunterlagen hin- ausgehen bzw. allgemein klarstellenden Charakter haben, werden die Fragen und Antworten allen Interessenten für diesen Auftrag in anonymisierter Form auf der in der Vergabebekannt- machung genannten Webseite zur Verfügung gestellt. Die Interessenten für diesen Auftrag sind gehalten, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Es erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen. Interessenten, die sich auf der E-Vergabeplattform registrieren, werden informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der in der Vergabebekanntmachung genannten Webseite abrufbar sind.

Interessenten müssen Sorge dafür tragen, dass sie während des Vergabeverfahrens unter den in ihrer Registrierung hinterlegten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind. Der Auftraggeber verwendet im gesamten Vergabeverfahren ausschließlich diese Kontaktdaten. Das gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten) andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.

5 Angebotsabgabe einschließlich Erklärungen

Für die Angebotsabgabe ist eine kostenlose Registrierung auf dem Vergabeportal www.evergabe.sachsen.de erforderlich. Zur Angebotseinreichung ist das kostenlose Bie- tertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager« zu verwenden.

Elektronische Angebote können auf vier Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in elektronischer Textform
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenem elekt- ronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifiziertem elektronischen Siegel
  4. Einreichung mit externer elektronischer Signatur bzw. externem elektronischen Siegel.

In allen vier Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Angebotes und die Wei- terleitung mit dem über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung ge- stellten Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabemanager«. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsfrist möglich. Eine Einreichung des Angebotes in anderer Form wie z. B. in Papier, als Telefax oder als E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung von Angeboten sowie zu Verschlüsselungsverfahren können den auf der E- Vergabeplattform hinterlegten Nutzungsbedingungen entnommen werden.

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Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool »Bietercockpit zum AI-Vergabema- nager« und zum technischen Betrieb stehen unter der E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zur Verfügung.

Soweit in den vorgegebenen Formularen Eintragungsmöglichkeiten für eine Unterschrift bestehen, ist hier elektronisch eine Unterschrift, d.h. der Name der erklärenden Person, einzutragen. Erfolgt an dieser Stelle keine entsprechende Eintragung, gilt die Erklärung als nicht abgegeben.

Kosten, die für die Erarbeitung der Verfahrensunterlagen, d. h. Teilnahmeantrag, Angebotser- stellung, Verhandlungsverfahren, Reisekosten etc. anfallen, werden nicht erstattet.

Das Angebot muss alle geforderten Angaben, wie z.B. Nachweise, Erklärungen enthalten. Fehlende Unterlagen kann der Auftraggeber nachfordern. Werden diese nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Für das Angebot wird im Bietertool automatisch ein Angebotsschreiben mit den vom Bieter eingetragenen Angebotsdaten erzeugt. Ein weiteres Anschreiben des Bieters ist nicht erfor- derlich.

Das Angebot muss das ausgefüllte Formblatt »07 Kriterienkatalog« Lose 1-3 Work- shops« enthalten.

6 Angebotsfrist

Das Angebot mit den geforderten Angaben, wie z. B. Nachweise, Erklärungen ist bis zum

09.11.2026, 09:00 Uhr

entsprechend den Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und der Ausschreibungsun- terlagen elektronisch über die E-Vergabeplattform www.evergabe.sachsen.de zu übermitteln (Angebotsfrist).

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter die Erläuterung zum Angebot als gesonderte Anlage beifügen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Nicht rechtzeitig eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Maßgeblich ist hierfür der Eingang auf dem E-Vergabeserver der E-Vergabeplattform. Verzögerungen bei der Übermitt- lung, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Bieters.

Sollten Berichtigungen oder Änderungen der bereits eingereichten Angebotsunterlagen erforderlich sein, kann der Bieter die Unterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist in der gleichen Form, wie die Unterlagen einzureichen sind, zurückziehen und neu hochladen.

7 Bindefrist

Das Angebot muss eine Gültigkeit bis mindestens 09.12.2026 haben (Bindefrist). Bis zum Ab- lauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

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8 Sonstige Bedingungen

8.1 Einschlägige Rechtsvorschriften

Auf das Vergabeverfahren finden im Wesentlichen die Rechtsvorschriften des GWB und der VgV Anwendung.

Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21.11.1953 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

8.2 Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

8.3 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft (Auftragnehmer) zusammenschließen wollen, haben mit ihrem Angebot das von jedem Mitglied der Bieterge- meinschaft ausgefüllte Formblatt »01 Erklärung Angaben zum Bieter« sowie das von allen Mitgliedern unterschriebene Formblatt »05 Erklärung Bietergemeinschaft«) abzugeben,

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

  • der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

  • nach dem der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber auch schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt,

  • alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie

  • der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.

Die Bietergemeinschaft versichert mit Einreichung ihres Angebotes, dass sie wettbewerbs- rechtlich zulässig ist. Es darf in diesem Zusammenhang kein Verstoß gegen § 1 GWB vorlie- gen.

Erklärungen von Bietergemeinschaften zur Zuverlässigkeit (Eigenerklärung zum Nichtvorlie- gen der Ausschlussgründe sowie Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossen- schaft/gesetzlichen Unfallkasse), der Handels- bzw. Berufsregisterauszug sowie der Nach- weis bzw. die Bereitschaftserklärung zum Versicherungsschutz sind für jedes Mitglied der Bie- tergemeinschaft vorzulegen. Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen hingegen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft, welche tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbrin- gen, gesondert eingereicht werden.

8.4 Unterauftragnehmer

Die Weitergabe der ausgeschriebenen Leistung oder Teile derselben an Unterauftragnehmer ist zugelassen. In diesem Fall ist das Formblatt »06 Erklärung Verpflichtung Unterauftrag- nehmer« entsprechend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.

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Die Bieter sollen sich insbesondere bei Großauftragen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzuge- ben, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen.

Die Bieter sind verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen der §§ 2, 7 bis 10, 13, 15 und 16 VOL/A zu verfah- ren. Sie müssen den Verträgen mit Unterauftragnehmern die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde legen. § 6 SächsVergabeG ist zu beachten.

Dem Unterauftragnehmer dürfen keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsicht- lich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – gestellt werden, als zwischen Bieter und Auftraggeber vereinbart sind.

Die Bieter sind verpflichtet, Ihre Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, inwieweit die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag anzuwenden ist.

8.5 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

8.6 Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Für den Fall, dass der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Verbindung mit der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eröffnet ist, versichert der Bieter mit Einreichung seines Angebotes, dass er die Verpflichtungen des LkSG bei Leistungs- erbringung einhält und kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 und Absatz 2 LkSG vorliegt. Im Falle einer Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen ist ein entsprechender Nachweis mit dem Angebot einzureichen.

8.7 Schutzrechte

Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutz- rechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte be- stehen, beantragt sind oder erwogen werden.

8.8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für schuldhaft von ihm verursachte Schäden im Rahmen der Vertragserfüllung unbeschränkt. Er haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund einer vom Auftragnehmer erbrachten fehlerhaften oder nicht vollstän- digen Leistung entstehen und auch für das Verschulden von Personen, deren er sich zur Er- füllung seiner Leistung bedient.

Die Regelungen der deliktischen Haftung, insbesondere des Rechts der unerlaubten Handlun- gen nach den §§ 823 ff. BGB, bleiben unberührt.

Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese nicht auf vom Auftraggeber selbst und unmittelbar verursachten Haf- tungsgründen beruhen.

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8.9 Kündigung des Vertrages

Die Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise kündigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag zudem mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers werden bis zu die- sem Zeitpunkt vergütet.

Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erklären.

Ein wichtiger Grund besteht, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendi- gung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den weder er noch der Auftragnehmer zu vertre- ten haben, so kann der Auftragnehmer eine Vergütung für seine bisherigen Aufwendungen verlangen. Hat der Auftragnehmer den Grund zu vertreten, kann er seine bisherigen Aufwen- dungen verlangen, wenn die daraus hervorgegangenen Ergebnisse für den Auftraggeber von Interesse sind. Kündigt der Auftraggeber aus einem Grund, den er zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer nur die Vergütung der bis dahin erbrachten vertraglichen Leistungen sowie die durch den Auftragnehmer bereits eingegangenen, erforderlichen und zweckmäßigen Ver- bindlichkeiten beanspruchen.

9 Datenschutzrechtliche Hinweise im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge

Mit der Einreichung des Angebotes versichert der Bieter, dass die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenver- kehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) bei der Leis- tungserbringung eingehalten werden.

Informationen zum Schutz der Daten im Vergabeverfahren sind unter https://www.sms.sach- sen.de/datenschutz-bei-vergaben.html zu finden.

10 Verschwiegenheitspflicht

Der Bieter hat über die Inhalte des Vergabeverfahrens sowie die ihm bei seiner Tätigkeit be- kannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers (insbesondere in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, unter das Bankgeheimnis fallende Informationen und Projektinformationen) Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit dem Verga- beverfahren befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu ver- pflichten und dies auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen.

11 Schlussvorschriften

Im Falle des § 38 Zivilprozessordnung (ZPO) wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verein- bart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit eine Regelungslücke besteht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslü- cke soll eine Bestimmung gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksam- keit oder das Fehlen der Bestimmung gekannt hätten.

Dieser Vertrag bewirkt weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis zum Freistaat Sachsen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Fortbildung Landesjugendamt

Dieses Schreiben wurde elektronisch schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Anlage

Vorläufiges Tagungsprogramm Stand 15.10.2026

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C Formblätter und zugleich Checkliste der Nachweise

FormblattEignungsnachweisNachweis beigefügt
Allgemeine Angaben zur Situation des Bieters
01Erklärung Angaben zum Bieter☐
Rechtslage des Bieters
02Erklärung Ausschlussgründe☐
03Erklärung zum Ausschluss von der Vergabe öff Aufträge☐
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
04aErklärung Referenzen Los 1☐
04bErklärung Referenzen Los 2☐
04cErklärung Referenzen Los 3☐
Sonstige Nachweise
05Erklärung Bietergemeinschaft (wenn zutreffend)☐
06Erklärung Verpflichtung Unterauftragnehmer (wenn zutreffend)☐
Kriterienkatalog
07Kriterienkatalog Los 1–3 Workshops☐

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung