Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 1294/26
ZAW
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | ZAW Gruppenmaßnahme, ML 844 „Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung“ in Eckernförde |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
| 3. | Ziel der Maßnahme(n) | Vorbereitung und Erwerb des Abschlusses Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung (gemäß Rechtsverordnung) |
| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 2 Jahre mit der Verlängerungsoption um 1 Jahr nach § 15 Abs. 4 UVgO, bzw. § 21 Abs. 6 VgV i.V. m. § 65 Abs. 2 VgV. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von 21 Monaten/Wochen/Tagen. |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Der genaue Maßnahmenbeginn wird in Abhängigkeit des jeweiligen Prüfungstermins sowie in Abstimmung mit dem Berufsförderungsdienst und der ZAW Betreuungsstelle mindestens 6 Monate im Voraus abgestimmt und festgelegt. Erstmaliger Beginn ist für 10/2027 geplant. Die Lehrgänge beginnen im Regelfall an einem Dienstag (Montag = Anreisetag) und enden an einem Freitag (Freitag = Lehrgangsende und Abreisetag). Fällt der Montag auf einen Feiertag, so ist der Dienstag der Anreisetag. |
| 6. | Theoretische- und fachpraktische Unterrichtsstunden | Die wöchentliche Ausbildungszeit ist entsprechend der rechtlichen Grundlage zu kalkulieren. Zudem ist wöchentlich, in Abstimmung mit der ZAW-Betreuungsstelle, Ausbildungszeit für militärische Belange zu berücksichtigen. |
| 7. | Praktika | Als Teil der Ausbildung ist ein betreutes mindestens 4-monatiges Firmenpraktikum zu absolvieren, welches Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist. Hierbei sind zwei Verkehrsträger abzubilden. Die Dauer des Praktikums soll 6 Monate nicht überschreiten. Das Praktikum soll in räumlicher Nähe (30 Kilometer) zum Ausbildungsort durchgeführt werden. Eine Aufteilung in maximal zwei Abschnitte ist möglich. Die Akquise und vertragliche Bindung geeigneter Firmen (nach Vorgabe des AG), die Organisation des Praktikums sowie die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten fällt in den Bereich des AN. Die Durchführung von Praktika im Ausland ist grundsätzlich nicht möglich. Die Akquise von geeigneten Praktikumsbetrieben sowie die Organisation und die Betreuung während des Praktikums fällt in die Zuständigkeit der auftragnehmenden Partei. Die Praktikumsverträge werden durch den AN nach Abstimmung mit dem zuständigen Berufsförderungsdienst erstellt. Der Berufsförderungsdienst behält sich das Recht vor die Firmen auf Ausbildungsberechtigung und Geeignetheit zu überprüfen. Während des Praktikums sind die betrieblichen Arbeitszeiten bestimmend. Dabei ist darauf zu achten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Dienst zu ungünstigen Zeiten grundsätzlich zu vermeiden. |
| 8. | Durchführungsort | Die Ausbildung soll in Eckernförde in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden. |
| 9. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 20. Die notwendige Qualifikation der Teilnehmenden wird im Vorfeld von der fachlich zuständigen Stelle der Bundeswehr geprüft. |
| 10. | Ausbildungsgrundlage | Die Maßnahme ist inhaltlich so zu gestalten, dass alle für die Berufsabschlussprüfung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß * der Verordnung über die Berufsausbildung zum „Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/ zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung“ (SpedKfmAusbV) vom 26.07.2004 (BGBl. I S. 1902), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25.05.2009 (BGBl. I S. 1165) * sowie dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/ Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.04.2004), in den jeweils gültigen Fassungen, vermittelt werden. |
| 11. | Prüfende Stelle | Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt die auftragnehmende Partei. Die Prüfungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweils zuständigen prüfenden Stelle, in der jeweils gültigen Fassung. |
| 12. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | In der Anlage „Auflistung Fachliteratur“ sind neben der Fachliteratur auch Lern- und Arbeitsmittel aufzuführen. Notwendige Fachliteratur wird durch die auftragnehmende Partei beschafft und den Teilnehmenden gegen Unterschrift ausgegeben. Die Kosten für die Fachliteratur rechnet die auftragnehmende Partei direkt mit dem BFD ab. Die Lernmittelkosten richten sich nach den aktuell gültigen Preisen. Eine Erhöhung der Gesamtkosten der Lernmittel ist der auftraggebenden Partei im Vorfeld schriftlich mitzuteilen und von ihr genehmigen zu lassen. Fachliteratur ist grundsätzlich für eine Mehrfachnutzung vorzusehen. Sollen Fachbücher oder Lernmittel ausgetauscht, ergänzt oder neu beschafft werden, ist dies unverzüglich schriftlich beim BFD anzuzeigen und eine Änderung zu beantragen. Ergänzende Lernunterlagen sind den Teilnehmenden in ausreichender Anzahl als Ausdruck zur Verfügung zu stellen. |
| 13. | Unterbrechungen der Maßnahme | Es sind 30 Tage Urlaub pro Jahr einzuplanen (anteilig für die Dauer des Lehrganges insgesamt 53 Tage). Der Urlaub wird unabhängig von Ferienterminen durch die militärische Betreuungsstelle in Absprache mit dem AN geplant und festgelegt. |
| 14. | Zeugnisse / Zertifikate | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligen Zeugnisse/ Zertifikate zur Verfügung. |
| 15. | Unterrichtsform | Die Ausbildung hat generell in Form von Präsenzunterricht zu erfolgen. Für den Fall, dass die Leistung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse nicht in Präsenzform erbracht werden kann, hat der AN zu gewährleisten, dass eine adäquate alternative Unterrichtsform das Ausbildungsziel sicherstellt. Notwendigen Praxisanteile sind hiervon ausgenommen. |
| 16. | Wiederholungs-prüfungen/ Nachschulungen | Grundsätzlich gilt: 1 Wiederholungsprüfung in Abstimmung mit dem zuständigen BFD, bzw. der ZAW-Betreuungsstelle. Die auftragnehmende Partei hat die Vorbereitung und ggfls. die Durchführung zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung sicherzustellen. Die Vorbereitung ist kostenneutral zu halten. |
| 17. | Zertifizierungen | entfällt |
| 18. | Bewertung der Maßnahme(n) | Der tägliche Lehrbericht (Klassenbuch) ist so zu führen, dass auch nachträglich von einem sachkundigen Dritten genau nachvollzogen werden kann, welcher Unterrichtsstoff in den einzelnen Stunden vermittelt wurde. Es sind alle prüfungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten während der theoretischen und praktischen Ausbildung zu vermitteln. Der Lernerfolg ist durch regelmäßige Lernerfolgskontrollen zu überprüfen. Die erste Lernerfolgskontrolle soll in den ersten beiden Lehrgangsmonaten durchgeführt werden, um frühzeitig vorhandene Defizite zu identifizieren. Erkannte Defizite der Teilnehmer sind im weiteren Unterricht oder in zusätzlichem Ergänzungsunterricht auszugleichen. Der AN führt während des Lehrgangs mindestens zwei Leistungskonferenzen (Zeugniskonferenzen) unter Beteiligung des Berufsförderungsdienstes Kiel und des Disziplinarvorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten durch. Die inhaltliche Vorbereitung der Leistungskonferenzen erfolgt durch den AN in Zusammenarbeit mit dem AG. Der AN bereitet die Leistungsbewertung durch schriftliche Formulierung für jeden Teilnehmer vor. Zur Evaluation der Maßnahme wird der Evaluationsbogen des KarrCBw Kiel genutzt, dieser wird jährlich durch den Hörsaalsprecher ausgefüllt. Im Anschluss wird der Evaluationsbogen ausgewertet und mit dem AN besprochen. |
| 19. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung sind die betreffenden Teilnehmer zur Nachschulung in laufende Lehrgänge einzusteuern bzw. separat auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten. Hierzu ist anhand der individuellen Defizite ein Nachschulungsplan zu erstellen. Eine Aufstockung der Lehrgangspauschale ergibt sich durch die Nachschulung nicht. Den Teilnehmern sind notwendige und geeignete Lern- und Ausbildungsmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und im Unterricht sowie in der Unterweisung zu nutzen. Gebrauchsfähige Lern- und Ausbildungsmittel sind wieder zu vereinnahmen und an die Folgelehrgänge auszugeben. Weiterhin ist für die Teilnehmer eine mobile IT-Ausstattung vorzusehen, welche nach Abschluss der Maßnahme wieder durch den Bildungsträger vereinnahmt wird und an Folgelehrgänge auszugeben ist. Kosten der mobilen IT-Ausstattung sind mit der Lehrgangspauschale abgegolten. Bei Auftragserteilung sind die genehmigten Lernmittel durch den AN zu beschaffen. Die Ausgabe der Lern- und Ausbildungsmittel sowie der mobilen IT-Ausstattung an die Lehrgangsteilnehmer ist dem AG nachzuweisen (z.B. Empfangsbestätigung). Zum Zwecke der Abrechnung sind vom AN für jede Maßnahme die Belege über den erfolgten Kauf (z.B. Buchhandelsrechnungen) vorzulegen. |
| 20. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte (entsprechend Punkt 25) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Eigenerklärung Art. 5k EU (Anlage 11) * Formular BAAINBw-B-V 043 * Praktikumsbetriebe (entsprechend Punkt 7) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 24) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 24 bzw. Punkt 27) * Lehrplan inkl. Anhänge (entsprechend Punkt 26) * Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 27) |
| 21. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Abschlagszahlungen können individuell mit dem zuständigen BFD vereinbart werden. Die Entscheidung über die Abschlagszahlungen obliegt dem zuständigen BFD. Die auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19560-59 (BfD Kiel) |
| 22. | Unfallversicherung und Haftung | Die auftraggebende Partei haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie stellt die Soldatin/ den Soldaten von Ansprüchen der auftragnehmenden Partei frei. Die Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen ist für die Soldatinnen und Soldaten Dienst; es besteht daher Versorgungsschutz nach den §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes. Personen, für die das Bundesversorgungsgesetz oder Gesetze, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, gelten, sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es sind daher keine Kosten in der Kalkulation anzusetzen. |
| 23. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 24. | Anforderungen Bildungsträger | Die Bildungseinrichtung soll geeignet sein eine erwachsenengerechte und die militärischen Bedingungen berücksichtigende Ausbildung sicherzustellen. Sie stellt den theoretischen und praktischen Unterricht sicher, trägt die Verantwortung für Organisation und Koordination der praktischen Ausbildung, führt die Praxisbegleitung durch und organisiert Modul- und Abschlussprüfungen. Erfahrungen mit ZAW-Ausbildungen und Berufsförderungsmaßnahmen sind wünschenswert. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind durch Referenzen nachzuweisen, insbesondere durch * Angaben zur Zahl der beschäftigten Mitarbeiter, * Angaben der in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Lehrgänge einschließlich der Abschlussergebnisse der Teilnehmer, * Angaben zur Erfahrung mit der Aus- und Weiterbildung von Soldaten. Dem AG muss ein Leitdozent / Ausbildungsverantwortlicher als Ansprechpartner benannt werden, dieser ist auch für die Praktikumsbetreuung verantwortlich. Die Ansprechbarkeit des AN vor Ort muss ständig gewährleistet werden. Die Teilnahme an Teamsitzungen / Abstimmungsgesprächen zwischen AN, AG und ZAW-Betreuungsstelle ist nach Absprache mit dem AG sicherzustellen. |
| 25 | Lehrkräfte (Anlage 05) | Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfte BAPersBw“. Das Lehrpersonal muss fachlich geeignet sein, ausgeprägte didaktische und pädagogische Fähigkeiten besitzen und sich bereits in der Erwachsenenbildung bewährt haben. Dem AG ist ein Leitdozent als Hauptansprechpartner und Koordinator der Maßnahme vor Ort zu benennen. Die pädagogische Eignung ist nachzuweisen, z.B. durch die Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), pädagogische Ergänzungsstudiengänge im Bereich beruflicher Erwachsenenbildung oder vergleichbare Zusatzqualifikationen. Zudem sollten in der Regel mindestens zwei Jahre Erfahrung in der beruflichen Bildung, nach Möglichkeit in der Erwachsenenbildung, nachgewiesen werden. Verständlichkeit in der Wissensvermittlung, Motivationsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit sind in besonderem Maße gefordert. Die fachliche Qualifikation des Lehrpersonals ist durch einen, dem jeweils zu unterrichtenden Fachgebiet entsprechenden, einschlägigen Berufs- oder Studienabschluss nachzuweisen. Die Lehrkräfte müssen außerdem über den neuesten Stand und die aktuellen Entwicklungen des Fachgebiets, das sie vertreten, Kenntnis haben. Die Qualifikation der Lehrkräfte ist detailliert, unter Darstellung der Zeiten einschlägiger Berufserfahrung, nachzuweisen. Bei Ausfall eines Dozenten / Ausbilders ist vom AN unverzüglich ein adäquater Ersatz zu stellen und dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Für den Einsatz von im Angebot nicht aufgeführten Ersatzkräften, ist die vorherige Zustimmung des AG, unter Darlegung der Gründe und Einreichung eines neuen Erhebungsbogens zum Nachweis der Qualifikation, unabdingbar. Der AG behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Ein zu häufiger Wechsel der im Angebot aufgeführten Lehrkräfte kann zum Ausschluss bei künftigen Ausschreibungen führen, da in diesem Fall die notwendige Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters infrage gestellt werden muss. |
| 26. | Lehrplan | Mit dem Angebot ist ein schriftlich ausgearbeiteter, umfassender, detaillierter, zeitlich gegliederter und aktueller Lehrplan vorzulegen. Zu Lehrgangsbeginn ist den Teilnehmern der Lehrplan auszuhändigen. Der tägliche Lehrbericht (Klassenbuch) ist so zu führen, dass auch nachträglich von einem sachkundigen Dritten genau nachvollzogen werden kann, welcher Unterrichtsstoff in den einzelnen Stunden vermittelt wurde. Es sind alle prüfungsrelevanten Kenntnisse und Fertigkeiten während der theoretischen und praktischen Ausbildung zu vermitteln. Mindestens für die erste Maßnahme ist ein Rahmenzeitplan unter Einbeziehung (geplanter) Urlaubszeiten und den Prüfungsterminen vorzulegen. |
| 27. | Methodik / Didaktik | In einem Ausbildungskonzept ist die angebotene Bildungsleistung ausführlich darzustellen; u. a. ist darzulegen, mit welchem Spektrum von Methoden die Maßnahmenziele und -inhalte vermittelt bzw. erreicht werden sollen (Unterrichtsgestaltung, Praxisbezug, Qualitätssicherung, Praktikumsbetreuung, Prüfungsvorbereitung, Betreuung leistungsschwächerer Teilnehmer). Wesentlich für eine gute Maßnahmengestaltung sind Methoden, die auf die zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten abgestimmt sind. Dabei ist besonderer Wert auf Handlungsorientierung zu legen. Bei der Unterrichtsgestaltung ist auf einen abwechslungsreichen Stundenplan zu achten. Weiterhin ist dem Angebot ein Konzept zur Vermittlung der Kenntnisse im E-Learning (z.B. virtueller Klassenraum) beizufügen und die angewandte Methodik ist zu beschreiben. Hierfür anfallende Kosten (u.a. mobile IT-Ausstattung mit der notwendigen Software inkl. dazugehörigen Updates, eingesetzte Dozenten) sind in die Lehrgangspauschale mit einzukalkulieren. Vortragsleistungen Einzelner sowie Gruppenarbeiten sind gemeinsam zu besprechen und dozentenseitig klar zu bewerten, damit auch jeweils nicht mit der Aufgabenbearbeitung beauftragte Lehrgangsteilnehmer den Stoff hinreichend und korrekt verinnerlichen können. Bestandteil des Konzeptes ist auch der Lehr-/Stoffverteilungs¬plan. Bei Bedarf sind Leistungsschwächen im Rahmen von Zusatzunterricht und Zusatzaufgaben abzubauen. Den Teilnehmern ist jeweils aktuelle marktübliche Hard- und Software bereitzustellen. Die eingesetzte Hard- und Software sowie die Anzahl je Teilnehmer ist anzugeben. |
| 28. | Räumlichkeiten | Die Maßnahme wird in für die jeweilige Klassengröße angemessenen Räumlichkeiten der Bundeswehr, Am Ort 6, 24340 Eckernförde durchgeführt. Die Besichtigung der Räumlichkeiten ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem KarrC Bw Kiel – Berufsförderungsdienst Herr Kipper 0431 / 384 - 7979 möglich. Bitte melden Sie sich hierzu bis spätestens eine Woche vor Angebotsschlusstermin an. Die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Mobiliar erfolgt durch die Bundeswehr. Die DV-Ausstattung sowie sonstige Ausstattung muss durch den AN gestellt und in der Folge gewartet werden. Beim Einsatz von IT-Gerät sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 (Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen), zu beachten. Die Räumlichkeiten sind bereits mit Kabelkanälen und entsprechenden Stromanschlüssen ausgestattet. Ein Smartboard steht ebenfalls zur Verfügung. Der Aufbau eines Netzwerkes inklusive Verkabelung in den vorhandenen Kabelkanälen muss ggfs. durch den Bildungsträger erfolgen. Ein postalischer Telefonanschluss am Gebäude besteht. Vernetzte PCs und Internetzugang sowie alle Medien zur Unterstützung der zu vermittelnden Inhalte (Beamer, Drucker usw.) sind durch den AN bereitzustellen. Internetzugänge müssen über eine Bandbreite verfügen, die eine zügige Arbeitsgeschwindigkeit gewährleisten. Die PCs sind in ihrer Ausstattung (Arbeitsspeicher, Prozessor, Grafikkarte etc.) so zu bemessen, dass die jeweiligen Anwendungen für die Maßnahme reibungslos und flüssig funktionieren. Die Mindestanforderungen der Softwarepakete sind zu berücksichtigen. Die erforderliche aktuelle Hard- und Software incl. der Lizenzen sind vom AN zur Verfügung zu stellen. Die genutzte Hard- und Software ist im Angebot genau zu bezeichnen. Vorschriften über die Nutzung der militärischen Räumlichkeiten müssen beachtet werden. |
| 29. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden Die Lehrgangsvergütung soll gemäß Mustervertrag gestaffelt nach der Zahl der Teilnehmer als Pauschalpreis kalkuliert werden (gem. § 6 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen; Selbstkostenfestpreis). Hierbei sind folgende Staffelstufen zu berücksichtigen: * Bis zu 10 TN * 11 - 15 TN * 16 - 20 TN. * Die Mehrwertsteuer ist gem. § 4 Nr. 21 a Umsatzsteuergesetz nicht erstattungsfähig. Umsatzsteuerbefreiung ist nachzuweisen. |
| 30. | ZAW Betreuungsstelle | Marinestützpunktekommando Eckernförde - Ausbildungseinrichtung ZAW, Am Ort 6 in 24340 Eckernförde |
- Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 24 bis 29 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.