[Seite 1]
Die Rechnungseingangsplattformen des Bundes
Informationen für Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen
Auftraggebern
Aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen für die Rechnungsverarbeitung in der
Bundesverwaltung sind Sie seit dem 27. November 2020 verpflichtet, Ihrem Auftraggeber der
Bundesverwaltung Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
Die Verpflichtung der elektronischen Rechnungsstellung besteht nicht, wenn eine
Ausnahmeregelung greift. Ausnahmen können Sie dem § 3 der E-Rechnungsverordnung des
Bundes (PDF)(E-RechV) entnehmen. Beispielsweise ist das Einreichen von Papierrechnungen
weiterhin möglich, sollte die vertragliche Grundlage Ihrer Rechnung einem Direktauftrag
entsprechen und die Höhe Ihrer Rechnung 1000 € netto nicht übersteigen.
Was bedeutet elektronische Rechnung im Standard XRechnung?
Nach der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung und der E-RechV gelten
Rechnungen als elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format
ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Zudem muss das Format eine automatische
und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglichen. Eine bloße Bilddatei oder ein
einfaches PDF-Dokument sind demnach keine elektronische Rechnung.
Die Grundlagen für die Anforderungen sind die europäische Norm EN-16931 und die deutsche
Konkretisierung der Norm. Die Normen wurden mit dem Standard XRechnung für die
Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen an die öffentliche Verwaltung umgesetzt.
1
[Seite 2]
Der Standard XRechnung ist gleichermaßen für eine Rechnungsstellung an die Länder und an
die Kommunen verwendbar. Die jeweils aktuelle Version des Standards ist auf der Webseite
XStandards Einkauf zum Thema XRechnung frei zugänglich.
Bei einer elektronischen Rechnung im Standard XRechnung handelt es sich um eine Rechnung
in einem strukturierten einheitlichen XML-Datensatz. Solche Rechnungen ermöglichen es,
Rechnungsdaten in einem Buchhaltungssystem elektronisch zu verarbeiten und sämtliche
rechnungsbegründenden Unterlagen direkt in die Rechnung einzubetten.
Wo kann eine elektronische Rechnung an die Bundesverwaltung
eingereicht werden?
Für die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung betreibt der Bund derzeit
zwei funktionsähnliche Plattformen. Für die Rechnungsstellung an angebundene Einrichtungen
der mittelbaren Bundesverwaltung (z.B. Stiftungen oder Anstalten ö.R.) steht Ihnen seit 2019 die
kostenfreie OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zur Verfügung. Für die
Rechnungsstellung an die unmittelbare Bundesverwaltung können Sie bis zum 31.12.2025 die
Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) nutzen.
Sie erreichen die Plattformen über die E-Rechnungswebseite, die ZRE direkt und die OZG-RE.
Dort können Sie sich für die Nutzung anmelden. Der Anmeldeprozess unterscheidet sich nicht
wesentlich von denen, anderer Plattformen im Internet: Nach der Eingabe aller erforderlichen
Daten sowie dem anschließenden Akzeptieren der Nutzungsbedingungen und der
Datenschutzerklärung der jeweiligen Plattform erhalten Sie über Ihre hinterlegte E-Mail-
Adresse einen Aktivierungslink. Über diesen Link können Sie den Registrierungsprozess
erfolgreich abschließen. Ihr Nutzerkonto steht anschließend für Sie bereit.
2
[Seite 3]
Es werden auch elektronische Rechnungen nach anderen Standards angenommen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese mit der europäischen Norm zur elektronischen
Rechnungsstellung konform sind, den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform und den
Anforderungen der E-RechV entsprechen.
Zum Sommer 2025 sollen beide Plattformen konsolidiert werden. Damit wird künftig nur noch
die OZG-RE als alleinige Eingangsrechnungsplattform des Bundes betrieben, der Betrieb der
ZRE zum 31.12.2025 eingestellt. Neben dem OZG-RE-Account (Nutzerkonto der OZG-RE) ist
die Nutzung von „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER seit Anfang Februar 2024
auf der OZG-RE möglich. Es findet keine Datenübertragung/Synchronisation zwischen diesen
beiden Accounts statt. Das bedeutet z. B., dass der Status von Rechnungen, die über den
OZG‑RE‑Account eingereicht wurden, auch nur auf der Seite „Status eingereichter Rechnungen“
des OZG-RE-Accounts eingesehen werden können. Weitere Informationen zur Registrierung
und Nutzung von „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER finden Sie auf der FAQ-
Seite von „Mein Unternehmenskonto“.
Wie kann eine elektronische Rechnung über die Plattformen
eingereicht werden?
Zum Einreichen von elektronischen Rechnungen stehen Ihnen die folgenden fünf
Übertragungskanäle zur Verfügung:
Weberfassung: Sie können elektronische Rechnungen mithilfe eines geführten
Webformulars direkt manuell erstellen, übermitteln und für die eigene
Archivierung herunterladen.
Upload: Sie können selbst erstellte elektronische Rechnungen hochladen und
übermitteln.
3
[Seite 4]
E-Mail: Sie können selbst erstellte elektronische Rechnungen per E-Mail an
xrechnung@portal.bund.de über die ZRE einreichen. Bitte beachten Sie bei der
Verwendung der ZRE, dass Sie diesen Kanal über die Verwaltung Ihrer
Nutzerdaten freischalten und Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen müssen.
Bei der Nutzung der OZG-RE erhalten Sie nach erfolgter Registrierung eine
individuelle E-Mail-Adresse, die Sie für die Rechnungsstellung nutzen können.
Peppol: Sie können elektronische Rechnungen über einen automatisierten
Informationsaustausch (Maschine-zu-Maschine Kommunikation) schnell und
medienbruchfrei aus Ihrer eigenen Software heraus übermitteln. Bitte beachten
Sie dazu, dass Sie diesen Kanal über die Verwaltung Ihrer Nutzerdaten in der
ZRE freischalten müssen, um den Status der eingereichten Rechnungen
nachvollziehen zu können.
4
[Seite 5]
Was muss bei selbst erstellten elektronischen Rechnungen
beachtet werden?
Sollten Sie elektronische Rechnungen eigenständig erzeugen können, können Sie die
Übertragungskanäle Upload, E-Mail oder Peppol wählen. Bei der Erstellung elektronischer
Rechnungen im Standard XRechnung oder anderen CEN-konformen Rechnungen ist zu
beachten, dass gemäß § 5 E-RechV mindestens die folgenden Pflichtinformationen erforderlich
sind:
Tabelle 1: Pflichtinformationen
| Pflichtinformationen | Einzutragen in folgenden Elementen einer | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| gem. § 5 E-RechV | XRechnung (vgl. XRechnung aktuelle Version) | ||||
| Leitweg-ID | BT-10 (BT = Business Term bzw. Informationselement) (BT-Felder und BG-Gruppen dienen zu eindeutigen Identifizierung und Zuordnung der Informationselemente in einer Rechnung) | ||||
| Bankverbindung | Bei Überweisung: | ||||
| BG-17 (BT-84 bis 86) | |||||
| Bei Lastschrift: | |||||
| BG-19 (BT-89 bis 91) | |||||
| (BG = Business Group bzw. Gruppe von Informationselementen) | |||||
| Zahlungsbedingungen | BT-20 und/oder BT-9 | ||||
| BT-43 | |||||
| Lieferantennummer (Sofern durch den Auftraggeber bekannt gegeben) | BT-29 |
5
[Seite 6]
| Pflichtinformationen gem. § 5 E-RechV | Einzutragen in folgenden Elementen einer XRechnung (vgl. XRechnung aktuelle Version) |
|---|---|
| Bestellnummer (Sofern durch den Auftraggeber bekannt gegeben) | BT-13 |
Bitte beachten Sie, dass die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) die Informationen zur
aktuellen Version Standard XRechnung zur Verfügung stellt. Seit dem 01.02.2024 sind die BT-
Felder „Geschäftsprozesstyp“ (BT-23) sowie „elektronische Adresse des Verkäufers“ (BT‑34) und
„elektronische Adresse des Käufers“ (BT‑49) verpflichtend. Weitere Informationen hierzu finden
Sie auf der Webseite E-Rechnung Bund.
Wie gelangt meine Rechnung über die Plattform an den richtigen
Rechnungsempfänger?
Um sicherzustellen, dass Ihre E-Rechnung von der jeweiligen Plattform an den adressierten
Rechnungsempfänger weitergeleitet werden kann, muss eine sogenannte Leitweg-ID zur
eindeutigen Identifikation des Rechnungsempfängers angegeben werden. Ihr Auftraggeber teilt
Ihnen die Leitweg-ID mit. Liegt sie Ihnen nicht vor, fragen Sie Ihren Auftraggeber. Bei der
Nutzung des Übertragungskanals Peppol wird zudem eine Participant-ID (auch Peppol-ID
genannt) zur Adressierung benötigt. Für die Einrichtungen der Bundesverwaltung, die an die
ZRE und OZG-RE angeschlossen sind, kann die Participant-ID wie folgt erstellt werden: Die
Participant-ID setzt sich zusammen aus dem Präfix 0204 und einer Leitweg-ID (Bsp.: 0204:991-
33333TEST-33).
6
[Seite 7]
Wie kann der Status eingereichter elektronischer Rechnungen
eingesehen werden?
Nach Übermittlung Ihrer E-Rechnung prüft die jeweilige Plattform unmittelbar die
Verarbeitungsfähigkeit der Rechnungsdaten hinsichtlich der formalen Richtigkeit und
Vollständigkeit. Den Status Ihrer eingereichten E-Rechnung können Sie unabhängig von der
Wahl des Übertragungskanals in Ihrem Nutzerkonto einsehen. Bei der Verwendung des
Übertragungskanals Peppol erhalten Sie eine automatische Rückmeldung, ob die Übertragung
der Rechnung technisch funktioniert hat.
Wo können Skontoinformationen eingetragen werden?
Das Informationselement „Zahlungsbedingungen“ (BT-20) kann genutzt werden, um
Skontoinformationen anzugeben. In der Weberfassung der Plattformen erfolgt dies unter
„Zahlungsbedingungen“.
7
[Seite 8]
Können auch Anlagen zu einer elektronischen Rechnung
hinzugefügt werden?
Ihre E-Rechnung können Sie durch Einbetten in das XML bis zu 200 Anlagen beifügen. Eine
technische Lösung für den Versand von rechnungsbegründenden Anlagen mit einer Größe von
über 15 MB (große Anlagen) wurde erfolgreich auf der OZG-RE und ZRE ausgerollt.
Folgende Arten von Anlagen sind zulässig:
• PDF-Dokumente
• Bilder (PNG, JPEG)
• Textdateien (CSV)
• Excel-Tabellendokumente (XLSX)
• OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
• XML (ab 01.01.2021, bei Anwendung der Extension XRechnung)
Wie können Sie die termingerechte Zahlung Ihrer Rechnung
unterstützen?
Damit eine Rechnungsbearbeitung ohne weitere Eingriffe bis hin zur Zahlung durchgeführt
werden kann, ist es hilfreich, wenn Sie in Ihren Rechnungsdaten auf Zeichen verzichten, die im
Zahlungsverkehr nicht gestattet sind (Bsp.: / | § | %).
8
[Seite 9]
Wo gibt es zusätzliche Informationen?
Auf der Internetseite der KoSIT erhalten Sie viele Informationen rund um den Standard
XRechnung.
Die offizielle Webseite zum Thema E-Rechnung enthält weitere hilfreiche Informationen für
Rechnungssender.
Gibt es einen Support für weitere Fragen und Probleme?
Zur Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema elektronische Rechnung für
Rechnungssteller und Rechnungseingangsplattformen des Bundes steht Ihnen ein Support zur
Verfügung.
Bei Fragen zur ZRE und OZG-RE:
Telefon: +49 30 2598 4436
E-Mail: sendersupport-xrechnung@bdr.de
Sie erreichen den telefonischen Support von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Für individuelle Fragen (Leitweg-ID, Teilnahme an der ZRE, OZG-RE) wenden Sie sich bitte an
Ihren Auftraggeber.
9