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Generalzolldirektion Liste der vorzulegenden Unterlagen Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung O 1088 B – 231/26 – DIII.B.141.10 141-2026-0196 Vergabeverfahren „Digitale Gesundheitsförderung in der Zollverwaltung 2026“
Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Liegen geforderte Unterlagen der lfd. Nrn. 4 - 7 nicht bestimmungsgemäß bis zum Ablauf der Angebotsfrist vor, können diese nach Ermessen der Vergabestelle gemäß § 41 Abs. 2 UVgO nachgefordert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 41 Abs. 3 UVgO jedoch ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für Preisangaben.
| Lfd. Nr. | Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind (soweit kein anderer Vorlagezeitpunkt benannt ist) |
|---|---|
| 1 | vollständig ausgefülltes Formular „Leistungsverzeichnis“ die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. |
| 2 | Vorlage eines Kurzkonzepts die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. |
| 3 | Vorlage eines Kurzprofils des/der voraussichtlich Vortragenden die Nichtvorlage führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Eine Nachforderung durch die Vergabestelle ist ausgeschlossen. |
| 4 | vollständig ausgefülltes Formular „Abgabe eines Angebots“ |
| 5 | vollständig ausgefülltes Formular „Eigenerklärungen“* |
| 6 | vollständig ausgefülltes Formular „Fragebogen zur Eignungsprüfung“ |
| 7 | ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ Nur auszufüllen, wenn der Bewerber oder Bieter ein Drittunternehmen einsetzt, welches die Voraussetzungen der laufenden Nummer 6.3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (ABB) der Generalzolldirektion – Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung- Stand: 06.07.2023 erfüllt. |
*Hinweise:
A. Mit den Erklärungen gemäß Ziffern I-VI des Formulars Eigenerklärungen versichert der Unterzeichner, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne von § 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann -zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses- der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 31 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 125 GWB (nationale Verfahren) bzw. § 125 GWB (supranationale Verfahren) geführt werden.
Stand: 04.08.2026