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Rahmenvertrag
zum Offenen Verfahren 065/2026 „RV Vor-Ort Service“
Version 100
29.09.2026
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Rahmenvertrag 2 1 Vertragsgegenstand 2 2 Vertragsbestandteile 3 3 Weitere Vereinbarungen zur Leistungserbringung 4 4 Unterauftragnehmer 5 5 Volumen und Mengen 6 6 Laufzeit des Rahmenvertrages 6 7 Verantwortliche Ansprechperson 6 8 Einzelabruf 6 9 Leistungsbedingungen 7 10 Preise und Vergütung 8 11 Rechnung und Zahlungsbedingungen 9 12 Reporting und Berichtswesen 10 13 Vertragsstrafen 10 14 Kündigung des Rahmenvertrages 11 15 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz 12 16 Haftpflichtversicherung 13 17 Schriftform, Textform 13 18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand 13 19 Salvatorische Klausel 14
Rahmenvertrag
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Rahmenvertrag
Rahmenvertrag
zwischen dem
IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Anstalt des Öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand Berliner Straße 112–115 10713 Berlin,
- im folgenden Auftraggeber1 oder ITDZ Berlin genannt -
und
dem jeweiligen Bieter, der lt. Zuschlagsschreiben den Zuschlag erhalten hat,
- im folgenden Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen.
1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand Dieser Rahmenvertrag ist verbindliche Grundlage und legt zugleich die Rahmenbedingungen für Einzelabrufe über Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich Vor-Ort-Service fest.
Hierzu gehören folgende Leistungen an das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und/oder seine Kunden:
-
Abbau/Umzug/Neuaufbau und Inbetriebnahme sowie Zwischenlagerung von Geräten
-
Patchen und Entpatchen
-
Einrichtung und Inbetriebnahme von Telearbeitsplätzen
-
Austausch defekter Geräte sowie im Fehlerfall Unterstützung des IT-Supports des AG vor Ort für Geräte außerhalb abgeschlossener Serviceverträge und Gewährleistungen
-
Inventarisierung von neu zu übernehmenden Kundengeräten
-
Unterstützungsleistungen zur Durchführung von Inventuren
-
operative Unterstützungsleistungen bei Updates an speziellen PC- Systemen
-
Unterstützungsleistungen bei Aufbauten von Großgeräten
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich stets auf alle Geschlechter.
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Vertragsbestandteile
- Zurverfügungstellung von Auswertungen der ausgeführten Dienstleistungen
1.2 Kunden des ITDZ Berlin im Sinne dieses Vertrages sind Stellen des Landes Berlin sowie private Bildungseinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften. Stellen des Landes Berlin sind die unmittelbare Landesverwaltung mit der Hauptverwaltung und den Bezirksverwaltungen, die Gerichte, die Verwaltung des Abgeordnetenhauses, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Rechnungshof, der Verfassungsgerichtshof, die mittelbare Landesverwaltung mit ihren landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in privatwirtschaftlicher Rechtsform mit unmittelbarer Beteiligung des Landes Berlin.
1.3 Die genauen Spezifikationen der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den unter Nr. 2.1 „Vertragsbestandteile“ aufgeführten Unterlagen.
2 Vertragsbestandteile
2.1 Es gelten als Vertragsbestandteile:
- dieser Vertragstext mit in folgender Rangfolge geltenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/Version |
|---|---|---|
| 1 | Zuschlagsschreiben | |
| 2 | Antworten auf Bieterfragen einschl. aller Anlagen | *) |
| 3 | Leistungsbeschreibung inkl. aller Anlagen | *) |
| 4 | Kriterienkatalog (Leerversion ohne Bietereintragungen) | *) |
| 5 | Muster Vereinbarung Auftragsverarbeitung | *) |
| 6 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A) (Wirt 214.1) | *) |
| 7 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A) (Wirt-2141) | *) |
| 8 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A) (Wirt-2145) einschließlich | *) |
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Weitere Vereinbarungen zur Leistungserbringung
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/Version |
|---|---|---|
| Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A) | ||
| 9 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A) (Wirt-2143) | *) |
| 10 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) (Wirt-2144) Teil B | *) |
| 11 | Angebot des Auftragnehmers, insbesondere: - ausgefüllter Kriterienkatalog - ausgefülltes Preisblatt - auftragsbezogene Erklärungen | **) |
*) jeweils aktuellste (letzte) Version zum Ende der Angebotsfrist
**) eingereichte Version zum Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist inkl. Aufklärung und Nachlieferungen
-
für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen die EVB-IT Dienstleistungs-AGB entsprechend, einschließlich der dort einbezogenen Muster in der bei der Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung
-
sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
2.2 Die VOL/B stehen unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
2.3 Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt sowohl für den Rahmenvertrag als auch für die Einzelabrufe.
3 Weitere Vereinbarungen zur Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung sowie nach dem aktuellen Stand der Technik.
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Unterauftragnehmer
3.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf relevante Veränderungen des Standes der Technik hinweisen, wenn diese für den Auftragnehmer erkennbar maßgeblichen Einfluss auf die Art der Erbringung der vertraglichen Leistungen haben.
3.3 Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden ausschließlich durch Mitarbeitende erbracht, die verglichen mit den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren 065/2026 OV RV Vor-Ort Service vorgelegten und vom Auftraggeber in die Bewertung einbezogenen Mitarbeitendenprofilen mindestens eine gleichwertige Qualifikation vorweisen.
4 Unterauftragnehmer
4.1 Der Einsatz von Unterauftragnehmern - sofern diese nicht bereits im Rahmen des diesem Vertrag vorgeschalteten Ausschreibungsverfahrens eingeführt bzw. angemeldet worden sind - ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Voraussetzung für die Zustimmung des Auftraggebers ist insbesondere, dass der Unterauftragnehmer bzw. dessen Mitarbeiter alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Eignungsanforderungen erfüllt/erfüllen. Dies hat der Auftragnehmer im Rahmen des Verfahrens zur Aufnahme eines neuen Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
4.2 Der Auftragnehmer hat die Namen und Anschriften sowie die gesetzlichen Vertreter der Unterauftragnehmer anzugeben und deren Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch die im Bekanntmachungstext bzw. in der Anlage „Übersicht Erklärungen und Nachweise" (Datei 065_2026_OV_RV_Vor-Ort Service_Übersicht_Erklaerungen_und_Nachweise.pdf) aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie Bedingungen an die Auftragsausführung beizubringen.
4.3 Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers.
4.4 Werden Leistungen des Auftragnehmers durch Unterauftragnehmer erbracht, so ist der Auftragnehmer für diese ebenso verantwortlich wie für eigenes Personal. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von ihm beauftragte Unterauftragnehmer zur Erledigung der Aufgaben fachlich und persönlich geeignet sind. Der Auftragnehmer steht für die Qualität der durch den Unterauftragnehmer erbrachten Leistungen sowie für die terminliche Erfüllung ein. Die Gesamtverantwortung liegt beim Auftragnehmer.
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Volumen und Mengen
5 Volumen und Mengen
5.1 Der geschätzte Gesamtwert dieser Rahmenvereinbarung, berechnet ohne Umsatzsteuer, beträgt auf Grundlage des geschätzten Gesamtwerte der Einzelaufträge 500.000 EUR (netto).
5.2 Eine Verpflichtung zum Abruf zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
5.3 Der Höchstwert des Rahmenvertrages beträgt 700.000 EUR (netto).
5.4 Der Auftraggeber kann den geschätzten Auftragswert bis zum Erreichen des Höchstwerts einseitig überschreiten.
5.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unaufgefordert mit, wenn die Höchstgrenze zu 50 %, 75 % und 95 % erreicht ist.
6 Laufzeit des Rahmenvertrages
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 48 Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.02.2027. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
7 Verantwortliche Ansprechperson
Nach Zuschlag sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer die Hauptansprechpersonen und deren Kontaktdaten (Name, Position, Organisationseinheit, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift) für diesen Vertrag zu benennen.
8 Einzelabruf
8.1 Mit den Einzelabrufen werden die konkreten Leistungspflichten der Vertragsparteien begründet und in Bezug auf Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistung konkretisiert.
8.2 Der Auftragnehmer ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die vertraglich festgelegte Leistung auf Abruf zu erbringen.
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Leistungsbedingungen
8.3 Der Einzelabruf der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt grundsätzlich zu den in diesem Rahmenvertrag festgelegten sowie einbezogenen Bedingungen, Konditionen und Anforderungen.
8.4 Leistungsempfänger sind der Auftraggeber und die unter 1.2 genannten Kunden.
8.5 Die einzelne Beauftragung (Einzelabruf) der vertragsgegenständlichen Leistungen beim Auftragnehmer erfolgt durch den Auftraggeber und nicht durch dessen Kunden. Weitere Einzelheiten regeln Nr. 1.3 (Überblick Gesamtprozess „Kunde – AG – AN“) und Nr. 2.4 (Formaler Ablauf der Auftragsausführung) der Leistungsbeschreibung.
8.6 Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung bzgl. der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bzw. den Einzelabrufen durch den Auftraggeber. Um auftretende Probleme oder Störungen, die sich bei einem abrufberechtigen Kunden (Nr. 1.2) ergeben schnell und effektiv beheben zu können, ist es in Einzelfällen möglich, dass die Kommunikation hierzu direkt mit dem Kunden geführt werden muss. Der Auftragnehmer erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
8.7 Der Auftraggeber ist in jedem Fall über die Kommunikation bzw. die Abwicklung zeitgleich zu informieren.
8.8 Die Einzelabrufe können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
8.9 Der Auftraggeber behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus einem Einzelabruf (wie z. B. Nutzungsrechte, Abwicklung der Mängelbeseitigung, Geltendmachung von Vertragsstrafen, Kündigung des Einzelabrufs, Teststellungen) auf den Kunden zu übertragen. Der Auftragnehmer erteilt seine Zustimmung mit dem Angebot; einer gesonderten Zustimmung für die betroffenen Einzelabrufe bedarf es nicht.
9 Leistungsbedingungen
9.1 Bei allen Leistungen hat die Übermittlung der Auftragserfüllung, der Auftragsdokumentation und des unterschriebenen Auftragsformulars mit der Auftrags-E- Mail des Auftraggebers an das Service Order Management durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
9.2 Teilleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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Preise und Vergütung
9.3 Die Leistungsorte befinden sich hauptsächlich innerhalb des Berliner Stadtgebiets. Ausnahmen sind die Telearbeitsplätze, die nicht nur innerhalb des Berliner Stadtgebiets, sondern auch im Land Brandenburg liegen.
Die An- und Abfahrt zum Leistungsort wird daher in zwei Kategorien vergütet:
a) standortübergreifend innerhalb Berlins
b) standortübergreifend innerhalb des Landes Brandenburg
9.4 Sollte im Einzelfall ein Leistungsort außerhalb Berlins und des Landes Brandenburg liegen, wird die Anfahrtspauschale mit dem Auftragnehmer gesondert vereinbart.
9.5 In den Anfahrtspauschalen sind sämtliche Reisezeiten, Verweildauern und Nebenkosten enthalten.
9.6 Der Bieter ist für die fachgerechte und fachmännische Verpackung der Geräte für Transportzwecke und die anschließende Entsorgung verantwortlich. Das Verpackungsmaterial und Entsorgung ist Bestandteil des kalkulierten Preises und wird nicht gesondert vergütet.
9.7 Die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt grundsätzlich innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang des Einzelabrufs beim Auftragnehmer.
9.8 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn und sobald ihm Umstände zur Kenntnis gelangen, die wahrscheinlich zu einer Überschreitung des Leistungstermins führen werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer einen ersatzweisen Leistungstermin zu nennen. Maßgeblich für den Eintritt des Verzuges ist in jedem Fall der ursprüngliche Leistungstermin.
10 Preise und Vergütung
10.1 Alle Preise sind in Euro vereinbart. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
10.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen zu den in den Preisblättern (Datei 065_2026_OV_RV_Vor-Ort Service_Preisblaetter_V100.xlsx) genannten Preisen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.3 Die Geltendmachung sämtlicher im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehender Entgeltansprüche des Auftragnehmers oder Dritter obliegt dem Auftragnehmer.
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Rechnung und Zahlungsbedingungen
10.4 Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist zurückzuerstatten. Die Anwendung des § 818 Absatz 3 BGB (Einwand der Entreicherung) ist ausgeschlossen. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag gemäß den gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB) zu verzinsen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben davon unberührt.
10.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise für die Dauer der Laufzeit des Vertrages. Eine Preisänderung findet nicht statt. In den Einzelabrufen vereinbarte höhere Preise haben keine Gültigkeit, es sei denn, die Änderung dieser Bestimmung des Rahmenvertrages ist unter Bezugnahme auf diese Nummer des Rahmenvertrages ausdrücklich als solche gekennzeichnet und von den Parteien gesondert unterzeichnet. Eine Preissenkung ist jedoch jederzeit möglich und wird als Nachtrag zu diesem Vertrag vereinbart.
11 Rechnung und Zahlungsbedingungen
11.1 Rechnungen sind an das ITDZ Berlin (AöR), Berliner Straße 112–115, 10713 Berlin zu richten. Sie sind elektronisch im X-Rechnungsformat über das Rechnungsportal des ITDZ Berlin oder per E-Mail mit nur einer Rechnung als Anlage (max. 8 MB) an rechnungseingang@itdz-berlin.de zu übermitteln.
11.2 Der Auftragnehmer hat seine Leistung prüfbar abzurechnen.
Eine Rechnung ist prüfbar, wenn die Rechnung den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht, die Bestellnummer / das Geschäftszeichen des Einzelabrufes aufweist und der Rechnung der von dem Leistungsempfänger unterschriebene Lieferschein bzw. Leistungsnachweis beiliegt.
Rechnungen ohne Bestellnummer des Auftraggebers und ohne unterschriebenen Liefer- /Leistungsnachweis können durch den Auftraggeber nicht bearbeitet werden und werden an den Rechnungsstellenden unbearbeitet zurückgesandt.
Der Auftragnehmer hat die Rechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Leistungspositionen des Einzelabrufes bzw. der Leistungsbeschreibung einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
11.3 Die Rechnung hat spätestens 30 Tage nach Lieferung bzw. Leistungserbringung oder am Ende des Abrechnungszeitraums beim Auftraggeber vorzuliegen.
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Reporting und Berichtswesen
11.4 Zahlungen sind 30 Tage nach Eingang einer prüfbaren Rechnung fällig.
12 Reporting und Berichtswesen
12.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zu den geplanten Service-Review-Meetings (im ersten Vertragsjahr quartalsweise, ab dem zweiten Vertragsjahr halbjährlich) elektronisch einen Bericht aller eingegangenen Beauftragungen in MS Excel©-auswertbarer Form vorzulegen bzw. zu überlassen, aufgeschlüsselt nach:
-
Anzahl der jeweils beauftragten Dienstleistungspakete (in Stück oder Stunden)
-
Datum und Uhrzeit der Beauftragung
-
Datum und Uhrzeit der Behebung/Abschluss
-
beauftragte Wiederherstellungszeit (5 Arbeitstage / Next Business Day)
-
Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten in jedem Einzelfall (inkl. einer Begründung für die Abweichung)
-
Kunde
-
Ticketnummer des Auftraggebers
12.2 Die Form der Darstellung der Berichte erfolgt nach Wahl des Auftraggebers.
12.3 Die Informationen sind über den gesamten Vertragszeitraum fortzuschreiben, sodass in der jeweils aktuellsten Übersicht der gesamte bisherige Vertragszeitraum abgebildet ist.
13 Vertragsstrafen
13.1 Vertragsstrafen sind vereinbart. Es gelten die Regelungen der EVB-IT Dienstleistungs-AGB zu Vertragsstrafen entsprechend.
13.2 Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich jeweils nach dem Auftragswert bzw. der Vergütung des Einzelabrufes.
13.3 Als vertragsstrafenrelevante Termine im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten:
-
Reaktionszeit (siehe Leistungsbeschreibung Nr. 2.5.5)
-
Wiederherstellungszeit/Erledigungszeit (siehe Leistungsbeschreibung Nr. 2.5.6)
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Kündigung des Rahmenvertrages
14 Kündigung des Rahmenvertrages
14.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag ordentlich, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des 24. und 36. Monats der Rahmenvertragslaufzeit zu kündigen.
14.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag ordentlich, mit einer Frist von vier Wochen beim Erreichen des unter Nr. 5.3 „Volumen und Mengen“ genannten Höchstwerts des Rahmenvertrages zu kündigen.
14.3 Das Ende der Laufzeit des Rahmenvertrags - sei es durch Zeitablauf oder Kündigung - hat keinen Einfluss auf die Laufzeit der unter ihm geschlossenen Einzelabrufe. Sollte die Laufzeit eines Einzelabrufs die Laufzeit des Rahmenvertrages überdauern, so gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrags für diesen Einzelabruf bis zu dessen Ablauf fort.
14.4 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des gesamten Rahmenvertrages (Gesamtkündigung) oder Teilen davon (Teilkündigung) aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
-
Verstoß gegen die Frauenförderverordnung,
-
Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zum Datenschutz oder zur Verschwiegenheit,
-
Nichtvorlage von vertraglich geschuldeten Datenblättern, Zertifizierungsnachweisen, Herstellererklärungen oder entsprechender Belege über die Einhaltung der technischen Anforderungen
14.5 Bei einem Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen „Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen“ (Anlage Nr. 8) ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
14.6 Steht die Einschaltung von Unterauftragnehmern im Widerspruch zu den unter Nr. 4 „Unterauftragnehmer“ genannten Vorgaben oder zu gesetzlichen Bestimmung, ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung dieses Rahmenvertrages und des die Leistungen des Unterauftragnehmers jeweils betreffenden Einzelabrufes berechtigt.
14.7 Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
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Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz
15 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz
15.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige geschäftliche bzw. betriebliche Tatsachen, sofern sie nicht offenkundig sind, vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten sowie während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.
15.2 Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
15.3 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
15.4 Dieser Vertrag darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz gegenüber Dritten benannt oder veröffentlicht werden.
15.5 Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle bei ihm beschäftigten Personen bzw. sonst von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten dritten Personen, seien es natürliche oder juristische Personen, zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit zu verpflichten sowie dafür Sorge zu tragen, dass den entsprechenden Verpflichtungen nachgekommen wird.
15.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15 nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit, der Geheimhaltung und/oder des Datenschutzes hindern könnte.
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Haftpflichtversicherung
15.7 Werden durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien eine den gesetzlichen Mindestanforderungen genügende, schriftliche Vereinbarung, auf Wunsch des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. 3 - Muster über eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
16 Haftpflichtversicherung
16.1 Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für die von ihm zu erbringenden Leistungen während der Rahmenvertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in der im zugrundeliegende Vergabeverfahren 065_2026 OV RV Vor-Ort Service geforderten Höhe abzuschließen. Der Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Versicherungsbescheinigung nachzuweisen.
16.2 Der Fortbestand der Versicherung über die gesamte Rahmenvertragslaufzeit ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
17 Schriftform, Textform
17.1 Änderungen und Ergänzungen, die Aufhebung und Kündigung des Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 BGB unter Ausschluss der elektronischen Form. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2 Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen der Einzelabrufe erfolgen über die elektronischen Portale oder in Textform (§ 126b BGB).
18 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Vertragssprache ist Deutsch.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über den Rahmenvertrag oder die Einzelabrufe ist Berlin.
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Salvatorische Klausel
19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der weggefallenen Bestimmung so nahekommt, wie es rechtlich möglich ist. Das Gleiche gilt für die Ausfüllung einer etwaigen ergänzungsbedürftigen Lücke im Vertrag.
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